Vollschalen/Halbschalen haben ein weiteres Problem. Wenn sie nicht eine fahrzeugspezifische Zulassung haben oder man eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle beantragt oder die Geschichte über einen, an den Motorsport zweckgebundenen, Fahrzeugpass des DMSB regelt, sind solche Nachrüstsitze ab EZ 1999 oder 2000 nicht mehr zulässig! Es gibt immer noch Prüfer die aus Unwissenheit oder sonstigen Gründen solche Sitze eintragen... Im Falle eines Falles haben diese aber keinen Bestand! Das sollte man zumindest im Hinterkopf haben...
Ich halte diese Regelung für mehr als überzogen, zumal an einer EZ und nicht einer Typisierung festgemacht...
Beispiel: mein alter 99er 1.6er durfte noch Schalensitze eingetragen bekommen, obwohl er Seitenairbags hatte. Mein OPC1 jetzt, EZ Ende 2000, kriegt keine mehr eingetragen. Obwohl er schon Halbschalen ohne Airbag verbaut hat...
Mein Rat: Sitze ohne Gutachten/ABE (oder als absolutes minimum eine FIA Zulassung) komplett ignorieren, der eigenen Sicherheit willen!
Und vorher mit einem Prüfer abklären was geht und was nicht! Motorsportaktive Prüfer findest du über den ADAC und den DMSB...
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