Nein. Nach Rücksprache mit meinem TÜV Prüfer ist das nicht notwendig.
Eine größere Bremsanlage (sofern serienmässig in diesem Modell vorhanden) wird durch die nachfolgenden Punkte im Opel Umrüstkatalog eindeutig erklärt und abgedeckt:

Punkt 6.2 Erforderliche Ausrüstung der Bremsanlage in Abhängigkeit von der Motorleistung

a) Aus der nachfolgenden Tabelle können nur die Mindest-Serienausrüstungen entnommen werden.

und

c) Fahrzeuge mit kleineren Motorleistungen wurden bei verschiedenen Fahrzeugausführungen ab Werk auch mit der Bremsanlage von einem Motor mit höherer Leistung ausgeliefert.


Wichtig ist hierbei aber, dass ALLE Komponenten dann den, im Umrüstkatalog beschriebenen, technischen Daten entsprechen. Das ist bei mir auch der Fall...

Somit ist das rechtlich abgedeckt und eine Eintragung kann entfallen!
Einen Auszug der entsprechenden Stellen des Umrüstkataloges habe ich im Fahrzeug immer dabei...