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Thema: Blöde Frage bzgl. Eintragung LPG-Anlage

  1. #1
    Member Avatar von G-Nosse
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    Blöde Frage bzgl. Eintragung LPG-Anlage

    Heyho!

    Seit langem melde ich mich hier im Forum mal wieder zu Wort. Leider mit einer etwas bescheuerten Frage, die mich aktuell aber ernsthaft beschäftigt.

    Vor ein paar Tagen hat mich die Rennleitung in zivil ohne ersichtlichen Grund in einer 30er Zone (Wohngebiet) raus gezogen. Keine Angaben für den Grund des Anhaltens, nur der Spruch "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte". Mal davon abgesehen, dass ich der Meinung bin, dass die Büttel grundsätzlich den Grund des Anhaltens nennen müssen und dies nicht taten, kam wie zu erwarten Eins zum Anderen. Kurz ums Auto geschlichen, dann sollte ich die Motorhaube öffnen. Der Herr in zivil stand ein wenig verstutzt vor meinem Motorraum und unterstellte mir kurzzeitig eine illegale Lachgasspritze verbaut zu haben. Nach einigem Hin und Her verstand er dann aber - immerhin -, dass es sich um eine normale, gängige LPG-Anlage handelt (Prins).

    Nun muss ich gestehen, dass mein Umrüster die Anlage damals nicht in die Papiere eintragen lassen hat. Nach seinen Auskünften würde der Abnahmeschein der DEKRA im Kontrollfall ausreichen, wovon ich bis heute auch immer ausging. Immerhin war das nicht die erste Kontrolle und bisher hat deswegen niemand Terz gemacht, stattdessen führte die Anlage zu angeregten Unterhaltungen bzgl Nutzen und Einsparungen. Dieses mal allerdings, hielt mir der Cop vor, dass die Anlage trotz Mitführens der originalen Abnahmescheine der DEKRA + Tank trotzdem verbindlich in die Papiere eingetragen werden müsse. Ergebnis des Ganzen: 3 Punkte + 80,- EUR Bußgeld.

    Wäre sehr kuhl, wenn einige von euch die davon Ahnung haben - gern auch die Cops hier im Forum - kurz etwas dazu schreiben können. Ich könnte schwören, dass auf einem dieser Unterlagen sogar schriftlich stand, dass eine Eintragung angeraten sei, aber nicht zwingend erfolgen muss. Inzwischen bin ich mir da aber gar nicht mehr so sicher. Deswegen auch an dieser Stelle die Frage.

    Ich kenne mehrere Leute, die ebenfalls ohne Eintragung unterwegs sind und die Einstellung einer nicht zwingend zu erfolgenden Eintragung in die KfZ-Papiere teilen. Irgendwoher muss diese Annahme ja auch kommen. Was genau stimmt denn nun? Muss die Anlage definitiv in die Papiere eingetragen werden oder waren die Herren in diesem Punkt genauso bewandert wie im Erkennen des Unterschiedes zwischen Lachgaseinspritzung und LPG?

    Über Infos bin ich dankbar, auch wenn ich mich für einige wahrscheinlich gerade zum absoluten Vollhorst mache ;-)

    LG und Dank!
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  2. #2
    Member Avatar von Thony
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    Es gibt wohl einige Anlagen mit EG-Genehmigung, aber ich bin der Meinung, dass eine Eintragung IMMER ZWINGEND erforderlich ist, da du die Kraftstoffart änderst. In dem Fall wird dann im entsprechden Feld in der ZB II auch 'Benzin/ Autogas' eingetragen.

    Achja zum Thema Anhalten: Wenn die eine allgemeine Verkehrskontrolle machen, ist das der Grund!
    Geändert von Thony (28.07.2011 um 17:30 Uhr)

  3. #3
    Moderator Avatar von Osirus
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    Nun muss ich gestehen, dass mein Umrüster die Anlage damals nicht in die Papiere eintragen lassen hat. Nach seinen Auskünften würde der Abnahmeschein der DEKRA im Kontrollfall ausreichen, wovon ich bis heute auch immer ausging.
    Was steht in der Abnahme?
    Da steht drin, ob man das sofort eintragen muss, oder erst wenn man sich das nächste Mal mit den Papieren beschäftigt.

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  4. #4
    Member Avatar von Bub1980
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    Mein Umrüster hat mich auch darauf hingewiesen, das die Anlage einzutragen ist.

    Es wir übrigens "Benzin/Flüssiggas" als Kraftstoffart eingetragen.
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  5. #5
    Anonym
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    Zitat Zitat von Bub1980 Beitrag anzeigen
    Mein Umrüster hat mich auch darauf hingewiesen, das die Anlage einzutragen ist.

    Es wir übrigens "Benzin/Flüssiggas" als Kraftstoffart eingetragen.
    zusätzlich werden noch die ganze Enummern der verbaute teile sowie der Co2 korreturfaktor unter Bemerungen eingetragen,
    eine Autogasanlage muss immer sofort nach dem Einbau in die papiere eingetragen werden.


    So und nciht anders läuft das in der Regel:
    Autgaser vorder das Abgasgutachten vom Hersteller für genau dein Auto mit der Fahrgestellnummer an ( Kostet ca 150€)
    und mit dem Abgasgutachten fährt er zum tüv lässt alles eintragen ( ca 150€) und du bekommst dann den Eintragungsschein für die Zulassungsstelle.

  6. #6
    Member Avatar von Cabriot
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    Zitat Zitat von G-Nosse Beitrag anzeigen
    Vor ein paar Tagen hat mich die Rennleitung in zivil ohne ersichtlichen Grund in einer 30er Zone (Wohngebiet) raus gezogen. Keine Angaben für den Grund des Anhaltens, nur der Spruch "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte". Mal davon abgesehen, dass ich der Meinung bin, dass die Büttel grundsätzlich den Grund des Anhaltens nennen müssen und dies nicht taten, kam wie zu erwarten Eins zum Anderen.
    Er hat doch einen Grund angegeben...er wollte Deine Papiere sehen...das nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch auch "allgemeine Verkehrskontrolle" und diese muss nicht begründet werden

    Grundsätzlich muss jede bauliche Veränderung in den Papieren eingetragen werden, außer es liegt eine EG-Unbedenklichkeitsbescheinigung bei, aber diese gilt nicht bei Gasanlagen. Hier ist der deutsche TÜV mittlerweile dazu übergegangen, auch noch ein Tankgutachten zu verlangen, was vor 1 Jahr noch nicht benötigt wurde. Informiere Dich bitte bei einem vernünftigen Umrüster, welche Papiere für Deine Anlage für eine Eintragung notwendig sind...
    Nur Hubraumkleine Motoren müssen zwangsbeatmet werden...

  7. #7
    Themenersteller

    Member Avatar von G-Nosse
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    Alles geklärt, eingetragen und damit ist der Threat geschlossen. ;-)

    Thx.
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