Es gibt wohl einige Anlagen mit EG-Genehmigung, aber ich bin der Meinung, dass eine Eintragung IMMER ZWINGEND erforderlich ist, da du die Kraftstoffart änderst. In dem Fall wird dann im entsprechden Feld in der ZB II auch 'Benzin/ Autogas' eingetragen.
Achja zum Thema Anhalten: Wenn die eine allgemeine Verkehrskontrolle machen, ist das der Grund!
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