Würdest du dich nicht ständig auf von Wikipedia-Authoren kommentierte und interpretiere Gesetzestext-Zusammenfassungen stützen, dann würdest du schnell merken, dass nirgends steht, dass die Unverhältnismäßigkeit erst dann vorliegt, wenn der Wert bei weitem übertroffen wird.
50% des Kaufpreises als Nacherfüllungskosten kann man durchaus als unverhältnismäßig hoch ansehen und daher kann der Verkäufer auch problemlos vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich gebe dir Recht, dass es teilweise schon an eine Frechheit grenzt was an Teilen geliefert wird, auf der anderen Seite sollte man aber auch hinterfragen, wo so große Preisspannen bei den Teilen zustande kommen. Qualität, Passgenauigkeit seh ich als Teil dessen an, hat immer ihren Preis...
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