Wenn die Rückleuchten eine "Ausnahme" gewesen wären hätte ich vermutlich kein Problem damit gehabt etwas anzupassen.

Was ich so enttäuschend finde ist viel mehr das vor dem Verkauf schon klar ist, das die nicht passen ohne selber daran rumzusägen.

Nur wenn da in 2 Monaten Wasser rein läuft, wird das erste sein was ich hören würde: "da haben Sie rungesägt, da ist die Gewärleistung erloschen"

Der § ist die Gewärleistung. Nacherfüllung (§ 439 BGB),

http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung

Inhalt

Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt, es sei denn, dass dies unverhältnismäßig wäre (§ 439 Abs. 3 BGB). Grundsätzlich ist der Käufer an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat.
Kosten

Die Kosten für die Nacherfüllung hat ausschließlich der Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB zu tragen. Sofern Kosten für den Ein- oder Ausbau entstehen, hat der Verkäufer auch diese zu tragen. Bei Waren wie Fliesen oder Baumaterial können die Kosten für den Einbau neuer und den Ausbau mangelhafter Ware den Wert bei weitem übersteigen. In solchen Fällen darf der Anspruch auf Kostenersatz laut EuGH auf einen „angemessenen Betrag“ beschränkt werden. Was angemessen ist, müssen die Gerichte im Einzelfall klären.