Aber Fernlicht hat nur gewissen Helligkeitswerte zu erreichen
Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
a) die Werte die das Licht erreichen muss. Da kann ich mir schon vorstellen, dass diese nicht besonders eng definiert sein müssen, denn fahren mit Fernlicht ist ja nie vorgeschrieben, das schaltet man freiwillig ein. Gewisse Regularien wird es ja dennoch geben, denn Fernlicht ist ja auch manchmal an, wenn andere in der Nähe sind (z.B. Lichthupe für "Hey, du darfst vor" oder "Mach die Bahn frei" oder in dem kurzen Moment auf der Landstraße bevor man bei Gegenverkehr abblendet) und in diesen Fällen darf das Ding nicht übermäßig blenden und zwar in gar keine Richtung, aus keinem Blickwinkel. Und das ist etwas, das kein TÜVer mesen kann.
b) die Zulassung des Scheinwerfers. Zugelassen ist der Scheinwerfer nur, wenn er mit genau der Art Leuchtmitteln betrieben wird, mit denen er geprüft wurde (ich meine nicht die TÜV-Prüfung, sondern die Prüfung in der Entwicklung). Wenn du nun andere Leuchtmittel verbaust, erlischt die Zulassung des Scheinwerfers und damit die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs.