Hallo,
ich habe eine theoretische Frage zur Anbringung von LED Tagfahrleuchten. Wenn man nicht auf vorhandene Nebelscheinwerfer verzichten mag aber trotzdem gerne daneben auf dem Belüftungsgitter längliche TFL positionieren möchte, hat man ja leider nicht viel Platz, da die Breite des Standard-Lüftungsgitters meiner Messung nach ca. 90 cm beträgt. Demnach darf die Breite der jeweiligen TFL Einheiten nur 15 cm betragen, da die Vorschrift bekanntlich einen Abstand von 60 cm verlangt. Nun die Frage: Wäre es rechtlich in Ordnung, zu breite TFL durch Abkleben mit z.B. schwarzem Isolierband auf die erforderliche Breite zu bringen, sprich die sichtbare Leuchtfläche zu verkürzen? Oder anders formuliert, würde dies als unerlaubter Umbau der Leuchten gelten, wodurch diese ihre Zulassung nach ECE R87 verlieren würden?

Gruß
Joutungwu

PS: Dass dies keinen Schönheitspreis gewinnen würde, ist mir klar und muss deshalb nicht diskutiert werden.