Hi zusammen,
mal ne Frage an die Felgen / Räder-Profis:
Evtl. würd ich mir gern was anderes drunter schnallen.
7,5 x 17 und 8,5 x 17 Zoll mit jeweils ET35. Laut Gutachten ist folgende Reifenkombination beim Astra G Turbo Cabrio zulässig:


VA 215/45-17
HA 235/40-17

Schaue ich mir die Auflagen im Gutachten an, steht da wie folgt (bezogen auf die HA, die VA sollte da problemlos passen):

K03 An Achse 1 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

Bedeutet das also, dass ich an der HA die Radläufe ziehen muss?
Vielleicht kann mir da jemand was dazu sagen
Viele Grüße