Der TÜV hat heute bei meinem G eine ungenügende Wirkung der Feststellbremsanlage festegestellt und mir eine Frist zur Behebung bis zum 5.4.2005 gestellt.
Opel will für diese Reparatur ca. 550,- Euro zuzüglich Lohnkosten.
Erhalten würde ich zwei neue Bremssättel und ein Handbremsseil.
Von MIG habe ich schon den Hintergrund gehört, daß Opel eben auf Lucas umrüstet und man deshalb auch ein Handbremsseil braucht.

Wie gliedern sich die 550,- in etwa auf? Wieviel sind für was?
Stimmen die Lohnkosten mit ca. 80,- Euro zuzüglich (Wert habe ich aus´m Forum)?

Im Forum habe ich bereits von etwaigen Rückrufaktionen gelesen. Aber warum ist das so unterschiedlich, ob diese gestattet werden oder nicht? Die Bremse ist doch ein wichtiges Teil.

Frage deshalb, weil ich bereits im September 2003 zum FOH geschickt wurde, weil ein Kumpel (nicht Opelfahrer) damals merkte, daß meine Bremsbeläge hinten unterschiedlich abgefahren sind. Damals hat Opel nur die Bremsbeläge getauscht. Wenn doch aber bekannt war, daß es mit den Sätteln Schwierigkeiten gibt und daß diese die Ursache sind für die abgefahrenen Beläge, dann hätte Opel doch eine Kulanzregelung ansprechen können. So müßte ich, jetzt wo das Auto 5 Jahre alt ist, nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Damals meinten die noch, daß die Sättel nicht richtig öffnen.

Was meint ihr dazu? Und welche Möglichkeiten habe ich, vielleicht doch einen einwandfreien Einbau zu bekommen und dabei etwas Geld zu sparen? Ist zum jetzigen Zeitpunkt (Erstzulassung 01/00) über Opel noch was möglich?

Bin dankbar um jede Antwort.


Astrasilveredition