Hallo Leute.

In meiner Firma haben wir einen VW LT 46 der halt über 3,5t zulässige Gesamtmasse hat.
Jetzt haben wir ihn auf 3,5t Abgelastet (schriftlich wie technisch) und dazu meine frage:

Fahrzeuge über 3,5t haben eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Im Fahrzeugschein vom LT sind 128 km/h angegeben, an die er auch rankommen könnte.

Ist jetzt mit dem Ablasten auf 3,5t auch die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h aufgehoben? D.h. darf man über 80 km/h fahren?

(Eine Drosselung hat der LT nicht)

Mfg Jan