Stand- und Fahrgeräusch dürfen nicht lauter sein als beim Serientopf, selbst wenn dessen
Fahrgeräusch unter dem Grenzwert von 80 dB (A) liegt. Schöpft das Referenzmotorrad durch Serien-
streung die zulässige Toleranz von einem dB (A) beim Fahrgeräusch und drei dB (A) beim Standge-
räusch aus, darf auch der Zubehörauspuff mit diesen Werten gleichziehen.
Das Fahrgeräusch wird auf einer Meßstrecke mit Norm-Asphalt ermittelt, die im Umkreis von 50 Metern
keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang
mit jeweils 50 km/h an die Meßstrecke heran; am Anfang wird voll beschleunigt, am Ende das Gas abrupt
zurückgenommen. Das Ergebnis errechnet sich aus dem gerundeten Mittelwert der insgesamt vier
Messungen aus beiden Richtungen, von dem ein dB (A) abgezogen wird.
Bei der Standgeräuschmessung wird das Mikrofon in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad
zur Längsachse und 0,5 Metern Abstand positioniert, während der Motor auf halber Nenndrehzahl gehalten
wird (wenn Nenndrehzahl über 5000/min). Als Ergebnis zählt der höchste von drei Meßwerten; gerundet auf
volle dB (A).
Die Polizei kann vor Ort nun das Standgeräusch prüfen. Das geht, wie bei der Homologation, mit einem
Schalldruckpegelmesser auf Höhe der Auspuffmündung (im Winkel 45 Grad zur Längsachse und 0,5
Meter Abstand) vor sich, und zwar auf einer ausreichend freien Fläche. Das gemessene Standgeräusch
darf den im Fahrzeugschein angegebenen Wert um maximal fünf Dezibel überschreiten
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