Zitat von
mirco
Also, ich wills gerne nochmal erklären warum das nicht so einfach ist:
Der Tüv hat nicht die Kompetenz das einfach so für ein anderes Fahrzeug genehmigen zu können.
Der Astra H seitenblinker hat beispielsweise eine Anbaulage von Seitenansicht 2° Neigung, Von vorne betrachtet ist er um 5° nach innen geneigt und von oben betrachtet 3° nach Vorne. So, das ist die Anbaulage für den Astra h die beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe, welches die Messungen fürs KBA in Flensburg macht, getestet und genehmigt wurde.
Nun ist das Problem der Zusatzblinkleuchten(ZBL) nun die, dass dur Designelemente die Glühlampe gerne weit nach hinten also ins gehäuse reingeschoben wird, was die Abstrahlung nach hinten um die es geht einschränkt. Verändert man dann einen winkel der 3 dann ist es möglich, dass die Leuchte an einem oder mehreren von 35 Messwerten(wie wir messen) die Gesetzliche Forderung nicht erfüllt.
Zum Verständnis sei gesagt, dass die ZBL nicht von der seite gesehen werden muss sondern im Winkel 5° - 60° nach hinten von der FGahrzeuglängsachse aus gesehen.
Der Astra G hat nun eine andere Form des Kotflügels und folglich verändern sich auch die Winkel für die ZBL Anbauposition. Und da kommt obiges zum tragen.
Klar leuchtet die Lape noch gleich wie vorher, aber leuchtet sie auch dahin wo sie soll? Da liegt das Problem, denn Im H ist die Leuchte auf die Anbaulage abgestimmt und somit wird sichergestellt, dass Sie horizontal die Winkel 5-60° und Vertikel die Winkel -15 bis 15° so ausleuchtet, dass die Lichtwerte im bereich der in der EBE R6 Kat.5 vorgeschrieben Mindestwerte liegt.
Der Tüv kann das nicht am Fahrzeug messen das geht nicht so, sonst wäre hier unsere 300000 Euro Anlage völlig umsonst. Hier werden die Leuchten aufgespannt und in absoluter Dunkelheit, exakt die Werte in den Vorgeschriebenen Winkeln gemessen die auch aus der Lampe rauskommen.
Fragt mal einen Tüv Prüfer, welche Richtung denn massgeblich für eine ZBL ist in die sie Leuchten soll. 90% werden Euch antworten direkt von der Seite und das ist Falsch. So kann man das Fachwissen der Prüfer leicht testen. Ein Blick in die ECE genügt.
Wenn der Tüv nun sagt alles ok, dann frage ich mich, mit welcher begründung und mit welcher sicherheit er sagen kann, dass die Leuchte die ECE werte erreicht. Sicherlich nicht mit dem blossen Auge. Und hier überschreitet der Tüv eindeutig seine kompetenzen, weil er sich in diesem Fall ganz klar über die Richtlinien der ECE hinwegsetzt. Die ECE ist die Europäische Vorschrift für KFZ und da muss sich auch ein Tüv dran halten.
Es gäbe nur eine Möglichkeit: Die ZBL hat bei der Zulassung eine Toleranz angegeben, in der die Winkel variieren können, diese Toleranz kann unter Umständen die Anbaulage im G abdecken, jedoch ist das immernoch kein freischein zum anpappen. Die Zulassung der Leuchte muss dann einen Nachtrag beinhalten, in der steht, dass auch die Anbaulage im G zugelassen ist. zwar ist das reine Formsache, aber die entscheidet ob ihr die Betriebserlaubnis verliert oder nicht. Und diesen Nachtag wird man nie durchbekommen. Erstens kostet der Nachtrag etwa 1500 Euro zweitens, müsste man in die originalzeichnung des Herstellers der Leuchte reinschauen und in dessen Zulassungspapiere vom KBA und wer lässt sich gerne in die Karten schauen wie gut oder wie schlecht eine Leuchte ist. Drittens will natürlich auch der Hersteller der Leuchte dann einen Arbeitsaufwand, weil er dann den Nachtrag beantragt und da geht das schnell in einen Bereich wo man sich eigentlich einen guten Gebrauchten Astra OPC kaufen kann
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