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Thema: Was sagt der TÜV zum Aufkleber auf Frontscheibe unten?

  1. #1
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    Was sagt der TÜV zum Aufkleber auf Frontscheibe unten?

    Hi!

    Ich weiß, dass man oben an der Windschutzscheibe ja eine Markierung hat, bis wo man abkleben darf.

    Was sagt der TÜV bzw. die Polizei zu einem Aufkleber auf der Frontscheiben Unterseite. Also da wo die Scheibenwischer sind?

    Gruß
    Tom
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  2. #2
    Member Avatar von gcouperacer
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    Wenn man es super genau nimmt dürfte man Aufkleber egal welcher Art garnicht auf der Frontscheibe aufbringen,weil keine Folie ein Zulassung für sowas besitzt.Hab mich da mal ausführlich mit meinem TÜV Prüfer unterhalten und er sagte mir das so........

    Bei uns hier gibt es Polizisten die halten dich wegen sowas an und dann darfte den Mist runterkratzen.Bei mir kommt auch für nächstes Jahr nen Aufkleber unten hin..........
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  3. #3
    mirco
    Gast
    Nix denn der Tüv selbst klebt da ja unter Umständen auch den Licht Test Aufkleber auf.

    Bei Tempo 100 Zulassungen mit gespannen gibt es auch mehrere Vorgeschriebene Nabringungspunkte der Plakette.

    Mit den Aufklebern sollt man es halt nicht übertreiben ;-)

  4. #4
    Member Avatar von gcouperacer
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    Es geht hier nicht um irgendwelche Plaketten vom Lichttest(die übrigens für sowas zugelassen sind) es geht hier um ganz normale Folien die man bei jeder Werbefirma ordern kann.Die Folie hat keine Zulassung fürs Aufbringen auf Fahrzeuge.Nen Kumpel hat das schon alles abreißen dürfen weil die Grün/Weißen das so wollten und das auch mit irgendwelchen $ begründenten....

    Ich verstehs selbst nicht,aber anscheinend handhaben die einen das so und die anderen so.....
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  5. #5
    mirco
    Gast

    Re: Was sagt der TÜV zum Aufkleber auf Frontscheibe unten?

    Zitat Zitat von creater1202
    Hi!

    Ich weiß, dass man oben an der Windschutzscheibe ja eine Markierung hat, bis wo man abkleben darf.

    Was sagt der TÜV bzw. die Polizei zu einem Aufkleber auf der Frontscheiben Unterseite. Also da wo die Scheibenwischer sind?

    Gruß
    Tom
    Um das gehts steht oben geschrieben. Was du reininterpretierst ist deine Sache. Aber solage das allgemein Aufkleber heisst ist das auch das "ich war da" Bäpperle vom Grossglockner ;-)

    Naja wie schon geschrieben, man sollte es halt nicht übertreiben.[/b]

  6. #6
    Member Avatar von Meisti
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    Also ich hab mal mit meinem Scheibentöner gesprochen und der sagte, dass zu einem gewissen Prozentsatz auch die vorderen Scheiben (Fahrer, Beifahrer und Front) beklebt werden dürfen!

    Er hat z.B. sogar seine vorderen Seitenscheiben teilweise getönt!
    Und er hat noch nie Probs mit den Grünen gehabt!

    Warum sollte dann ein Aufkleber ein Problem sein!

    ..weiß halt nur net mehr wie die genaue Prozentzahl war!
    Greetz der Meisti

  7. #7
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    Ich hab bei Cannon mal gesehen, das er unten die Scheibe auch mit nen Sonnenblendstreifen getönt hatte. Hat mir gefallen, war auch schon am überlegen ob ich das mal ausprobier.
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  8. #8
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    Ich habe mal gehört das von der gesamten scheibe nur ein prozentualer anteil beklebt sein darf, glaube 10% oder 15% maximal!
    Hier findet ihr meinen silbernen......es ist aber noch viel zu tun
    www.astra4ever.net/viewtopic.php?t=31567

  9. #9
    philiba
    Gast
    wenn du den schriftzug (nehm mal an das soll hin kommen) nicht auf augenhöhe hast gibts da kein problem. hab auch einen sponsorkleber dran und kenn auch noch zig leut die damit rumfahren.

    hab mal von mir noch ein bild eigefügt.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Petze
    Ich habe mal gehört das von der gesamten scheibe nur ein prozentualer anteil beklebt sein darf, glaube 10% oder 15% maximal!
    10%, steht bei sonnenblendstreifen so drin
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  11. #11
    Themenersteller

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    philiba, ja genau so Sponsoraufkleber meine ich. Als macht man sich damit keinen Stress, wenn man einen anbringt? Im Blickfeld ist es ja sowieso nicht.
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  12. #12
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    @creater1202 wenn man es ganz genau nimmt sind sie nicht erlaubt,weil die Folie keine Zulassung für Fahrzeuge hat.Hab das ja auch schon etwas weiter oben geschrieben das bei uns einige Grün/Weiße das mit dieser Begründung entfernen lassen.Nen Kumpel dürfte seinen Aufkleber schon entfernen........
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  13. #13
    Astrachris
    Gast
    Zitat Zitat von BeatMaster
    Zitat Zitat von Petze
    Ich habe mal gehört das von der gesamten scheibe nur ein prozentualer anteil beklebt sein darf, glaube 10% oder 15% maximal!
    10%, steht bei sonnenblendstreifen so drin
    Ja genau so kennn ich das auch , sollte also schon IO sein , denke ich

  14. #14
    philiba
    Gast
    @creater
    ich hatte noch nie ärger damit, auch nicht beim tüv.

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