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Thema: Lichterquatsch am Karren -> Kein Versicherungsschutz

  1. #176
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    Zitat Zitat von tree-snake
    Nicht erlaubt da die originale Kennzeichenbeleuchtung nur mit Glühlampen geprüft und zugelassen wurde.

    Außerdem sind die Soffiten aus ebay meist Müll mit 5mm LEDs (viel zu geringer Abstrahlwinklel) und leuchten viel schlechter als die Glühlampe das Nummernschild aus.


    Das man mit ner guten umgebauten LED-Kennzeichenbeleuchtung Probleme bekommt hab ich nicht festgestellt.
    ( Meine Erfahrung beruht auf über 700 Autos in D,Ö,Ch die seit Jahren mit sowas rumfahren)
    Haste da irgendwo auch preisangaben für standlicht/kennzeichenbeleuchtung für den G? Kannst mir ja mal ne PN zukommen lassn.

    Mfg King

  2. #177
    mirco
    Gast
    Mich freuts, dass da Jahrelange Predigen hier endlich sol langsam Früchte trägt

  3. #178
    dbc
    Gast
    Da einige Leute hier im Forum ganz offen schreiben, was für illegalen Krempel (nicht nur Beleuchtung) sie an ihren Karren haben, mal eine Frage:
    Was kann eigentlich ein Polizist (oder sonstwer) tun, wenn er/sie das liest? Haben die da irgendeine Handhabe? Weil im Prinzip ist es ja egal, ob sie einen im Straßenverkehr sehen oder hier im Forum lesen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist.

  4. #179
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  5. #180
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    hiho hab das alles ja ein bissel überflogen habe auch bei der Suche mal H7 Leuchten eingegeben und bin immer nur welche ist die Beste Leuchte gekommen

    jetzt habe ich eine andere Frage
    ich habe Mir auch ein paar Farbige leuchten besorgt fürs Abblendlicht
    sie sind Gelblich
    http://cgi.ebay.de/GELB-GOLD-LAMPEN-...item2a0aced1dc

    die Frage muss ich damit zum Tüv um zwei anders Farbige H7 eintragen zu lassen?
    es steht ein E Prüfzeichen auf der Lampe E1

    oder kann ich damit ohne Sorgen rumfahren
    und wenn die Polizei mal Hallo sagt darf ich denen das E zeigen?

    LG

  6. #181
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    § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
    (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden
    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.
    (4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometrische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger - gleichzeitig leuchten.

    Ausserdem was meinste was du mit solchen Lampen noch auf der Strasse siehst.

  7. #182
    dbc
    Gast
    1. Das sind Lampen, keine Leuchten. Lichtteschnik 1. Semester, zewite Vorlesung: LAmpe ist das was leuchtet, Leuchte alles drumrum: Fassung, Kabel, Schirm, Reflektor, Glas,...
    2. Lapen eintragen hab ich noch nie gehört. Wäre auch Käse, oder nicht? Also: Entweder du darfst sie nehmen oder nicht. Da der Händler angibt, dass sie zugelassen sind bist du auf der sicheren Seite, weil ja ein (vermeintlicher) Fachmann dir versichert hat, dass es erlaubt ist. Dies ist eine Ausnahme der Regel "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." - hier eben doch.
    3. Ich gehe mal anhand der Zulassung von einem leicht gelblichen, fast weißen Licht aus - das ist erlaubt und nichts besonderes. Vielleicht sind sie besonders gelbstichig.
    4. Wirklich gut sind sie bestimmt nicht, aber wenn du willst, versuche es doch. Nur so kannst du herausfinden, wie gut sie sind.

  8. #183
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    Zitat Zitat von dbc
    1. Das sind Lampen, keine Leuchten. Lichtteschnik 1. Semester, zewite Vorlesung: LAmpe ist das was leuchtet, Leuchte alles drumrum: Fassung, Kabel, Schirm, Reflektor, Glas,...
    2. Lapen eintragen hab ich noch nie gehört. Wäre auch Käse, oder nicht? Also: Entweder du darfst sie nehmen oder nicht. Da der Händler angibt, dass sie zugelassen sind bist du auf der sicheren Seite, weil ja ein (vermeintlicher) Fachmann dir versichert hat, dass es erlaubt ist. Dies ist eine Ausnahme der Regel "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." - hier eben doch.
    3. Ich gehe mal anhand der Zulassung von einem leicht gelblichen, fast weißen Licht aus - das ist erlaubt und nichts besonderes. Vielleicht sind sie besonders gelbstichig.
    4. Wirklich gut sind sie bestimmt nicht, aber wenn du willst, versuche es doch. Nur so kannst du herausfinden, wie gut sie sind.
    stimmt das habe ich mal gehört mit dem Lampen =)

    aber gut das du es so knapp geschildert hast
    dann brauch ich Mir auch keine Sorgen machen

    das es null 8 fünfzehn lampen sind bin ich Mir sicher
    was das für eine NoName Firma wieder ist

    aber find diesen Gelblichen Ton ganz gut=)

    @1a2b3c bin hauptsächlich in der Stadt unterwegs
    und da ist es recht hell
    wenn ausserhalb der Stadt dann zu Treffen oder Urlaub
    also Landstraßen oder Autobahn fahre ich so gut wie nie...

    aber trotzdem danke für die Sorge...

  9. #184
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    so das sind kack leuchten
    abgesehen das sie Grün Bläulich leuchten
    hat es nach 5 min da drinn geraucht

    nicht weiter zu empfehlen!

  10. #185
    Moderator Avatar von Osirus
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    Lass dir Ersatz schicken, hast ja Gewährleistung.
    Immer wieder, nur damit der Händler es lernt das man so einen Müll nicht Verkauft.

    Everyone should be able to have an emotional support miniature horse!


  11. #186
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    sie sind Gelblich
    Franzose?
    Das Opelwiki (der Mini-Banner musste ja raus...)
    Ohne Gurt wär ich tot! - Astra G Stufenheck 2.0 16V (RIP)
    Ich mach blau... mein Astra Coupe 1.8 16V

    Zitat Zitat von Creative67
    Deine Kommentare kanns du dir sparen, ich nimm dich nicht ernst mit deinem 125ps =) (Quelle)

  12. #187
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    Zitat Zitat von -Basti-
    Franzose?
    steh nur auf den gelben Quatsch

    aber hab erstmal eine Mail an die geschrieben mal schauen was die antworten

  13. #188
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    Hi!
    Bei Ebay gibt es billige aber gute H7 Lampen in gelb mit STVO.
    Kosten 1.99€ das Stück und leuchten mit einem dezenten Gelb. Haben bei mir ein gutes Jahr gehalten pro Satz

  14. #189
    Newbie Avatar von fndark
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    hallo,

    da mein astra in der farbe grün (ist mehr olivgrün in der richtung) ist, geht mir die kennzeichenbeleuchtung bissl auf den keks, so nen pi....-gelb paßt nicht wirklich.
    meine frage ist: kann man die mit einer anderen farbe einfach austauschen oder hat da der tüv-onkel bzw. die stvo was dagegen?

    grüsse, sven
    Geändert von fndark (01.03.2012 um 05:59 Uhr) Grund: grammatik verbessert

  15. #190
    Member Avatar von tom oh
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    bei weiß dürfte niemand was dagegen haben! aber von Ror oder Balu würde ich abstand nehmen ;-)

  16. #191
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    Kennzeichenbeleuchtungen sind nicht relevant für die Fahrsicherheit. Deshalb wird man sein Auto auch nicht abstellen müssen, falls man doch mal mit weißen LED KZB erwischt werden sollte.
    Anders würde es aussehen bei Sicherheits-relevanten Einrichtungen wie Standlicht, Abblendlicht, Bremslicht etc... deshalb darf sich jemand mit nem illegalen Xenon kit auch nich über ne kurzzeitige Stillegung Vor-Ort wundern.

    Vor farbeigen KZB würd ich aber natürlich auch abraten.

  17. #192
    Newbie Avatar von fndark
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    hi,

    ok, danke für eure antworten. was anderes als weiß wäre sowieso nicht nach meinem geschmack gewesen für außen.

    grüße, sven

  18. #193
    Member Avatar von tom oh
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    Zitat Zitat von fndark Beitrag anzeigen
    hi,

    ok, danke für eure antworten. was anderes als weiß wäre sowieso nicht nach meinem geschmack gewesen für außen.

    grüße, sven
    sind leider net alle so, manche kommen auf die abenteuerlustigsten Ideen :-(

  19. #194
    Newbie Avatar von fndark
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    hehe, hab ich auch schon gesehen - war nen richtig grüner mit blauer kennzeichenbeleuchtung. sah irgendwie lustig aber auch abartig aus :-)
    aber mal ne andere frage, wenn die auch nich ganz hierrein paßt:
    ich bin am überlegen in die originale stoßstange, unten die 3 lamelen rauszuschneiden und mit nem gitter (weiß) zu zumachen genauso wie den derzeit schwarzen grill mit gitter zu versehen, was haltet ihr davon? so vom aussehen her?

    Grüße, Sven
    Geändert von fndark (02.03.2012 um 16:36 Uhr)

  20. #195
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    Nochmal zu der Kennzeichenbeleutung..
    Was sicher richtig weiß wäre und auch zulässig ist wäre ein selbstleutendes Kennzeichen (3M)
    Lg Mike

    ***Corsa D OPC Nürburging Edition***

    ***Mein Greenline-Astra***




  21. #196
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    Ich bin mit meinem Golf auch schon 2mal übern TüV mit LEDs in der KZ Beleuchtung.

    Genauso schon im Astra bei meinem Vatta.

  22. #197
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    Also was das mit der Beleuchtung im Fußraum angeht, das is soweit ich weiß nur Währen der Fahrt untersagt was eigentlich totaler Käse ist denn Mercedes-Benz, Audi und die alle haben das ja auch nur da heißt es "Ambiente Beleuchtung" oder so und bei den ist es erlaubt auch während der Fahrt. Was natürlicht Richtig ist, ist das es beim Fahren nicht ablenken darf das heißt jz das auto in ne Disco auf Rädern umbauen ist völlig logisch aber das wird ja wohl jeder mit verstand selber wissen Aber ich habe bei meim Wagen auch Neon Röhren unter die sitze gebaut und so angebracht das es nach vorne und hinten in den Fußraum scheint und NICHT ablenkt / blendet da man sie nicht siht und nur der schein unter den sitzen sichtbar ist. Habe sie dessweiteren mit einem extra schalter angeschlossen das ich sie jederzeit Ein / Ausschalten kann.

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