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Thema: Lichterquatsch am Karren -> Kein Versicherungsschutz

  1. #126
    Member Avatar von masch
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    Fluffy123, hab zwar keine Halogen-dingers, aber Kaltlichtkathoden, hat bisher noch niemanden gestört...
    Bilder siehe Galerie...
    Dummheit ist bisweilen enorm kreativ in ihrer Zerstörungskraft.

  2. #127
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    Also ich hab mir auch den ganzen Innenraum blauch beleuchtet (Tacho, Heizung, TID, Fußraum, Deckenleuchten; etc...) und kam auch schon in ne Kontrolle damit, aber bisher gab das noch keine Probleme.

    Ich mach trotzdem alles aus, was sich seperat schalten lässt. Man muss die ja net noch provozieren.

    Für die Kaltlichtkathoden im Fußraum hab ich mir nen Schalter in den Aschenbecher geschraubt, weil ich das Ding eh net brauch.

    Wie siehts denn mit den leds an an türgriffen aus? Kann man die irgendwie legal verbauen?

  3. #128
    Member Avatar von tree-snake
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    klar sie dürfen nur nicht während du fährst leuchten...
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  4. #129
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    echt? ...weil ich im dts-katalog gelesen hab, dass die net im bereich der stvo zugelassen sind.
    aber ich will ja auch net, dass die von aussen sichtbar sind, sondern nur, dass die die schalen der türgriffe ausleuchten

  5. #130
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    Zitat Zitat von tree-snake
    klar sie dürfen nur nicht während du fährst leuchten...
    Solche Posts bringen absolut nichts hier..

    Falsche Antwort.. alles was aussen am Auto leuchtet und innen oberhalb des AB ist NICHT ERLAUBT!!!

    Egal ob es während der fahrt leuchtet oder nicht..

    Du darfst eine UBB z.B. nicht einmal anbauen und nicht anschliessen..

    Mfg... Pfon

  6. #131
    Member Avatar von tree-snake
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    das is mir neu dass man ne UBB net mal montieren darf...
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  7. #132
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    Zitat Zitat von tree-snake
    das is mir neu dass man ne UBB net mal montieren darf...
    is so. is komplett verboten.

    ...unterwegs als ´Herr der Ringe´...


    There do I see my father. There do I see my mother, my sisters, and my brothers.
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  8. #133
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    Zitat Zitat von Ti-Racer
    dabei kam herraus : Wenn ich eine Unterbodenbeuchtunga haben möchte zwecks schowzwecke , dann gäbe es die möglichkeit einen satz zu verbauen der wasserdicht , bruchsicher und festmontierbar ist. Dann sollte ein relais verbaut werden welches verhindert das bei laufendem Motor die UBB einschaltbar ist. So wäre es möglich bei unserem Tüv einen segen zu bekommen die UBB legal drunter gabaut zu haben und nur auf PRIVATEM gelände also auch nicht stehend auf der strasse sie leuchten zu lassen.
    und da ist wieder der knackpunkt! wer garantiert, dass ich mich nicht in den öffentlichen verkehrsraum stelle und das ding einschalte?
    mit der hier aufgezeigten variante bekommst du dann vielleicht keine probleme bei dieser tüv stelle, aber wie siehts mit anderen tüv-stellen und polizeikontrollen aus?
    das wäre mir zu schwammig!
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    Tempolimit ist das Niederschlagen der Allgemeinheit für die Unfähigkeit einiger weniger.

  9. #134
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    Haha... hab bei meinem auch kürzlich von nem Kollegen (Als Geschenk) so Lichterzeugs geschenkt bekommen, sieht zwar ganz geil aus, leuchtet zum Bass, und wirkt sehr aggressiv (ist vorne in der Frontschürze)...

    Naja, vorgestern fuhr ich normal zu meiner Freundin (keine 2 km von mir weg) und ausgerechnet da fuhr ne zivile Streife vor mir, und ich kam auf den Knopf für die Lichter... SUUUPER, die hielten mich sofort an... hab den scheiss noch nie benutzt, und ausgerechnet wenn ne streife vor mir fährt geht der scheiss an.... naja, gibt ne saftige busse... und vorzeigen muss ich die Karre auch noch...

    Und das geilste, das alles war an meinem 21. Geburtstag... scheiss Bullen, scheiss Lichterquatsch... und vorallem bin ich selbst schuld... werd von so Lichterscheisse in zukunft die Finger lassen...
    ------ Leider ist heute bereits morgen schon gestern -------

  10. #135
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    wieso scheiß bullen. war doch deine schuld. dein auto. dein lichtergedöns

  11. #136
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    Zitat Zitat von Silly
    und vorallem bin ich selbst schuld...
    was ist den das Problem.. Reg mich trotzdem auf... hätten ja an meinem Geurtstag ein Auge zudrücken können

  12. #137
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    Das wär's noch.... wenn die wegen Geburtstagen Ausnahmen machen würden! Schade eigentlich!

    Nee gut, dann lass ich den Kram besser weg. Wäre mir ohnehin zu viel Kleinarbeit gewesen... bei 4 Türgriffen. Da lohnt sich die Mühe nicht.

    Kollege hat jetzt seit gestern UBB und nen beleuchteten Kühlergrill. Sieht ja nett aus, aber da der Idiot damit auch über die Autobahn heizt, dürfte die Plakette bald weg sein.

  13. #138
    Ti-Racer
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    @Erazor26
    wie gesagt es ist ein großes spectrum und leider sagt da jeder was anderes. Aber fest steht auf der STVO darf nichts ausserhalb des Fahzeuges Blau leuchten etc. Das heisst selbst die türgriffbeleuchtung dürfte nicht die ganze zeit an sein wenn das auto abgeschlossen ist denn andere autofahrer könnten sich drann ablenken.

    @Mosquito
    So und wie die anderen schon gesagt haben ist selbst das anbringen einer UBB nicht erlaubt. Ich habe diese Variante als Tipp bekommen weil auch die Autoaussteller (hifi etc.) das so machen würden. Denn du kannst ja nicht deine UBB einschalten wärend der Fahrt denn du musst ja das Relais drinne haben das du während der Motor an ist nicht die Möglichkeit hast die UBB anzuschalten. Deshalb soll es möglich sein so einen UBB wenigstens legal mit dir führen zu dürfen

    greetz michi

  14. #139
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    auf seite 2 hats einer genau richtig beschrieben.

    Die hersteller könnten sicher einiges einbauen was sich so einige gerne wünschen aber nicht erlaubt ist.

    Das ist wie bei allem politik.
    Wenn Mercedes sagt wir wollen in der S klasse die Türgriffe beleuchten dann machen die das. Und sie werden ohne probleme eine zulassung bekommen. Die hersteller haben die macht die ein autofahrer nicht hat.

    Und die aussage alles was übern AB ist ist verboten ist auch recht schwammig. fahr mal neben nem 7er BMW mit LCDs in den Kopfstützen. Das lenkt wohl nicht ab??? Wohl mehr als eine blaue led!
    Was ich damit sagen will ist das man das nicht pauschal sagen kann, was erlaubt ist und was nicht.
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  15. #140
    Moderator Avatar von Christoph83EIC
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    Also rein vom Verstand her, frag ich mich, was gegen eine UBB einzuwenden währe. Aber das ist mal wieder typisch, ein hannes lenkt das ab und der fährt nem anderen drauf und schon müssen alle die Unfähigkeit ausbaden.
    Blinkende, blendende Sachen und Schriftzüge, die man lesen "muss" ist was anderes, das lenkt zu sehr ab.

    Ind der STVO ist es übrigens so ausgedrückt, dass man solche Sachen einbauen darf, sie aber so eingebaut sein müssen, dass sie nicht während der Fahrt in Betrieb genommen werden können.

    Aber ich bin auch der Meinung, wer sich im Straßenverkehr bewegen will, muss Eigenverantwortung übernehmen und kann nicht, wie es hier in D so gern gemacht wird, immer alles auf andere abwälzen.
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    Ich bin kein Kummerkasten, Psychiater findet ihr über die gelben Seiten!

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  16. #141
    Member Avatar von tree-snake
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    Zitat Zitat von Christoph83EIC
    Also rein vom Verstand her, frag ich mich, was gegen eine UBB einzuwenden währe.
    Dazu fehlen mir echt die Worte. Wo is den dann die Grenze wenn UBB erlaubt wäre. Auf einmal leuchtet überall nur noch UBB und schön in allen Farben.
    Wenn mal Warnlicht (z.B Warnblinklicht oder ne Baustelle) oder Blaulicht ist sieht man das nicht.

    Ne schon gut das die Verboten sind.

    Gruß Michael
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  17. #142
    Moderator Avatar von Christoph83EIC
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    na ok, an sowas hab ich beim schreiben gerade überhaupt nicht gedacht.

    Aber Blaulicht ist auch nicht auf dem Boden, das ist meistens auf dem Auto obendrauf.
    Und ob man warnlichter wirklich nicht mehr erkennt ... naja.

    Für mich kommt es eh nicht in Frage, sieht zwar nett aus, aber an mein Auto kommts nicht, ich hab'n Auto, keine Bühne.
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  18. #143
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    des is ja wurscht ob des unten oder oben is...fahr mal irgendwo rum ud du siehst irgendwas blaues im Rückspiegel, dann is dir ja wohl klar : entweder Rennleitung, Feuerwehr oder Sanni...Und du machst sofort Platz

    So wenn jetzt jeder mit ner blauen UBB rumfährt und der irgendwo weng weiter hinten, dann kannste des nich mehr so schnell erkennen...

    Is schon gut so das son Müll net erlaubt is im Straßenverkehr

    MfG

  19. #144
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    Ich bin dafür, jedes Fahrzeug direkt mit verbotenen Leuchten still zu legen - egal wo. Bin lang genug nen Fahrzeug gefahren, dass blaue Leuchten auf dem Dach von Werk aus hatte... wenn ich bedenke wieviele mich trotzdem nicht gesehen / gehört haben (wollen) da will ich gar nicht wissen, wie viel Menschen noch draufgehen müssen, wenn wir noch weniger beachtet werden, weil irgendwelche Spinner meinen sich ne UBB drunter zu pflanzen und sich die Leute so an die Warnfarben gewöhnen...

  20. #145
    Astrabärchen
    Gast
    Zitat Zitat von Christoph83EIC
    Also rein vom Verstand her, frag ich mich, was gegen eine UBB einzuwenden währe.
    Rein vom Verstand her frag' ich mich, welchen Sinn eine UBB im Straßenverkehr hat.

  21. #146
    Newbie
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    keinen ausser rumposen...ma ne andre sache! hab jetzte nich alle seiten gelesen (wegens 56k modem...dauert zu lange...) aber es gibt doch auch z. bsp. nebelscheinwerfer zum nachrüsten für tuningstossstangen die hinter das gitter der frontschürze gehängt werden? wie siehts damit aus? weil in der auflistung am anfang stand das auch hinter streckgitter keine leuchten sein dürfen...

  22. #147
    Member Avatar von masch
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    Corsab_driver, hinter Gittern dürfen normal keine Nebelscheinwerfer angebracht werden, obs jemanden interessiert oder nicht, is nebensächlich...
    Dummheit ist bisweilen enorm kreativ in ihrer Zerstörungskraft.

  23. #148
    DEYO
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    nabend zusammen. ich hab mal ein paar fragen bezüglich der ganzen Sache in Beleuchtungsgeschichten.

    Darf ich jetzt Fußraumbeleuchtung. bzw. Beleuchtung an den inneren Einstiegsleisten (die im Innenraum) oder auch unter der Tür montieren?
    Würde mir gerne Orangene LED´s dahin setzen.

    Gibt es dazu Probleme wenn ich das über den Türkontakt und zusätzlich über das Standlicht schalte? Sprich die ganze Beleuchtung über die Standleuchten scharf schalten kann aber alles nur an geht wenn die Fahrertür geöffnet ist?.
    => Gibt es dann probleme mit Tüv bzw. muss ich sowas eintragen lassen und wie sieht es dann rechtlich aus wenn ein unfall passiert? ich mein ich kann ja schlecht mit offener tür rumfahren.

    in diesem zusammenhang ist eine Montage von UBB wohl nicht möglich oder? oder wäre diese so geschaltet rechtens als beleuchtungsmittel?
    eher nicht oder?

    Wäre um schnelle hilfe gewünscht da ich morgen früh damit anfangen wollte. LG DEYO

  24. #149
    DEYO
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    noch etwas. bitte nur wahrheitsgemäße posts und kein halbwissen. ich mein es da erst.

  25. #150
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    Brabus bietet auch eine Unterbodenbeleuchtung an

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    Schwellerverkleidungen W/S 211, Pur-R-Rim

    aerodynamisch günstiger Abschluß seitlich unter den Türen,
    mit integrierter Beleuchtung

    darf halt nur im stand leuchten

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