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Thema: Lichterquatsch am Karren -> Kein Versicherungsschutz

  1. #26
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    Ich dachte da gehts hauptsächlich um den Ablenkungseffekt bei den anderen Autofahrern der weiss vielleicht selber nicht was er da sagt *fg*
    My Car: *klick*
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  2. #27
    felline
    Gast

    Re: lichterquatsch am karren -> kein versicherungsschutz

    Zitat Zitat von holgi
    Geschrieben von incorporator am 03.05.2003 01:41:
    ------------------------------------------------------
    ich bin mir nicht sicher da in irgendein wespen nest zu stechen ,
    bevor mich blaue dioden in irgendwelchen düsen stören könnte ich ne hasskrampe kriegen wenn mir im halbdunkel oder regen/glatteis proleten mit nebellampen entgegenkommen.
    bei nebel oder am tage( wenn sie nicht blenden) alles kein thema,
    nur müsste man den leuten echt noch mal erklären, daß nebelscheinwerfer sich nicht abblenden lassen.
    solchen leuten in oben beschrieben situationen begegne ich mit fernlicht!
    meistens kapieren die das auch!
    war doch einer so dreist zu wenden und mich drauf aufmerksam zu machen . da wurde ich richtig eklig.
    hier ein auszug aus der bussgeldordung
    .... achso : fernlichtvergessen auszumachen kostet nur 10 euronen
    Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.


    § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat (B - 1) 10,00
    117143 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch andere.
    § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG; 73.1 BKat (B - 1) 15,00
    117144 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall.
    § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG; 73.2 BKat (B - 1) 35,00
    Was haben Bußgelder, Verwarnungsgelder etc. mit den Vorschriften des TÜV zu tun? klar dass es noch immer viele Bekloppte gibt, die ihre Profilneurose nur optisch und akkustisch ausleben. Daran wird der TÜV immer nur zum zeitpunkt der HU etwas ändern, danach sind die Lichtorgeln und Dröhntüten wieder montiert. Bis die grünen Männlein Dich stoppen.

  3. #28
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    ich hatte mal ne unterbodenbeleuchtung. mach ich nie wieder.
    sah zwar nicht schlecht aus aber trotzdem. auto war tiefer und ich bin aufgesetzt weil so ein idiot löcher in den platz gebuddelt hat auf dem ich geparkt habe. bin in der nacht darüber und hab aufgesetzt. hat mir auf der linken seit die halterung abgerissen. dann noch hoher schnee. danach hatte ich die schnauze voll und habe alle 4 abgerissen und in die tonne gekloppt.
    mfg matthes

  4. #29
    Kai@Astra
    Gast
    Also das mit der Fussraumbeleuchtung scheint ja ein interessantes Thema zu sein.
    Mach mir jetz auch eine, denn alles was blendet darf nich sein, aber wer guckt beim fahren schon auf seine füsse...

  5. #30
    Member Avatar von hoerml
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    Ich finds so krass wie hier absolutes Halbwissen als bare Münze verkauft und aufgenommen wird!
    Der Schwachsinn wie "alles was nicht über die Fenster rausleuchtet und die anderen nicht blendet" - Schwachsinn und nochmal Schwachsinn!

    Wer sich irgendwo blaues, rotes, grünes oder lilablaßblaues Licht mit irgendwelchen LEDs oder Neonröhren irgendwo hinbastelt, und zwar so dass man es sieht, verliert seinen Versicherungsschutz und hat beim Unfall verdammtes Problem!! Ganz egal ob es der TÜV oder die Bullen sehen doer Schnallen! Ein Unfallgegner wird angeben er wurde durch blaues (oder wie auch immer geartetes) Licht irritiert und der bestellte Unfallgutachter wird es finden!

    Es ist ALLES (was Spaß macht) verboten und basta! Ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht, ob das gut ist oder schlecht, darüber können wir endlos diskutieren, aber wir können es nicht ändern!

    Und dass zB SMLs erlaubt sind liegt nicht daran dass sie subjektiv mehr oder weniger blenden, sondern weil der Hersteller das Geld hat sie erlauben zu lassen! Und der Ali der seine Neonspritzdüsen vertickert hat das halt nicht!
    So einfach ist das....

  6. #31
    mirco
    Gast
    Auch nicht ganz. Fussraumbeleuchtungen sind nicht generell verboten. Sie gelten rein rechtlich als innenbeleuchtung und sind daher nicht Zulassungspflichtig. Wenn Sie im Fahrzeug montiert werden spielt die Helligkeit eine Grosse Rolle.

    Grosse Hersteller wie beispielsweise DC verbauen so eine Dauernd leuchtende Fussraumbeleuchtung in vielen Fahrzeugen. Gilt auch als so ne Art Orientierungslicht, denn sonst wäre das sogennannte Auflicht (Lichtvorhang der auf Armaturenbrett schein) auch nicht erlaubt. Diese Leuchten blenden den Fahrer aber =0 denn die Lichtaustrittsfläche ist vom Fahrer nicht einsehbar und die Helligkeit ist schon unter einer Strassenlaterne kaum mehr wahrzunehmen.

    Das mit den SMLs ist eine Lichttechnische einrichtung die in den Eurpäischen Normen vorkommt von daher ist das ein Zulassungspflichtiges Teil und damit ist das klar geregelt. Die Sache mit den UBBs und dem Ganzen Röhrenzeug im und am Fahrzeug war eine Zeit lang eine Gesetzeslücke die halt nunmal ausgenutzt wurde.

    Dieses Gesetz ist auch auslegungssache, denn es hat damit zu tun wie man die Leuchte als Hersteller deklariert. Bei Mercedes beispielsweise ist in einigen Modellen eine Leuchte im Aussenspiegel. Das nennt sich Pfützenlicht. Hat aber nichts mit einer Leuchte im eigentlichen sinn zu tun und es ist sichergestellt das das Ding nur im Stand bei ausgeschaltetem Motor tut.

  7. #32
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    ich bin der meinung, man sollte alles an beleuchtung erlauben solange man es im öffentlichen strassenverkehr nicht benützt und keinen gefährdet. über geschmäcker läßt sich zum glück streiten
    Nicht´s ist so hart wie mein.......
    www.spritschluerfer.de

  8. #33
    Paddy_19
    Gast
    Sind Neonröhren im Fußraum erlaubt oder ebenfalls verboten?
    Bald wird glaubig alles verboten ..

  9. #34
    Dirk U.
    Gast
    Zitat Zitat von Donald the duck
    Alle zusätzlichen Lichter im Innenraum sind verboten weil man sich auch selber blenden kann. Hat mir mal en Bul... erklärt. Ist doch voll der sch.... wenn mich das Ding beim fahren blendet mach ich das bestimmt net an.
    Das kann man pauschal nicht sagen. Denn viele Frauen laufen mit Sportschuhen sicherlich besser als mit High Heels, aber getragen werden die trotzdem.

  10. #35
    Bastler
    Gast
    Zitat Zitat von Paddy_19
    Sind Neonröhren im Fußraum erlaubt oder ebenfalls verboten?
    Bald wird glaubig alles verboten ..
    Sogar das Fahren XD

    Also ich hab Fußraum und Unterboden Beleuchtung beides wird "schlauerweise" über den Türkontaktschalter gesteuert und ist somit Eintragungsfrei.

    (Hab einen gut versteckten schalter)

    Außerdem giebt es jetzt auch Leuchtröhren von Dietz die ein "E" Prüfzeichen haben und somit angebaut sein dürfen.

  11. #36
    Astra-G-Pilot
    Gast
    hmm, also ich hab blaue Standlichter (so Gumminoppen zum über die Birnen stülpen)! Ich finds jetzt nicht so schlimm, da sie nicht knallblau sind. Sie geben den Standlichtern nur einen Helbblauen Frabton, der am Tage wohl keinen irritiert.wenn ich komplett mit Abblendlicht fahre fällst gar nich auf. Also finde ich es nicht weiter schlimm

  12. #37
    besser als Gold Avatar von BeatMaster
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    Zitat Zitat von Astra-G-Pilot
    hmm, also ich hab blaue Standlichter (so Gumminoppen zum über die Birnen stülpen)! Ich finds jetzt nicht so schlimm, da sie nicht knallblau sind. Sie geben den Standlichtern nur einen Helbblauen Frabton, der am Tage wohl keinen irritiert.wenn ich komplett mit Abblendlicht fahre fällst gar nich auf. Also finde ich es nicht weiter schlimm

    das find ich wiederum am schlimmsten.

    Hab selbst Fußraumbeleuchtung und jetzt UBB über Türkontakt.
    Meine Nürburgring Edition (Kommentare erwünscht!) Wieder einen G Astra 25.09.19

    Der BeatModus ist eingetragenes Warenzeichen des Astra-G.de Forums. Die Benutzung obliegt allein dem Board Team.

  13. #38
    ChrisOne
    Gast
    Fußraumbeleuchtung ist geil!!!! Ist übrgigens definitiv nicht verboten. Jeder Fahrschulwagen hat die auch für die Nachtfahrten und die haben auch keine Sondergenehmigung und selbst die DEKRA hat nix dagegen. Trotzdem lieber ausschalten, wenn die Bullen euch anhalten, die sind nämlich sogar zum Häufchen machen zu dämlich!!!! Die wollten mir doch glatt bei meinem alten Auto werzählen, das es eine mind. Einbauhöhe für Seitenmakierungsleuchten gibt. Die haben mir nen § genannt in welchem das Festgelegt sein soll. Den § gibt es wirklich nur ist der für Busse, LKWs und Transporter. Naja mein alter Peugeot 106 sah einem Bus auch zu verwechseln ähnlich oder??? :-) Hatte jedenfalls nicht bezahlt, weil ich ewig mit denen diskutiert hab, bis Die Kumpels von der grünen Trotteltruppe endlich aufgegeben haben. 30€ gespart.....

    Zurück zum Thema Unterbodenbeleuchtung find ich auch ok, egal in welcher Farbe. Man sieht solche Auto auf den dunklen Landstraßen in Brandenburg schon vom weiten.... Auch Seitenmakierungsleuchten sind sehr nützlich aber bitte nur mit Orangenem oder Roten Leuchtmittel.
    Was mir allerdings gar nicht zusagt sind blaue oder noch schlimmer rote Standlichter!!!!! Bei mir in Potsdam gibt es so Spezies die fahren mal gerne auf schlecht beleuchteten Straßen nur mit rotem Standlicht. Das sieht dann aus als würde ein Auto rückwärts auf der Gegenfahrbahn an dir Vorbeifahren!!!! Auch extrem dunkle Rückleuchten bei denen man nicht mal mehr sieht ob gebremst wird oder nicht sind der absolute hass, besonders ohne 3. Bremsleuchte.

  14. #39
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    @ ChrisOne und warum sind dann bei den verschiedenen SML's immer Mindesteinbauhöhen angegeben?!? Bestimmt nicht zum Spass oder?

  15. #40
    Fran77
    Gast
    Es gibt sehr wohl ne Mindesteinbauhöhe von Seitenmarkierungsleuchten. Die liegt bei 25 cm. Genauso mit den NSW. Die müssen an der unteren Austrittskante auch 25 cm zum Boden haben.

    Ich mußte zum Tüv die Teile ausbauen

  16. #41
    ChrisOne
    Gast
    Die 25 cm sind laut DEKRA Auskunft nur Richtwerte und nicht verbindlich! Es gibt für SML´s am PKW einfach noch keinen $ im Gesetz. Wäre auch Quatsch mit der Höhe von 25 cm. Nen Freund fährt nen Tiefergelegten Honda Civic und wenn man bei dem 25 cm vom Boden misst dann müßte man die Dinger direkt über der Stoßstange ins Blech einsetzen! Das einzige was man beachten soll ist das die SML´s vorne und hinten möglichst auf gleicher Höhe sind und das sie hinten relativ nahe bei den Rückleuchten sind.

    @ Fran77 da du Berliner bist ist bei dir der TÜV und nicht die Dekra zuständig für Eintragungen usw. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Brandenburg ist es zum Beispiel schwierig geworden die Metallheckspoiler eingetragen zu bekommen. Da muss man schon jemanden kennen. Die haben sich da besonders Pingelig, selbst wenn ein Materialgutachten vorhanden ist.

    Als Ergänzung zum Thema Innenraumbeleuchtung wollte ich noch sagen, wenn die .... was sagen von wegen selber Blenden usw. dann schaltet mal Nachts den TFT Monitor an. Die sind nämlich definitiv nicht verboten und die Leuchtkraft der Monitore ist doch sehr erheblich!!!!

  17. #42
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    Och es geht also ich hab nen KVT 725DVD von Kenwood und da kann man nachts sehr gut mit fahren ohne das man geblendet wird

    Gruss
    Marc

  18. #43
    Member Avatar von hoerml
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    ChrisOne, ich habe es dir schon in ner pn geschrieben, das grenzt wirklich an wichtigmacherei, wenn man so pentrant andere leute von seiner meinung überzeugen will!

    fakt ist dass dich ein bulle wenn er dich fi**en will auch fi**en wird, und ich sehe keinen anlass wegen so einem "lichterquatsch" dann 20mal beschwerde einzulegen, vor gericht zu ziehen und sonstige späße zu veranstalten, selbst wenn ich in letzter instanz recht bekomme(n würde!).

    wenn du der meinung bist, dass du das darfst dann viel spaß - ich weiß nur dass mir das nicht in die tüte kommt (allein aus optischen gründen) und ich warne alle mitlesenden davor, das jetzt einfach so zu glauben und für bare münze zu nehmen.

  19. #44
    ChrisOne
    Gast
    Das sind schlicht und einfach Fakten! Jeder soll seine eigene Meinung haben. Es kann ja auch jeder selber nachfragen.

    @ hoerml du solltest dir nicht alles gefallen lassen, sonst wird man dich dein ganzes Leben nur unterdrücken!!!
    Zum Thema optik: kauf dir lieber die Schwarzen Irmscher Rückleuchten, sehen besser aus als die billig Variante, die du montiert hast!

  20. #45
    hulky
    Gast
    ihr seid ja druff, kommt mal klar!!!

    ZU den Rückleuchten sag ich nur GESCHMACKSSACHE

    wenn ihm die Klarklas gefallen is doch alles 1a

  21. #46
    Astra-Freak
    Gast
    Ich hatte mal blaubeleuchtete Wischerdüsen, als ich dann in eine Verkehrskontrolle kam, haben die Grünen gemint ich soll das sofort wegbauen. Also hab ich sie weggebaut. Nebenher hab ich die gefragt, warum bei LKW´s keiner was sagt? Dann haben die gemeint bei denen ist es erlaubt, weil es höher angbracht sei als bei PKW´s und es im Rückspiegel nicht blendet und auch dadurch der Blendeffekt nicht vorkommt. Also irgendwie find ich das schon schwachsinnig. Blendeffekt? "pha" sehen tut mans trotzdem. Schaut man hin ist man nicht nur geblendet, sondern auch abgelenkt. Was soll man dazu noch sagen??? Also entweder die Grünen hatten keine ahnung, wollten mich nur ärgern oder sind Saudumm. Ich sag immer "ARMES DEUTSCHLAND" )

  22. #47
    Member
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    GTC 2.0 Turbo - saphirschwarz
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    Beleuchtete Wischerdüsen, naja wer's braucht. Mir gefällt das überhaupt nicht.
    Heute auf dem Weg nach Hause kam mir ein BMW entgegen. Der hatte in beiden Scheinwerfern jeweils 3-6 blaue LED's drin. Sah schon nicht schlecht aus.

  23. #48
    cihan
    Gast
    Beleuchtete Wischerdüsen würd ich nie dran machen, davon mal ab, das die Düsen am G nicht auf der Haube sind

  24. #49
    Zopiclon
    Gast

  25. #50
    mirco
    Gast
    seitliche nicht dreieckige Rückstrahler Seitenmarkierungsleuchten Spurhalteleuchten
    Eine Leuchte, die dazu dient, das Fahrzeug in der Seitenansicht kenntlich zu machen.
    Vorhandensein vorgeschrieben für Fahrzeug mit einer Länge > 6 m, zulässig an Kfz mit einer Länge <6 m
    Anzahl entsprechend dem vorgeschriebenen Abstand und der Fahrzeuglänge
    Farbe gelb
    Anordnung Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn,Höhe max. 900/1500 mm über der Fahrbahn,in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 2100 mm betragen, der vorderste Rückstrahler max. 3 m vom vorderen Fahrzeugrand, max. 3 m zwischen den Rückstrahlern, in Ausnahmefällen darf der Abstand 4 m betragen, der hinterste Rückstrahler max. 1 m vom hinteren Fahrzeugrand, bei Kfz mit einer Länge <6m ist 1 Leuchte im vorderen Drittel ausreichend
    Sichtbarkeit 10° nach oben und unten,min. 5° bei Anbauhöhe < 750 mm; 45° nach vorne und hinten
    Ausrichtung zur Seite
    Schaltung nur zusammen mit Begrenzungs-, Schluss-, Umrissleuchten
    Kontrolle Einschaltkontrolle zulässig
    Quelle StVZO § 51a, ECE R86, ECE R91, 76/756/EWG

    Also Chrisone überprüfe deine sogenannten Fakten nochmal. Denn Meinung und vorschrift sind zweierlei. Aber Deine infos sind schlichtweg falsch und die Sache mit der Polizei hätte auch anders ausgehen können. Denn im Recht warst Du nicht. Der §51a gilt für PKW und seine Anhänger. Wie auch die EWG Regelung.

    Es grüsst ein Mitarbeiter der vom Tüv anerkannten Lichttechnischen Prüfstelle.

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