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Thema: Kosten einer (falschen) Sicherstellung - wer zahlt?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Member Avatar von TBX
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    Kosten einer (falschen) Sicherstellung - wer zahlt?

    Vorhin hatten wir eine kleine Diskussion:
    Rein hypothetisch angenommen, mir würde mein Auto beschlagnahmt, weil der diensthabende kontrollierende Beamte beispielsweise der Meinung ist, mein Auspuff wäre zu laut. Also, Abschlepper, Karre weg, paar Tage rumstehen, Vorführung beim Sachverständigen.
    Der würde dann drunterschauen und soetwas sagen wie "das ist ein komplett originaler Auspuff, der is beim OPC so. Passt."
    Wer übernimmt die Kosten für den ganzen Spaß bzw für den Nutzungsausfall?
    Oder kann mir (überspitzt ausgedrückt, ist mir klar) ein Polizist, dem etwas zu langweilig ist, jeden zweiten Tag mein Auto sicherstellen lassen und ich hab die Kosten an der Backe?

  2. #2
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    Ein wirklich hypothetisches Thema
    Also zunächst darf kein Ordnungshüter " dein " Auto beschlagnahmen .
    Das darf nur mit richterlichem Beschluss über einen Gerichtsvollzieher geschehen, und dann ist es meistens eine Pfändung.

    Abschleppen lassen darf er nur, wenn das Fahrzeug eine Verkehrsbehinderung darstellt , z.B. nach Unfall oder nicht mehr Bewegungsfähig .
    Auf einer Kreuzung oder BAB .

    Er kann aber im Extremfall das Fahrzeug stillegen, wenn eine Verkehrsgefährdung vorliegt .
    Das wäre bei einem zu lauten Schalldämpfer nicht der Fall .

    Sicherstellen ist wieder eine andere Sparte .
    Darunter fallen z.B. Unfallflucht oder begehen einer Straftat mit dem Fahrzeug . Bankraub oder Entführung etc
    Um Spuren festzustellen .

    Zu den Kosten :
    Bezahlen muss derjenige, der den Schlepper in Auftrag gibt .
    Also zunächst der Ordnungshüter oder seine Dienststelle bzw. Behörde.
    Dir wird dann eine Rechnung zugestellt mit der Möglichkeit auf Widerspruch .

    Mal ein Beispiel aus Erfahrung :
    Vor ca. 20 Jahren hatte ich meinen Wagen an einem P&R Parkplatz abgestellt .
    Am nächsten Tag war der Wagen nicht mehr da .
    Ordnungshüter angerufen wegen Verdacht auf Diebstahl .
    Antwort : Ihr Wagen wurde sichergestellt, Heckscheibe eingeschlagen.
    Strafanzeige gegen unbekannt gestellt ( bringt ja eh nix ) Wagen beim Schlepper abgeholt ( 250 DM ) .
    Rechnung bei der Versicherung eingereicht.
    Hatte dann aufgrund der Teilkasko die Scheibe und die Abschleppkosten ersetzt bekommen .

    Schönen Gruß

    Olli

  3. #3
    Member Avatar von mr_Arizona
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    Zitat Zitat von Olli K. Beitrag anzeigen

    Er kann aber im Extremfall das Fahrzeug stillegen, wenn eine Verkehrsgefährdung vorliegt .
    Das wäre bei einem zu lauten Schalldämpfer nicht der Fall .

    Sicherstellen ist wieder eine andere Sparte .
    Darunter fallen z.B. Unfallflucht oder begehen einer Straftat mit dem Fahrzeug . Bankraub oder Entführung etc
    Um Spuren festzustellen .

    Olli
    Leider nicht ganz korrekt.

    Ein zu lauter Schalldämpfer bedingt die Erlöschung der ABE und hat die sofortige Stilllegung zur Folge.

    In dem mir bekannten Fall wurde das Auto danach beschlagnahmt und per Gericht die Verschrottung angeordnet.

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  4. #4
    anonym
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    Zitat Zitat von mr_Arizona Beitrag anzeigen
    In dem mir bekannten Fall wurde das Auto danach beschlagnahmt und per Gericht die Verschrottung angeordnet.
    da wird dann fremdes eigentum enteignet aufgrund eines baulichen mangels? dachte wir sind hier in deutschland und nich irgendwo in tukitukiland...

    dicke strafe bei bestätigung ja. mängel muss beseitigt werden, erst dann gibts normal die BE wieder. eine verschrottung ist in meinen augen schon ziemliches cowboyverhalten.

  5. #5
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    Zitat Zitat von mr_Arizona Beitrag anzeigen
    Leider nicht ganz korrekt.

    Ein zu lauter Schalldämpfer bedingt die Erlöschung der ABE und hat die sofortige Stilllegung zur Folge.

    In dem mir bekannten Fall wurde das Auto danach beschlagnahmt und per Gericht die Verschrottung angeordnet.
    Da wird mit Sicherheit noch einiges anderes vorgefallen sein, was die Verschrottung rechtfertigt!
    Bei "nur" einem zu lauten Auspuff wird kein Richter eine Verschrottung anordnen!
    "the speed was okay but the corner was too tight" - Ari Vatanen <-> "whatever happens, never lift the throttle!" - Nigel Mansell
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  6. #6
    Moderator Avatar von Osirus
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    Auspuff gibt eine Mängelkarte und gut.

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  7. #7
    Member Avatar von rst650
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    Zitat Zitat von Osirus Beitrag anzeigen
    Auspuff gibt eine Mängelkarte und gut.
    leider nicht ganz richtig.
    Wenn der Verdacht einer Manipulation oder ähnlichem besteht, kommt der Schlepper und das Auto geht zum Tüv, Dekra oder ähnlichem.
    Bei zu vielen technischen Defekten wird das Auto ebenso beim Prüfer vorgeführt. Wenn du in den Metropolen Deutschlands etwas schaust (zum Beispiel Kurfürstendamm in Berlin), siehst du, wie die meistens unseren südländischen Freunden gehörenden und viel zu lauten Autos abgeschleppt werden.

    Wenn der Auspuff zu laut ist, weil zB ein Rostloch drin ist, gibts ne Mängelkarte um den Schaden zu beseitigen.

  8. #8
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    Hallo
    ich melde mich dann auch mal zu Wort
    bin Abschlepper und sichersteller .
    Es gibt 2 Arten von Sicherstellungen
    1. zur Eigentumssicherung zb. bei eingeschlagener Scheibe , die Kosten gehen zu lasten des Halters bzw. seiner
    Versicherung
    2. zur Beweissicherung zb. verdacht auf zu viel Leistung , die Kosten gehen an die Behörde und werden an das Verfahren angehängt .
    So ist es zumindest in NRW .

    Gruß Andi

  9. #9
    Themenersteller

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    Ja...jein...anders Beispiel:
    ich komm in eine Verkehrskontrolle. Der Ordnungshüter sieht an meinem Astra 245/35R20-er Bereifung und eine Tieferlegung. Die Bereifung ist original und die Federn eingetragen. Da er aber heftige Zweifel hat dass so eine Kombination auf einem Astra auch nur entfernt zulässig sein kann, ruft er den Abschlepper.

  10. #10
    Moderator Avatar von -Timmi-
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    Joa wir kennen den konkreten Fall ja nun nicht, um da irgendwas beurteilen zu können. Es wird sicher kein Auto von Amts wegen verschrottet, wenn man zum ersten Mal mit illegaler Abgasanlage erwischt wird.
    ___________________

    Die Bitterkeit schlechter Qualität hält noch lange an, wenn die Süße des Preises längst verflogen ist...

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  11. #11
    Member Avatar von mr_Arizona
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    Zitat Zitat von -Timmi- Beitrag anzeigen
    Joa wir kennen den konkreten Fall ja nun nicht, um da irgendwas beurteilen zu können. Es wird sicher kein Auto von Amts wegen verschrottet, wenn man zum ersten Mal mit illegaler Abgasanlage erwischt wird.
    Denke ich auch.

    Aber passiert ist es wirklich.

    Der Herr hat dann sein Auto zum ausschlachten angeboten (im Tausch) da er nur eine rollbare Karosse an den Staat abtreten muss.

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  12. #12
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    Hab zu diesem Thema mal einen interessanten " Spiegel TV " Bericht auf Youtube gefunden .

    https://www.youtube.com/watch?v=xw7NVKxhetY

    Gruß
    Olli

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