aufgrund eines gedankens überlege ich, inwiefern ich rechtlich in der lage bin, den innenspiegel zu entfernen, zu versetzen bzw die grösse zu ändern.
google warf mir bei einer groben suche bisher auf, das ich den innenspiegel wohl bräuchte, selbst wenn ich einen zweiten aussenspiegel habe. wo er genau sitzen muss (also wie weit er nach unten gehen darf) war dort nicht zu finden, ebenfalls nicht, wie gross der mindestens sein muss.

möchte mir gerne eine art dachkonsole bauen, dafür müsste jedoch der innenspiegel (im idealfall) entfallen, versetzt werden (also nach unten) und wenn das nötig ist, so klein wie möglich werden.

sicht habe ich nach hinten eh nur rudimentär, da ich schwarze scheibenfolie habe. bin runde 3 jahre ohne innenspiegel am calibra gefahren, das wurde mir nur bei der HU bemängelt mit der aussage "ja, der gehört da rein, wenn montagepunkte vorhanden sind, muss er auch drin sein. amüsant daran war, das mir der pad von der scheibe gefallen ist, also nur die aufgebrachte metallfläche an der scheibe noch vorhanden war.