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Thema: Privatinsolvenz: Wird ein Astra G gefändet?

  1. #1
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    Privatinsolvenz: Wird ein Astra G gefändet?

    Hi,
    vielleicht hat der ein oder andere ja Erfahrungen damit? (Obwohl ich es euch nicht wünsche).

    Ich musste kürzlich Privatinsolvenz beantragen. Nun habe ich Angst, dass mein Astra gepfändet werden könnte oder der Insolvenzverwalter einen übertrieben hohen Wert berechnet. Wie realistisch ist sowas?

    Kurz zum Auto:
    Bj 2000, Benziner, 1,6 Liter, 16V
    275.000km, guter Wartungszustand
    TÜV 03/18 (bin zuverlässig, dass er das schafft)

    Ich habe jetzt in den letzten 2 Monaten 400 Euro an Werkstattkosten reingestreckt und TÜV kostet ja auch. Das wäre extrem ärgerlich, wenn er dann gepfändet werden würde. Ich kann auch nicht arbeiten. Wie hoch dürfte der Wert meines Astras noch sein?

    Und wo bekommt man möglichst kostenlos/günstig ein schriftliches Wertgutachten für sein Auto?

    MfG

  2. #2
    Foren-Assi Avatar von Wittener-jung
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    Da du die Möglichkeit haben musst arbeiten zu können und das Fahrzeug sehr alt und sehr viel gelaufen hat: nein.

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  3. #3
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    Beitrag gelöscht.
    Geändert von Klapsi (14.04.2018 um 18:51 Uhr)

  4. #4
    Moderator Avatar von Osirus
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    Ein Wertgutachten machen ansich die üblichen Prüfstellen, dürfte rund 150€ kosten.

    Schau einfach bei Mobile, was vergleichbare Fahrzeuge im Mittel kosten.

    Ob der Wagen gepfändet wird, dürfte wohl auch vom Gläubiger abhängen?

    Everyone should be able to have an emotional support miniature horse!


  5. #5
    Member Avatar von Weini
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    Wenn es Gründe gibt, die ein erreichen von Ärzten oder Behandlungen gibt, darf der Wagen nicht gepfändet werden.

    Ach wenn auf absehbare Zeit ein Wiedereinstieg in eine Erwerbstätigkeit nicht möglich scheint, sie aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wird nicht gepfändet.

    Ebenso wenn körperliche Einschränkungen ein Fahrzeug erfordern.

    Ebenso verbleibt des Fahrzeug beim Schuldner wenn der Verkaufserlös in keinem Verhältnis zum Fahrzeugwert steht. Es fallen da erhebliche Kosten an, die der Schuldner tragen müsste und vom Verkaufserlös abgedeckt werden müssen. Da bliebe für die Gläubiger nicht mehr viel übrig.

    Gerade bei den Fahrzeugen die älter als 10 Jahre sind ist es sehr unwahrscheinlich, ausgenommen wären hochpreisige Sport- oder Luxuswagen bzw. Oldtimer.

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    Matthias oder Matze

    Bis 04.1996 Profischrauber bei einem Berliner FOH.
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    Zafira A Executive Z18XE (meiner!), ein Astra H Caravan Z18XE (für meine Liebste ) und ein Corsa C Z12XE.

  6. #6
    Member Avatar von Master23
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    bei einem 0815 Fahrzeug was faktisch kaum mehr einen Wert hat dürfte bei einer Insolvenz eher ein anderes Problem drohen als die Pfändung des kompletten Fahrzeuges

    Wenn Versicherungsbeiträge und Steuer nicht mehr bezahlt werden können kommt das Ordnungsamt und entfernt die Plakette.

  7. #7
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    Hartzler dürfen doch Autos bis zu einer Wertgrenze(3 oder 5000€) behalten.Warum nicht auch bei Insolvenz.Die richtige Antwort weiß aber sicher dein Berater.
    Geändert von zawen (18.02.2018 um 12:51 Uhr)
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  8. #8
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    Die Antwort kann ich dir auch sagen: Der Hartzer braucht das Auto für die Arbeitssuche. Das fällt bei mir ja flach.

  9. #9
    Moderator Avatar von -Timmi-
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    Würde mich da mit dem Insolvenzverwalter drüber unterhalten. Viele Möglichkeiten, das zu beeinflussen hast du letztlich nicht. Du könntest dir natürlich ein schriftliches Ankaufsangebot von einem Händler machen lassen, ein großes Portal ist ja aktuell viel in den Medien. Dann hättest du was in der Hand, was zumindest eine grobe Richtung gibt.
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    Die Bitterkeit schlechter Qualität hält noch lange an, wenn die Süße des Preises längst verflogen ist...

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  10. #10
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    Hallo!

    Den wird Dir wohl keiner mehr wegnehmen. Der wirtschaftliche Wert tendiert ja irgendwo im unteren dreistelligen Bereich.
    Normalerweise reicht eine einfache Gebrauchtwagenbewertung von einem Händler. Wenn Du eine Stammwerkstatt hast oder einen kennst oder mal irgendwo nett fragst, werden die Dir das wohl kostenlos machen.

    Gruß Ralf

  11. #11
    Member Avatar von hacky1312
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    Zitat Zitat von Klapsi Beitrag anzeigen
    Die Antwort kann ich dir auch sagen: Der Hartzer braucht das Auto für die Arbeitssuche. Das fällt bei mir ja flach.
    Wie wohnst du denn? Wohnst du mitten in der Stadt mit guten Nahverkehr oder wohnst du dörflich, so dass du eigentlich aufs Auto angewiesen bist? Das spielt sicher auch eine Rolle.
    MfG Heiko.





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  12. #12
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    Geändert von Klapsi (14.04.2018 um 18:52 Uhr)

  13. #13
    anonym
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    tante google warf dazu folgendes raus:

    Unter GVGA §157 - 165 ist die Pfändung eines Kraftfahrzeuges angegeben.*

    Demnach muss der GV erst mal den KFZ Brief einziehen. Kann er es nicht, weil der Brief nicht da ist, macht er eine Meldung an die Zulassungsstelle.*

    Dieses muss 4 Wochen vor der Versteigerung stattfinden. Er muss allerdings nicht die Mitteilung der Zulassungsstelle abzuwarten. Vor Aufforderung zum Bieten weist der GV darauf hin, dass er den KFZ Brief nicht im Besitz hat und dass es Sache des Erwerbers ist, sich in für die Zulassung zu beschaffen oder einen Ersatzbrief auszustellen.*

    Unter § 162 steht, dass von einer Nachricht an die Zulassungsstelle abzusehen ist, wenn*
    a) der gewöhnliche Verkaufswert eines KFZ den Betrag von 400,- € nicht übersteigt,

    b) besondere Umstände die baldige Verwertung erfordern, z.B. die Kosten der Verwahrung im Verhältnis zum voraussichtlichen Erlös zu hoch sind
    würde da mal mit dem GV bzw dem insolvenzverwalter reden

  14. #14
    gosmo007
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    Zum Thema Insolvenz kann ich das Forum Schuldnerberatung empfehlen.

  15. #15
    Themenersteller

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    Jetzt habe ich einen Termin beim Insolvenzverwalter. Da soll ich den Fahrzeugbrief mitbringen. Wird der dann eingezogen? Ich muss dann nämlich auch bald zum TÜV.

  16. #16
    Member Avatar von RStwo
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    Brief brauchst doch gar nicht für den Tüv.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  17. #17
    Themenersteller

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    Doch, wenn er nicht mehr durchkommt brauche ich den Fahrzeugbrief.

  18. #18
    Member Avatar von RStwo
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    Zitat Zitat von Klapsi Beitrag anzeigen
    275.000km, guter Wartungszustand
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    Ja was nun?

    Selbst wenn nicht, wird der Wagen wirklich gepfändet ist er im Grunde nicht mehr dein Problem.
    Ich würde dann eben abklären das er Abgemeldet wird( oder dies selbst tun, dafür braucht man den Brief auch nicht), wenn man ihn eh nicht mehr nutzen kann.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  19. #19
    Newbie Avatar von Rainer58
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    Moin Moin , ich kann mich da nur Weini anschließen , der wagen wird nicht gepfändet weil? einfach zu alt.
    Grüße aus der schönsten Stadt der welt.
    Rainer

  20. #20
    Themenersteller

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    Hatte nun ein Gespräch mit meinem Insolvenzverwalter. Er meinte, dass er den Wagen eigentlich pfänden muss. Er wollte sich deswegen noch mal melden, was er bislang nicht getan hat. Mittlerweile hat das Auto jetzt auch keinen TÜV mehr, steht an der Straße und verliert ordentlich Benzin, ist auch nicht mehr fahrtauglich. Eine Reparatur plus TÜV würde sich durchaus lohnen, aber eben nur, wenn ich das Auto dann behalten kann.

    Was nun?

  21. #21
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    Wenn der auf der Straße Benzin verliert,gibt noch Ärger mit der Behörde...das wird teuer.
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  22. #22
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    Zitat Zitat von zawen Beitrag anzeigen
    Wenn der auf der Straße Benzin verliert,gibt noch Ärger mit der Behörde...das wird teuer.

    ging mir auch schon durch den kopf, abgesehen davon das ein auto laut den behörden ohne gültige HU auch nicht am strassenrand zu stehen hat. hatte selber wegen sowas mal tierisch ärger. auto war rund 6 monate drüber, hatte keinen stellplatz und der lief nimmer. hab ne knolle gekriegt obwohl er ja angemeldet war. die beim SVA meinte, selbst wenn die bude in der halle steht, solange angemeldet müsse auch die HU gültig sein.

  23. #23
    Themenersteller

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    Und wer kriegt den Ärger? Der Insolvenzverwalter oder ich? Weil ich kann ja das Auto nur abmelden, wenn es der Insolvenzverwalter gleich abholt bzw. darf ich es ja nicht verkaufen oder?

    Also ganz ehrlich haben mich eure Beiträge jetzt kein Stück weiter an eine Lösung gebracht. Dass ein Auto ohne HU oder mit auslaufendem Benzin nicht im öffentlichen Raum stehen darf weiß ja jeder. Die Frage ist doch wie man das nun in so einem Fall am besten löst? Denn ich stecke ja nicht Geld in ein Auto, dass dann womöglich gepfändet wird. Ich denke das sollte klar sein.

  24. #24
    Foren-Assi Avatar von Wittener-jung
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    Was sollen wir als laien dir denn sagen dazu? Sprich mit deinem insolvenz verwalter.

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  25. #25
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    Zitat Zitat von Klapsi Beitrag anzeigen
    Und wer kriegt den Ärger? Der Insolvenzverwalter oder ich?

    derjenige, auf den das auto angemeldet ist, der kriegt den ärger, da er der halter ist.

    Zitat Zitat von Klapsi Beitrag anzeigen
    Also ganz ehrlich haben mich eure Beiträge jetzt kein Stück weiter an eine Lösung gebracht. Dass ein Auto ohne HU oder mit auslaufendem Benzin nicht im öffentlichen Raum stehen darf weiß ja jeder. Die Frage ist doch wie man das nun in so einem Fall am besten löst? Denn ich stecke ja nicht Geld in ein Auto, dass dann womöglich gepfändet wird. Ich denke das sollte klar sein.
    ich denke mal, du solltest dich mit deinem insolvenzverwalter an einen tisch setzen und klartext reden. das rumgerätsel kommt etwa ähnlich, als wenn ich in einem veganerforum über den geschmack von fleisch diskutiere, da sind fachleute gefragt.
    vorallem sollte dir klar sein, das, wenn du hingehst und das auto instandsetzt ja auch da die finanzen offen legen musst, mit denen du den wagen reaktivierst.
    so wie es nun ist, ist es nunmehr unsinn, geldverschwendung da der wagen angemeldet ist und laufende kosten verursacht (neben der umweltverschmutzung).

    das deine situation kacke ist, da brauchen wir nicht drüber reden, sollte jedem klar sein.

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