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Thema: Schaden am abgemeldeten Auto, welches auf einem Privatgrundstück steht

  1. #1
    Newbie Avatar von Baba_Del_Vega
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    Schaden am abgemeldeten Auto, welches auf einem Privatgrundstück steht

    Hallo Liebe Community,

    Mein Astra G OPC2 steht abgemeldet in einer privaten Einfahrt. Letzte Woche machte ein Mann, der das Haus neben der privaten Einfahrt gekauft hat eine Reparatur an seinem Schornstein, wobei ein Haufen Zement auf meinen Astra prasselte, was er "so meint er" nicht bemerkt hat. Ich war übers Wochenende nicht zuhause und bemerkte dies ebenfalls nicht. Vorgestern, als die runtergeprasselten Zementstückchen natürlich schon festgetrocknet waren, bemerkte ich es und hab ihn sofort angerufen. Ich habe natürlich Fotos gemacht, wie das Auto dann aussah... Am Nachmittag habe ich versucht den Zement auf Rat eines Nachbarn mit Spüliwasser "einzuweichen". Dann kam er plötzlich dazu und meinte er will mir dabei helfen. Ich habe ihn dann helfen lassen, da ich davon ausging, dass er genug Verstand hat und weiß, dass ein Lack leicht verkratzen kann, wenn man Zement abmachen will... Doch er kratze den Zement mutig mit seinen Fingernägeln vom Lack runter und als ich eben rein ging, um neues Wasser zu holen, schrubbte er den Zement mit der schwarzen Seite eines Spülschwamms von meiner Heckscheibe und anschließend auch vom Lack ... Als wir dann fertig waren, waren dementsprechend überall ein Haufen "Mini-Kratzer" Ich habe gesagt, dass ich das Auto deswegen zu einem Lackaufbereiter bringen werde und er dies von seiner Versicherung bezahlen lassen soll. Er willigte ein und versicherte mir, dass er es seinem Versicherungsberater melden will und er sich den Schaden angucken solle. Nun weiß ich aber nicht, was ich machen soll, wenn er es seinem Versicherungsmann nicht meldet und die Sache unter den Tisch fallen lassen will ... Ich bin mir unsicher wie ich vorgehen soll ... Und hab natürlich keine Lust auf dem Schaden sitzen zu bleiben ... Welche Rechte habe ich alles? Kann es eine Gefahr sein, dass das Auto abgemeldet ist? Kann ich die Reparatur/Aufbereitung machen lassen und die Rechnung an seine Versicherung schicken? Kann ich ihn zwingen mir seine Versicherungsdaten zu geben? Vielleicht kann mir ja irgendjemand von euch helfen ...

    Vielen Dank im voraus

    Greetz Baba_Del_Vega
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  2. #2
    Member Avatar von berndibaerchi
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    Ich kann dir zwar nichts zum juristischen sagen, ausser, dass du Probleme bekommen könntest, wenn das auto abgemeldet an der strasse gestangen hätte. dann wäre es ja auch unversichert im offenen verkehrsraum gestanden. aber das ist ja nicht der fall wenn es bei dir auf dem hof, bzw. auf dem befriedeten grundstück steht.
    aber schau dir auch die scheiben an. auch die bekommt man mit dem richtigen spülschwamm kaputt gekratzt.
    Mit seiner autoversicherung hat das aber wohl eher nichts zu tun.
    hat er eine privathaftpflichtversicherung? das könnte ein ansatz sein.
    Ich habe eine privathaftpflichtversicherung mit ausfallversicherungsschutz. die zahlt auch dann, wenn der schadenverursacher keine versicherung hat, bzw. auch nicht zahlen will. allerdings ist es ein größerer akt, bis diese ausfallversicherung dann auch wirklich gereift. das ist ein ziemlicher bürokratischer aufwand.
    aber so wie du das schilderst, hat er den schaden verursacht und zwar in doppelter hinsicht und sollte daher auch für den schaden haftbar gemacht werden können.

  3. #3
    Themenersteller

    Newbie Avatar von Baba_Del_Vega
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    Ja das Auto stand ja auf dem privaten Grundstück... Das Grundstück ist zwar nicht in meinem Besitz, aber der Nachbar dem dies gehört hat mir erlaubt in seiner Einfahrt zu parken... Er hat gesagt er hätte eine Versicherung, falls Ziegeln o.Ä. von seinem Dach fallen und eine Privat-Haftpflicht hat er auch. Ja ich denke, der Aufbereiter wird an der Scheibe auch was machen, wobei die Scheibe alles relativ gut verkraftet hat. Mir geht es halt in erster Linie darum, dass ein Aufbereiter das Auto wieder so i.O. bringt, dass man von den Zement-Kratzern nichts mehr sieht und das er den Aufbereiter bezahlen muss ... Ob ers jetzt aus seiner Tasche nimmt oder ob es seine Versicherung zahlt ... Hauptsache die Karre ist wieder in Ordnung... Nur wenn er sich quer stellt, wüsste ich gerne was, was ich dagegen unternehmen kann ...

    UPDATE:

    Der Schadenverursacher hat eben angerufen und mir gesagt, dass er den Schaden seinem Versicherungsberater geschickt hat und ich ihm jetzt per E-Mail (Mail-Adresse hat er mir am Telefon gesagt) die Bilder des Schadens und meine Adresse etc. schicken soll... Die E-Mail Adresse ist zwar von einem Mitarbeiter der DVAG, was meines Erachtens eine Vermögensberatung ist, aber ... Mal sehen was passiert. Ich kann jetzt nur hoffen, dass sich da was ergibt ... Doch was mach ich, wenn die Versicherung sagt: Wir bezahlen den Schaden nicht! Oder: Wir haften nicht/bezahlen nicht, da das Auto abgemeldet ist... !?
    Geändert von Baba_Del_Vega (06.05.2015 um 19:13 Uhr)
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  4. #4
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    Bleib doch erst mal locker. Bis jetzt hat der Verursacher doch alles gemacht was er gesagt hat.

  5. #5
    Member Avatar von marcel2909
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    Es macht keinen Unterschied ob das Auto angemeldet ist oder nicht.

    Das Auto ist so oder so dein Eigentum was der Verursacher beschädigt hat.

    Er hätte genauso gut deine Einfahrt, Gartenmöbel (was auch immer) mit dem Zement versauen können, für den Schaden muss er gerade stehen.

  6. #6
    Themenersteller

    Newbie Avatar von Baba_Del_Vega
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    Ja ich werde mal sehen ... Was seine Versicherung sagt ... Mir stellt sich nun die Frage, ob die Versicherung eine Firma vorgibt, die den Lack wieder i.O. bringt, oder ob ich mir eine aussuchen kann und denen die Rechnung schicken kann...
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  7. #7
    Member Avatar von marcel2909
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    Wenn wird der Schaden begutachtet und du hast die Wahl wo Du das machen lassen willst.

    Glaube nicht das die gegnerische Versicherung vorschreiben kann, wo Du den Schaden beheben lässt.
    Du kannst, genauso gut sagen, ich lass es nicht beheben und nehme das Geld laut Gutachten abzüglich der MwSt.

  8. #8
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    Die gegnerische Versicherung kann dir das nicht vorschreiben...nur deine eigene wenn es vertraglich so vorgesehen ist.

    Und ob das auto an oder abgemeldet ist spielt wirklich keine rolle. Du bist momentan in einer guten Situation.
    Sollte er sich wirklich doch noch quer stellen und normale Gespräche nicht fruchten -> Anwalt.

  9. #9
    Member Avatar von GSI Champ
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    Da brauchst du dir keine Sorgen machen, ob er abgemeldet ist. Das hat in diesem Fall ja nichts mit der KFZ Versicherung zu tun, sondern die Privat Haftpflicht deines Nachbarn muss da aktiv werden. Und der kann es egal sein, ob dein Auto Angemeldet, Abgemeldet oder zum Springbrunnen umgebaut wurde. Lass dir n Gutachten von nem Prüfer machen, dass soll dein Nachbar bei seiner Versicherung einreichen.
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  10. #10
    Member Avatar von DALMIES
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    Eine interessante Frage wäre ja noch, ob die Versicherung auch evtl ein Kurzzeitkennzeichen zur Behebung des Schadens zahlen muss ;-)
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  11. #11
    Moderator Avatar von X18XE1-Z147
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    Zitat Zitat von GSI Champ Beitrag anzeigen
    Lass dir n Gutachten von nem Prüfer machen, dass soll dein Nachbar bei seiner Versicherung einreichen.
    Damit wäre ich vorsichtig. Bei kleinen Schäden (ich meine unter 750€) reicht auch ein Kostenvoranschlag und sollte er einfach nen Gutachten erstellen lassen, kann es sein, dass das die gegnerische Versicherung nicht zahlt. Ich würde erstmal mit der Versicherung sprechen, bevor ich etwas unternehme.

  12. #12
    Themenersteller

    Newbie Avatar von Baba_Del_Vega
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    Danke für die vielen Ratschläge Ich warte erst mal ab, was seine Versicherung sagt, da wollte glaube ich sogar jemand von der Versicherung persönlich kommen und den Schaden begutachten...
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  13. #13
    Member Avatar von kc85
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    Nie vergessen, es gilt die Schadenminderungspflicht, für alle Beteiligten.

    Ich würde jeden Schritt (Gutachten oder Kostenvoranschlag, usw.) genau mit der Versicherung des Schadensverursachers abklären.

    Sonst hockt man schnell auf Kosten, die dann keiner erstatten will - und die u.U. auch tatsächlich unnötig waren.

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  14. #14
    Member Avatar von berndibaerchi
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    So, wie das marcel, tomahawk und kc85 geschreiben haben, kenn ich das auch. Oben habe ich nur einen Fall konstruiert, bei dem ich andeuten wollte, dass das auto abgemeldet nur sehr begrenzte zeit an der strasse stehen darf. und ich trau der kreativität von juristen nicht mehr über den weg. aber auch hier ist die eigentliche sachbeschädigung durch den zement meineserachtens getrennt zu betrachten und hätte wohl auch dann mit dem schadensereignis direkt nichts zu tun.

    Aber egal wie, der schaden fand ja bei dir auf dem hof statt. ob der gemietet oder dein eigentum ist, das ist in deinem fall auch egal, da der vermieter ja zugestimmt hat, dass das fahrzeug da stehen darf.
    ich würde auch mal abwarten, bis sich die versicherung vom nachbarn meldet. Der scheint sich ja schon zu kümmern. Da kann ich mich meinen vorschreibern nur anschließen.

  15. #15
    Member Avatar von GSI Champ
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    Zitat Zitat von X18XE1-Z147 Beitrag anzeigen
    Damit wäre ich vorsichtig. Bei kleinen Schäden (ich meine unter 750€) reicht auch ein Kostenvoranschlag und sollte er einfach nen Gutachten erstellen lassen, kann es sein, dass das die gegnerische Versicherung nicht zahlt. Ich würde erstmal mit der Versicherung sprechen, bevor ich etwas unternehme.
    Ich hatte bisher zwei kleine Unfälle mit reinem Haftpflichtwert. Da lief es bisher immer Problemlos. Ob ne Privathaftpflicht da anders reagiert, als die KFZ kann ich allerdings nicht sagen.
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