Ich kann dir zwar nichts zum juristischen sagen, ausser, dass du Probleme bekommen könntest, wenn das auto abgemeldet an der strasse gestangen hätte. dann wäre es ja auch unversichert im offenen verkehrsraum gestanden. aber das ist ja nicht der fall wenn es bei dir auf dem hof, bzw. auf dem befriedeten grundstück steht.
aber schau dir auch die scheiben an. auch die bekommt man mit dem richtigen spülschwamm kaputt gekratzt.
Mit seiner autoversicherung hat das aber wohl eher nichts zu tun.
hat er eine privathaftpflichtversicherung? das könnte ein ansatz sein.
Ich habe eine privathaftpflichtversicherung mit ausfallversicherungsschutz. die zahlt auch dann, wenn der schadenverursacher keine versicherung hat, bzw. auch nicht zahlen will. allerdings ist es ein größerer akt, bis diese ausfallversicherung dann auch wirklich gereift. das ist ein ziemlicher bürokratischer aufwand.
aber so wie du das schilderst, hat er den schaden verursacht und zwar in doppelter hinsicht und sollte daher auch für den schaden haftbar gemacht werden können.
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