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Thema: INFO: Zulassungskennzeichen für Fahrzeugteile

  1. #1
    Zopiclon
    Gast

    INFO: Zulassungskennzeichen für Fahrzeugteile

    Die folgenden Genehmigungskennzeichen bestätigen, dass es sich um ein zugelassenes Bauteil handelt, dass die entsprechenden Mindestanforderungen erbracht hat.
    Die Ausführung und die Ziffern-/Buchstabenkombination zeigen an, nach welchen Vorschriften und in welchem Land das Bauteil seine Zulassung erhalten hat.

    ABG-Prüfzeichen

    beim ABG Prüfzeichen handelt es sich um eine nationale Zulassung. Sie kennzeichnet Bauteil, die einer "Bauartgenehmigungspflicht" unterliegen, beispielsweise Anhängerkupplungen.

    Das ABG Prüfzeichen ist immer als Wellenlinie mit einem M und einer Ziffernkombination ausgeführt.

    ABE-Typenzeichen

    das ABE-Typenzeichen ist auf Baurteilen angebracht, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde. Auch hier handelt es sich um eine nationale Zulassung. Im Regelfall wird dem Bauteil eine Bescheinigung mit näherer Beschreibung und Besonderheiten für die Montage beigelegt, die ABE.

    Das KBA besteht immer aus den Buchstaben KBA und einer nachfolgenden Ziffernkombination.



    ECE-Zulassungszeichen

    dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
    Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

    Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.
    E1: Deutschland
    E2: Frankreich
    E3: Italien
    E4: Niederlande
    E5: Schweden
    E6: Belgien
    E7: Ungarn
    E8: Tschechien
    E9: Spanien
    E10: ehemaliges Jugoslawien
    E11: Großbritannien
    E12: Österreich
    E13: Luxemburg
    E14: Schweiz
    E15: DDR
    E16: Norwegen
    E17: Finnland
    E18: Dänemark
    E19: Rumänien
    E20: Polen
    E21: Portugal
    E22: Russische Föderation
    E23: Griechenland
    E24: Irland
    E25: Kroatien
    E26: Slowenien
    E27: Slowakei
    E28: Weißrussland
    E29: Estland
    E31: Bosnien und Herzegowina
    E32: Lettland
    E37: Türkei
    E40: Mazedonien
    E42: Europäische Union
    E43: Japan

    EWG-Zulassungskennzeichen

    dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund einer EWG-Richtlinie zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
    Die Ziffer nach dem "e" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

    Das EWG-Zulassungszeichen besteht immer aus einem Viereck mit kleinem e, ausserdem im Viereck die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern (ggf. auch einem Länderkürzel für Länder, die keine Länderkennzahl) und hinter dem Kreis einer Ziffernkombination.

    nachtrag:
    Guten Ruf haben Deutschland (1), Holland (4), und Schweden (5). Bei Lampen sind zusätzlich Frankreich (2) und Italien (3) zuverlässig.


    Einige Bemerkungen zum Licht:

    Man könnte sagen, erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Fast jedes Teil muss genehmigt sein. Und es muss nach Vorschrift montiert und benutzt werden.

    Autohersteller und Lampenhersteller sorgen für die Einhaltung der Regeln. Sie sorgen dafür, dass jeder Scheinwerfer und jede Leuchte das ECE-Genehmigungszeichen trägt. Ohne dieses "E" im Kreis hat das Teil keine Zulassung. Gelegentlich vorkommende Hinweise unseriöser Anbieter wie "TÜV-frei" ersetzen dieses Zeichen jedoch nicht.

    Doch auch mit ECE-Zulassung ist längst noch nicht alles im rechten Licht. Nebelscheinwerfer dürfen beispielsweise nicht höher montiert sein als die Hauptscheinwerfer und nur maximal 40 Zentimeter vom Fahrzeugrand entfernt sitzen. Der Autofahrer darf das Nebellicht nur zusammen mit dem Abblendlicht benutzen.
    ( siehe auch Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - B.Fahrzeuge - III. Bau- und Betriebsvorschriften -
    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten )


    Zusammen mit dem Fernlicht dürfen Nebellampen dagegen in Deutschland nicht leuchten. Dafür lassen die Vorschriften Abdeckkappen für sie zu, die während der nebelarmen Zeit Steinschlagschäden verhindern.

    Solche Kappen sind wiederum für Fernscheinwerfer verboten. Ansonsten gibt es wenig Einschränkungen für Zusatz-Fernscheinwerfer. Sie dürfen beliebig hoch montiert sein, also auch auf dem Fahrzeugdach. Maximal vier sind erlaubt. Allerdings darf dabei die Referenzzahl 75 bei allen Fernscheinwerfern inklusive des serienmäßigen Fernlichts nicht überschritten werden. Die entsprechenden Zahlen sind auf Fernscheinwerfern angegeben. Zwei gebräuchliche Werte sind bei den Modellen von Hella 37,5 und 17,5.

  2. #2
    Member
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    Klasse, die Übersicht.
    Turkish: Fuck me, hold tight. What's that?
    Tommy: It's me belt, Turkish.
    Turkish: No, Tommy. There's a gun in your trousers. What's a gun doing in your trousers?
    Tommy: It's for protection.
    Turkish: Protection from what? ''Zee Germans''?

  3. #3
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    E15 is sehr wichtig ;-)
    24h aktuelles Wetter aus Mittelsachsen gibt es hier
    gemessen wird mit eigener Wetterstation

  4. #4
    kabo
    Gast
    was besagt 59R nach dem Kreis mit E19 ?

  5. #5
    Member Avatar von Thony
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    Zitat Zitat von Matthias Bär
    E15 is sehr wichtig ;-)
    jup, es gibt ja immernoch einen großen bestand an fahrzeugen aus DDR-Produktion und entsprechende ersatzteile, kann man auch bei dem ein oder anderen händler auftreiben und da wir in DE leben muss alles geregelt sein *g*

  6. #6
    Member
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    wie sieht es mit zugelassenen Bauteilen von einem Motorrad aus? kann ich diese auch in einem PKW verbauen?
    Gruß Dori

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  7. #7
    Member Avatar von Caravanos
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    Zitat Zitat von Dori G
    wie sieht es mit zugelassenen Bauteilen von einem Motorrad aus? kann ich diese auch in einem PKW verbauen?
    Kommt drauf an was, Scheinwerfer sind möglich.
    Urlaub an der Ostsee ?? => http://urlaub-in-neuburg.de
    Anfragen, einfach ne PN

  8. #8
    Newbie Avatar von Nocke
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    Zitat Zitat von Caravanos
    Zitat Zitat von Dori G
    wie sieht es mit zugelassenen Bauteilen von einem Motorrad aus? kann ich diese auch in einem PKW verbauen?
    Kommt drauf an was, Scheinwerfer sind möglich.
    blinker sind soweit ich weiß nicht erlaubt.
    zumindest die schönen LED Blinker.

    gruss jens
    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von Nocke: Heute, 22:24


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  9. #9
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    dachte da an Kennzeichenbeleuchtung
    Gruß Dori

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