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Thema: Muß die Eintragung in den Brief ?

  1. #1
    Harmsi88
    Gast

    Muß die Eintragung in den Brief ?

    Hab da mal ne blöde Frage,

    ich war beim TÜV und habe mein Fahrwerk eintragen lassen.
    Ich habe jetzt ne Bescheinigung bekommen, womit ich jetzt zum Amt muß und sie im Brief/Schein Eintragen lassen muß.
    Das Ding ist nur den Brief hab ich nicht. Ist es nicht auch möglich das ich erst mal es im Schein eintragen lass und später im Brief , oder wie muß ich das machen ??
    Danke

  2. #2
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    dann rufste deine bank an, daß der brief für eintragungen benötigt wird und bittest um direkte zusendung an das amt deines vertrauens.


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  3. #3
    Ehrenmoderator Avatar von Ducki
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    Zitat Zitat von Michael(H)
    dann rufste deine bank an, daß der brief für eintragungen benötigt wird und bittest um direkte zusendung an das amt deines vertrauens.
    AMT deines VERTRAUENS

    diese Zusendung kostet aber auch etwas glaub ich ....

    auf diesem TÜV wisch steht doch auch droben ,d as du dies erst in den brief eintragenn lassen musst , wenn du das nächste mal im amt bist ...
    da steht normal nich drauf das du dies sofort eintragen lassen musst

    hab auch noch 3 so wische im auto liegen , die muss man halt mitführen wie ne ABE solang es nicht im brief eingetragen ist ...

  4. #4
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    ordentliche kreditinstitute nehmen dafür nichts; sie werten es als kundenbindung, weil der kunde mitdenkt und nicht nur platt den brief verlangt und die bank im dunkeln über die verwendung lässt.

    nicht umsonst schickt die bank lieber den brief selbst an das amt des vertrauens, weil so sichergestellt ist, daß er nicht in falsche hände gerät und das auto vielleicht schnell verkauft wird und der erlös nicht zur darlehenstilgung / -rückführung verwandt wird und sich der kunde dadurch eines evtl. kreditbetruges schuldig macht.....alles nur zum kundenwohle.


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  5. #5
    besser als Gold Avatar von BeatMaster
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    War es ne §21 oder §19?
    Denke eher 19 oder?
    Die müssen bei nächster Gelegenheit in den Brief, Einzelabnahmen sofort.
    Aber es steht auch noch mal genau drauf
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  6. #6
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    nein, Du musst es nicht eintragen lassen. Es reicht, wenn Du die Bescheinigungen, die Du beim TÜV erhalten hast mit Dir mitführst bzw. in Deinem Fahrzeug.

  7. #7
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    Gast
    Zitat Zitat von Caravanix
    nein, Du musst es nicht eintragen lassen. Es reicht, wenn Du die Bescheinigungen, die Du beim TÜV erhalten hast mit Dir mitführst bzw. in Deinem Fahrzeug.
    Das seh ich nicht so ,die Bescheinigung die man vom Tüver bekommt muß man bei "nächster gelegenheit" eintragen lassen,zumindest war es so bei

  8. #8
    Ehrenmoderator Avatar von Ducki
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    baja " bei nächster gelegenheit" ist für mich , wenn ich halt as nächste mal ins Amt muss weil ich noch was anderes erledigen muss ....z.B. ein Auto an/abmelden , führerschein umschrieben oder sonstiges ....

    es ist auf jedne fal kein sofort-muss

  9. #9
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    Soweit ich weiß, ist das nicht zwingend erforderlich, weil manche in ihrem Brief vor lauter Eintragungen gar keinen Platz mehr haben. War bei meinem Tigra der Fall, hab dann extra den TÜV-Menschen gefragt.
    Aber in den Schein solltest du das bei nächster Gelegenheit eintragen lassen (kostet 10,- €), den Brief brauchst du normal nicht dafür.

    Ansonsten: frag doch einfach mal bei deinem TÜV nach, die können dir ganz sicher sagen, ob die Eintragung in den Brief muss oder nicht. Falls ja, überlässt dir die Bank im Normalfall ohne Probleme den Brief. Die machen eine Kopie davon, schreiben das Ausgabedatum drauf und du musst noch dein Autogramm drunter setzen.

  10. #10
    besser als Gold Avatar von BeatMaster
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    Zitat Zitat von Blaupause
    den Brief brauchst du normal nicht dafür.
    Doch, da wird es ja auch eingetragen.
    In meinem Brief sind noch 2 Zeilen frei. *g*

    Und beim Schein können die nix mehr in den PC eingeben, die freuen sich, wenn ich meine Sitze eintragen lass.

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  11. #11
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    Zitat Zitat von BeatMaster
    Zitat Zitat von Blaupause
    den Brief brauchst du normal nicht dafür.
    Doch, da wird es ja auch eingetragen.
    Oops, okay...

    In dem Brief vom Tigra war kein Platz mehr, weil die Schlauberger vom TÜV Pfalz die freien Zeilen durchgestrichen hatten Die Männer von "meinem" TÜV haben erst mal den Kopf geschüttelt, sowas haben die noch nicht gesehen.
    Hast du nen 2-seitigen Schein?

  12. #12
    brokenheart119
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    Also wir haben normalerweise nen 2 seiten schein und eintragungen in den Brief erst gemacht als er abgemeldet worden ist.Und eintragungen sollten im schein sein nicht aber im Brief da du ja selten mit deinem Brief rumfährst,oder?Und wenn doch wo und wann parkst du?

  13. #13
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    bei gelegenheit eintragen heißt:
    wenn sich deine adresse ändert.
    fahrzeughalter ändert.
    name ändert.
    oder man das dringende bedürfnis dazu hat.


    um mein astra auf saison kennzeichen umzumelden,brauchte ich den fahrzeugbrief.
    Nicht´s ist so hart wie mein.......
    www.spritschluerfer.de

  14. #14
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    Und beim Schein können die nix mehr in den PC eingeben, die freuen sich, wenn ich meine Sitze eintragen lass.
    Wieso das denn? Dann bekommst 'n angetackertes Zusatzblatt. Fertig umgebaut ist ein Auto erst, wenn die Rückseite des zweitenn Zusatzblattes voll ist...;-)
    Dicker, lass rocken!

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