Also den Grill würde ich nicht eintragen lassen. Selbst wenn Du Grills anderer Marken, Kamei, Steinmetz etc. kaufst, sind die auch eintragungsfrei. Die Originalgrills sind ja auch alle baugleich bis auf das Design und sind nicht unbedingt sicherheitsrelevant. Wenn Du dann auch noch einen Coupe-Grill mit Opel-Emblem dran hast, wird da nie jemand (TÜV/Polizei) nachhaken.
Bei den Seitenschwellern dürfte es auch kein Problem sein mit der Anforderung der Bescheinigung, da die Schweller vom Coupe auch beim OPC-Fließheck verbaut wurden. (Schlagt mich wenn die nicht baugleich sind. )
Wenn Du schon mal beim TÜV warst, warum hast Du dann nicht genau gefragt welche von den Teilen nun abgenommen werden müssen??
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