Der läuft doch jetzt als PKW? Und damit dürfte er aufgehoben sein.
Hallo Leute.
In meiner Firma haben wir einen VW LT 46 der halt über 3,5t zulässige Gesamtmasse hat.
Jetzt haben wir ihn auf 3,5t Abgelastet (schriftlich wie technisch) und dazu meine frage:
Fahrzeuge über 3,5t haben eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Im Fahrzeugschein vom LT sind 128 km/h angegeben, an die er auch rankommen könnte.
Ist jetzt mit dem Ablasten auf 3,5t auch die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h aufgehoben? D.h. darf man über 80 km/h fahren?
(Eine Drosselung hat der LT nicht)
Mfg Jan
24.11.09 --> Führerschein
24.11.09 --> Ford Fiesta MK3 50 Ps --> Bis 10.03.11 R.I.P.
10.03.11 --> Opel Astra G-CC 101 Ps --> Bis zum nächsten =D
Der läuft doch jetzt als PKW? Und damit dürfte er aufgehoben sein.
joa gut....also es ist ein LT mit Pritsche und doppelbereifung, d.h weiß ich nicht genau ob er als pkw oder lkw angemeldet ist
24.11.09 --> Führerschein
24.11.09 --> Ford Fiesta MK3 50 Ps --> Bis 10.03.11 R.I.P.
10.03.11 --> Opel Astra G-CC 101 Ps --> Bis zum nächsten =D
Mhm... Gute Frage...
Bei uns war das so, dass die Fahrzeuge über 3.5t ja nur mit LKW Schein gehen, und alle anderen darunter waren mit PKW Führerschein zu fahren, und halt auch frei...
Also ich denke mal, dass man frei fahren kann. So ganz ganz sicher bin ich mir aber auch nicht. Die LKW Anmeldung macht da nichts für, glaube ich.
Wir hatten mal nen Pickup als LKW angemeldet, und den durfte man auch über 100 fahren...?
Das ist auch mit weniger als 3,5t ein LKW.
Mein dienstlicher Caddykasten hat auch ne LKW-Zulassung, aber unter 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Daher kann ich den ganz normal fahren, auch was die Höchstgeschwindigkeit angeht. Das dürfte bei dem LT jetzt genauso sein, ansonsten halt mal beim örtlichen Tüv nachfragen.
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