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Thema: Kein Emblem vorne und hinten, strafbar??

  1. #76
    anonym
    Gast
    wie isn das als "tourist"??

  2. #77
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    Wie gesagt, manche besonders "findige" Beamte haben das wohl so gesehen. Nicht gwfallen lassen, Rechtsmittel einlegen, dann sollte das relativ eindeutig sein. Die Verwaltungsgerichte sehen den Gesetzeswortlaut mittlerweiöe auch so, dass daraus nicht abgeleitet werden kann, dass ein Emblem außen am Auto dran sein muss. Im Fall in dem Link ging es darum, dass bei einem Fiat Punto (Halter Vater, Fahrer Sohn) beide bestraft wurden, weil das Fiat Logo und die Schriftzüge entfernt wurden (laut eigenen Angaben aus optischen Gründen, nachdem sich einige Buchstaben von selbst gelöst hatten) - das Landesverwaltungsgericht hob die Strafe auf, weil es genügen muss, dass das Typenschild im Motorraum samt VIN und die Logos in den Scheiben vorhanden sind.

    Denke mal, dass es vereinzelt noch versucht wird - einfach nicht zahlen, Rechtsmittel ergreifen und gut ists.

  3. #78
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    Als Tourist ist es ganz klar geregelt in Europa.
    Alles, was im Zugelassenen Land ok ist, darf auch im Europäischen Ausland fahren!
    Einzig Ausrüstungspflicht von Ersatzglühbirnen, Warnwesten, und Apotheke, also Sachen welche man zuladen kann, sind entsprechend mitzuführen. Alles andere gemäss Zulässigkeit der Landes, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist.
    Gruss
    Daniel

  4. #79
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    Soviel zum Thema EU....

  5. #80
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    Das ist nicht EU bezogen, dass ist Europa bezogen!
    Gruss
    Daniel

  6. #81
    Themenersteller

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    Zitat Zitat von Liebi Beitrag anzeigen
    Mahlzeit zusammen!

    WIE ist die Sache damals augegangen? Hast du bezahlt oder dich dagegen gewehrt?



    Ich hab diesbezüglich DAS gefunden: Die Niederösterreicher sehen es anscheinend auch so, dass es genügt, wenn an den Scheiben was bezüglich Hersteller erkennbar bleibt und das Typenschild im Motorraum vorhanden ist.

    https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...penbezeichnung

    LG;
    Manuel
    Hallo Manuel!!

    Sorry für die wirklich späte Antwort aber ich bin hier fast nicht mehr Online da ich unter die Vectra C Fahrer gegangen bin

    Also ich habe die Strafe damals, wie ich zu meiner Schande gestehen muss, einfach bezahlt und fertig.. Erstens hatte ich keinen Bock auf ewiglange Streitereien mit den Behörden und zweitens hat mich mein Vater darum gebeten das einfach zu bezahlen (Auto lief damals auf seinen Namen).. Gegenwärtig würde ich mir das wahrscheinlich aber nicht nochmal gefallen lassen...

    Zitat Zitat von Liebi Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, manche besonders "findige" Beamte haben das wohl so gesehen. Nicht gwfallen lassen, Rechtsmittel einlegen, dann sollte das relativ eindeutig sein. Die Verwaltungsgerichte sehen den Gesetzeswortlaut mittlerweiöe auch so, dass daraus nicht abgeleitet werden kann, dass ein Emblem außen am Auto dran sein muss. Im Fall in dem Link ging es darum, dass bei einem Fiat Punto (Halter Vater, Fahrer Sohn) beide bestraft wurden, weil das Fiat Logo und die Schriftzüge entfernt wurden (laut eigenen Angaben aus optischen Gründen, nachdem sich einige Buchstaben von selbst gelöst hatten) - das Landesverwaltungsgericht hob die Strafe auf, weil es genügen muss, dass das Typenschild im Motorraum samt VIN und die Logos in den Scheiben vorhanden sind.

    Denke mal, dass es vereinzelt noch versucht wird - einfach nicht zahlen, Rechtsmittel ergreifen und gut ists.
    Ggg da kann ich dir auch eine witzige Geschichte dazu erzählen: Mein Vectra lief anfangs auch noch auf meinen Vater.. Irgendwann wurde ich von der Zivilstreife angehalten und Richtung einem Parkplatz eskortiert wo der MA46 Prüfzug stand.. Dort wurde ich dann mal richtig "zerlegt".. Herausgekommen sind 7 schwere Mängel a` 50 Euro aufgrund von nicht vorhandener Typisierungen.. Ein paar Wochen später kam dann die Strafe nach Hause.. 350 Euro.. Einen Tag später rief mich mein Vater an und sagte er hat die selbe Strafe bekommen.. Sprich ich musste in Summe 700 Euro zahlen!! Es ist ein Wahnsinn das es hier tatsächlich um zwei verschiedene "Tatbestände" geht.. Am nächsten Tag haben wir das Auto sofort auf mich umgemeldet.. Wenn ich das gewusst hätte, dann hätten wir die Ummeldung schon viel früher gemacht.. Es ist einfach unglaublich was wir in unserem Land für Straßenverkehrsgesetze haben...


    Zitat Zitat von eraser216 Beitrag anzeigen
    Der X20DTL is ja auch fast en Wolf im Schafspelz. Hat zwar nur 82 PS aber stemmt einfach ma 180 Nm.

  7. #82
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    Geht noch lustiger....bei einem Firmen-Fahrzeug haftet, weil die Firma ja eine juristische Person ist, der Geschäftsführer als Halter. Hat zB. dazu geführt, dass der Geschäftsführer einer Spedition plötzlich, als er den LKW-Führerschein machen wollte, bei der Prüfung informiert wurde, dass er den Schein jetzt nicht so ohne weiters machen dürfe, da über 300 Verwaltungsdelikte aufgelaufen seien und damit die erforderliche Zuverlässigkeit nicht gegeben sei. Naja, er war bzw. ist wie gesagt Geschäftsführer einer Spedition, da flattern ab und an mal Anonymverfügungen rein, die hat er bzw. die Firma halt einfach bezahlt anstatt es auf ein Verwaltungsstrafverfahren ankommen zu lassen und eine Lenkerauskunft zu erteilen. Damit war zwar jede einzelne Strafe vom Tisch, aber er hätte den LKW Schein nicht machen dürfen....am Ende hat er ihn dann doch bekommen. Aber schon reichlich skurril....

    LG;
    Manuel

  8. #83
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    Zitat Zitat von p4tR1oT Beitrag anzeigen
    Es ist einfach unglaublich was wir in unserem Land für Straßenverkehrsgesetze haben...
    Das ist in Deutschland aber teilweise auch so geregelt, dass Fahrer und Halter verantworlich sind, also nix länderspezifisches bei euch
    Hamid: "Wozu ist das?"
    Rambo: "Das ist blaues Licht."
    Hamid: "Und was macht es?"
    Rambo: "Es leuchtet blau."

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