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Thema: Kein Emblem vorne und hinten, strafbar??

  1. #51
    Member Avatar von sadi09
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    Für mich klingt es halt so, als muss jedes Fahrzeug was in Österreich fährt Name oder die Marke des Herstellers dran stehen.

  2. #52
    Member Avatar von blubberblasen
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    alles sehr merkwürdig.
    kannst du nicht irgendjemand von der prüfstelle fragen?
    bringt wohl aber auch nichts da jeder was anderes erzählt.
    100% legal !!!

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  3. #53
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    Zitat Zitat von blubberblasen Beitrag anzeigen
    bringt wohl aber auch nichts da jeder was anderes erzählt.
    hast dir die antwort ja schon selbst gegeben
    so ist es leider...


    Zitat Zitat von eraser216 Beitrag anzeigen
    Der X20DTL is ja auch fast en Wolf im Schafspelz. Hat zwar nur 82 PS aber stemmt einfach ma 180 Nm.

  4. #54
    Member Avatar von sadi09
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    Kann ich morgen mal machen, der Dekra Typ kommt ja morgen vorbei. Und dem ADAC hab ich auch mal ne mail geschrieben.

  5. #55
    Member Avatar von Cabriot
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    Zitat Zitat von sadi09 Beitrag anzeigen
    Für mich klingt es halt so, als muss jedes Fahrzeug was in Österreich fährt Name oder die Marke des Herstellers dran stehen.
    Muss es ja auch...hab ich doch oben schon geschrieben...aber ich weiß, meine Kommentare liest kaum einer

    Es steht in dem Gesetz aber nicht drin, dass der Name und die Marke von außen sichtbar sein muss. Somit erfüllt die Herstellerplakette diese Kriterien
    Nur Hubraumkleine Motoren müssen zwangsbeatmet werden...

  6. #56
    Member Avatar von sadi09
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    So hab heute schon die Antwort vom ADAC bekommen.
    Sehr geehrter Herr ********,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die Ausrüstungsvorschriften und u.a. auch die Vorschriften hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit unterliegen derzeit noch nicht dem EU-Recht, sondern sind noch bei den jeweiligen Mitgliedstaaten. Es obliegt damit der dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber als hoheitliche Aufgabe die entsprechenden Bestimmungen zu erlassen. In bestimmten Bereich wäre eine eu-weite Harmonisierung bestimmt sinnvoll, diese ist derzeit wohl schwer durchsetzbar. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssten dazu ihre diesbezüglichen Kompetenzen an die EU abgeben. Eine entsprechende Bereitschaft dazu ist momentan nicht zu erkennen. Aufgrund dieser Rechtslage ist es auch von Seiten des ADAC schwierig Einfluss auszuüben.

    Gemäß Art. 3 Abs. 3 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968, das von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde, haben die Vertragsparteien die Verwendung von Fahrzeugen im internationalen Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu akzeptieren, sofern die Fahrzeuge den Bestimmungen des Übereinkommens entsprechen und auch im Heimatstaat (Zulassungsstaat) rechtmäßig zugelassen sind. Da Fahrzeuge mit deutscher Zulassung auch nach Ablauf der Prüfplakette grundsätzlich weiterverwendet werden dürfen, ist diese Verwendung im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsstaaten ebenfalls zu akzeptieren.

    Daher sind für in Deutschland zugelassene Fahrzeug ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland anzuwenden.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Heberlein

  7. #57
    Member Avatar von blubberblasen
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    @ cabriot
    ich hab dein kommentar gelesen und auch schon mal darauf hingewiesen
    100% legal !!!

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  8. #58
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    Zitat Zitat von Thony Beitrag anzeigen
    YellowPunch, das ist ja richtig, aber wenn ich tagtäglich die Straßen entlang gehe um Knöllchen zu verteilen, dann beschäftige ich mich mit er Materie und erkenne viele Autos einfach.
    Bei mir hat die Trulla vom Ordnungsamt damals mein Auto auch net erkannt (Opel Astra F alles Original inklusive der Schriftzüge) und auf einmal fuhr ich nen Peugeot.

    @ Patriot was is wenn du dir einfach nen kleines mattschwarzes Opelzeichen inkl. schriftzug von deinem Folienmenschen machen lässt und das auf Front und Heckscheibe klebst? Mattschwarz fällt kaum auf aber du hast vorn und hinten ne bezeichnung^^
    Es gibt immer Leute die meinen, sie seien schlauer als ich. Das Schlimmste ist, sie sind es auch.

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  9. #59
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    Ob das so rechtens währe wenn er ein Opelzeichen nachmacht?

  10. #60
    Member Avatar von kc85
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    Hier noch mal der komplette §27 (1) KFG im Wortlaut:

    (1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen "CM" sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer ist eine solche im Verfahren über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren gemäß § 96 Abs. 3 festzusetzen.

    Aus dem "dauernd gut lesbar" kann man schon konstruieren, das Marken- und Modellbezeichnung eben jederzeit und damit auch von außen sichtbar am Fahrzeug angebracht sein sollten.

    Urteile dazu konnte ich nicht finden. Allerdings kann man lesen, dass im Einzellfall schon mal 100,- EUR für das "Delikt" aufgerufen werden. Wenn ein Ösi-Cop das so auslegt, kann man erst mal wenig sagen.

    Und ganz ehrlich, wenn ich einen Opel fahre, dann gehört da auch ein Blitz dran und fertig.

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  11. #61
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    Zitat Zitat von 1a2b3c Beitrag anzeigen
    Ob das so rechtens währe wenn er ein Opelzeichen nachmacht?
    Es gibt genug Opelclubs die das Opelzeichen als Aufkleber haben. Eine kurze email an Opel tut niemandem weh und man hat relativ schnell eine aussage hierzu.

    Es geht im Grunde ja erstmal darum wie man das prblem lösen kann ohne sich wieder Zeichen und schriftzug auf den wagen zu pappen. Und in Folie sind sie da aber nicht so extrem sichtbar wie im Original :-)
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  12. #62
    Themenersteller

    Member Avatar von p4tR1oT
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    Zitat Zitat von kc85 Beitrag anzeigen
    Und ganz ehrlich, wenn ich einen Opel fahre, dann gehört da auch ein Blitz dran und fertig.
    da hast ja recht, ich bin ja stolz auf das was ich fahre.. daher hab ich ja auch auf den c säulen den weißen blitz

    aber vorn und hinten gefällt mir das "clean" einfach besser..

    hmm also wenn ich mir alle beiträge im gesamten so ansehe dann werd ich wohl so weiter fahren wie es jetzt ist.. da muss ich ja schon sehr viel pech haben wenn ich da mal tatsächlich zahlen muss


    Zitat Zitat von eraser216 Beitrag anzeigen
    Der X20DTL is ja auch fast en Wolf im Schafspelz. Hat zwar nur 82 PS aber stemmt einfach ma 180 Nm.

  13. #63
    Themenersteller

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    Da wir uns ja vor einiger Zeit darüber unterhalten haben.. Nun werde ich tatsächlich zur Kasse gebeten >.<

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    Zitat Zitat von eraser216 Beitrag anzeigen
    Der X20DTL is ja auch fast en Wolf im Schafspelz. Hat zwar nur 82 PS aber stemmt einfach ma 180 Nm.

  14. #64
    Moderator Avatar von Osirus
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    LoL... Gesetz von 1967... die haben nicht alle Latten am Zaun.
    KFG § 27. Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften

    (1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, ... vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. ...
    Hast du nicht noch nen Opel-Logo am Lenkrad, kein Wort von Innen oder Außen in der Rechtsvorschrift?!
    Reichen vielleicht Logos auf den Felgendeckeln?
    Reicht ein Logo unter dem Auto?
    Wäre mal interessant zu wissen was "vollständig sichtbar" meint.

    PS: Nimm die 20 Stunden Vollpension!
    Dadurch entstehen denen die Kosten für diesen Irrsinn.
    Geändert von Osirus (01.12.2015 um 19:20 Uhr)

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  15. #65
    Member Avatar von Graf Zahl
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    Zitat Zitat von Osirus Beitrag anzeigen
    Hast du nicht noch nen Opel-Logo am Lenkrad, kein Wort von Innen oder Außen in der Rechtsvorschrift?!
    Da steht "am" und nicht "im" - das deutet darauf hin dass es außen sein muss.

    Zitat Zitat von Osirus Beitrag anzeigen
    Reicht ein Logo unter dem Auto?
    nachdem es "dauernd gut lesbar" sein muss hilft das wohl nur wenn das Auto regelmäßig auf dem Dach liegt

    Crazy find' ich solch eine Regelung auch... aber Gesetz is halt Gesetz. Das ist ja nicht die einzige Vorschrift, die das Tuning schwer macht...
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  16. #66
    Themenersteller

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    Ich habs eh noch nicht bezahlt.. Bin jetzt gerade am erkundigen ob diese Strafe tatsächlich so glasklar ist das man !60! Flocken dafür verrechnet.. Mir ist auch nicht ganz klar was mit der Fahrgestellnummer gemeint ist?! Ich wüsste nicht das an meinem Vectra C von außen irgendwo eine Fahrgestellnummer zu sehen ist?! Oder versteh ich da was falsch?!


    Zitat Zitat von eraser216 Beitrag anzeigen
    Der X20DTL is ja auch fast en Wolf im Schafspelz. Hat zwar nur 82 PS aber stemmt einfach ma 180 Nm.

  17. #67
    Member Avatar von Dan1el.2
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    Ein hoch auf unser Land, Mario....
    Manche Fahrzeugtypen haben die Fahrgestellnummer von aussen Sichtbar (Diverse VW/Audi, was ich noch aus der Arbeit weiß), aber der Vectra hats ja im Motorraum^^
    Leidenschaft ist es dann, wenn man nach über 3 1/2 Jahren und zig Basteleien, Unfällen und Nervenkollapse ein letztes mal ins Auto steigt, ein Lächeln bekommt und das Gefühl der Freude wie am ersten Tag war! W0l0TGF0825013919 4-ever!

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  18. #68
    Member Avatar von kc85
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    Die spinnen, die Ösis (zumindest die "Ordnungshüter"). Das Land ist mir dahingehend zutiefst suspekt.

    Da wiehert der Amtsschimmel.

    Aber da das "Problem" ja (eigentlich unnötigerweise) selber verschuldet ist, will kein rechtes Mitleid bei mir aufkommen. Manchmal stirbt man halt in Schönheit.

    kc85
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  19. #69
    Themenersteller

    Member Avatar von p4tR1oT
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    Zitat Zitat von Dan1el.2 Beitrag anzeigen
    Ein hoch auf unser Land, Mario....
    Manche Fahrzeugtypen haben die Fahrgestellnummer von aussen Sichtbar (Diverse VW/Audi, was ich noch aus der Arbeit weiß), aber der Vectra hats ja im Motorraum^^
    Ja bei vielen Autos ist die Fahrgestellnummer hinter der Windschutzscheibe und von außen auch sichtbar aber sowas gibts bei unseren Vectras nicht.. Die ganze verdammte Strafe ist einfach nur lächerlich...

    Zitat Zitat von kc85 Beitrag anzeigen
    Die spinnen, die Ösis (zumindest die "Ordnungshüter"). Das Land ist mir dahingehend zutiefst suspekt.

    Da wiehert der Amtsschimmel.

    Aber da das "Problem" ja (eigentlich unnötigerweise) selber verschuldet ist, will kein rechtes Mitleid bei mir aufkommen. Manchmal stirbt man halt in Schönheit.

    kc85
    Naja ich lebe gerne in Österreich und vor allem in Wien aber unsere Gesetze bezüglich Straßenverkehr sind teilweise leider eine komplette Katastrophe...

    Ich erwarte ja auch kein Mitleid aber diese Strafe ist an unnötiger Frechheit kaum mehr zu überbieten...


    Zitat Zitat von eraser216 Beitrag anzeigen
    Der X20DTL is ja auch fast en Wolf im Schafspelz. Hat zwar nur 82 PS aber stemmt einfach ma 180 Nm.

  20. #70
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    Zitat Zitat von p4tR1oT Beitrag anzeigen
    Ich erwarte ja auch kein Mitleid aber diese Strafe ist an unnötiger Frechheit kaum mehr zu überbieten...
    Ja, aber dann zahl' den Mist halt auch. Du wusstest, dass du es nicht darfst, wurdest bei der ersten Kontrolle ja sogar freundlicherweise darauf hingewiesen, ohne dass es eine Strafe gab und hast es trotzdem gemacht. Dann is doch klar, dass eine Strafe kommt. Und wenn es im Gesetz so steht ist diese Strafe eben rechtmäßig - ganz egal ob dir das Gesetz jetzt persönlich sinnhaft erscheint oder nicht. (wie gesagt, ich persönlich finde das - wie viele andere Dinge im Zusammenhang mit Tuningvorschriften - nicht sehr nachvollziehbar und würde meine Embleme wohl auch entfernen - aber dann halt ab und zu die Strafe zahlen ^^)
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  21. #71
    Moderator Avatar von Osirus
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    Geändert von Osirus (02.12.2015 um 18:48 Uhr)

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  22. #72
    Member Avatar von Astra-f-anatic
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    Sorry aber am geilsten find ich die Bezeichnung "Motorfahrräder mit Hubkolbenmotor"...
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    Meine Astra/Kadett Historie:

    Kadett E GSI 16V - mittlerweile verkauft
    Astra F 1.4 - Mein erster Astra
    Astra F 1.6 - Mein zweiter Astra
    Astra G 1.7 Cdti - Mein neuer Alltagswagen
    Astra H 1.6 16V - Mein derzeit zweiter Alltagswagen

    zwischendurch durch noch 2x Corsa B 1.0 12V /1.4 8V, Vectra A 2.0 16V Eco Tec, Calibra 2.0 16V und der Corsa C 1.0 12V meiner Frau
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  23. #73
    Member Avatar von kc85
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    Nennt sich bei uns "Baumarktroller" (eigentlich "Kleinkraftrad", also alles bis 45km/h mit 2 (EG-Klasse L1e) oder 3 Rädern(L2e)).

    Beim Wankelmotor haben die Ösis aber gekniffen, sonst müsste man da wenigstens das Äquivalenzvolumen ans Moped tackern.

    Motorfahrrad war bei uns bis in die 30er auch ein üblicher Begriff und meinte damals eher aufgerüstete Fahrräder mit Hilfsmotor. Als Kurzform Mofa ist es ja auch heute noch gebräuchlich.

    kc85
    Geändert von kc85 (19.12.2015 um 16:25 Uhr)
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  24. #74
    Newbie Avatar von mv6tigra
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    Ich hätte einen Vorschlag, schau es dir bei VW ab,
    kleb dir einen "kleinen" Scheibenaufkleber an die
    Frondscheibe auf der dann Marke und Fabrikat zu
    lesen sind.
    Geändert von Osirus (19.12.2015 um 08:18 Uhr)
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Wer
    mich zum Teufel schickt, sollte dem armen Kerl vorher bescheid geben, dass ich komme.

  25. #75
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    Mahlzeit zusammen!

    WIE ist die Sache damals augegangen? Hast du bezahlt oder dich dagegen gewehrt?

    Zitat Zitat von p4tR1oT Beitrag anzeigen
    Da wir uns ja vor einiger Zeit darüber unterhalten haben.. Nun werde ich tatsächlich zur Kasse gebeten >.<

    http://img4web.com/view/Y5ARTG
    Ich hab diesbezüglich DAS gefunden: Die Niederösterreicher sehen es anscheinend auch so, dass es genügt, wenn an den Scheiben was bezüglich Hersteller erkennbar bleibt und das Typenschild im Motorraum vorhanden ist.

    https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...penbezeichnung

    LG;
    Manuel

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