also ich habe mein dbilas zeugs auch grade erst eintragen lassen. die abe der auspuffanlage erlischt nicht, da das dblias ein geschlossenes system ist! nur offene luftfilter zusammen mit sportauspuffanlage ist verboten!
Hallo.
Habe demnächst vor das Dbilas Flowtec Saugrohr und FlowMaster Kit zu verbauen.
Nun ist mir eingefallen das ich zur Duplex Auspuffanlage eine ABE habe.
Erlischt diese für mein Auto sofern ich ne Leistungssteigerung verbaue?
Habe die ABE nicht hier daher kann ich nicht sagen welche Motoren alle drinn stehen.
Gehen wir von dem Fall aus das die nur zu dem Motor ist.
Mfg
Nick
also ich habe mein dbilas zeugs auch grade erst eintragen lassen. die abe der auspuffanlage erlischt nicht, da das dblias ein geschlossenes system ist! nur offene luftfilter zusammen mit sportauspuffanlage ist verboten!
Mein kleiner Schwarzer ---- (26.03.11) Neues Fahrwerk!
"Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn hören und fühlen kannst, war´s übersteuern." (Walter Röhrl)
Ja das leuchtet auch ein.
Aber in der ABE stehen doch auch die Motordaten mit Hubraum und KW.
Nun ändern sich die KW doch um ein Stück durch das Saugrohr.
Das Luftfilter Kit kommt ja noch dazu.
Keiner nen Plan?
Was verstehst du unter " verändert sich um ein Stück " ?? Wenns 1-2 PS sind ^^
Urlaub an der Ostsee ?? => http://urlaub-in-neuburg.de
Anfragen, einfach ne PN
Na laut Dbilas allein mit dem Saugrohr 23 KW.
Werden die 23kW denn in den Papieren berichtigt bei ner Abnahme? Ich denke eher da steht nur drin, dieses und jenes Teil verbaut, die Leistungssteigerung ist da bestimmt nicht explizit erwähnt, oder?
Meine Nürburgring Edition (Kommentare erwünscht!) Wieder einen G Astra 25.09.19
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Und genau das weis ich nämlich nicht.
Sollten ja diejenigen wissen die es haben.Sind ja einige im Forum die das Ansaugrohr etc. haben.
Werde mal die Überschrift ein wenig abändern.
Nein erlischt nicht...Du wirst auch wahrscheinlich keine ABE sondern eine EG Betriebserlaubnis haben...lies mal hier
Da stehtGeht aus Deiner EG Betriebserlaubnis also hervor, dass die Duplex für Dein Modell ist, ist die Leistung unerheblich für die EG Betriebserlaubnis.Als Nachweis genügt das auf dem Fahrzeugteil angebrachte EG-Prüfzeichen, dessen Grösse und Formgebung genau festgelegt ist.
Eine Eintragung der Änderungen in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig wenn der Verwendungsbereich (Modellzuordnung) eindeutig sichergetellt ist.
Danke für die ausführliche Antwort.
Werde mir die ABE mal anschauen sofern ich in Deutschland bin.
Hoffe es ist eine EG Betriebserlaubnis ;-)
die EG-Abnahme GENAU lesen !!!
Bei mir steht drin : nur mit Serienmäßigen Luftfilter und Ansauggehäuse...
Nur in einem Land, in dem die geistige Sonne tief steht,
werfen auch Zwerge große Schatten
Danke für die Antworten.
Fliege morgen nach Deutschland und werde mir dann gleich mal die Papiere raussuchen und genau durchlesen.
Habe Montag dann das Anpassen und Eintragen und lasse dann wieder von mir hören ;-)
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