tischa
naja das ist aber dann für alle die ohnehin die regeln kennen und sich auch dran halten seeehr zach
Oder geht sich ein Kaffee holen in der ZeitZitat von tischa
schon...aber abstriche muss man irgendwo machen...wenn mans direkt klicken kann...dann liest man zu 99 % die sachen NICHT durch
99 Cent pro Registrierung^^
Aus aktuellem Anlass hol ich das jetzt nochmal hoch,
wie gesagt admins, biete weiterhin meine ünterstützung für die umsetzung
an um die forenregeln für neu user besser verständlich zu machen und "unerwünschte"
threads wie ABE suche etc besser zu unterbinden...
Eventuell kann ich meine Erfahrung und Hilfe im Umgang mit vbulletin inkl Addon´s anbieten....
Für Forenregeln gibt es zum Beispiel ein feines Addon was auch in der Implementierung sehr simple zu handhaben ist.
Ich für meinen Teil habe über 7 Jahre ein vbulletin gepflegt und technisch betreut, sollte ich helfen können so mache ich das gerne und biete hiermit meine Hilfe aktiv an.
[OFFTOPIC]
Ich würde mir zum Beispiel ein entsprechendes Astra4ever Logo wünschen und grafisch die Forenoberfläche etwas an die Grundthemen anpassen.
Gruß Jack
@ Syrok:
Wir sind weiterhin dieser Meinung:
Daher danke für dein Angebot, aber wir haben in der Hinsicht keine Änderungen geplant. Unserer Ansicht nach muss es reichen, die Forenregeln bei der Registrierung zu bestätigen. Selbst wenn wir ein oder zwei Fragen bei der Registrierung/ bei einem Posting beantworten lassen, sucht der User sich die Stellen raus die er dafür braucht raus und liest sich den Rest nicht durch. Für alles andere haben wir ja mittlerweile unsern Strafenkatalog.
@twistingjack:
Das sind beides Sachen, wo wir uns gerade drum kümmern.
Oki wenn euch das so reicht dann kein Ding
Finds halt nur schade das man sich ned die mühe macht die teile wenigstens zu überfliegen,
immerhin sollte man AGBs wie in 1000 foren bei der reg stehen schon von foren-spezifischen regeln wie sie hier sin unterscheiden können ^^
Syrok: in Deutschland darf der Umfang einer AGB im Internet nicht länger sein, als der Bildschirm groß ist. Der Nutzer muss nicht scrollen müssen ( BGH ). AGB in Schriftform hingegen nicht länger, als ein Din A4 Blatt in Schriftgröße 11.
Wie viel halten sich dran? Wie viel lesens? Wie viel Leute interessiert das überhaupt? Annähernd niemanden - leider.
Das ist der Haken bei der Sache. Es gibt keine gesetzliche Aussage, welche Monitorgröße hier als Referenz gilt.
Wenn man sich aber die Entscheidungen des BGH anschaut, so liegt der verwendete Durchschnitt als Referenz vor; sodass hier von einem 20 Zoll mit 1600x1200 (4:3) auszugehen ist.
Nichts desto trotz - und auch der Entwicklung entgegen - sollte sich der Umfang am A4 Blatt orientieren, nicht am Bildschirm.
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