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Thema: autogas anlage selber einbauen?

  1. #26
    Member Avatar von Finn
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    Uhhhhh Halbwissen guten Morgen. Also Fangen wir mal an ECE 67 darf der PI die GSP machen, aber der aaS/mT muss die 21er machen. Die ECE 115 Anlagen die darf auch der PI eintragen und zwar über 19.3 Anbaubegutachtung, wenn der verbauer den Sachgemässen einbau bestätigt. So wie bei meiner Gasanlage.

    Auszug aus der VD Tüv Merkblatt 750

    4.2.1 Verfahrensweise
    Erforderlich ist die Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung (§ 41a Abs. 5 StVZO). Diese kann
    auch von einer dafür anerkannten Werkstatt oder einem PI durchgeführt und bestätigt worden sein.
    Anschließend ist eine Begutachtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO durch den
    aaSoP durchzuführen.
    4.2.2 Gassystemeinbauprüfung
    4.2.2.1 Schwerpunkte für die Gassystemeinbauprüfung
    Im Rahmen der Gassystemeinbauprüfung sind folgende Überprüfungen immer durchzuführen:
    – Zuordnung des Fahrzeuges zu den vorgelegten Unterlagen,
    – Vorhandensein der Einbauvorgaben für die verwendeten Bauteile (§ 41a Abs. 4 StVZO),
    – Korrekte Montage der Bauteile,
    – Dichtheitsprüfung

  2. #27
    Member Avatar von Pasci2911
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    Na, jetzt wollt'ste mir mit den ganzen Abkürzungen mal so richtig deinen Wissensvorsprung unter die Nase reiben, hm?
    Ich bin beeindruckt...

    OK, "Halbwissen" insofern, als dass ich GSP und 21er-Begutachtung in einen Topf warf (weil der TüV/die Dekra es bei Begutachtung bei ihnen logischerweise tun). Ich habe bis jetzt nur Umrüster kennengelernt, die beides beim aaSoP haben machen lassen (weil's im Grunde genommen eh ein Aufwasch ist). Aber vom rein rechtlichen Aspekt her haste Recht. Darauf bezogen mein Fehler...

    Was deine Anlage angeht: Dein Verbauer war ja mit Sicherheit auch ein hierfür authorisierter. Richtig?
    In diesem Thread geht es ja aber um die Möglichkeit, als Privatmann/Hobbyschrauber eine 3-2-1-meins-Gringo-Gasanlage einzubauen und abnehmen zu lassen. Und die gibt es eben nicht.

    Und letztendlich - um auf die eigentliche Anfrage zurück zu kommen:
    Diese kann
    auch von einer dafür anerkannten Werkstatt oder einem PI (Prüfinstitut - Anm.) durchgeführt und bestätigt worden sein.
    Ist man als Privatmann eine dafür anerkannte Werkstatt? In 99,9% der Fälle wohl nein!
    Und eine anerkannte Werkstatt/Prüfinstitut, das einem nicht zur Umrüstung authorisierten Privatmann eine Bescheinigung über einen ordnungsgemäßen Einbau ausstellt, macht sich strafbar!
    Geändert von Pasci2911 (01.03.2017 um 19:58 Uhr)
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    - Schrauberhilfe im Rahmen meiner Möglichkeiten - gerne.


    PM an mich.

  3. #28
    Member Avatar von Finn
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    Steht irgendwo im merkblatt 750 das zwingend eine Werkstatt das machen muss? Nein steht es nicht. Das ist wie mit Sachverständiger, jeder darf sich so nennen, der sich Sachverständig fühlt. Somit sehe ich und auch Kollegen es so das auch ein sachkundiger das machen darf. Sachkundig ist der der sich dafür hält. Wir reden über die GSP nicht über den Einbau. Man muss da bisschen differenzieren. Und warum sollte man jemand das verwehren wenn er es nach den Regeln vom Merkblatt alles richtig verbaut hat und alle nötigen Unterlagen hat. Mal als kleiner Tip, jetzt kommt ein Reimport mit GAs anlage, hat die Papiere aber kein Bestätigung von der Werkstatt, weil in dem Land das scheiss egal ist, was machste dann?

  4. #29
    Member Avatar von Pasci2911
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    Zitat Zitat von Finn Beitrag anzeigen
    Steht irgendwo im merkblatt 750 das zwingend eine Werkstatt das machen muss? Nein steht es nicht. Das ist wie mit Sachverständiger, jeder darf sich so nennen, der sich Sachverständig fühlt. Somit sehe ich und auch Kollegen es so das auch ein sachkundiger das machen darf. Sachkundig ist der der sich dafür hält. Wir reden über die GSP nicht über den Einbau. Man muss da bisschen differenzieren. Und warum sollte man jemand das verwehren wenn er es nach den Regeln vom Merkblatt alles richtig verbaut hat und alle nötigen Unterlagen hat. Mal als kleiner Tip, jetzt kommt ein Reimport mit GAs anlage, hat die Papiere aber kein Bestätigung von der Werkstatt, weil in dem Land das scheiss egal ist, was machste dann?
    Also mit Verlaub, aber was du da schreibst ist Unsinn.


    1. "Sachverständiger" im rechtlichen Sinne darf sich bei weitem natürlich NICHT jeder nennen! Klar darfst du dich so nennen, aber in Rechtsfragen kannst du dich auch Papst nennen - nur interessiert sich keiner dafür, und deine "Sachverständigen"-Meinung zählt nichts (und dementsprechend BIST du im rechtlichen Sinne auch nicht sachverständig, außer du bist eben tatsächlich anerkannter Prüfer einer PI und hast eine entsprechende Ausbildung vorzuweisen). Es kann ja auch nicht irgendein Hanswurst einfach eine Werkstatt mit Rolltor aufmachen und "Hier HU/AU" drüber schreiben. Oder warum muss eine normale Autowerkstatt in aller Regel einen Prüfer einer externen Prüfstelle (KüS, TüV, Dekra, Was weiß ich) zu den HU-/AU-Terminen kommen lassen.
    2. Wie will eine Werkstatt, die den Einbau nicht selbst durchgeführt hat, seriös und sicher bescheinigen, dass der GESAMTE Einbau 100%ig vorschriftsmäßig durchgeführt wurde? Manches kann doch im eingebauten Zustand nachher gar nicht mehr nachvollzogen werden. Wer will denn z. B. sehen, ob die Einblasventile im Ansaugkrümmer auch im richtigen (hersteller-vorgeschriebenen) Winkel gebohrt und eingesetzt wurden, ob die Späne 100%ig abgesaugt wurden, etc. - um nur mal ein paar Beispiel zu nennen...? Manche Komponenten sieht man doch nach dem Einbau gar nicht mehr.
      Die die Einbaubescheinigung ausstellende Werkstatt haftet mit ihrer Unterschrift auf der Bescheinigung, denn sie bescheinigt, dass die Anlage 100%ig vorschriftsmäßig eingebaut wurde. KANN SIE GAR NICHT, wenn sie den Einbau nicht tatsächlich selbst vorgenommen hat!
      Lese dazu bitte hier: https://www.jostundruhl.de/content/s...index_ger.html
      Nach dem Einbau eines Gasnachrüstsystems ist immer eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchzuführen. Die GSP kann von anerkannten Werkstätten, für Ihre selbsteingebauten Gasnachrüstsysteme, durchgeführt werden.
    3. Bzgl. des Re-Import-Wagens mit fehlender Bestätigung? Was 'de dann machst?
      Im schlimmsten Fall ein derbes Problem haben und die Gasanlage komplett rausreißen und fachkundig neu einbauen lassen müssen, oder das Papier irgendwie auftreiben. Sofern die Anlage aber bereits in den landesspezifischen Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist eh alles OK. Dann wird das einfach auf der Deutschen Zulassungsstelle umgeschrieben und gut is'. Fehlen die Papiere und die Anlage ist nicht eingetragen (selten doof, wer überhaupt so'n Auto kauft), hast du u. U. ein wirkliches Problem!
    Geändert von Pasci2911 (02.03.2017 um 21:29 Uhr)
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  5. #30
    Member Avatar von Finn
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    Ohhh wir verwursten jetzt wieder mehrer Sachen. Ich als PI bin nicht anerkannt sondern betraut durch meine Anerkannte Überwachungsorganisation. Deswegen steht ja bei das aa vor unseren Sachverstädigen.
    Zum Gasanlageneinbau musst du ja auch keine Anerkennung haben. Nur wenn du SP, AU oder GSP machst, weil dann ist die Werkstatt staatsentlasten tätig. Wie gesagt Sachverständig darf sich der nennen der sich dafür hält. Amtlich anerkannte sind halt was anderes. Aber genau deswegen gibt es ja die GSP die erstprüfung, da wird auf Vorschriftsmässigkeit kontrolliert. Da macht für mich wenig Sinn das es Firmen gibt die einbauen und auch selbst bestätigen die scheisse die sind.

  6. #31
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    ich habe jetzt nicht alles gelesen aber nur soviel von meiner seite - selbsteinbau kein problem wenn alle gutahten da sind.
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  7. #32
    Member Avatar von Pasci2911
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    Zitat Zitat von Silberling Beitrag anzeigen
    ich habe jetzt nicht alles gelesen aber nur soviel von meiner seite - selbsteinbau kein problem wenn alle gutahten da sind.
    Geht das überhaupt noch mit der neuen ECE r115 Bindung?
    Meines Wissens nach ist da nichts mehr mit "Gringo-Einbau" mal eben so und dann TüFfer "haste gut gemacht" unterschreiben lassen...

    https://www.autogastec.com/r115/

    Ich finde die Tipps hier ziemlich fragwürdig. Ganz davon abgesehen dass mir bei dem Gedanken, dass irgendwelche privaten Schrauber etwas derart sensibles wie eine LPG-Anlage irgendwo privat in der Schraubergarage einbauen und ein solches Auto dann irgendwann womöglich weiterverkaufen, echt schlecht wird... Und nein, das TüV-Gutachten für den Einbau ist leider absolut keine Garantie dass die Anlage auch tatsächlich vernünftig eingebaut wurde. Da hab ich wirklich schon lebensgefährliche Einbauten gesehen, wo man sich fragte wie viel Schmiergeld da geflossen ist. Einem (offiziellen) Umrüster in meinem ehem. Bekanntenkreis ist wegen einem solchen (vom TüV Süd abgenommenen) lebensgefährlichen Gringo-Einbau sogar die Einbaulizenz von BRC danach entzogen worden und er wurde dazu verurteilt, den kompletten Umrüstpreis (überteuerte 2.500 EUR für einen stinknormalen Opel 4-Zylinder) an den Fahrzeugeigentümer zurück zu erstatten.

    Und mein eigener Astra wurde, kurz bevor ich ihn bekommen habe, sogar ohne erfolgte Eintragung der (Gott sei Dank vernünftig eingebauten) LPG-Anlage seit nahezu 2 Jahren bei der nächsten HU (!) durchgewunken - und zwar vom TüV Rheinland

    Auf wohl kaum einem anderen Gebiet wird so viel Scheixxe zusammen gepfuscht und abgenickt wie bei LPG-Anlagen. Deswegen gilt für den Umrüster noch mehr als für die eigene Frau: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet". Es geht um euer Leben und eure Gesundheit, von der Fahrtüchtigkeit eures Vehikels mal ganz zu schweigen. Umso mehr bin ich erst recht der Meinung, dass der Forenleitung daran gelegen sein sollte, von Tipps Marke "wie baue ich meine Gasanlage zuhause selber ein?" dringend Abstand zu nehmen!
    Geändert von Pasci2911 (13.07.2018 um 11:03 Uhr)
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