wenn du explizit unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft hast
ALSO gekauft wie gesehen! dann würd ich mir sogar an deiner stelle daas Geld fürn LMM zurückholen und erst wenn sein Anwalt dir zum 2ten mal schreiben sollte,
WENN überhaupt geh ich davon aus, dass du eine rechtsschutz hast und das einfach deinen Anwalt regeln lässt
soll der doch an seinen ATU-NACHWEISEN eingehen... manamanaman
das mit dem AGR kommt entweder schleichend oder auf einmal weils verkantet wegen dem Dreck, LMM kann auch von einem aufen andern Tag hopsgehen!
mach dir keine Sorgen, gekauft wie gesehen ist gekauft wie gesehen, es muss nur deutlich im Kaufvertrag stehen
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