Ergebnis 1 bis 16 von 16

Thema: Abgeschleppt/umgesetzt - gerechtfertigt?

  1. #1
    Member Avatar von p0mz0r
    Mitglied seit
    16.12.2006
    Ort
    Berlin/SF/Montreal
    Auto
    Coupe Turbo++
    Alter
    37
    Beiträge
    530

    Abgeschleppt/umgesetzt - gerechtfertigt?

    Ich hatte vor ner Weile mein Auto in der Nähe eines S-Bahnhofs abgestellt. Als ich abends wiederkam, wurde das Auto umgesetzt und nun soll ich 15€ + die Abschleppkosten von 149€ tragen.
    Vorgeworfen wird mir, zu nah an einer Einmündung geparkt zu haben. Jedoch (siehe Bild unten) macht die Straße da nur nen Knick, meiner Meinung nach ist das garkeine Einmündung sondern halt nur ne Kurve, in der ich innen stand.
    Platz war genug und der Vorwurf der Sichtbehinderung ist meiner Meinung nach Quatsch, da bei ner Einbahnstraße eher selten was von vorne kommt.
    Hier mal das Bild, wo ich ungefähr geparkt hatte:



    Was sagt ihr dazu?
    Ich hab mehr Kohle als Gemüsehändler!
    ______________________________
    Mein Teileverkauf hatte mehr Views als deine Galerie! R.I.P.

    Zitat Zitat von Osirus
    Keskin kommt mir nichtmal an ne Schubkarre

  2. #2
    Moderator Avatar von Osirus
    Mitglied seit
    22.03.2003
    Ort
    im Herzen des Elbe-Weser-Dreiecks
    Auto
    Pony-Car
    Alter
    41
    Beiträge
    25.913
    Wäre da noch eine Drehleiter (großer Wendekreis) der Feuerwehr durchgekommen?

    Im Zweifel geh zur Rechtsberatung beim Anwalt.

    Everyone should be able to have an emotional support miniature horse!


  3. #3
    -=TbMoD=-
    Gast
    nennt sich parken im 5 Meter bereich so weit ich weis...

  4. #4
    Member
    Mitglied seit
    15.03.2005
    Ort
    Ginsheim
    Auto
    2.2 16V Coupe
    Beiträge
    50
    Da muß ich leider sagen...da kommst du net rum (zu Bezahlen)!!!

    (3) Das Parken ist unzulässig

    vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

    wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

    vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

    bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),

    (gestrichen)

    vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)

    innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,

    außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,

    über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

    soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:

    Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,

    Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),

    Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,

    Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und

    Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,

    vor Bordsteinabsenkungen.

  5. #5
    Moderator Avatar von Christoph83EIC
    Mitglied seit
    04.06.2007
    Ort
    Bremen
    Auto
    SilverEdition 09/1999
    Alter
    40
    Beiträge
    4.479
    ne Einmündung kann ich da nicht erkennen, man muss da doch auch nicht blinken, weil man abbiegt oder? Leg Wiederspruch ein und such Rat beim Anwalt. Hast hoffentlich Rechtsschutz. Aber du musst das in gutem Glauben gemacht haben, sonst wirds dir noch als Vorsatz ausgelegt.
    Spritmonitor.de / meine SilverEdition

    Ich bin kein Kummerkasten, Psychiater findet ihr über die gelben Seiten!

    "Bloß nichts auf Krampf, nächste Woche ist ja wieder Freitag"

    Nordschleife 2012: 2 Runden; BTG 11:00Min - 2013: 3 Runden; BTG 10:33Min - 2014: 4,5 Runden BTG 10:07Min /nass BTG 11:40Min - 2015: 3 Runden BTG 9:47Min - 2016: 8 Runden BTG 9:33Min
    Nürburgring GP 2015: 5 Runden; 3:02Min - Spa-Francorchamps 2015: 23 Runden; 3:41Min

    Mechatroniker mit Stern

  6. #6
    Themenersteller

    Member Avatar von p0mz0r
    Mitglied seit
    16.12.2006
    Ort
    Berlin/SF/Montreal
    Auto
    Coupe Turbo++
    Alter
    37
    Beiträge
    530
    Jo das ist mein Problem, für mich ist da keine Einmündung zu erkennen.
    Problem ist, dass die Sachen getrennt behandelt werden, das 15€ Bußgeld von der Pozilei und die Abschleppkosten.
    Die Rechtsschutz deckt aber nur das Spaßgeld von 15€ ab, und wegen 15€ muss ich mich nicht streiten.
    Ich hab mehr Kohle als Gemüsehändler!
    ______________________________
    Mein Teileverkauf hatte mehr Views als deine Galerie! R.I.P.

    Zitat Zitat von Osirus
    Keskin kommt mir nichtmal an ne Schubkarre

  7. #7
    -=TbMoD=-
    Gast
    toll dann kommt er wenn er Glück hat um die 15€ Verwarnungsgeld rum
    da den "Behörden" der weitere Aufwand meistens zu groß is


    aber nicht um die Abschleppkosten
    weil diese "Dienstleistung" wurde ja bereits erfüllt

  8. #8
    Member
    Mitglied seit
    15.03.2005
    Ort
    Ginsheim
    Auto
    2.2 16V Coupe
    Beiträge
    50
    Es bleibt ja immer noch eine Kurve auch wenn es eine Einbahnstraße ist.

    Was ich damals in der Fahrschule gelernt hatte. Ist dort Halteverbot!!!

    Oder es hat sich was geändert!!!

    Wenn ja, hab ich davon nix mit bekommen!!!

  9. #9
    -=TbMoD=-
    Gast
    halteverbot definitiv nicht

    aber parken
    5m Bereich eben

    gilt fast überall...

  10. #10
    Member
    Mitglied seit
    15.03.2005
    Ort
    Ginsheim
    Auto
    2.2 16V Coupe
    Beiträge
    50
    Schultigung ich meine Parkverbot!!!

  11. #11
    Member
    Mitglied seit
    03.09.2007
    Ort
    Halle/Saale
    Auto
    Caravan Z22SE
    Beiträge
    144
    Ganz anders:

    Du überweist 15,10 € statt 15 € und schreibst in den Verwendungszweck
    "Danke für den guten Service".

    Folge ist, dass ein zeitwendiges Dienstverfahren gegen die Politesse/erich eingeleitet wird.

  12. #12
    Moderator Avatar von Christoph83EIC
    Mitglied seit
    04.06.2007
    Ort
    Bremen
    Auto
    SilverEdition 09/1999
    Alter
    40
    Beiträge
    4.479
    Warum soll man für eine Dienstleistung bezahlen, die zu "unrecht" erbracht wurde?? Wenn ich das Bußgeld anerkenne, dann muss ich zahlen, aber wenn ich schon den Tatbestand des falsch Parkens anfechte und damit durchkomm, dann hab ich auch nicht für die unnötige Dienstleistung aufzukommen. In Deutschland haften wir glücklicherweise nicht für die Fehler anderer. Wenn also die 175€ aus der Welt sollen, dann müssen das vorher die 15€.

    Und dieser 5m-Umkreis bezieht sich ja auf Kreuzungen und Einmündungen. Eine Kurve ist keines von Beiden.

    Achja und laut STVZO ist auch in Einbahnstraßen mit Gegenverkehr zu rechnen.
    Spritmonitor.de / meine SilverEdition

    Ich bin kein Kummerkasten, Psychiater findet ihr über die gelben Seiten!

    "Bloß nichts auf Krampf, nächste Woche ist ja wieder Freitag"

    Nordschleife 2012: 2 Runden; BTG 11:00Min - 2013: 3 Runden; BTG 10:33Min - 2014: 4,5 Runden BTG 10:07Min /nass BTG 11:40Min - 2015: 3 Runden BTG 9:47Min - 2016: 8 Runden BTG 9:33Min
    Nürburgring GP 2015: 5 Runden; 3:02Min - Spa-Francorchamps 2015: 23 Runden; 3:41Min

    Mechatroniker mit Stern

  13. #13
    Member Avatar von kc85
    Mitglied seit
    11.10.2006
    Ort
    Erfurt
    Auto
    Caravan Fresh, Z16XE & CC Sport, Z16XE
    Beiträge
    6.647
    Das einzige, was ein Abschleppen dort rechtfertigen würde, wäre eine Behinderung bzw. die Unterschreitung der nötigen Durchfahrtbreite in der Kurve.

    Statt der Zeichnung wäre ein paar Fotos aus allen Richtungen wesentlich informativer. Auch hinsichtlich der Beschilderung.

    So kann man nur spekulieren.

    kc85

  14. #14
    EhrenKarsten Avatar von Karsten
    Mitglied seit
    24.11.2008
    Ort
    Troisdorf
    Auto
    Cabrio, 2,2 16v in grün
    Alter
    38
    Beiträge
    669
    hehe...finde des klasse des die meisten unternehmen imme rumparken...hier in meinem kreis gibts net viele abschlepper..und die parken die autos recht häufig an den gleichen stellen...meist nur 10-30 min vom alten parkplatz entfernt,zu fuß natürlich,einfahc hingehen und auto abholen,brauchst nix zahlen ausser die politesse...

    ansonsten...verkehrrechtschutz is imemr gut...auch wenn man schuld ist immer in verbindung setzen und hoffen des was geht..mach fotos und geh zum anwalt...:-)

  15. #15
    Themenersteller

    Member Avatar von p0mz0r
    Mitglied seit
    16.12.2006
    Ort
    Berlin/SF/Montreal
    Auto
    Coupe Turbo++
    Alter
    37
    Beiträge
    530
    ihr zahlt nicht das umsetzen? Das kommt mir aber merkwürdig vor..
    naja da die Pozilei mir nicht viel Zeit ließ, hab ich das Spaßgeld jetzt bezahlt, da wie gesagt die Abschleppsache nicht von der Rechtsschutz abgedeckt wird :/
    Fotos kann ich ja trotzdem mal nachreichen
    Ich hab mehr Kohle als Gemüsehändler!
    ______________________________
    Mein Teileverkauf hatte mehr Views als deine Galerie! R.I.P.

    Zitat Zitat von Osirus
    Keskin kommt mir nichtmal an ne Schubkarre

  16. #16
    EhrenKarsten Avatar von Karsten
    Mitglied seit
    24.11.2008
    Ort
    Troisdorf
    Auto
    Cabrio, 2,2 16v in grün
    Alter
    38
    Beiträge
    669
    habe ich damals net...die haben mir zwar mahnungen geschrieben aber habe denen (also eher mein anwalt) zurück geschrieben des des auto ja wieder in meinem besitz ist und die keine druck möglichkeiten haben...kam dann nix mehr^^^^

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •