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Thema: Mit Nummernschild hinter Windschutzscheibe zum TÜV.....

  1. #1
    **AstraG**
    Gast

    Mit Nummernschild hinter Windschutzscheibe zum TÜV.....

    Isses erlaubt, das Nummernschild hinter die Windschutzscheibe zu legen, klar so dass es nach vorne sichtbar ist??
    Möchte meine Schürze eintragen und das NS im Gitter befestigen.

    Also erlaubt oder nicht?

  2. #2
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    Ja, kurzzeitiges Fahren mit Nummernschild im Innenraum ist erlaubt (Wohnung - TÜV).

    Aber gib Acht, dass das Kennzeichen nach der Montage im Gitter nicht zu tief für die TÜV Bestimmungen hängt.

    Gerade nachgelesen: max 30° Neigung, Unterkante min. 20cm vom Boden entfernt.

  3. #3
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    Warum machst du das nummernschild nicht direkt dran?? Wenn die stosstange doch eh drauf ist??
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  4. #4
    Member Avatar von Graf Zahl
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    Re: Mit Nummernschild hinter Windschutzscheibe zum TÜV.....

    Zitat Zitat von **AstraG**
    Also erlaubt oder nicht?
    nicht erlaubt!
    hatte das selber ma in der scheibe liegen und wurde von der polizei angehalen >> mängelkarte mit dem hinweis, dass das auch als kennzeichenmissbrauch gewertet könnte
    auf dem Weg vom Fuhrpark zur Autosammlung...

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  5. #5
    **AstraG**
    Gast
    Astra_Hannover, danke für die Info mit den Bestimmungen über Höhe und so.

    Graf Zahl, aber in meinem Fall fahr ich mit der unlackierten Schürze zum TÜV, da werden die mir das wohl glauben oder?

    Astra-OPC, auf so ne Frage hab ich schon gewartet. Weil ich das Gitter natürlich erst nach dem lackieren dran mach??

  6. #6
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    Gut dann wird der TÜV dir das nicht eintragen!
    Weil er kann ja nicht feststellen ob das Gitter richtig fest ist oder??
    So geht das bei uns hier ab beim TÜV!
    Deswegen auch die frage
    Do it yourself!

  7. #7
    **AstraG**
    Gast
    Laut meinen TÜV-Erfahrungen kann ich dir nur sagen, dass der TÜV bei uns nicht so streng ist wie bei euch anscheinend also das mit dem Gitter befestigen wird wohl nicht das Problem sein viel mehr, die Polizie die in der Gegend überall rumfährt, deswegen auch grundsätzlich mal die Frage ob es erlaubt ist oder eben nicht mit dem NS hinter der WSS zum TÜV zu fahren...

  8. #8
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    Das Probelm ist jeder Polizist ist anderes! Also erlaubt ist es nicht.
    Der Polizist sag ja komm fahr weiter der andere drückt dir voll ein rein!
    Ist hier genauso.
    Also ich würde unnötigem stress aus dem weg gehen.
    Do it yourself!

  9. #9
    **AstraG**
    Gast
    is ja auch irgendwie scheisse, dann müsste ich ja das Gitter montieren inkls. NS und vor dem lackieren das Gitter wieder abreißen bzw. abkleben, was ja ma voll der Krampf is. Nehm mer ma an ich krichse net eingetragen, dann war ja auch die Lackierung fürn Arsch. Deswegen wollte ichse eintragen lassen so wie se is wenn se mir geliefert wird, also unlackiert.
    Aber wenns heißt es is verboten und im Gegensatz zum TÜV sind die netten Herren von der Polizei hier alles andere als "cool drauf" , werd ichse wohl erst lackieren müssen

  10. #10
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    Was ist den das für ne front? Wenn du ein gutachten hast sollte das eintragen kein Problem sein! Oder ist deiner so tief??
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  11. #11
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    Nummernschild hinter der Scheibe is zumindest ein Grund, dich anzuhalten.
    Mir hat ma einer seinen Reifen so aufs NS gedrückt (beim Ausparken), dass es sich so verzogen hat, dass es nicht mehr gehalten hat und ich MUSSTE am nächsten Tag an die Uni. Genau da haben se mich dann rausgezogen.
    Mängelkarte is sowieso net weiter tragisch - lässt dir beim Tüv-Termin halt gleich ne Quittung dafür dazugeben und gut.

    Gitter in der Front richtig befestigt als Eintragungsrelevanz hab ich bei uns auch noch nie mitbekommen - die meisten aus meinem Freundeskreis haben ihre Gitter netma eingebaut, weil sie's schicker finden ohne...

    Edit: Kleb doch das Nummernschild mit doppelseitigem Klebeband an für den Tüv-Termin
    Dicker, lass rocken!

  12. #12
    **AstraG**
    Gast
    Is die CDW Radical. vorne 60mm.. naja hatte eher Bedenken wegen Mindestbodenfreiheit der Schürze zum Boden. Teilegutachten is schon dabei deswegen mach ich mir auch keine Gedanken außer eben die Tiefe.

    @Artlost: der Tipp mitm ankleben is eigentlich net schlecht, nur wenns dann abfällt auf der Bundesstraße is auch scheisse ... naja werd ma sehn wie ich's mach.

    Wollt eigentlich nur ma wissen obs generell erlaubt oder verboten ist.

    Danke für die Antworten.

  13. #13
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    Normal sollte es klappen!
    Normaler weise ist die bodenfreiheit der stosstangen egal, weil die können ja abreisen so sagt unser TÜV. Bei ihm ist wichtig das wir nicht mit Auspuff zu tief sind.
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