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Thema: müssen Spiegel in DE klappbar sein

  1. #1
    Zopiclon
    Gast

    müssen Spiegel in DE klappbar sein

    müssen außenspiegel in de ab einem bestimmten baujahr klappbar o.ä. sein, oder dürfen uneingeschränkt feststehende spiegel gefahren werden

    was meint der tüv dazu? weiss das jemand??


    bitte keine mutmaßungen...

  2. #2
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    servus,

    die sportspiegel sind ja auch ned einklappbar und sind zugelassen

    so ne regelung wäre mir neu
    nehmt den alten opis mit hut den schein weg
    auf-autobahn-mit-lichthupe-fahrerin....

    mein RIESENBABY

  3. #3
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    Die Spiegel müssen nicht anklappbar sein, sie müssen meines Wissens aber bei einem bestimmten Druck nachgeben oder abfallen (wie z.B. die Spiegel vom Vectra A in der Waschanlage!!!) um Verletzungen bei Fußgängern auszuschließen. Ganz starr (z.B. Extremfall: massives Metallgehäuse das mit der Tür verschraubt ist) wär also nicht erlaubt. Bei der älteren C-Klasse ist es z.B. so daß sich die Spiegel nicht anklappan lassen, sie lassen sich aber mit einem relativ starken Federmechanismus nach vorne und hinten biegen um dann aber wieder in die normale Stellung zurückzufedern.
    So hab ich´s mal wo gelesen, ich denk das ist immer noch aktuell.
    Erst wenn eure Autos Geschwindigkeiten nahe der Schallgrenze erreichen, die Leistung weit über 1000PS liegt und ihr 10 Kolben Bremsanlagen verbaut habt werdet ihr feststellen daß Fahrspaß überhaupt nichts mit Zahlen zu tun hat!!!!!!!!!!

    Gruß aus dem Schwarzwald!

  4. #4
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    soweit ich weiss, gibt es dem nix hinzuzufügen!!
    mein tigra hatte auch starre spiegel! aber wenn man gegen"geschlagen" hat, sind sie "abgefallen"also haben nachgegeben!
    soweit ich weiss, geben M spiegel auch nach! nur probieren darf ich es beim kumpel nicht!*g*
    mein Showroom:

    hier geht's zum 'G'

  5. #5
    Zopiclon
    Gast
    danke, hat mir geholfen!

  6. #6
    MAB
    Gast
    *Mal off-Topic* Was für Spiegel bräucht ich eigentlich??

    3-Polige oder 4-Polige

  7. #7
    Donald the duck
    Gast
    Meine sind net Klappbar und auch net nach vorn oder hinten weg zu drücken. Sind vernietet

  8. #8
    daywalker-x
    Gast
    Die OPC-Spiegel fallen aber ab, wenn man irgendwo gegen fährt.
    Ein Arbeitskollege von mir hat die auch dran und ist fast im Schritt-Tempo zu dicht an einem LKW vorbeigefahren.....da hat´s rums gemacht und der Beifahrer-Spiegel baumelte am Kabel

    Also sind die auch in irgendeiner Weise klappbar

  9. #9
    Donald the duck
    Gast
    Naja...will ich jetzt net testen also werde ich dir nicht widersprechen...lol

  10. #10
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    keinen mehr, war ein 1.6 16V, jetzt fahre ich einen 1er
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    das stimmt. OPC und Hagusspiegel sind nur in die Grundplatte geklippst.

    Ich mußte mal die Grundplatte vom Spiegel trennen weil die Grundplatte nicht gepasst hat und Hagus nur eine neue Grundplatte geschickt hat. Mit einem kräftigen Ruck konnte ich den Spiegel problemlos von der Grundplatte entfernen und auf die neue Grundplatte stecken ...

  11. #11
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    wie siehts aus mit eintragen? sportspiegel mit E zeichen muß mann net eintragen oder?
    Mein Schwarzer 1.6er G
    Coupe Front, Bonrath Grill, Tiefe Kamei Blenden, Irmscher Rückleuchten, Napexx Auspuff, Autec Phoenix Felgen, Eibach Federn, Alcantara Manschetten, Jom M3 Spiegel, Raid Luftfilter, Schroth Gurt

  12. #12
    -Astral-
    Gast
    Nein, eintragen muß man nur Teile die weder ABE noch Teilegutachten haben.

  13. #13
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    Zitat Zitat von -Astral-
    Nein, eintragen muß man nur Teile die weder ABE noch Teilegutachten haben.
    Bisschen überstürzte Antwort, oder? Weil Teilegutachten sind zum Eintragen da...zumindest muss der Tüv/Dekra/Gtü/... dir den korrekten Anbau bestätigen.
    Dicker, lass rocken!

  14. #14
    -Astral-
    Gast
    Jo, das ist aber was anderes. Unter Eintragen verstehe ich wenn man etwas in seinen Fahrzeugschein eintragen lassen MUSS. Bei einem Teilegutachten muß man lediglich eine Abnahme vom TÜV o.ä. durchführen lassen aber man muß nix eintragen lassen.

    Daher auch keine überstürtzte Antwort meinerseits

  15. #15
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    Aber man muss sie abnehmen lassen und bei nächster Gelegenheit eintragen lassen...so steht es auf jedem Prüfbericht, den ich bisher gesehen habe... Aber wenn du es so siehst, hast natürlich recht.
    Dicker, lass rocken!

  16. #16
    -Astral-
    Gast
    Richtig, bei nächster Gelegenheit MUSS man die Abnahme erst eintragen lassen. Und wie oft rennst du mit deinem Fahrzeugschein zur Verwaltung? Ich nie, außer wenn ich ein neues Auto habe. Daher habe ich auch keine nächste Gelegenheit.
    Man muß die Abnahmebescheinigung lediglich mitführen, mehr nicht.

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