12.07.2008
Rechtswidrige Zettelwerbung auf Pkw-Windschutzscheiben
Unerwünschte Werbung sorgt immer wieder für Ärger, allerdings nicht nur in Briefkästen, vor Wohnungstüren am Telefon oder im E-Mail-Postfach. Auch Werbezettel, die bei geparkten Autos auf die Windschutzscheibe hinter die Scheibenwischer geklemmt wurden, werden von manchen Zwangsbeglückten Autobesitzern mit einigem Unmut entsorgt.
Diese Art der Werbung ist aber nicht nur lästig, sondern mitunter sogar gefährlich und vor allem rechtswidrig.
Man kommt zu seinem Auto, steigt ein und will losfahren, da entdeckt man wieder einmal einen Werbezettel auf der Windschutzscheibe, der vor der Fahrt entsorgt werden muss. Egal ob Pizzadienst, Tageszeitungen oder Autohändler, die auf diese Art ihr Interesse an Ihrem Auto bekunden, Diese Art der Werbung ist nicht nur lästig, sondern kann mitunter auch gefährliche Konsequenzen haben, warnt die Verkehrsjuristin Barbara Auracher-Jäger.
Sichtbehinderung und mehr
Wenn man den Zettel beispielsweise vor der Abfahrt nicht bemerkt und bei einsetzenden Regen den Scheibenwischer einschaltet, können die nassen Papierfetzen einerseits dem Fahrer die Sicht behindern andererseits durch die Luft vor die Windschutzscheibe eines anderen Autos fliegen.
Ein weiteres Problem könnte sein, dass kriminell gesinnte Menschen anhand nicht entfernter Werbezettel erkennen könnten, welcher Autobesitzer etwa urlaubsbedingt gerade länger nicht da ist.
Bewilligungspflichtig
So kann die Verkehrsrechtsexpertin Auracher-Jäger diese Werbeform nur als "Übel" bezeichnen: "Es ist auch ein relativ weit verbreitetes Übel. Was viele dieser Werbeprospekteverteiler nicht bedenken ist, dass derartige Werbungen im Straßenverkehr bewilligungspflichtig sind. Darunter fallt auch Werbungen hinter die Windschutzscheibe stecken, ist daher nur mit Bewilligung erlaubt."
Laut Straßenverkehrsordnung handelt es sich nämlich um eine Benutzung der Straße zu "verkehrsfremden Zwecken".
Anzeige bei der Polizei
Um das Übel einzudämmen, wäre es durchaus ratsam, die Werbezettel nicht einfach nur entnervt zu entsorgen. Barbara Auracher-Jäger empfiehlt, "sich diese Zettel aufzuheben und damit zur nächsten Polizeidienststelle zu gehen. Die können und müssen überprüfen, ob dafür eine Bewilligung vorliegt und wenn keine vorliegt, gibt es natürlich Strafen entsprechend der Straßenverkehrsordnung und das kann bis 726 Euro gehen für denjenigen, der diese Werbeprospekte verteilt hat."
Das, so die Hoffnung der Verkehrsjuristin, könnte Gewerbetreibende von dieser Art der Werbe-Zwangsbeglückung abhalten.
Hilft nicht gegen Strafzettel
Das hilft allerdings nicht gegen alles, was zwischen Windschutzscheibe und Scheibenwischer steckt, schränkt die Verkehrsjuristin ein:
"Strafzettel sind keine Werbung und daher sind sie nicht bewilligungspflichtig."
Und das gilt auch für behördliche Informationen etwa über bevorstehende vorübergehende Umkehrungen von Einbahnstraßen.
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