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Thema: Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht

  1. #1
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    Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht

    Hallo, Sorry das ich ein neues Thema aufmache aber ich finde in der siche nicht das was ich mir vorstelle.
    also
    ich suche ein relais oder eine möglichkeit das die nebelscheinwerfer das tagfahrlicht sind
    ich will keine zusätzlichen lampen anbauen
    ich will nur das ich die nebelscheinwerfer einschalten kann wenn die komplette restliche beleuchtung aus ist. ich meine auch das ich sowas irgentwo schonmal gesehen habe.
    danke für eure hilfe

  2. #2
    -=TbMoD=-
    Gast
    was spricht gegen Standlicht + Nebler?
    BMW Style ... Dings ?

  3. #3
    Member Avatar von tree-snake
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    ich finds billig wer mit Standlicht und Nebler rumfährt..
    außerdem leuchtet so die ganze Zeit die Innenbeleuchtung.

    http://img521.imageshack.us/my.php?i...d530902od2.jpg
    Hab da nen extra Schalter nachgerüstet und kann ab Zündung die Nebler so ansteuern.

    Gruß Michael
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    ->1.6 Turbo R-LED Edition<-

    **Was waren die letzten Worte der Atomstrombefürworter? "Das ist technisch unmöglich..."**

  4. #4
    Astrabärchen
    Gast
    Zitat Zitat von -=TbMoD=-
    was spricht gegen Standlicht + Nebler?
    Die StVO? Aber manche juckt die ja nicht.

  5. #5
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    mla was ganz anders........ darf man denn die nsw überhaupt als tagfahrlicht benutzen???
    ich glaub eher nein oder?

  6. #6
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    solange wie es keinen nebel gibt darfst du die denke ich mal sowieso nicht benutzen

  7. #7
    Member Avatar von tree-snake
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    weiß so aber fast keiner obs jetzt nicht wirklich ein Tfl ist.

    Ich hab nen Grünen erzählt das wurde umgerüstet (leuchtet ja sonst nix am Auto) und er hats sofort geglaubt

    Fahr damit jetzt schon fast ein Jahr und gab nie Probleme.
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  8. #8
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    und was bringt es dir?

  9. #9
    -=TbMoD=-
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    Also in der StVo steht zwar nur was von Nebler zusammen mit Abblendlicht aber egal^^

    is ne sogenannte Grauzone

    gibt schon 10.000 Seitenlange Diskussionen drüber
    drum werd ich hier sicher nicht weiter drauf eingehn

    jedem dass seine

  10. #10
    Astrabärchen
    Gast
    Grauzone - lol. Standlicht ist beim Fahren sowieso nicht erlaubt und Nebler nur bei Nebel.

    Aber is ja ne Grauzone

  11. #11
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    § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«.
    Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.

  12. #12
    -=TbMoD=-
    Gast
    Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten

  13. #13
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    Zitat Zitat von -=TbMoD=-
    Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten
    Das gilt aber nur bei schlechtem Wetter, damit man sich im Nebel nicht selbst blendet mit dem Abblendlicht

  14. #14
    Themenersteller

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    Zitat Zitat von tree-snake
    ich finds billig wer mit Standlicht und Nebler rumfährt..
    außerdem leuchtet so die ganze Zeit die Innenbeleuchtung.

    http://img521.imageshack.us/my.php?i...d530902od2.jpg
    Hab da nen extra Schalter nachgerüstet und kann ab Zündung die Nebler so ansteuern.

    Gruß Michael
    Bin genau deiner meinung
    das ist genau das was ich meine aber wie mach ich dat an mein Astra?

  15. #15
    Moderator Avatar von Osirus
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    ich finds billig wer mit Standlicht und Nebler rumfährt..
    außerdem leuchtet so die ganze Zeit die Innenbeleuchtung.
    Bei dir ist wohl was kaputt, sonst würde die Innenraumbeleuchtung nicht leuchten, wenn du Standlicht und Nebelscheinwerfer zusammen anschaltest...

    Everyone should be able to have an emotional support miniature horse!


  16. #16
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    ich denke mal er meint die instrumentenbeleuchtung und nicht die innenleuchte

    ich persönlich finds au besser am tage mit licht zu fahren, und is nu doch a kleiner unterschied, ob 2x50W brenner laufen, oder die kleinen nebelscheinwerfer

  17. #17
    JOKER-on-ASTRA
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    Zitat Zitat von nicky_1818
    und is nu doch a kleiner unterschied, ob 2x50W brenner laufen, oder die kleinen nebelscheinwerfer


    Aha?! Wo genau ist da der Unterschied bei Dir?! Außer in der Bauform vielleicht!!


    Im Ablendlicht ist normalerweise H7 2x55 Watt drin (Außer Xenon) und Nebelscheinwerfer H3 oder H11 2x55Watt!! Wo ist da jetzt Stromverbrauchstechnisch ein Vorteil?!

  18. #18
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    aso? die dunklen dingers sind au 55W? hab ehrlich gesagt noch nie reingeschaut :> dann nehmich doch glatt alles zurück o.O

  19. #19
    JOKER-on-ASTRA
    Gast
    Doch doch in Nebelscheinwerfern gehören auch 55 Watt!! Und so dunkel sind die gar nicht, man hat eben nur das Gefühl das Nebler mit Linsentechnik weniger blenden wie Nebelscheinwerfer mit Klarglas und Reflektortechnik!! Aber 55Watt sind überall drin!

  20. #20
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    ok, also kann ich demzufolge auch mit normalem abblendlicht am tag fahren, macht ersteinmal keinen unterschied

  21. #21
    -=TbMoD=-
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    eigentlich nicht

    is ne so genannte "Grauzone" im Moment noch

  22. #22
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    am tag finde ich es aber blöd wenn die rückleuchten an sind gerade bei zwei-faden birnen sieht man es dann so schlecht wenn man bremst

    außerdehm sollten die hauptscheinwerfer lange halten

    also jungs letztendlich weiß ich immernochnicht wie ich die nebelscheinwerfer schalten kann ohne die restliche beleuchtung anzuschalten oder seperate scheinwerfer anzubringen

    p.s. grauzohne hin oder her war nicht meine frage
    darüber können wir quatschen wenn ich meine antwort bekomme
    sag schonmal danke für die nette hilfe

  23. #23
    Themenersteller

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    und zum thema leglität zu kommen: ich hab mir mal sagen lassen das es als tagfahrlicht durchgeht wenn du nebel... an hast wenn die restliche beleuchtung aus ist.
    bin mir aber icht sicher ob es stimmt
    habe bei meinem AstraF standlichtbirnen oder standlichtsicherung raus genommen und dann auf standlicht + NS gestellt, so haben auch nur die NS ohne standlicht geleuchtet und ich wurde in 2 jahren nur einmal von einer polizistin gefragt ob das legal währe. ich habe ihr gesagt es ist erlaubt wenn die restliche beleuchtung aus ist - sie hat es geglaubt und gut wars. aber die eigentliche strafe fürs befahren einer gesperrten straße musste ich trotzdehm zahlen

  24. #24
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    also in der StVo ist klar festgelegt, dass NSW nur eingeschaltet werden dürfen wenn schlechte Sichverhältnisste vorhanden sind s.o.
    außerdem ist festegelegt, dass alles was am Auto zum leuchten gedacht ist auch leuchten können muss
    demnach ist es nicht legal die Sicherung zu ziehen oder das Leuchtmittel zu entnehmen um den oben gennanten Effekt zu haben

  25. #25
    Themenersteller

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    jo das war war mir bewusst
    aber trotzdehm danke

    suche ja auch jetzt eine möglichkeit diesen scheiß zu umgehen
    deshalb ist das thema ja entstanden *g*

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