Ich würde empfehlen, dass bei echtem Kaufinteresse verpflichtend die Telefonummer, ggf. Adressdaten getauscht werden. Sollte sich dann eine der Parteien unsicher sein, kann die Echtheit der Verkaufs- bzw. Kaufabsicht geprüft werden.
Sollte jemand sich weigern zumindest die Tel.Nr. rauszugeben, dann kann der Verkäufer, Käufer sich ja seine Gedanken entsprechend machen.
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