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Thema: Was tun, wenn man nen Unfaller als Unfallfrei gekauft hat???

  1. #1
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    Was tun, wenn man nen Unfaller als Unfallfrei gekauft hat???

    Hi Ihr,

    ich brauche mal ganz dringend eure Hilfe.
    Ich hab meinen mitlerweile heiß geliebten Astra im Dezember von Privat gekauft.
    Der Wagen wurde mir als Unfallfrei (mit ADAC Vertrag) verkauft.
    So, jetzt hab ich gestern beim polieren festegestellt, das in der A-Säule und in den Holmen entlang dem Kofferraum-Deckel ganz kleine Sandkorngroße Wölbungen im Lack sind.
    War bei nem Kumpel der ne Ausbildung zum KFZ-Meister gerade macht, der meinte "Ab zum Gutachter, der wurde heftigst nachlackiert, das kann nicht der Originale Lack sein!"
    So, nun steh ich da und weiß nicht mehr weiter!
    Will mein Auto eigentlich nicht mehr hergeben.
    Kann mir einer von euch bitte weiterhelfen und sagen was ich denn rechtlich machen kann wenn ich beim Gutachter war? (Vorausgesetzt des war dann ein Unfallwagen, aber mitlerweile hab ich keine Zweifel mehr daran, weil selbst an der Fahrertür zieht sich ca. 0,5 cm von der unteren kante entlang eine eindeutige Lackschicht!)
    Ach genau und noch was, bei meinen Neblern sieht man, das die Aussparungen von Hand gesägt wurden und die hintere Stoßstange wurde 100 pro schonmal gespachtelt und lackiert, da blättert der Lack nämlich schon.

    Sorry, ich weiß, war jetzt viel zum lesen, aber BITTE BITTE helft mir!

    im voraus schonmal Danke für die Hilfe
    orion

  2. #2
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    Natürlich mußt du erst einmal einen Beweis dafür haben also ab zum Gutachter.Ein bekannter hatte das Problem auch mit seinem Fiesta.Er hatte dann mit dem Vorbesitzer Kontakt aufgenommen aber dieser Stritt alles ab.Und dann ging alles nur noch über Anwalt und später vor gericht.Der Vorbesitzer mußte ihn auszahlen also er konnte das Auto behalten waren 2000DM bei nem nicht sehr schön reparierten Frontschaden.Also wenn du ein Gutachten hast und es besagt das es ein Unfallfahrzeug ist dann setze dich mit dem Vorbesitzer in kontakt.Wenn er nix zugibt dann über Anwalt

  3. #3
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    @speedycoupe

    na das ist doch schon mal was! Danke! Werde so wies aussieht von nem bekannten irgend nen Gutschein für nen Gutachten bekommen den er vom ADV mal bekommen hat *g*!
    Weißt du auch zufällig, was ein Anwalt für so eine Angelegenheit nimmt?

    Ach genau nochwas, was für eine Frist muss ich einhalten??

    Gruß
    orion

  4. #4
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    Hm da bin ich überfragt hatte das Problem selbst noch nicht.Aber ich glaueb das waren 2 Jahre

  5. #5
    Member Avatar von OPC2013
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    ja ab zum anwalt.wenn du dir sicher bist oder bzw.der gutachter das es ein u-wagen ist,dannn brauchst du dir keine gedanken über die bezahlung machen.wenn das vors gericht geht zahlt das der gegner.
    Es gibt immer einen besseren

    Mehr Bilder www.geilekarre.de/?detail=218753
    Saugmotorn / Turbomotorn Tuning www.CCT-Motorsport.de

  6. #6
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    Mal mit dem ADAC reden, dann den Verkäufer kontaktieren, wenn er zu macht, droh ihm erst mit dem Anwalt, wenn er immer noch nicht nach gibt, vor Gericht!
    Wenn Du im ADAC bist, bist Du automatisch rechtschutzversichert, und kannst Dir von denen ohne weiteres einen Anwalt empfehlen lassen! Wichtig ist nur, dass der der den Kaufvertrag unterschrieben hat, die Sache anleiert. Wenn es also zB Dein Vater war, muss er die ganze Sache anleiern!

    Ein paar detailiertere Informationen wären gut....

  7. #7
    Themenersteller

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    also ich hab den Vertrag unterschrieben, also leier ich dann das ganze an!
    Beim ADAC bin ich nicht. (Leider)
    was für Infos braucht ihr bzw. hoerml

  8. #8
    Member Avatar von hoerml
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    Hm, ok, schlecht...

    Du schreibst oben ADAC-Vertrag? Was genau ist/war das? Ein Gutachten, dass der ADAC den Wagen angeschaut hat!?

    Sagen wir mal so, ich würde mir mal alle Infos zusammenschreiben:
    Baujahr (wusste ich ja mal...), Erstzulassung, Anzahl Vorbesitzer, Datum der Abmeldung(en), Kaufdatum (von Dir!), Datum der Neuzulassung(en), Kaufpreis, evtl Daten aus dem ADAC-Gutachten, Daten zu dem/den Vorbesitzer/n
    -> dann hast Du es immer zur Hand und kannst es beliebig ergänzen

    Du hast mit Sicherheit noch Informationen vom Verkäufer, ruf ihn mal an, und sag Du hattest das Auto beim Kundendienst und wurdest auf ein Abblättern des Lackes an den beschriebenen Stellen aufmerksam gemacht (va stell Dich erstmal dumm!). Das Autohaus hätte Dir empfohlen, ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Doch jetzt willst Du das ganze so unkompliziert wie möglich abwickeln und willst erstmal mit dem Verkäufer reden, ob er sich erklären kann was das ganze zu bedeuten hätte.
    -> Vielleicht lenkt er jetzt ein und ist bereit Dich zu entschädigen. Das ist allerdings sehr unwahrscheinlich, wäre aber das optimalste! Über die Höhe kann man sich dann unterhalten!

    Wahrscheinlich wird er aber sagen, dass er von der Sachen nichts zu weiß und Du ihm etwas unterschieben willst. Dann sagst Du er hätte wohl sicher nichts dagegen, wenn Du ein Gutachten erstellen lässt. Wenn sich dann aus dem Gutachten zweifelsfrei ergibt wann der Schaden entstanden ist und dass er nur ihm zuzuordnen ist, wuie die Sache dann für ihn aussieht.
    Blockt er dann immer noch ab, bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt. Der wuird ihm dann wohl erstmal einen Brief schreiben, und ihn zur Zahlung auffordern, andernfalls würdet Ihr vor Gericht gehen. Wenn er dann immer noch blockt, ist es sehr wahrscheinlich dass Du vor Gericht recht bekommst und sämtliche Kosten (Anwalt, Gutachter) erstattet bekommst und zusätzlich eine Entschädigung, bzw die Wertmiderung zur Zeitpunkt des Kaufes.
    Das Problem ist, dass Du ohne Rechtsschutz sehr hohe Kosten für Gutachten und Anwalt vorstrecken musst, und nicht garantiert ist, dass Du sie jemals zurückbekommst (mit Gericht kann man sich NIE sicher sein!). Davon abgesehen kann sich etliche Monate rausziehen, in denen Du eben Geld ausgeben musst und viel Lauferei hast. Wie gesagt, es ist sehr wahrscheinlich, jedoch nicht sicher ob Du jemals Dein Geld zurückbekommst geschweige denn eine Entschädigung!

  9. #9
    SirAdam
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    Zitat Zitat von hoerml
    Wenn Du im ADAC bist, bist Du automatisch rechtschutzversichert...
    na das wäre mir neu
    Du hast eine kostenlose Rechtsberatung , aber KEINE Rechtsschutzversicherung !!!
    Also es gilt wie immer mein Avatar......

    @Orion83

    geh erst mal zum Gutachter , und dann erst mal wenn es sich bewahrheitet daß es ein Unfaller ist , wirst Du weitere Schritte einleiten.
    Ich würde mir vorerst keinen Kopf zerbrechen.



    SirAdam

  10. #10
    Member Avatar von hoerml
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    SirAdam, ich weiß ja nicht was Du für ein ADAC-Mitglied bist, aber ich bin rechtschutzversichert....

    Davon abgesehen würde ich schon vor dem Gang zum Gutachter überlegen, der will nämlich auch ein bißchen mehr als 2,50 sehen!

  11. #11
    SirAdam
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    Du kannst bei ADAC rechtsschutzversichert sein , aber die Versicherung ist nicht in der Mitgliedschaft beinhaltet (man muss extra dafür bezahlen)


    SirAdam

  12. #12
    Member Avatar von hoerml
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    Gut, das ist möglich, dann korigiere ich mich, falle auf die Knie und flehe um Verzeihung!

    Ich bin auf jeden Fall RS-versichert.....

  13. #13
    Themenersteller

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    also was jetzt?
    Erst zum Gutachter oder erst mal den Vorbesitzer anrufen und fragen ob er da nicht was verschwiegen hat?
    Das mit dem Gutachter kann ja nicht mehr als nen 50er kosten, oder? und das wärs mit schon wert zu wissen ob mein Wagen Unfallfrei ist oder net!
    Und wie gesagt, wenns klappt bekomm ich noch so nen Gutschein vom nem Bekannten ausm AVD.

    Nochmal zum Thema ADAC. Der ADAC- Kaufvertrag der beim kauf verwendet wurde ist zum Schutz beider Parteien. um eben auszuschließen das der Verkäufer eine Garantie übernehmen muss und dort wird eben noch festgehalten wegen Unfallfrei und anderen Beschädigungen, Vorbesitzer usw.


    Gruß
    orion

  14. #14
    Member Avatar von hoerml
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    Aha ein Vordruck, das heißt nicht viel....
    Ja natürlich erstmal den Typen anrufen und schauen wie er drauf ist!

    Einen genauen Preis für das Gutachten weiß ich ned, ich weiß nur dass ich damals nach einem Unfall 1500€ hätte bezahlen müssen...

  15. #15
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    also bei meinem unfall damals mit meiner alten kiste kostete
    der gutachter 600 mark, wenn ich mich noch recht erinner.

    also 300-400 euro fürs gutachten sind schon drin.

  16. #16
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    Wenn der Verdacht besteht, dass Du ein Unfallfahrzeut als unfallfrei gekauft hast, lässt sich dass doch recht leicht von `nem Sachverständigen feststellen lassen.
    Davon gibt`s `ne ganze Menge und vielleicht hat die Werkstatt Deines Vetrauens so nen Haus und Hofgutachter, soll der doch, bevor Du Dir nen Kopf machst erst mal schauen, ob da wirklich was im Busch sein könnte, bevor Du für teuer Geld was amtliches haben willst und nachher stellt sich raus, es war gar nix ... Ich kann Dir echt net sagen, was so`n Gutachten nachher kostet, dass kannst Du erfragen, kannst natürlich auch schnell ADAC Mitglied werden und dann zu denen fahren ... so oder so, ich kann mir net vorstellen, dass, vorausgesetzt Du hast nix in der Hand, der Vorbesitzer in Tränen ausbricht und Dir irgendeine Ausgleichszahlung anbietet.

  17. #17
    Themenersteller

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    was?? 600 Mark?
    Das kann doch kaum sein? Ich will doch nur das der sich das Fahrzeug mal anschaut und mir sagt ob der schon nen Unfall hatte und nachlackiert wurde?
    Da gibt´s doch auch die Lackdichtemessstifte.

    Na ja, werd wohl mit der Werkstatt meines Vertrauens *g* nochmal reden und schaun was die dazu meinen und dann evtl. mal den Vorbesitzer so dezent drauf anhaun. Das Problem ist nur, das der ca. 400 KM von mir entfernt wohnt. Na ja, schau mr mal.

    Falls von euch noch jemand Tipps für mich hat, immer gern her damit, ich kann Sie gut gebrauchen.

    Gruß
    Orion

  18. #18
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    Das teuere an dem Gutachten ist das es ein gerichtstaugliches Dokument ist und nicht nur ne mündliche Bestätigung das du recht hast...
    Man könnte sagen eine Urkunde...

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  19. #19
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    Wieviele Vorbesitzer gabs denn schon?
    Stehen im Fahrzeugbrief. Kannst ja mal den Vorvorbesitzer anrufen und fragen, ob das Auto ein Unfall hatte.

    PS: Bin auch ADAC-Mitglied. Rechtschutz ist bei der Plus-Mitgliedschaft als Extra verfügbar. Als normales Mitglied gibts das nicht.
    w w w . C a r H i f i - Z o n e . d e

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    Galerie: http://www.astra-g.de/showthread.php...00#post1116100

  20. #20
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    mit der adac mitgliedschaft hat wirrer recht.
    des wäre ja a zuschön bei meiner 1jahr kostenlos mitgliedschaft gleich mit rechtsschutz
    zum glcük hab ich a ne rechtsschutzversicherungbei der al...nz
    (will ja keine werbung machen)

  21. #21
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    Ich hatte bei meinem Motorrad jetzt genau das selbe Problem. Hab selbst einen Unfall gehabt letztes Wochenende, aber da war nur ein bisschen Plastik ne Fußraste und nen Lenkerstummel kaputt.

    Jetzt hab ich aber beim Entfernen der Verkleidung festgestellt das am Rahmen hinten zwei Schraubenhalter angeschweisst wurden.
    Der Vorbesitzer hat mir gesagt das er mal nen Ausrutscher ins Kiesbett hatte, die Schäden aber auch nur Verkleidungstechnisch waren, von Schweissarbeiten hatte er mir nix gesagt. Ich hab ihn angerufen und ihm alles erklärt, hat natürlich auch erst abgestritten, hab ihm gesagt das ich nochmal einen gewissen Betrag zurückhaben möchte und ansonsten auch vor Gericht gehen würde. Einen Tag später hat er zugesagt und mir den Betrag überwiesen.


    Du solltest ihn vielleicht nochmal vorher informieren und nicht sofort zum Rechtsanwalt gehen, vielleicht könnt ihr euch ja so einigen. Bei mir war der Vorbesitzer auch noch der Erstbesitzer, wenn bei dir jetzt schon mehrere drin stehen wirds schon schwieriger mit der Bestimmung wer denn nun den Unfall verursacht hat.

    Aber bedenke folgendes... wars nur Plastik bzw Anbauteile die lackiert oder gespachtelt wurden zählt der Wagen nicht als Unfallwagen, erst wenn am Rahmen spuren zu erkennen sind bzw er einen Rahmenschaden erlitten hat zählt das Auto als Unfallwagen.



    MFG ECOTEC

  22. #22
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    mmmh,
    also der Wagen hat zuerst nem Opelangehörigen gehört, des in dann 1 Jahr gefahren hat und danach hat ihn mein Vorbesitzer gekauft.

    Von Interesse ist eben schon ob er als Unfallwagen zählt oder nicht!
    Aber wenn die A-Säule und dann auch noch die 2 Holme hinten dem Kofferraum entlang lackiert wurden, siehts doch schon danach aus, oder?

    Was muss denn gegeben sein um ein Fahrzeug bei einem Verkauf als Unfaller zu deklarieren?

    Gruß
    orion

  23. #23
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    ja ok, wie gesagt wenn was am Rahmen dran ist dann ist es ein Unfallwagen, dazu gehören auch die Holme.

    Aber das kann man von hier aus schlecht beurteilen, das müsste man sich mal in Natura anschauen. Kannst du keine Fotos machen mit einer guten Cam?


    MFG ECOTEC

  24. #24
    Member Avatar von hoerml
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    Ist zwar schwammig, aber ic hwürde es so definieren: "Wenn ein repariertes Teil am Auto geblieben ist", sprich wenn der Kotflügel getaucsht wurde nicht, wenn er gespachtelt und lackiert wurde ja!

    Ob das so amtlich ist trau ich mich aber nicht zu behaupten! Aber so wie Du das schilderst hätte der/Schäden auf jeden fall erwähnt werden müssen!
    Wenn es schlecht repariert wurde, würde ich auf den 2.Besitzer tippen, da der Werksangehörige das sicher besser hätte machen lassen können!

  25. #25
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    Ich hab hier schon ne Digicam (Canon Ixus 400)
    aber das Bild ist dann soo groß das ich des hier nicht uploaden kann.

    Wenn jemand Interesse hat mach ich gern mal kurz noch Bilder und schick die dann zu.

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