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Thema: Auffahrunfall... was nun?!

  1. #1
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    Auffahrunfall... was nun?!

    So, ich hätte es zwar nie gedacht aber mir ist diese Woche eine junge Dame ins Heck gerauscht...

    Die Rechtslage ist soweit geklärt... sie ist schuld aber meinem Astra gehts nicht gut....

    Laut Gutachter hat er noch einen Restwert von ca. 9500 Euro... der Schaden ist allerdings sehr hoch... Heckklappe, Heckschürze, Kofferraumboden sind gewellt bzw. kaputt... sowie beide Rahmen verzogen was man aber laut Gutachter reparieren könnte... für insgesamt 6500 Euro...

    Meine Frage jetzt an euch... reparieren lassen (mit der Flex wird der Kofferraumboden rausgeholt um dann einen neuen reinzuschweißen,Rahmen wird gerichtet usw...) und das Auto weiter fahren bis es am Ende ist... oder ist es besser sich von der Versicherung den kleinen Teil (ich glaub ca. 4000 euro) geben zu lassen um dann zu versuchen den Schrott-Astra der ja noch viele gute Teile dran hat (unter anderem ein 3 Wochen alter Edelstahl Esd....=((((( ... ) an einen Bastler oder sonst wen zu verkaufen..... ??! Ich bin überfragt... weil wenn ich später mein Auto verkaufen möchte und sich jemand den eingeschweißten Kofferraum ansieht will er das Auto bestimmt nicht mehr...

    Vielleicht kann man ja jemand helfen und hatte schon mal das gleiche Problem...

    Viele Grüße...

  2. #2
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    hmmm an deiner stelle würde ich mir die 4000 euro auszahlen lassen !
    den wagen so gut wie möglich an jemanden verkaufen aber nur wenn du das nötige geld was zum Restwert des Autos fehlt garantiert bekommst !

    Und dann halt einen neuen kaufen
    Aber wie gesagt , NUR wenn du jemanden findest der dir gutes Geld anbietet!


    Gruß Machlas

  3. #3
    Astrabärchen
    Gast
    Restwert 9500 Euro? Sauschlechten Gutachter haste dir da gesucht

    @Machlas: was soll zum Restwert noch fehlen???

    Die Versicherung zahlt Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert - wenn es 950 Restwert sind, kommt's hin mit 4000 Euro.

  4. #4
    Member Avatar von Fitzi
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    Na der Restwert wird ja heute daraus ermittelt, indem man das KFZ per Internet anbietet. Der höchst ermittelte Wert wird dann als Wiederbeschaffungswert angesetzt, dann abzüglich des Reperaturbetrags bekommst du diese Summe ausgezahlt. Hört sich jetzt etwas verquirlt an, ist aber so.

  5. #5
    Astra-G-Caravan
    Gast
    Moin!

    Wenn du das Geld nimmst, wie siehts dann aus mit einem Schlachtfest?
    Lohnt sich das?
    Rest der Karrosse zum Schrotti, vielleicht gibt der ja auch nochmal gut was.

  6. #6
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    ich glaube nicht das man für 4000 + restwert ( 950 eur ) nen ordentlichen njoy bekommt. irgendwas an der kalkullation stimmt da nicht.
    (kenn ja jetz die daten von deinem g nicht aber ich war der meinung die njoy's sind eher neuren baujahrs )
    dann ist das angebot der versicherung über die 4000 eur n witz!
    "es gab zeiten da war trinken smart und sophisticated, heute ist es nur eine häßliche sache und ein problem!" ( a. spooner )

    ...tja,früher war ich smart und sophisticated, heute habe ich nur noch ein lästiges problem.

  7. #7
    Themenersteller

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    also ich hab mich noch mal schlau gemacht... da das mein erster unfall ist und ich vorher noch nie was mit dem thema zu tun hatte ist das auch alles etwas verwirrend...

    vor dem unfall wäre mein auto noch ca. 9500 euro wert gewesen... so.. jetzt hat aber mein gutachter gesagt..ok... 6500 euro schaden... aber der restwert von meinem auto liegt bei 4500 euro was für mich schlecht ist da der so hoch ist... da die versicherung die differenz zwischen restwert und wert vor unfall zahlt... also ca. 5000 euro in meinem fall.. aber NUR wenn ich mir ein neues auto kaufe wo die mehrwertsteuer ausgeschrieben wird (also bei einem händler)... wenn ich privat eins kaufe zieht die versicherung die mehrwertsteuer von dem betrag ab... d.h. wenn man mit 20 prozent rechnet bleiben von 5000 noch 4000 euro übrig...

    so... dann hat mir mein opel händler einen astra h 1.8 sport angeboten... das auto sieht super aus... schwarz 17 zoll... 2.5 jahre... aber 70.000 km, ein total abgegriffenes lederlenkrad (bei meinem noch wie neu...) für 12.800 euro !!! total überteuert nach meinen recherchen bei autoscout...
    und da ich erstens nicht weiß was ich für mein schrott auto noch bekomme und ich auch irgendwo nicht einsehe mein hart erspartes zu opfern nur weil mir das mädel hinten rein gebrummt ist werde ich wohl auf eine ordentliche reparatur hoffen müssen weiß dazu vielleicht noch jemand ob man die reparatur dann noch mal von einem gutachter überprüfen lassen kann, also dass alles ordenltich repariert wurde.. ich denke wenn ich das selbst bezahle geht das aber mir wäre es lieber wenn das die gegnerische versicherung auch übernehmen würde?!.... es sei denn mir will hier einer mein auto noch für einen spitzenpreis abkaufen ... aber das ist klar... ich würde das auch nicht machen weil man ja nie weiß was man bei sowas dann wirklich bekommt und man ein risiko dabei hat... aber danke für die tipps jungs

  8. #8
    MichaelH
    Gast
    Das ist natürlich ärgerlich...

    Bei mir war es so, dass mir bereits 4x wer hinten rein gefahren ist
    und einmal an der Beifahreseite einer dranhergeschrammt ist.

    Hab auch erst hin und her überlegt, ob ich ihn weggebe, hab ihn aber behalten, da:

    1. nur noch ein Restwert von ca. 1.700€
    2. mir kein neues leisten kann und
    3. kein Bock hatte mich mit einem neuen Wagen über den Tisch ziehen zu lassen

  9. #9
    Astrabärchen
    Gast
    Zitat Zitat von Fitzi
    Na der Restwert wird ja heute daraus ermittelt, indem man das KFZ per Internet anbietet. Der höchst ermittelte Wert wird dann als Wiederbeschaffungswert angesetzt, dann abzüglich des Reperaturbetrags bekommst du diese Summe ausgezahlt. Hört sich jetzt etwas verquirlt an, ist aber so.
    Du stellst den Wiederbeschaffungswert mit dem Restwert gleich - das ist doch Unsinn.

    Der Restwert ist das, was der UNFALLER noch wert ist.

    Der Wiederbeschaffungswert ist das, was ein gleichwertiges Auto in der - na? - richtig: WIEDERBESCHAFFUNG kosten würde - logischerweise ohne Unfall. Wäre ja sinnfrei, 'nen Unfaller zu kaufen.

  10. #10
    Themenersteller

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    so.. für alle schaulustigen hab ich mal die bilder verlinkt... sieht auf den ersten blick nicht besonders brutal aus... aber das war es, hat einen riesen rums gemacht....

    http://img249.imageshack.us/img249/2...raheck1vv0.jpg

    http://img184.imageshack.us/img184/1...raheck2rs8.jpg

    http://img120.imageshack.us/img120/2...ferraumip1.jpg

    und das war er mal ohne kaltverformung...

    http://img526.imageshack.us/img526/9...arermaluu9.jpg

  11. #11
    Member Avatar von vanjoy
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    Ich kann den Ärger gut nachvollziehen, da es mir Anfang März genauso ging - auf meinen Astra F Caravan ist mir an ner roten Ampel ne ältere Dame drauf gefahren. Schaden war zwar nicht so riesig, aber insgesamt war es laut Gutachter trotzdem ein wirtschaftlicher Totalschaden.
    Das war dann auch der Grund, das der G Caravan angeschafft wurde.
    Ich war heilfroh, eine Verkehrsrechtschutzversicherung zu haben und hab den ganzen Quatsch ner Rechtanwältin übergeben.
    Zum Glück hatte ich aber sowieso schon was angespart, weil irgendwann eh ein neueres Auto fällig geworden wär.

    Ich würd mir von der Versicherung das Geld auszahlen lassen und zusehen, dass ich den Unfaller möglichst günstig noch verkaufen kann.
    Du musst nicht auf Angebote von der gegnerischen Versicherung bezüglich Restwertaufkäufer eingehen, nur sind deren Angaben dann die Basis, was Dir für eine Summe als Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt wird. Kannst Du Dein Auto irgendwo in Zahlung geben, wo Du mehr als den von der Versicherung angegebenen Restwert beim Restwertaufkäufer bekommst, dann tu es!

    P.S. Das sieht aber eher so aus, als ob Dir jemand mit ner Anhängerkupplung drauf gefahren wäre...?
    Grüße,
    vanjoy

    mein weisser G Caravan (Z16SE):
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  12. #12
    Moderator Avatar von X18XE1-Z147
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    Zitat Zitat von vanjoy
    Ich war heilfroh, eine Verkehrsrechtschutzversicherung zu haben und hab den ganzen Quatsch ner Rechtanwältin übergeben.
    wenn dir einer reinfährt, es also zu 100% klar ist wer schuld hat zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt - da braucht man keine Verkehrsrechtschutz für...

  13. #13
    Member Avatar von vanjoy
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    Geb ich Dir ja auch erstmal recht, aber wenn Du Dir noch nicht sicher sein kannst, ob der Unfallgegner seine Schuld überhaupt eingesteht, siehts schon anders aus.
    Zumal es bei mir so war, dass die "Rennleitung" am Telefon nicht gewillt war, am Ort zu erscheinen. Ich war schon ganz froh, die Rechtsschutzversicherung zu haben. Ich hätte echt keine Lust gehabt, mich mit dem Mist auseinander zu setzen.
    Grüße,
    vanjoy

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  14. #14
    Astrabärchen
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    Zitat Zitat von X18XE1-Z147
    Zitat Zitat von vanjoy
    Ich war heilfroh, eine Verkehrsrechtschutzversicherung zu haben und hab den ganzen Quatsch ner Rechtanwältin übergeben.
    wenn dir einer reinfährt, es also zu 100% klar ist wer schuld hat zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt - da braucht man keine Verkehrsrechtschutz für...
    Wenn die Schuld zu 100 Prozent geklärt ist, dann braucht man erst gar keinen Anwalt.

  15. #15
    Member Avatar von vanjoy
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    Jo, klar. Ist aber sehr nervenschonend, wenn sich der Anwalt drum kümmert, wenn man die Rechtsschutz eh hatte.
    Für mich war es auch sehr irritierend, die Situation (wie für Struppi), da musste erstmal gucken was Sache ist. Und dann ist bischen Hilfe nicht schlecht.
    Grüße,
    vanjoy

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  16. #16
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    [quote="vanjoy"]
    Zumal es bei mir so war, dass die "Rennleitung" am Telefon nicht gewillt war, am Ort zu erscheinen. [quote]

    Das is ja mal der Oberhammer. Die MÜSSEN kommen wenn du sie rufst. Viele Versicherungen bestehen auch auf nen Polizeibericht, wenn denen was nich ganz klar ist.
    z.B. bei Kaskoschäden, oder bei nicht eindeuttig geklärter Schuldfrage.
    noch dazu: Ein Unfallgegner der Am Unfallort noch seine Schuld eingesteht kann später vor Gericht alles abstreiten, und du hast dann ein Problem!
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    Weil die Klügeren ständig nachgeben regieren die DUMMEN diese Welt!

  17. #17
    Moderator Avatar von X18XE1-Z147
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    Zitat Zitat von Astrabärchen
    Zitat Zitat von X18XE1-Z147
    Zitat Zitat von vanjoy
    Ich war heilfroh, eine Verkehrsrechtschutzversicherung zu haben und hab den ganzen Quatsch ner Rechtanwältin übergeben.
    wenn dir einer reinfährt, es also zu 100% klar ist wer schuld hat zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt - da braucht man keine Verkehrsrechtschutz für...
    Wenn die Schuld zu 100 Prozent geklärt ist, dann braucht man erst gar keinen Anwalt.
    naja, für einen selbst isses einfacher, man muss sich um nix kümmern usw. ...

    @ vanjoy:

    deswegen hab ich ja geschrieben wenns eindeutig is wer schuld hat wenn das natürlich nicht klar ist, ist sone rechtschutz schon ganz sinnvoll

  18. #18
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    Zitat Zitat von Struppi
    so.. für alle schaulustigen hab ich mal die bilder verlinkt... sieht auf den ersten blick nicht besonders brutal aus... aber das war es, hat einen riesen rums gemacht....

    http://img249.imageshack.us/img249/2...raheck1vv0.jpg

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    und das war er mal ohne kaltverformung...

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    Sieht bei Heckschaden meistens immer harmlos aus.

    Hatte mal nen Corsa der hatte totalschaden. Aber gesehn hat man nix

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