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Thema: verstehe EIntragung nicht

  1. #1
    Mikro
    Gast

    verstehe EIntragung nicht

    Hi,

    ich mach mich so langsam auf die Suche nach Sommerreifen, zumindest mal schauen, was so gut ist und was das kostet...

    Ich fahre einen OPEL Astra G '99, 1,6l 55kW

    Und folgendes steht in meinem Fahrzeugschein:
    ZIFF. 12: WAHLW. 2*ZIFF.15: 1660 U-ZIFF.16:H.895 B.ANHBETR.*ZIFF.20 BIS 23 A.FELGE 5 1/2JX14, ET 39MM*ZIFF.5 1/2 JX14,ET 39MM NUR IN VERBIND.M.PAKET SCHELCHTE STRASSEN OD. 195/60R15 88S AFELGE 6JX15, ET 49MM OD. 205/50R16 87S MICHELIN/MXM A.FELGE 6JX16, ET 49MM*ZIFF 27 GEN.:E1 00-0488 OD.E1 00-0486 OD.E1 00-0760 FALLS WERKSEITIG MONTIERT*ZIFF.281000 BIS 10PROZ.STEIG.*

    Mir geht es hauptsächlich um die Reifen, aber wenn wir schonmal dabei sind, was bedeutet der Rest??

    bye

  2. #2
    Mikro
    Gast
    bräcuhte mal Hilfe, irgendwer wird das doch verstehen... Hab das Auto so gekauft, also ka, was da eingetragen wurde...

  3. #3
    Mikro
    Gast
    ist das vll im falschen Thread, kann das einer vll verschieben??

  4. #4
    Cannon
    Gast
    Und folgendes steht in meinem Fahrzeugschein:
    ZIFF. 12: WAHLW. 2

    *ZIFF.15: 1660 U-ZIFF.16:H.895 B.ANHBETR.

    *ZIFF.20 BIS 23 A.FELGE 5 1/2JX14, ET 39MM

    *ZIFF.5 1/2 JX14,ET 39MM NUR IN VERBIND.M.PAKET SCHELCHTE STRASSEN
    OD. 195/60R15 88S AFELGE 6JX15, ET 49MM
    OD. 205/50R16 87S MICHELIN/MXM A.FELGE 6JX16, ET 49MM

    *ZIFF 27 GEN.:E1 00-0488 OD.E1 00-0486 OD.E1 00-0760 FALLS WERKSEITIG MONTIERT

    *ZIFF.281000 BIS 10PROZ.STEIG.*


    So kannste das besser lesen... Jetzt siehste was du fahren darfst an Felgen

  5. #5
    Moderator Avatar von Osirus
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    was verstehst du daran nicht?
    das ist so zu verstehen wie es da steht

    Du darfst fahren 195/60R15 88S auf ner FELGE 6JX15 ET49 oder 205/50R16 87S MICHELIN/MXM auf ner felge FELGE 6JX16 ET49

    wobei es die markenbindung nicht mehr gibt

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  6. #6
    Mikro
    Gast
    danke... aber viel mehr sagt mir das auch nicht... darf ich ausschlißelich die 2 Größen neben der Standartgröße fahren??

    Könnt ihr den Rest auch noch bitte grad "übersetzen", also was nichts mit den Reifen zu tun hat...

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mikro
    danke... aber viel mehr sagt mir das auch nicht... darf ich ausschlißelich die 2 Größen neben der Standartgröße fahren??
    Diese darfst du im Moment fahren.
    Du kannst dir z.B. aber auch 17" Felgen mit 215/40R17 holen. Diese musst du aber beim TÜV abnehmen lassen und die werden dann nachträglich im Fahrzeugschein eingetragen.

    Der Rest ist ist irgendwas mim Anhängerbetrieb. Die Erklärungen stehen doch auf der Rückseite des Fahrzeugscheins.

  8. #8
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    Ja du darfst nur diese beiden größen fahren, sofern du nichts anderes hast eintragen lassen.

    Du darfst diesen Reifen (Die Kennzeichnungen kennst du hoffe ich)

    195/60R15 88S Auf einer Felge die 6J breit ist 15 Zoll Durchmesser und eine Einpresstiefe von 49 hat.

    Für die zweite Kombi in 16Zoll gelten die gleich bezeichnungen.

    Mehr wie diese Angaben brauchst bei der suche und dem Kauf nicht.

    Was man dazu sonst noch mehr erklären kann weiß ich nicht

    Gruß

  9. #9
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    Mal 'ne ähnliche Frage:

    Ich habe bei Kauf meines Astras den alten Fahrzeugbrief ausgehändigt bekommen (der aktuelle ist der "EU"-Brief). Jedenfalls stehen im alten Fahrzeugbrief 4 verschiedene Felgen- und Reifengrößen. Bekanntermaßen aber stehen in den neuen Papieren nur eine eingetragene Größe drin. Jetzt die Frage;wie wird nun im Falle einer Polizeikontrolle nachgewiesen,dass die gefahrene Reifengröße eine erlaubte ist? Laut Fahrzeugschein ist es bei mir aber die Falsche (habe aber extra Gutachten,wegen Felgen). Beim Straßenverkehrsamt sagte man mir,dieses Problem sei bekannt und ein Verweis auf die vom Hersteller freigegeben Größen sei ausreichend.
    Ist das so legitim?

  10. #10
    Member Avatar von Didi
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    Die Kopie vom Gutachten reicht aus.Im neuen Fahrzeugschein steht nur noch eine Größe drin.Ich habe deshalb immer eine Kopie vom Fahrzeugbrief mit dabei,weil dort alle Größen drin stehen.

  11. #11
    Ehrenmoderator Avatar von Ducki
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    fcmfan66, ein Kopie eines ungültig gestempelten Briefes is aber nich gelle

    Mctwist, wenn du das Gutachten dabei hast sollte es aber keine Probleme geben.

    Die neue regelung was wie drinnen steht ist sowieso allgemein ein wenig verwirrend bzw. viele Ämter wissen nicht mal richtig wie es geht und interpretieren es alles auf ihre eigene weise....

    Faktum ist das alle nachträglich vom Tüv/Dekra eingetragenen Sachen in den teil 1 eingetragen werden müssen , Sachen die in der allgemeienen Fahrzeug ABE stehen , also von Werk aus verbaut sind müssen nich mehr drinnen stehen ....

  12. #12
    Member Avatar von Didi
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    Na ich gehe jetzt vom originalen Fahrzeugbrief aus,warum sollte der ungültig sein.

  13. #13
    Ehrenmoderator Avatar von Ducki
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    fcmfan66, meinst du die bescheinigung Teil 1 und teil 2 , oder den "alten" Brief.

    Der ist natürlich auch noch so lange gültig bis man eben enen neuen bekommen würde (bei eintragung usw.) , erst wenn der ungültig gestempelt wurde ist er ungültig....

  14. #14
    Ac!E
    Gast
    Ich hab da auch ma ne Frage zu diesem Thema.

    Und zwar hat einer ne Ahnung oder ne Adresse wo ich das raus bekomme, welche Rad-Reifen-Kombinationen ich auf meinem 1,6 16V fahren darf.
    Hab nämlich auch den neuen Brief wo nur ein größe drinnen steht

    Danke schonma

  15. #15
    Member Avatar von Fitzi
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    Meinst du von Opel aus, oder sämtliche Größen die auch von Tunern abgenommen sind?
    Bei Originalgrößen, gehst du einfach zur nächsten TÜV oder Dekra-Station bzw. zum FOH.

  16. #16
    Moderator Avatar von Osirus
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    Opelhändler fragen?

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  17. #17
    Member
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    Umrüstkatalog

    @the yeah:

    Es gibt einen "Umrüstkatalog für Fahrzeuge der Adam Opel AG", den kann man sich als PDF beim TÜV Hessen runterladen oder beim Opel-Händler erfragen. Die freigegebenen Größen sind aber fast immer dieselben:

    Für z.B. Z16XE/XEP:

    185/65R14
    185/70R14
    175/70R14 M&S, alle mit 5,5x14 ET 39

    195/60R15
    185/65R15, alle mit 6x15ET49

    205/50R16 mit 6x16 ET49, nicht als M&S (warum auch immer)

    kein Anspruch auf Vollständigkeit

    Servus
    Manfred
    Astra J Sports Tourer 2,0 BiTurbo (A20DTR), Graphitschwarz, Bj. 10/14, Klimaautomatik, Flex-Ride, AFL+, Navi 650, Leder, Sitzheizung, Lenkradheizung, Flex-Organizer etc.
    Astra H Caravan Sport 1,8 (Z18XE), Ultrablau, Bj. 12/04, Klimaautomatik, Xenon, CD70 mit CID, AHK, Tempomat, Flex-Organizer, Prins-LPG-Umbau
    Astra G Caravan Edition 2000 1,8 (X18XE1), Mitternachtsschwarz, Bj 11/00, Klima, ZV, 2 eFH, 205/50R16 auf Designfelge vom Astra H, Eibach Federn 30/30

  18. #18
    Ac!E
    Gast
    alles klar ich danke euch

  19. #19
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    Zum Thema "im EU-Brief steht nix drin": Mir hat mein Werkstattmensch erzählt, die Beweislast bei einer Kontrolle liege nun bei der Polizei. Was aber wohl nur für die serienmäßig im alten Brief eingetragenen Werte gilt. Im Zweifelsfall und bei ungünstiger Konstellation von IQ und Beruf kann aber Dein PKW zum TÜV entführt werden.

    Auf Frage bei der Zulassungsstelle meinte die nette Dame, das stimme schon so, es würde allerdings nichts schaden, wenn man eine Kopie des alten ungültigen Briefes im Auto habe. Das wäre dann viel überzeugender bei den Damen und Herren von der Straße (in grün). Bei eingetragenen Teilen ist halt eh die Mitführung des Wisches von TÜV oder Dekra oder so notwendig.

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