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hi.
also....
laut gesetz ist eine spurweiten änderung von maximal 2 prozent erlaubt.
der astra hat ca. eine spurweite hinten von 1472mm. davon sind 2 prozent 29,4mm. also pro seite 14,7mm
die kleinste zulässige et laut opel umrüstkatalog ist 39. also ist die kleinste et die der rüv in einer einzelabnahme eintragen dürfte 24!!!
alles darüber ist die ansichtssache des prüfers. wenn es nicht schleift und die radabdeckung gegeben ist, dann wird auch oft mehr eingetragen.
bei mir z.b. 9,5x17 et14.........
@zopi: ok so?
gruß alex
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