ruf bei dem händler an schildere ihm das schick ihm die federn mit nem kleinen brief mit den infos die er braucht und er kümmert sich... vorausgesetzt es ist nen guter händler... ka in was für nem schuppen du das gekauft hast
folgendes:
der tüv hat bei der HU im dez 2005 eine "zu geringe vorspannung" einer feder der vorderachse festgestellt, weshalb ich die plakette erst nach wechsel der federn bekam. kurzum, meine werkstatt führt das auf einen materialfehler zurück und ich sollte über den händler, bei dem ich damals das FK-fahrwerk gekauft hatte (der händler ist nicht identisch mit der werkstatt,weshalb die werksatt nicht den garantieantrag stellen kann lt. FK, aus zuordnungsgründen blabla) einen garantieantrag stellen, da es eindeutig materialfehler war.
nun meine frage an unsere rechtsexperten und jura studis ;-)...ich feile grad an dem brief, den ich zusammen mit kaufbeleg, mangelbescheid und den federn über den händler einsenden möchte...
auf welche paragraphen kann ich mich berufen, wie siehts aus bei materialschaden.....was gilt ect? danke!!!!
ruf bei dem händler an schildere ihm das schick ihm die federn mit nem kleinen brief mit den infos die er braucht und er kümmert sich... vorausgesetzt es ist nen guter händler... ka in was für nem schuppen du das gekauft hast
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ja, so schlau war ich auch ;-) nur will ich kurz zum sachverhalt n schrieb aufsetzen, was ich mitsende und ich wil nun wissen worauf ich mich überhaupt berufe, wie sich das nennt,welches recht
ja ist ein guter händler-lkw teile und kfz zubehör, kein ramschladen und fahrwerk war FK
dann sollte das umtauschen auch ohne großen schrieb möglich sein
den mängelbericht haste bestimmt noch oder?
einfach kopieren und dazulegen
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ja, das ist mir alle schon klar, ich wollte halt nur wissen wie das ist mit garantiefristen bei materialfehler etc, etwas hintergrund....das ich die rg für das wechseln, den mangelbericht,kaufbeleg etc miteinsende ist logisch, sowie den federsatz
na viel spass! fk tauschen ja für ihr leben gern um!
Mein klassikgrüner 1.8er jetzt mit Magic Color und 17 Zoll.
KTM_Marco, meinst das gibt noch ärger?
Tigga da kannst ein drauf lassen da wirst nur Ärger haben ich habe mal auf meine 100€ ein Jahr gewartet er die aus dem Tee kommen
Alter ich hoffe mein Fahrwerk macht nich die Gretsche wie lange wa es drin Tigga Kilometer
www.astra-freunde-berlin.de
Und heir iss meiner http://www.astra4ever.net/viewtopic.php?p=537186#537186
ahm...na, vielleicht max 20tkm schätz ich...TommyyyG,
wie lange ist denn die haftung für materialfehler?weil der mechaniker sagte, das die da länger haften müssen als die normale gewährleistung, weil sowas normal gar net vorkommen darf?
Naja die 20 Tausend habe ich jetzt auch geschafft ich hoffe es bleibt ganz
Mal ne Frage was heisst Vorspannung peinlich weiss ich net
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Naja...FK...ist so ne sache ne? Fk ist nach dem Kauf total "beschissen und unfreundlich"
aber versuch dein glueck...
Wir ham' noch lange nicht genug..!
also, irgendwie hat die feder net die spannung die sie haben sollte, das kommt wohl nicht vom fahren sondern ist ein fehler in der feder...allerdings durfte das nicht nur achslastig gewechselt werden, sondern alle 4 mussten neu-war vorschrift...mit den federn kostete das 250 €, die ich gern von FK wieder hätte, da es ja kein verschleiß war sondern wie gesagt, material
Glaub mir das sind sie auch schon vorm Kauf !Zitat von hann1bal
FK einmal und nie wieder, das schlimme sind nichtmal die Produkte selbst sondern das die da total der Saftladen sind und nichts organisiert bekommen !!
ihr macht mir ja richtig mut jungs ;-)
sons noch einer n tipp/hinweis? hat jemand die adresse von FK für den briefkopf?
Tigga,
FK Automotive GmbH
Kuchengrund 10
71522 Backnang
danke!! steht nichtmal auf deren homepage
ich weiß nich warum,aber die stadt "backnang" klingt für mich immer wie ein ort in vietnam hehe ;-)
folgendes prob:
2004 sommer fahrwerk gekauft von FK über händler, eingebaut
2005 winter:tüv bemängelt zu geringe vorspannung einer feder, werksattt sagt:materialfehler, spricht mit FK, bestellt ersatz, ich soll die federn reklamieren über den ursprünglichen händler sagt FK, damit die das besser nachvollziehen können alles
2006 anfang feb: ich reklamiere beim händler, eine reaktion von fk bleibt aus
2006 feb:heute tel. ich mit einem mitarbeiter des händler der meint FK würde prüfen ob die die reklamtion anerkennen und wenn dann nur die federn minus 20 % zahlen, da ich die beim händler hätte direkt reklamieren müssen und nicht die werkstatt (die ja ersatzfedern bestellt hat, ehe die alten beim händler abgegeben wurden mit dem garantienatrag) obwohl die vorgehensweise von der werkstatt mit FK abgesprochen war
nun meine frage: ist das rechtens 20 % abzuziehen,weil die vorgehensweise lt. deren auffassung falsch war? die meinten :ich sollte beim händler auf garantie neue ordern, die alten zur reklamation abgeben und nicht die werkstatt neue ordern lassen und dann beim händler garantie einreichen...
für mich ist das doch logisch,dass ich die neuen dahingehen,wo sie auch eingebaut werden, ich find das net sehr kulant, das kann die doch nicht völlig aus der bahn werfen wenn die nicht nach A sondern zu B liefern?
2 frage: muß FK nicht auch die einbau kosten tragen?
wie gehe ich vor?: gesamtrechnung der werkstatt war 250 €, davon 100 € federn und fk will nur 80 € (federn minus 20 ) zahlen!!! ich möchte natürlich nicht am ende der dumme sein....
PS: die garantiefristen wurden eingehalten
typisch fk, auch wenn du im recht bist werden die streiten wie die kesselflicker. naja den ein- und ausbau und vermessen und so wird fk sicher nicht zahlen.
Mein klassikgrüner 1.8er jetzt mit Magic Color und 17 Zoll.
müßten die denn eigentlich?das ist ja mein prob...!hab schon oft jetzt gehört das FK die unkulnaz in person ist...wird auch wohl das letzte sein was ich da gekauft habe..... weil 80 von 250 € wäre sehr mager, zumal ich das alles ja für doofe nüsse bezahlt habe und es nicht hätte zahlen müssen,wenn ich nicht defekte federn gehabt hätt..
doch unter impressum, dass ist sogar gesetzlich vorgeschriebenZitat von Tigga
Runner666, danke, aber das is nu völlig unwichtig, habe den thread editiert, es interessiert nur noch ab seite 1 unten !!!! ;-)
so: hier meldet sich auch mal ein jura-student zu wort!
hab den thread leider erst heute entdeckt!
keine guten nachrichten:
es stimmt leider, dass du dich zuerst an den händler und nicht an den hersteller wenden musst! denn der händler hat das RECHT (nicht immer nur pflicht) als erster nachzubessern!
vielleicht wäre es für ihn billiger gekommen, wenn es über ihn gelaufen wäre, z.b. weil er noch federn auf lager hatte, die er los werden wollte, oder was auch immer.
diese mehrkosten kann er dir dann als bearbeitungsgebühr aufbrummen. er müsste zwar theoretisch beweisen, dass er mehrkosten hatte, aber vor gericht hättest du wenig chancen wegen deiner (der werkstatt ihrer) falschen vorgehensweise.
aber mal kurz aus der sicht des händlers (zum besseren verständnis):
1. Fall:
du kaufst beim händler federn, er macht gewinn.
du reklamierst sie bei ihm, er schickt dir neue, weil er bei fk reklamiert hat.
sein gewinn bleibt!
2. Fall: (dein fall)
du kaufst bei ihm federn, er macht gewinn.
federn gehen kaputt
du bestellst neue bei fk, fk macht gewinn.
du reklamierst beim händler -->sein gewinn pfutsch!!! es sei denn er behält sich für diese vorgehensweise die 20% ein!
aus der sicht ist es verständlich dass ihm das geld (leider) zusteht.
obs jetzt 20% sein müssen oder nicht ist schwer nachzuprüfen....
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