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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Fahrzeugpapiere nach EU Richtlinie ab Oktober



LedererI
27.09.2005, 10:31
War grad mein Winterauto anmelden.
Da wurde ich gefragt ob ich nicht noch warten will bis DI und die neuen Papiere gleich haben will.

??????????

Natürlich erst mal keinen Plan gehabt!!

Auf die schnelle erklärt wurde mir dann gesagt :
Es gibt nur noch ein "Papier" dies muß man immer mitführen (also nicht mehr Brief und Schein getrennt)

Natürlich sind die neuen Papiere teurer :wink: (60 Cent)

Wer weis da was genaueres drüber??????

Astrachris
27.09.2005, 10:34
http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/artikel/08054/

http://www.n-tv.de/575904.html

http://www.autobild.de/aktuell/meldungen/artikel.php?artikel_id=9662

Stimmt wohl, das betrifft dann ja auch mich... :shock:
Edit: Nach lesen der Artkel: Auf jeden Fall ene Kopie vorher vom Fahrzeugbrief machen!! Einfach so, wenn er dann weg ist :cry:

BeatMaster
27.09.2005, 10:55
Hmm, wird mich wohl auch erwarten, wenn ichd ei Winterschleuder anmelde.

LedererI
27.09.2005, 12:03
HMMMM.
Ich hab ja jetzt noch den alten Schein!!!!!!!

Was ich jetzt so raus lese wird man ja nicht gezwungen die Papiere umzutauschen!!!!! Oder?????

Ausser natürlich wenn man abmeldet, ummeldet usw.!!!!!

NEO
27.09.2005, 18:46
Muß man das auch alles umtauschen wenn man was in die Papiere eintragen lässt?

Astra-njoy-twinport
27.09.2005, 19:15
mein brief liegt bei der bank... und nu? ^^

Astrachris
27.09.2005, 19:19
Das wird ja nur mitgemacht, wenns nötg ist, also werden die sich schon eine Übergangszeit von 2 Jahren oder so rechnen.....

Meiner liegt auch bei der Bank, aber wenn das Auto umgemeldet wird, schickt die Bank den Brief an die Zulassung, also geht das dann auch Automatisch, wenn du eben mal was machen musst :D

NEO
27.09.2005, 19:30
Kostet das dann mehr wenn ich dann gleich das neue Zeug hole beim eintragen lassen?

Astrachris
27.09.2005, 19:35
60cent ja

JerryMaSon
27.09.2005, 19:45
"Auch die zulässige Reifengröße ist nicht mehr eingetragen – nach Ansicht des ADAC ein Sicherheitsrisiko, da ein neuer Besitzer die falschen Pneus aufziehen könnte. "

heisst das ich kann dann aufziehen was ich will weils eh kein schwein mehr kontrollieren kann?

NEO
27.09.2005, 20:07
Na das würd mich ja auchmal interessieren!

LedererI
28.09.2005, 07:14
So wie mir auf der Zulasssungsstelle gesagt wurde ist auch nicht genügend Platz um alle Eintragungen unterzubringen (hab jetzt schon 2 Seiten voll!!)

Möcht gern mal wissen wer wieder auf den sch..... gekommen ist!!!!!!!!

Ducki
28.09.2005, 07:38
So wie mir auf der Zulasssungsstelle gesagt wurde ist auch nicht genügend Platz um alle Eintragungen unterzubringen (hab jetzt schon 2 Seiten voll!!)

Möcht gern mal wissen wer wieder auf den sch..... gekommen ist!!!!!!!!

die EU leider .....

angeblich wären wir die einzigen die das noch nicht haben ...hahaha...
ja mit den eintragungen bin ich auch gespannt , meld ja meins auch wieder ab jetzt dann ....

opelaner
28.09.2005, 12:09
In den o.g. Artikeln (Links von Astrachris) ist zu lesen, dass die neuen Papiere aus zwei Teilen besteht, der Teil 1 entspircht dem bisherigen Fahrzeugschein und ist mitzuführen.

Was nicht ganz klar wird: Wird der 2. Teil dann abgetrennt und kann separat aufbewahrt werden, so dass er dann als "Besitzurkunde" wie der bisherige Fahrzeugbrief dient ???

In dem einen Artikel steht auch, dass der Umtausch automatisch geschieht und in einigen Fällen (fast) kostenlos ist und in anderen Fällen nicht. Welches sind denn nun die "anderen" Fälle. Befürchte fast dass bei Neuanmeldungen und Ummeldungen keine Gebühr erhoben wird und bei sonstigen Eintragungen/Veränderungen am Fahrzeug berappt werden darf.

Weiss jemand was nähreres wie das zukünftig mit Eintragungen laufen wird ???

LedererI
28.09.2005, 12:22
Ich muß morgen nochmal zur Zulassungsstelle weil die mir die AU Plakette falsch drauf gemacht haben!!!!
3 Monate weniger! :angry:

Glaub ich werd die nochmal a weng nerven mit Fragen zu den neuen Papieren!!!

Astrachris
28.09.2005, 12:39
Ich muß morgen nochmal zur Zulassungsstelle weil die mir die AU Plakette falsch drauf gemacht haben!!!!
3 Monate weniger! :angry:

neeee oder .................. :asdf:

der Tuningfuzzy
28.09.2005, 13:08
Ich muß morgen nochmal zur Zulassungsstelle weil die mir die AU Plakette falsch drauf gemacht haben!!!!
3 Monate weniger! :angry:

Glaub ich werd die nochmal a weng nerven mit Fragen zu den neuen Papieren!!!


Und alle Erkenntnisse bitte hier rein schreiben! Danke!

richard2511
28.09.2005, 16:10
Da bin ich auch gespannt, wie die das mit den ganzen Eintragungen machen wollen.

master g
28.09.2005, 16:22
ich war letztens auf der Zulassungsstelle und die wollten mir das jetzt schon nicht mehr eintragen, wie wird das dann später erst? :?
Naja letztendlich haben sie mir´s dann doch mit viel hick-hack eingetragen :D

NEO
28.09.2005, 18:50
und weis schon wer was genaues wegen der Reifensache?

LedererI
29.09.2005, 06:36
Komm erst heute Mittag dazu.
Werd natürlich alles Erkenntnisse hier posten!!!!!

BeatMaster
29.09.2005, 06:45
Bin gespannt, bei Beamten was neues. Oh Oh. Ich brauch langsam mal ne Deckungskarte, damit ich das auch mal hinter mich bringen kann.

LedererI
29.09.2005, 11:49
Also bin wieder da und hab die Tante von der Zulassungsstelle mal a weng gelöchert!

Es werden Brief und Schein ersetzt. Und zwar gibt es dann das Zulassungsdokument Teil I + Teil II.
Teil I ersetzt den Schein und der Teil II den Breif.

Teil I (Fahrzeugschein) behält sein jetziges Format bei und der Teil II wird ein DIN A 4 Blatt.

Im Teil I stehen wie bisher ALLE Eintragungen usw.
Im Teil II nur noch ein paar wichtige Daten (was darunter zu verstehen ist konnte mir keiner genau sagen, aber sowas wie Hersteller, Typ usw.)
Es werden nur noch max. 2 Halter eingetragen (also 1 Vorbesitzer und der aktuelle)
Es werden auch keinerlei EInträge mehr über die ABmeldung/Wiederzulassung usw. in den Teil II vorgenommen --> dieses erfolgt im Teil I der z.B. bei Abmeldung nicht eingezogen wird wie bis jetzt


Zweck ist laut der EU Bestimmung die Fälschungssicherheit zu erhöhen und den Mißbrauch von Papieren zu unterbinden!!!

coolboy_2000
29.09.2005, 15:04
siehe http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Auszug_Jahresbericht_Zulassungsdokumente.pdf

MIG29
29.09.2005, 18:12
Na LedererI jetzt bin ich aber :( von dir. Bist beim Zoll und ihr wisst noch nix über diese neuen Papiere.

Was macht ihr den an der Grenze wenn ihr euch sowas anschaut ;)

LedererI
30.09.2005, 06:39
@ Mig
Tja da wir dort fast zu 100 % nur CZ/ SK / HU / RO usw. LKW´s haben muß ich es nicht zwangsläufig wissen!!!

Ausserdem du weisst ja : Bei Beamten dauert das immer ein wneig länger bis zu uns was durchdringt! :bayer:

MIG29
30.09.2005, 15:01
Oh da haste auch wieder Recht ;)

philiba
30.09.2005, 20:10
hab heut auch mein auto abgemeldet und mal alle tüv sachen eintragen lassen. weils so lang gedauert hat, hab ich der tante das zeugs hingelegt und ihr gesagt sie soll sich ja nicht überarbeiten, ich hols in ein paar tagen ab. sie meinte das sie alles heute noch machen muss, da sonst die ganzen tüv eintragungen schwerer werden bzw. weniger platz. ich hab keine ahnung (sie aber glaub auch nicht).
zumindest läuft das jetzt alles noch nach dem alten bei mir und ich bekomm seite 3 und 4 im schein.

CiC55
18.10.2005, 17:22
So hab heute auch nen Wagen angemeldet und versteh auch so einiges wegen den Reifengrößen nicht. Im Schein waren 3-4 Verschiedene Reifengrößen eingetragen und die Dame hat aber nur eine Größe aufgeschrieben und das ist noch nicht mal die größe was der Wagen jetzt drauf hat ??? Was soll das denn jetzt? Irgendwie werde ich dadurch nicht soo richtig schlau... :?

Sauter_Deutschland
18.10.2005, 18:26
Wahrscheinlich muss man jetzt wieder die ganzen Abnahmeprotokolle nach §21 mitschleppen damit die Grün/weißen glauben, dass die Reifen eingetragen sind.

Naja, kommt Zeit kommt Rat :roll:

Donald the duck
18.10.2005, 18:33
So hab heute auch nen Wagen angemeldet und versteh auch so einiges wegen den Reifengrößen nicht. Im Schein waren 3-4 Verschiedene Reifengrößen eingetragen und die Dame hat aber nur eine Größe aufgeschrieben und das ist noch nicht mal die größe was der Wagen jetzt drauf hat ??? Was soll das denn jetzt? Irgendwie werde ich dadurch nicht soo richtig schlau... :?
Du mußt darauf bestehen das wieder alles eingetragen wird. ansonsten mußt du deinen alten fahrzeugbrief imer mitführen oder die tüvgutachten

CiC55
18.10.2005, 18:40
Das ist ja voll Panne sowas. Und nachträglich eintragen tuhen die es bestimmt nicht und ich muss ein weiteres mal blechen.. :-(

Ducki
18.10.2005, 20:12
Wahrscheinlich muss man jetzt wieder die ganzen Abnahmeprotokolle nach §21 mitschleppen damit die Grün/weißen glauben, dass die Reifen eingetragen sind.

Naja, kommt Zeit kommt Rat :roll:

zieht die dinger nicht normalerweise die zulassungsstelle ein?

bin ja gespannt wie das wird wenn ich meinen die tage abmelde.....

LaTortura
19.10.2005, 06:33
also ich hab mein wagen letzte woche angemeldet.
jetzt gibts 2 zettelchen.
1. den fahrzeugschein den man mitführen muss.
2. den fahrzeugbrief als DIN A4 seite.
in beiden sachen sind nur die wichtigsten daten eingetragen.
aber nichmals mehr welche winterreifen man drauf machen darf.
im fahrzeugbrief sind auch nich mehr die vorbesitzer aufgelisten. nur noch die anzahl.
ausserdem stehen überall nur noch zahlen und buchstaben.
die bezeichnungen stehen auf der anderen seite, so dass man den mist beim nachgucken immer schön rumdrehen darf.
absoluter schrott.

kleiner tip von mir. nehmt euren alten fahrzeugbrief wieder mit.
wird zwar an einer ecke abgeschnitten zum ungültig machen, dafür habt ihr aber die kompletten daten.

LedererI
19.10.2005, 07:02
WIrd wohl das beste sein!
Müsste ja ohne Probs möglich sein den alten entwerteten mit zunehmen!

Ducki
19.10.2005, 07:06
wie isses jetzt überhaupt wenn ich meinen wagen "Nur" abmelde?

was passiert dann?

ich besteh trotzdem drauf das alles eingetragen wird....

mirco
19.10.2005, 07:18
So hab heute auch nen Wagen angemeldet und versteh auch so einiges wegen den Reifengrößen nicht. Im Schein waren 3-4 Verschiedene Reifengrößen eingetragen und die Dame hat aber nur eine Größe aufgeschrieben und das ist noch nicht mal die größe was der Wagen jetzt drauf hat ??? Was soll das denn jetzt? Irgendwie werde ich dadurch nicht soo richtig schlau... :?
Du mußt darauf bestehen das wieder alles eingetragen wird. ansonsten mußt du deinen alten fahrzeugbrief imer mitführen oder die tüvgutachten


Nö! Auch darauf bestehen bringt nichts, denn als Auskunft kam: Die Polizei kann das abfragen!
Die tragen das nichtmehr ein. Da kannst Dich auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln, hilft alles nichts.

der Tuningfuzzy
19.10.2005, 11:53
Werden dann jetzt nach und nach alle alten Briefe geändert?

Oder kann ich mein schönes Zettelchen behalten?

mirco
19.10.2005, 11:55
Dein Zettelchen kannst vorserst behalten. Wenn du allerdings ab oder ummeldest bekommst du einen neuen. Schoan bei einer Namensänderung bekommst nen neuen. Eventuell kann das auch bei einer Eintagung passieren.

Donald the duck
19.10.2005, 14:43
So hab heute auch nen Wagen angemeldet und versteh auch so einiges wegen den Reifengrößen nicht. Im Schein waren 3-4 Verschiedene Reifengrößen eingetragen und die Dame hat aber nur eine Größe aufgeschrieben und das ist noch nicht mal die größe was der Wagen jetzt drauf hat ??? Was soll das denn jetzt? Irgendwie werde ich dadurch nicht soo richtig schlau... :?
Du mußt darauf bestehen das wieder alles eingetragen wird. ansonsten mußt du deinen alten fahrzeugbrief imer mitführen oder die tüvgutachten


Nö! Auch darauf bestehen bringt nichts, denn als Auskunft kam: Die Polizei kann das abfragen!
Die tragen das nichtmehr ein. Da kannst Dich auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln, hilft alles nichts.
Ich hab letzte woche mein winterauto angemeldet und da hab ich drauf bestanden das sie mir die winterreifen wieder eintragen und die haben es dann auch gemacht.
Aber ist so. bei neuen fahrzeugen werden nur noch die reifen und felgen die drauf sind eingetragen ud wenn du andere draufmachen willst muß man sich erkundigen was man noch draufmachen darf. die polizei hat im computer gespeichert was jedes auto darf un was net.

Den Zettel vom Tüv mit Eintragungen muß man seit neuestem nicht mehr in den schein eintragen und kann einfach mitgeführt werden. wird warscheinlich über kurz oder lang so sein das man in den schein gar nichts mehr eintragen kann.

J-Tiger
19.10.2005, 19:42
Jo, hab letztens meinen Spoiler in dne Schein eintragen lassen, hab gleich nen neuen Brief und schein bekommen, den alten brief bekommste aba auch wieder mit nach haus, aber der wird ungültig gemacht!

Donald the duck
21.10.2005, 13:11
hab gestern den astra abgemeldet. seit den neuen Papieren bekommt man auch den schein wieder mit. da kommt ein stempel rein das das auto abgemeldet ist und beim wiederanmelden bekommt man dann nen neuen schein

mirco
21.10.2005, 13:15
Ist doch gut wenn man eintragungen in den Schein nicht mehr vornehmen muss. Erspart Verwaltungsaufwand und dem einzelnen Geld.

Silberling
21.10.2005, 14:10
sa hab heute mein winterauto angemeldt und hab jetzt die nuer papiere und keine eintragungen her :?

Donald the duck
21.10.2005, 16:54
dann musche aber wieder e haufepapierkrams mit dir rummfahre...ich hann extra alle abes ingetra dammit ich nur noch de schein hann

Looser
23.10.2005, 21:26
Also: Mein Chef hat sich mal erkundigt uffe Zulassung und meinen Dekra-Mensch hab ich auch gelöchert.
Es wird immer nur eine Reifengröße eingetragen aber man darf weiterhin alle Reifengrößen die in der Fahrzeug-ABE festgehalten sind benutzen.
Mein Aktuelles Beispiel: gebrauchter Corsa B, eingetragene 145´er Reifen aber 165´er sind drauf. Wenn der Kunde jetzt von der polizei angehalten wird müssen die beweisen das die reifen nicht drauf dürfen (sind ja aber in der Fahrzeug ABE vermerkt weshalb sie benutzt werden dürfen).
Aufpassen muß man das bisher eingetragene Sonderumbauten (wie Fahrwerk und Auspuff usw) im besonderen Reifen und Anhängerkupplungen auch wieder eingetragen werden. Speziell bei Reifen muß man aufpassen, da ganz unten im "alten" Schein schon vom Hersteller her mehrere Reifen zur auswahl eingetragen sind. Die Damen und Herren der Zulassung wissen meist nicht was Original und was Zubehör ist. Also Aufpassen das Nachträglich eingetragene Felgen wieder drin stehn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Des weiteren wurde meinem Chef nahegelegt dem Kunden zu sagen er solle den neuen Fahrzeugbrief weder knicken noch lochen was mit der Fälschungssicherheit zu tun hat.
Fazit: Pflegt den neuen Brief und achtet darauf das nachträglich eingetragene Zubehörteile wieder eingetragen werden.

Hoffe ich konnte helfen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Gruß Looser.

P.S. das mit einer kopie des alten Briefes ist eine sehr gute Idee (lt. Dekra und Zulassung) hilft auch bei der Polizei bei einer schnelleren Abwicklung, aber nicht bei nachträglichen Eintragungen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

LedererI
24.10.2005, 06:56
Also hab am We mitbekommen, das bei uns in der Stadt bereits 2 Fahrzeuge von den Grünen stillgelegt wurden, da im neuen Schein keinerlei Eintragungen vermerkt waren. Obwohl jeder von den 2 betroffenen Fahrern den alten Brief dabei hatte wo ALLE Eintragungen vermerkt waren.
Dieser wurde aber bei der Polizei nicht anerkannt, da er keinerlei Gültigkeit mehr besitzt und somit für sie soviel wert war wie ein Stück Scheisspapier!!!!!!!!!!!!!!!!
Beide haben jetzt diese Woche einen Termin beim Tüv zur Abnahme!!!

Also wieder der volle EU Mist!!!!!!!!!!!!

Ducki
24.10.2005, 07:44
Und ich würde sofort ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Grünen machen , kann doch wohl nicht angehen sowas....

erst werden wir gezwungen da mitzumachen und neue Papiere mitzuführen und dann wirds nicht anerkannt....

mirco
24.10.2005, 07:49
Unverschämtheit. Ich würde glaube das gleiche tun.

LedererI
24.10.2005, 10:21
Erst dachte ich ja das evtl. was nicht eingetragen war und die Kisten deshalb still gelegt wurden, aber es stand alles im alten Brief.
Und bin gespannt nach welchen § jetzt die Eintragungen gemacht werden.
Weil ich meine mich zu entsinnen das bestimmte § nur für :...Abnahme zur Eintragung in den Fahrzeugbrief... gelten!

Ducki
24.10.2005, 12:43
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8) entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinie in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die

in Anhang IV der Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 225 S. 1) oder

in Anhang II der Richtlinie 74/150/EWG des Rates vom 4. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 10) oder

in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1)

in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Typgenehmigungsrichtlinie 2002/24/EG, in Anhang II der Betriebserlaubnisrichtlinie 74/150/EWG und in Anhang I der Betriebserlaubnisrichtlinie 92/61/EWG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekanntgemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 2 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 3 bekanntgemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich.

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

für diese Teile

eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder

der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

für diese Teile

eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist oder

für diese Teile

die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Fahrzeugschein, das Anhängerverzeichnis nach § 24 Satz 3 oder der Nachweis nach § 18 Abs. 5 einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, daß diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflichten nach § 27 Abs. 1 bleiben unberührt.

(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

(6) Werden an Kraftfahrzeugen von Fahrzeugherstellern, die Inhaber einer Betriebserlaubnis für Typen sind, im Sinne des Absatzes 2 Teile verändert, so bleibt die Betriebserlaubnis wirksam, solange die Fahrzeuge ausschließlich zur Erprobung verwendet werden; insoweit ist auch § 27 Abs. 1 nicht anzuwenden. Satz 1 gilt nur, wenn die Zulassungsstelle im Fahrzeugschein bestätigt hat, daß ihr das Fahrzeug als Erprobungsfahrzeug gemeldet worden ist.

(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.



mehr hab ich zum §19 nicht gefunden was eintragungen usw. anbelangt...

LedererI
24.10.2005, 13:55
Ja weisauch nicht mehr genau ob das beim 19´ er war!
Kann auch bei Zulassung von EU Fahrzeugen gewesen sein!!
Irgendwo hab ich auf jeden Fall mal gelesen das der Zulassungsbehörde ein gültiger Fahrzeugbrief vorzulegen ist wenn man......????? Tja und das weis ich nicht mehr!!
Aber egal!!!!!!!!!!
Fest steht auf jeden Fall das das wieder reine Bürokratie ist die keinem nützt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Looser
24.10.2005, 17:39
dito :!: :!: :!:
Danke Brüssel :assiman: :asdf: :asdf:

mirco
25.10.2005, 06:55
Ich habe gestern mal spasshalber beim Schnittlauch angerufen und gefragt, wie die das Handhaben.

O Ton: Das ist ein erlöschung der Betriebserlaubnis, da müssen sie bei der Zulassungsstelle anfragen

LedererI
25.10.2005, 09:43
Und du als Autofahrer bist dann der Arsch weil sich wieder keiner richtig auskennt!!!!!!!!!!!!!

mirco
25.10.2005, 09:53
Eben. Und das nur weil die ihre Hausaufgaben nicht machen.

Ducki
25.10.2005, 18:17
hab noch was gefunden im netz :

http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/f06/f06709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=44830d41-ca9c-9601-1106-791a94839292&conPage=1&conPageSize=50.htm

manche polizisten sind wohl shcon besser informiert , vielleicht sollte man das zu unseren auch mal schicken Ingo ....

Ducki
08.11.2005, 09:03
so also ich war heute auto ummelden...

hab dann auch mit der Tante da drinnen geschnattert ...

Faktum ist : Auch in die NEUEN Papiere müssen die Sachen eingetragen werden , die der TÜV separat , d.h. §19 oder 21 eingetragen hat.
Nur die sachen , die in der Allgemeinen Fahrzeug ABE stehen werden nicht mehr eingetragen , wie z.B. serienmäßige AHK

eingetragen wird auch die Reifengröße , die als sonderabnahme drinnen steht , da der rest ja in der allgemeinen Fahrzeug ABE steht.

also solltet ihr euer auto ummelden , dann sagt denen das ruhig, so isses gesetz...

P.s.: sauteuer die ganze sache....

LedererI
08.11.2005, 09:58
Tja das es teuerer wird war ja klar!!!!!!!!
Ist jemals schon was billiger geworden??!?!?!?!

mirco
08.11.2005, 10:26
Ja frag mal das statistische Lügenamt. Die meinen unser Leben sein nicht teurer geworden, in einigen bereichen sogar billiger. Löl, ich merk davon nix

Meier85
21.12.2005, 10:10
Also: Mein Chef hat sich mal erkundigt uffe Zulassung und meinen Dekra-Mensch hab ich auch gelöchert.
Es wird immer nur eine Reifengröße eingetragen aber man darf weiterhin alle Reifengrößen die in der Fahrzeug-ABE festgehalten sind benutzen.
Mein Aktuelles Beispiel: gebrauchter Corsa B, eingetragene 145´er Reifen aber 165´er sind drauf. Wenn der Kunde jetzt von der polizei angehalten wird müssen die beweisen das die reifen nicht drauf dürfen (sind ja aber in der Fahrzeug ABE vermerkt weshalb sie benutzt werden dürfen).
Aufpassen muß man das bisher eingetragene Sonderumbauten (wie Fahrwerk und Auspuff usw) im besonderen Reifen und Anhängerkupplungen auch wieder eingetragen werden. Speziell bei Reifen muß man aufpassen, da ganz unten im "alten" Schein schon vom Hersteller her mehrere Reifen zur auswahl eingetragen sind. Die Damen und Herren der Zulassung wissen meist nicht was Original und was Zubehör ist. Also Aufpassen das Nachträglich eingetragene Felgen wieder drin stehn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Des weiteren wurde meinem Chef nahegelegt dem Kunden zu sagen er solle den neuen Fahrzeugbrief weder knicken noch lochen was mit der Fälschungssicherheit zu tun hat.
Fazit: Pflegt den neuen Brief und achtet darauf das nachträglich eingetragene Zubehörteile wieder eingetragen werden.

Hoffe ich konnte helfen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Gruß Looser.

P.S. das mit einer kopie des alten Briefes ist eine sehr gute Idee (lt. Dekra und Zulassung) hilft auch bei der Polizei bei einer schnelleren Abwicklung, aber nicht bei nachträglichen Eintragungen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Also habe nun seit gestern abend die neuen Papiere (sehen echt total hässlich aus) aber auf dem kleinen finde ich nur eine Reifenkombination?
Obwohl ich in meinen alten 3 Stück hatte.
Hatte 195/205 und 185er extra eingetragen

nun finde ich nur 195er, ist das nun egal? find auch nicht das ich meine Original Opel Alus fahren darf ,wo kann man sowas nachschauen?
weil ja nix mehr drauf steht

SCHEISS EU :evil: :evil: :evil:

Ducki
21.12.2005, 10:36
Hast du den thread auch durchgelesen?

3 Postings weiter oben steht , das nur noch eine Reifengröße eingetragen wird.
Wenn sonderräder drauf sind dann sind die eingetragen , da die ja der tüv eingetragen hat.Alle anderen räder stehen ja in der allgemeinen FAhrzeug ABE und werden deswegen nicht mehr eingetragen.
was du fahren darfst sollte ja im Teil1 noch stehen und ansonsten einfach nachsehen im alten brief bzw. bei opel anfragen .

Artlost
21.12.2005, 11:13
Wenn sonderräder drauf sind dann sind die eingetragen , da die ja der tüv eingetragen hat.Alle anderen räder stehen ja in der allgemeinen FAhrzeug ABE und werden deswegen nicht mehr eingetragen.

So, dann mal noch ne Frage hierzu: Sind die Sportive-Felgen in der allgemeinen Fahrzeug BE nicht aufgelistet, oder stehen die bei mir im alten Schein nur so zum Spaß drinnen? Hab im Schein bisher nur Werksseitige Eintragungen (irgendwie alles ABE`s und E-Zeichen...) drin. Sind die dann schon alle in der AFBE?

Croco12
21.12.2005, 11:21
alle felgen von opel findet man in der ABE des fahrzeuges
habe nun ja auch diese neuen papiere,da steht halt nur eine größe drin in teil I ,
der rest bzw alles was am und im auto ist, in dieser EU Certifizierung,welche ich in zukunft immer als kopie dabei habe um lange diskussionen zu vermeiden,

Ducki
21.12.2005, 11:35
Wenn sonderräder drauf sind dann sind die eingetragen , da die ja der tüv eingetragen hat.Alle anderen räder stehen ja in der allgemeinen FAhrzeug ABE und werden deswegen nicht mehr eingetragen.

So, dann mal noch ne Frage hierzu: Sind die Sportive-Felgen in der allgemeinen Fahrzeug BE nicht aufgelistet, oder stehen die bei mir im alten Schein nur so zum Spaß drinnen? Hab im Schein bisher nur Werksseitige Eintragungen (irgendwie alles ABE`s und E-Zeichen...) drin. Sind die dann schon alle in der AFBE?

Alles was im Schein stand so wie dein Auto ausgeliefert wurde steht in der Allgemeinen Fahrzeug ABE ...

alle anderen eintragungen die nachträglich vom TÜV gemacht wurden werden wieder eingetragen.

Woldow
21.12.2005, 11:40
Wenn sonderräder drauf sind dann sind die eingetragen , da die ja der tüv eingetragen hat.Alle anderen räder stehen ja in der allgemeinen FAhrzeug ABE und werden deswegen nicht mehr eingetragen.

So, dann mal noch ne Frage hierzu: Sind die Sportive-Felgen in der allgemeinen Fahrzeug BE nicht aufgelistet, oder stehen die bei mir im alten Schein nur so zum Spaß drinnen? Hab im Schein bisher nur Werksseitige Eintragungen (irgendwie alles ABE`s und E-Zeichen...) drin. Sind die dann schon alle in der AFBE?

Alles was im Schein stand so wie dein Auto ausgeliefert wurde steht in der Allgemeinen Fahrzeug ABE ...

alle anderen eintragungen die nachträglich vom TÜV gemacht wurden werden wieder eingetragen.


Dann sagt das doch gleich... :D

Nein, im ernst, mich hat das auch gewundert, dass andauernd geschrieben wird dass "nur noch eine Grösse" im Fahrzeugschein steht...
Immerhin habe ich winter und Sommerreifen eingetragen, weil beide grössen normalerweise nicht drinstehen und da wäre es etwas unpraktisch wenn wie geschrieben wurde "nur noch eine" Grösse drinstehen würde, da müsste ich ja jedes halbe Jahr zum TÜV und es wieder auf Sommer oder Winter umtragen lassen :lol:

Hilde
28.12.2005, 20:56
Habe auch die neuen Papiere sind echt kake !
Es muss aber weiterhin Fahrwerk oder Auspuff usw. eingetragen werden nur ist es jetzt so das nur in der Zulassungsbescheinung Teil 1(Fahrzeugschein) alles eingetragen wird . Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) da steht dann gar nix mehr drin , da steht gerade so der Vorbesitzer und der jetzige Bisitzer drin , Von Reifengröße oder Hubraum usw. steht nix . Aber ein Vorteil hat es braust nur noch den Schein (Zulassungbescheinigung Teil 1) mit zum eintragen nehmen nicht mehr beide !!!

Ducki
28.12.2005, 21:40
zum eintragen nach §19 , also teilegutachten brauchte man vorher auch shcon nicht beides , nur für eintargungen nach §21 , da es da direkt iun den brief eingetragen wurde....

Hilde
29.12.2005, 13:13
Achso das habe ich nicht gewusst , ich habe in meinen Fahrzeugschein Fahrwerk und Auspuff drin stehen gehabt und da musste ich beides mitnehmen zum eintragen ! Achso habe mich da gestern verschrieben und zwar in dem Farzeugbrief ( Zulassungsbescheinigung Teil 2) Steht Hubraum , Fahrzeugtyp usw drin nur halt Reifengröße und diverse andere sachen wie Anhängerlast oder ob du Amhängerkupplung besitzt stht halt nicht darin !

power astra g
04.01.2006, 21:37
Ich habe auch die neuen Papiere sind echt kake hoffe das alles eingetragen ist.
Ich hab ja nie den Fahrzeugbrief gesehen weil Opel den Wagen für mich angemeldet hat.

Kann man irgendwo sehen was da alles drin stand hab ja auch nicht mal den Namen von den Vorbesitzer.

Was kann ich machen? :cry:

Ducki
04.01.2006, 21:53
Eingetragen wird nur das was dein TÜV dir nachgetragen hat.Die Teile die original als extra drinnen standen sind ja in der fahrzeug ABE und werdend eshalb nicht mehr eingetragen ...

und die sachen die du vom TÜV eintragen lassen hast weisste ja selbst ....

power astra g
04.01.2006, 22:03
@Ducki:ich weiß nicht was da so alles eingetragen ist hab den wagen ja bei opel erst am 15.12.05 gebraucht gekauft und die haben
den auch gleich angemeldet nach der neuen EU-Zulassung.
Da stehen jetzt nur 175/70 R14 Reifen drin und mehr nicht sind aber ganz andere drauf.
Ich möchte einfach mal wissen was vorher alles unten im Fahrzeugschein stand.
Kann man das nicht irgendwo nachlesen? oder erfragen? :(

René

Ducki
04.01.2006, 22:09
hm mal bei opel nachfragen...

die müssen dir ja auskunft geben was du überhaupt fahren darfst ....

also TÜV sonderientragung war noch gar nix ?

power astra g
04.01.2006, 22:18
@Ducki: die haben leider den alten Fahrzeugbrief nicht, da der Vorbesitzer auch schon den Wagen mit der neuen EU-Zulassung angemeldet hatte.
Ich weiß nicht ob da schon mal was eingetragen würde, in meinen Fahrzeugschein steht unten nix weiter drin.

Donald the duck
04.01.2006, 22:33
die brauchen net den fahrzeugschein. die können im tis das nachlesen. ist bei jedem astra caravan njoy das selbe

Mosquito
05.01.2006, 08:33
die polizei hat im computer gespeichert was jedes auto darf un was net.


wo haste denn die info her? ich glaub, sowas wissen nichtmal die grünen, dass die das abfragen können!
früher gab's sowas auch nicht und jetzt sollen die für JEDES (????) :eek7: fahrzeug quasi ne datenbank haben, wo drin steht, was man an dem auto verändern darf und was nicht? das will ich sehen, wer sowas von heute auf morgen aus dem boden stampft und vor allem, wo derjenige die ganzen info's herbekommt.
wenn die damen bei ausstellen eines neune scheines soetwas behaupten, dann wissen die das anscheinend selbst nicht und haben keine lust, das zu erklären oder sich überhaupt irgendwie damit zu befassen!
eine solche datei halte ich für absoluten blödsinn!

astra2.2DTI
05.01.2006, 08:36
Auf Opel.de gibt es jetzt Unterlagen zur Zulassung. Dort gibt es jetzt auch nen Dokument aller erlaubter Reifengrößen für den G.

http://www.opel.de/res/download/pdf/serienreifen-katalog.pdf

Gruß

blitzfan
05.01.2006, 09:04
Also entweder hab ich was an den Augen oder meine Serienbereifung steht nicht drin 205/50/16 87H ET 49.
Oder sieht einer von euch mehr?

mfg Stephan

astra2.2DTI
05.01.2006, 09:22
Also entweder hab ich was an den Augen oder meine Serienbereifung steht nicht drin 205/50/16 87H ET 49.
Oder sieht einer von euch mehr?

mfg Stephan

Ups...ich seh gerade das da nur der Astra H enthalten ist. Keine Ahnung ob es auch eine solche Übersicht vom G gibt.

Sorry...ich bin gedanklich schon beim H :lol: :lol:

Gruß

Ducki
05.01.2006, 09:49
die polizei hat im computer gespeichert was jedes auto darf un was net.


wo haste denn die info her? ich glaub, sowas wissen nichtmal die grünen, dass die das abfragen können!
früher gab's sowas auch nicht und jetzt sollen die für JEDES (????) :eek7: fahrzeug quasi ne datenbank haben, wo drin steht, was man an dem auto verändern darf und was nicht? das will ich sehen, wer sowas von heute auf morgen aus dem boden stampft und vor allem, wo derjenige die ganzen info's herbekommt.
wenn die damen bei ausstellen eines neune scheines soetwas behaupten, dann wissen die das anscheinend selbst nicht und haben keine lust, das zu erklären oder sich überhaupt irgendwie damit zu befassen!
eine solche datei halte ich für absoluten blödsinn!

der einzige der hier blödsinn redet bist wahrscheinlich du....

diese datenbank gibt es wo man für jedes in der Eu zugelassene fahrzeug die Fahrzeug ABE abfragen kann....

und woher willst du wisen ob es das vorher nicht auch schon gegeben hat?
ich denke , auch wenn die beamten manchmal etwas dumm sind , haben die sich schon etwas dabei gedacht wenn sie sagen das allgemeinzeugs wird nicht mehr eingetragen ....

LedererI
05.01.2006, 10:13
HHHEEEEE mal langsam!!!!!!
Wer behauptet das Beamte dumm sind!!!!!!!! :flatsch: @Ducki
Du mweisst doch wie schlau wir sind!!!!!! :zzz3:

Aber zurück zum Thema:
Diese Datenbank existiert beim KBA.
Dort können die Daten(z.B. Nummer bzw. Richtigkeit der EG Genehmigung, Reidenzulassungen usw.) abgefragt werden durch zuständige Behörden.
Es wird zwar sehr unwahrschienlich sein das in Zukunft jedes Polizei KFZ einen Laptop installiert hat, mit dem man immer online gehen kann und sich die neuesten Infos saugen kann, aber es stellt kein Problem dar über Funk bei der Funke die Infos abzufragen!!!!!!!!

Ducki
05.01.2006, 10:57
LedererI, du bist doch mein Lieblingsbeamter nach meiner MUM ;)


sagte ja nur manchmal sind sie etwas dumm :D

LedererI
05.01.2006, 11:46
@ Ducki
Na gut einverstanden!!!!! :bayer:

Mosquito
05.01.2006, 15:43
der einzige der hier blödsinn redet bist wahrscheinlich du....

diese datenbank gibt es wo man für jedes in der Eu zugelassene fahrzeug die Fahrzeug ABE abfragen kann....

und woher willst du wisen ob es das vorher nicht auch schon gegeben hat?
ich denke , auch wenn die beamten manchmal etwas dumm sind , haben die sich schon etwas dabei gedacht wenn sie sagen das allgemeinzeugs wird nicht mehr eingetragen ....

ich hatte das auch auf tuningteile bezogen, nicht "original"-teile. dann war das missverständlich ausgedrückt oder ich habe es falsch verstanden.

Woldow
05.01.2006, 15:49
der einzige der hier blödsinn redet bist wahrscheinlich du....

diese datenbank gibt es wo man für jedes in der Eu zugelassene fahrzeug die Fahrzeug ABE abfragen kann....

und woher willst du wisen ob es das vorher nicht auch schon gegeben hat?
ich denke , auch wenn die beamten manchmal etwas dumm sind , haben die sich schon etwas dabei gedacht wenn sie sagen das allgemeinzeugs wird nicht mehr eingetragen ....

ich hatte das auch auf tuningteile bezogen, nicht "original"-teile. dann war das missverständlich ausgedrückt oder ich habe es falsch verstanden.

Tuningteile und nachträglich eingebautes steht doch immer noch im Fahrzeugschein und muss ja auch immer noch eingetragen werden, nur der Standartkram, der eh "ab Werk" drinsteht fällt weg...

Ducki
05.01.2006, 15:54
Tuningteile müssen anch wie vor eingetragen werden .....

steht auch ein paar zig beiträge vorher schon wo ....

Mosquito
05.01.2006, 16:00
asche über mein haupt! :oops:

astraflo
10.01.2006, 11:47
Den Thread muss ich überlesen haben :oops:

Aber ich muss mein Auto in den nächsten Monaten ummelden, die neuen Papiere gefallen mir überhaupt nicht :asdf:

Den alten Brief MÜSSEN die mir aber geben, oder?
In der Fahrschule hab ich gelernt, das der, wo den Brief in der Hand hält der Besitzer ist!

Das ist doch ein scheiß immer mit den neuen EU - richtlinien :asdf:

Ducki
10.01.2006, 11:49
Naja du ahst ja nach wie vor nen Brief ind er hand , nur heisst er halt jetzt anders.....

normal müssen sie ihn dir nicht geben , bei uns z.B. machen sie es aber ohne Problem ...

wird entstempelt und passt :)

astraflo
10.01.2006, 11:55
ich krieg die krise mit den EU Richtlinien :asdf:

vorallem das mit den vorbesitzern versteh ich nicht - das wird von autohändlern sicherlich ausgenutzt


//EDIT

upsa...


Ist das Auto aus dritter oder mehr Händen, wird nur noch die Zahl der weiteren Vorbesitzer angegeben.

Donald the duck
10.01.2006, 14:10
jo wird dir mitgegeben. wobei man damit nix mehr anfangen kann

scorpblau
11.01.2006, 12:02
an alle die schon den neuen Brief haben und einen silber Opel fahren,steht bei euch im Breif unter Farbe eigentlich Silber oder Grau.Bei mir nähmlich Grau obwohl ich ein Silber Z147 fahre.

BeatMaster
11.01.2006, 12:05
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich noch Eintragungen in die Papiere machen muss, hab noch die alten.

Werden die dann eingezogen und ich bekomm Neue, oder wird das noch auf den alten nachgetragen. *hoff*

scorpblau
11.01.2006, 12:09
Du bekommst diregt die neuen mit allen Eintragungen.

Croco12
11.01.2006, 12:20
silber gibts im EU bürokatisch nicht als farbe,haben alle grau drin stehen,egal ob. mirage,lichtsilber,silber oder moonlandgrau evtl. sogar die metrofahrer.

Godspeed
11.01.2006, 12:21
alles mist, ich hab die auch und war auch nur am fluchen.

wollten mir schon nen beiblatt andrehen...ne ne da fahr ich mit ner mappe rum.

Donald the duck
11.01.2006, 14:32
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich noch Eintragungen in die Papiere machen muss, hab noch die alten.

Werden die dann eingezogen und ich bekomm Neue, oder wird das noch auf den alten nachgetragen. *hoff*
wenn du was einträgts bekommt man doch eh immer neue papiere. auch früher schon. da wird net dein verknitterter schein wieder in den drucker gequetscht (übertrieben)

astraflo
11.01.2006, 19:01
alles mist mit den EU - Richtlinien

die sollten sich den wichtigeren dingen des lebens widmen, z.B. ne richtlinie für abblendlicht :asdf:

Matterson
11.01.2006, 19:19
Du bekommst diregt die neuen mit allen Eintragungen.

Und was is wenn ich zur Dekra gehe? Die können mir ja wohl kaum den neuen Brief aushändigen? Oder is der Stempel und Unterschrift vom LRA jetz auch hinfällig? Ich check garnix.

Donald the duck
11.01.2006, 19:34
da bekommste doch so nen wisch. und mit dem gehste auf zulassungstelle zum eintrage

Matterson
11.01.2006, 19:49
da bekommste doch so nen wisch. und mit dem gehste auf zulassungstelle zum eintrage

Klingt plausibel, danke. Hab noch nie was eintragen lassen daher meine Unwissenheit.

Croco12
11.01.2006, 19:50
alles bleibt beim eintragen wie immer ,nur das halt die sachen die früher auch in den brief mußten heute nurnoch in den "schein" eingetragen werden, oder die die noch nie zwingend da rein mußten weiterhin auf dem wisch des prüfers eingetragen sind .diese kommen halt erst beim nächsten besuch der zulassungsstelle in den "schein" .

Godspeed
11.01.2006, 19:58
ach ja und bei änderungen zb bei der leistung, bekommt man nen neuen schein.
ich hab jetzt schon den 3.

Croco12
11.01.2006, 20:00
sieht so aus, die werden nicht in den alten reindrucken.

Godspeed
11.01.2006, 20:36
brief , ich meinte brief....blör

Ducki
11.01.2006, 21:58
ach ja und bei änderungen zb bei der leistung, bekommt man nen neuen schein.
ich hab jetzt schon den 3.

na dann werd ich dieses jahr wohl auch 2 oder 3 bekommen dann ;)

Croco12
11.01.2006, 22:09
brief , ich meinte brief....blör

wenn du noch den alten hast bekommst du wohl auch den neuen "brief" also teil I , aber dann beim eintragen nicht mehr,weil da ja fast nix mehr drin steht.

BeatMaster
12.01.2006, 05:33
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich noch Eintragungen in die Papiere machen muss, hab noch die alten.

Werden die dann eingezogen und ich bekomm Neue, oder wird das noch auf den alten nachgetragen. *hoff*
wenn du was einträgts bekommt man doch eh immer neue papiere. auch früher schon. da wird net dein verknitterter schein wieder in den drucker gequetscht (übertrieben)

Ja, ich meinte ja, ob ich Papiere nach den alten Richtlinien bekomme.

Ich will nicht die neuen am Astra haben.
Hoffentlich ist auch den neuen Papieren mehr Platz, die haben sich damals schon beschwert. *g*

Godspeed
12.01.2006, 08:16
nein, da ist weniger platz.
kann ich dirs nächste mal zeigen.

BeatMaster
12.01.2006, 08:17
nein, da ist weniger platz.
kann ich dirs nächste mal zeigen.

Hab sie doch auch beim Corsa. :(

Na super. Und was wollen die dann machen.
Naja, muss mal schauen, 2 Eintragungen muss ich im Frühjahr noch machen lassen.

astraflo
12.01.2006, 08:29
vielleicht kann die pozilei dein auto ja in ihre datenbak aufnehmen :D

derWirrer81
12.01.2006, 10:52
Wo ist das Problem... dann bekommt man wie immer eine Seite mehr angeheftet.

BeatMaster
12.01.2006, 11:25
Ja, aber die konnten damals schon nix mehr im PC erfassen, hat der mir gesagt, naja, mir solls egal sein, die müssen es ja machen.

Aber neue Papiere *heul*

Astra Turbo-OPC
12.01.2006, 18:56
Habe mich heute auch über die blöden EU-Papiere geärgert.


Daraus wird man doch absolut nicht mehr schlau!!!!

Alpha2k
15.09.2006, 10:08
Wurde gestern von den Grünen angehalten. "Gutem Tag - Allgemeine Verkehskontrolle!" Ne geschlagene Stunde haben die mein Auto und die entsprechenden Papiere durchgeschaut. Habe schon die Neuen. Trage eine Mappe mit allen ABE's und Dekra-Abnahmen immer mit mir herum.
Habe den Wagen so wie er heute ist übernommen. Bei der Ummeldung wurden keinerlei Abnahmen und Eintragungen übernommen. Angeblich würde das heute nicht mehr gemacht werden und die alten Papiere wären mitzuführen. Die wurden aber leider von der Polizei nicht akzeptiert. Sind ja auch ungültig ;)
Habe jetzt 7 Werktage Zeit den Wagen zum TÜV zu bringen (wäre sowieso fällig). Hier mal ne Liste aller Teile die nachträglich vebaut wurden. Müssen die alle jetzt wieder eingtragen werden und wer spricht hier eigentlich die Wahrheit? Bitte um Hilfe!

- Fronschürze, Seitenschweller, Heckschürze
- Heckspoiler
- Motorhaubenverlängerung & Lufteinlässe
- Tieferlegung & Radkästen gebörtelt
- Breitreifen vorne 205er; hinten 225er & 16'' Borbet-Felgen
- getönte Scheinwerfer von Hella

Die Grünen behaupteten steif und fest ich hätte Spurplatten drin, worauf ich nur lachen musste. Auch das muss der TÜV jetzt revidieren. Keine Ahnung die Jungs!

Croco12
15.09.2006, 10:24
wenn du das auto ummeldest werden eigentlich alle eintragungen in den den schein übernommen,war bei uns so,alle ABEs behalten so ihre gültigkeit, wie vorher auch.

Matthias Bär
15.09.2006, 10:34
ich hatte mein Winterauto umgemeldet und hab auch einen neuen EU Fahrzeugbrief bekommen und der alte wurde entwertet. Mir wurde gesagt das zB nur noch eine serienmäßige Bereifung eingetragen wird. Beim Astra zB sind das ja 195 und die 205. Wenn jetzt die 195 drin stehn man aber die 205 fährt und angehalten wird, ist die Plizei in der Nachweispflicht. So wurde es mir aufn Amt gesagt. Mir wurde auch gesagt das man den alten Fahrzeugbrief mitführen soll aber nicht muss.

MfG Matti

Ducki
15.09.2006, 10:52
Es müssen vom AMT alle eintragungen übernommen werden.

d.h. sie werden in den schein übernommen, im brief stehen lediglich noch die autodaten drinnen.

das einzige was nicht übernommen wir dbzw. auch nicht mehr im schein steht sind die sachen die in der allgemeinen fahrzeug ABE stehen , d.h. die sachen die serienmäßig dran waren/sind.

da hat das amt schuld , ich würde mal mit meinem alten brief dort hingehen und die fragen was das soll und auf deren kosten das neu übernehmen lassen.

kann ja nicht angehen das du wegen eines fehlers vom amt ne strafe bekommst oder alls neu eintragen lassen musst.

Alpha2k
15.09.2006, 11:24
Also müssen alle nachträglich angebauten Teile (mit vorhandener ABE und Abnahme) eingetragen werden?!
Werde die nächste Woche auf jeden Fall mal das Amt besuchen. Die erzählen einen Mist zusammen. Hoffentlich weigern die sich nicht. Habe keine Lust mich rumzustreiten. Und wegen denen habe ich jetzt Stress, von der Stunde Polizeikontrolle mal abgesehen. Was kostet eigentlich ne Neueintragung aufm Amt?

Donald the duck
15.09.2006, 13:55
natürlich müßen alle nachträglich angebauten sachen immer noch eingetragen werden. es seihe den sie haben ne abe. der alte brief mitnehmen is ansiuch net schlecht. aber eigentlich kannste den auch genauso zum arsch abwischen nehmen weil er nix mehr wert is

Ducki
16.09.2006, 00:19
natürlich müßen alle nachträglich angebauten sachen immer noch eingetragen werden. es seihe den sie haben ne abe. der alte brief mitnehmen is ansiuch net schlecht. aber eigentlich kannste den auch genauso zum arsch abwischen nehmen weil er nix mehr wert is

genau ... ungültig heisst nunmal auch UNGÜLTIG....

kann ja mittlerweile sonst was angebaut sein .....

Alpha2k
20.09.2006, 04:48
habe gestern mein tüv gemacht und dann erzählt mir doch die werkstatt das der Tüv all meine abnahmen eingezogen hat und alles auf ein neuen Schein zusammenfassend ausgestellt hat, ich mir nichts bei gedacht und ab heme, als ich zuhause meine akten sortiere und rumblätter sehe ich das der tüv zwar motorhaubenverlängerung angegeben hat aber keine lufteinlässe,
werde heut mal anrufen und nachfragen was das soll hoffe mal nicht das ich nochma was zahlen darf,habe ja jetzt auch kein beweis mehr das es schon eingetragen war!

Ducki
20.09.2006, 05:43
Alpha2k, und wieso hast du das nicht gleich vor Ort überprüft?

da hättest sie konfrontieren können .....

Alpha2k
20.09.2006, 11:04
Habe das vor Ort schon angesprochen! Mir wurde aber gesagt das das mit zur Haubenverlängerung gehört. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Werde da nachhacken, die müssen mir das nachtragen. Außerdem war der Prüfer bei Abhollung des Wagens schon längst weg.

Alpha2k
20.09.2006, 21:03
mhhhhh als ich heute noch mal in Werkstatt war und nochmal gefragt habe wurde mir gesagt das egal ob verlängerung oder schlitze die ,motorhaube wurde abgenommen und das würde reichen(hätte der tüv gesagt)!