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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lichterquatsch am Karren -> Kein Versicherungsschutz



holgi
21.09.2003, 17:16
Geschrieben von morla am 27.04.2003 01:13:
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aus auto.t-online.de:





Irr-Lichter kosten Plakette

Unzulässige Lampen am Pkw gelten von Mai 2003 an bei der Hauptuntersuchung als "erheblicher Mangel". Nicht mehr zulässig seien Lichterketten, Firmenembleme sowie Namensschriftzüge aus Leuchtdioden und beleuchtete Figuren, teilt der TÜV Norddeutschland in Hannover mit. Zulässige Leuchten, die aber falsch angebaut wurden, wie gelbe Seitenmarkierungsleuchten an der Fahrzeugfront oder zu viele Scheinwerfer, können in Zukunft ebenso zur Verweigerung der Betriebserlaubnis führen.

Verboten: Schutzgitter und farbige Lampen

Einen erheblichen Mangel stellen dem TÜV zufolge auch umgebaute Leuchten mit farbigen, nicht genehmigten Glühlampen dar. Ebenso sei die Verwendung von Schutzgittern vor den Scheinwerfern unzulässig. Auch Leuchten im Innenraum, die unmittelbar nach außen wirken, zum Beispiel Laufschriftzüge, Namensschilder und farbige Lampen hinter der Windschutzscheibe, sind verboten.

Bei allen unerlaubten Lampen müssen nach TÜV-Angaben zumindest die Kabel entfernt werden, gegebenenfalls auch die ganze Lampe abgebaut werden. Blinkende Lampen im Cockpit, bunte Glühlampen oder abgedunkelte Rückleuchten könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren und dazu führen, dass sie unter Umständen die Verkehrssituation falsch einschätzen und sich dabei gefährden, so der TÜV. Wer nach der Hauptuntersuchung seine unerlaubten Lampen und Lämpchen wieder in Betrieb nimmt ist nicht nur ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs, auch der Versicherungsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Bei einer Polizeikontrolle können die Beamten das Fahrzeuge an Ort und Stelle stilllegen.




sehr gut, bin voll dafür. dieses baumarkt-tuning geht mir langsam auf´n sack, dauernd kommen einem alle möglichen lichtchen entgegen, nur keine weissen.




Geschrieben von Dancer am 27.04.2003 01:22:
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http://5387.rapidforum.com/topic=101184870040

http://images.rapidforum.com/images/i25.gif http://images.rapidforum.com/images/i15.gif

Aber dennoch danke für die ausführlichere Version des Textes. http://images.rapidforum.com/images/i23.gif
Betrifft das nun alle Verkehrsteilnehmer? Ja oder? Weil diese Brummi-Fahrer mit ihrem Leucht-Gedöhns im Führerhaus gehen mir sowas von auf den Keks. Es sind ja nicht nur ausschließlich Autofahrer, die sich solche Spielereien in den fahrbaren Untersatz reinknallen...



Geschrieben von Finch am 27.04.2003 02:56:
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weiß jemand wie es mit neonrörhen im fußraum aussieht, wenn ein schalter dazwischen ist??? Blaues Standlicht ist ja sowieso verboten, aber warum sind weiße Leds auch verboten, komm da nicht hinter http://images.rapidforum.com/images/i21.gif http://images.rapidforum.com/images/i19.gif

Finch



Geschrieben von Astrid g am 27.04.2003 08:44:
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Ich bin auch dafür das es Verboten ist.Weil es wird immer mehr von den Idioten gibt die wie ein fahrender Weihnachstbaum unterwegs sind und du schaust dann Automatisch hin und wirst abgelängt.
Voll daneben sind die Leute die mit Roten Fahrlicht rumfahren .Denen geschieht es ja nicht mehr als Recht wenn die Karre gleich still gelegt wird.Aber die werden ja net angehalten wenn triff es ja wie die wo ganz wenig dran haben.
Gruß Michael



Geschrieben von Brain am 27.04.2003 09:56:
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@ finch

les dir den link von dancer durch und da habe ich was dazu geschrieben und das ist aktuell vom dienstag den 22.04.03



Geschrieben von incorporator am 03.05.2003 01:41:
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ich bin mir nicht sicher da in irgendein wespen nest zu stechen ,
bevor mich blaue dioden in irgendwelchen düsen stören könnte ich ne hasskrampe kriegen wenn mir im halbdunkel oder regen/glatteis proleten mit nebellampen entgegenkommen.
bei nebel oder am tage( wenn sie nicht blenden) alles kein thema,
nur müsste man den leuten echt noch mal erklären, daß nebelscheinwerfer sich nicht abblenden lassen.
solchen leuten in oben beschrieben situationen begegne ich mit fernlicht!
meistens kapieren die das auch!
war doch einer so dreist zu wenden und mich drauf aufmerksam zu machen . da wurde ich richtig eklig.
hier ein auszug aus der bussgeldordung
.... achso : fernlichtvergessen auszumachen kostet nur 10 euronen http://images.rapidforum.com/images/i23.gif
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.


§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat (B - 1) 10,00
117143 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch andere.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG; 73.1 BKat (B - 1) 15,00
117144 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG; 73.2 BKat (B - 1) 35,00

Eternity666
13.10.2003, 15:08
mich nervt es auch diese bunten Tannenbäume !!!
Soll ruhig richtig was kosten !!

tfeger
15.10.2003, 13:46
Tja das ist Geschmackssache ich hasse diese BlauenSchrauben vorne in der Schürze oder blaue Waschdüsen! Fußraum und Innenleuchte find ich dagegen gut!

TheAstraDriver
15.10.2003, 19:13
aussen ists schon scheisse, oder sowas, dass direkt hinter den Scheiben sitzt und ander fett blendet, das is echt nervig, aber ne UBB oder ne Fussraumbeleuchtung find ich cool, hab beides dran und drin und gefällt mir echt gut....und wieso ne UBB verboten is, check ich bis heute ned....

Mightymagic
20.10.2003, 17:11
Bei Conrad gibt es so E-geprüfte UBB. Taugen die was und was heißt eigendlich E-geprüft???

mirco
20.10.2003, 19:36
Sie sind für den öffentlichen Starassenverkehr geeignet und besitzen eine zulassung für KFZ. Das heisst aber noch lange nicht dass sie in Deutschland zugelassen sind. Hier gibt es nur eine möglichkeit keinen Ärger zu bekommen.
Richtig anschließen und mit dem Tüv und den behörden Rücksprache halten.

|Nikon|
25.10.2003, 23:21
Geschrieben von Finch am 27.04.2003 02:56:
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weiß jemand wie es mit neonrörhen im fußraum aussieht, wenn ein schalter dazwischen ist??? Blaues Standlicht ist ja sowieso verboten, aber warum sind weiße Leds auch verboten, komm da nicht hinter

Finch


soweit ich weiss is fussraumbeleuchtung nicht verboten weil man die von aussen nicht sehen kann und somit die anderen verkehrsteilnehmer nicht abgelenkt werden können

Tommy_C-F-T
06.11.2003, 21:52
Ich stimmte |Nikon| zu

Soviel ich weis, ist alles, das ÜBER dem Cockpit leuchtet verboten
Also alles, was nach aussen leuchtet, und andere blendet.

Fussraumbeleuchtung ist """"erlaubt"""", sollte aber bei einer Polizeikontrolle per Schalterchen abgeschalten werden ... Wer weis, wie die Polizei darauf reagiert

Also, wenn ihr seht, das eine Polizeikontrolle stattfindet, am besten ALLES was irgentwie leuchtet, und nicht "legal" ist ausschalten ;)

sboecker2k3
06.11.2003, 22:03
gibt's nicht so nen Bull..-Warn-Gerät? So nen apparillo, der die ganze zeit die gegend abcheckt, und sobald was nach "Bauernhof" riecht, man gewarnt wird? :-)

Tommy_C-F-T
06.11.2003, 22:06
*fg* das was's gibt ist ein "blitzer-warn-gerät" *g*
Aber sowas, was dich vor Polizisten warnt ... nö - kenn ich noch nichts ;)

sboecker2k3
06.11.2003, 22:22
kann man ja mal basteln... brauchst nur nen geruchssensor... :-)

aber die radar-warner kosten nen schweinehaufen an €ulen, das ist der nachteil...

Tommy_C-F-T
06.11.2003, 22:31
dann fang mal an zu basteln :D


Jep stimmt ... die Blitzer-Warn-...... sind teuer
Weis aber nicht mal genau wieviel ...

sboecker2k3
06.11.2003, 22:40
ok... bastel, bastel... quatsch. :-)

mirco
07.11.2003, 06:09
Eine Polizeikontrolle interessiert eine Fussraumbeleuchtung nicht solange sie nicht das ganze Auto beleuchtet. In der S-Klasse beispielsweide ist die Serienmässig wie bei vielen anderen Fahrzeugen auch und da Gibt es keinen Schalter.
Also einfach nicht übertreiben mit der Beleuchtung.

Tommy_C-F-T
07.11.2003, 21:19
Tja, das ist dann halt so ... weil's das Auto dann STANDART hat.
Aber wenn ich aufgehalten werde, schalt ich einfach alles was blau leuchtet aus ;)

mirco
07.11.2003, 22:26
Also die Fussraumbeleuchtung ist kein Zualssungpflichtiges Teil genausowenig wie die Innenleuchte, die Tacho und Instrumentenbeleuchtung etc. was innen Angemessen leuchtet und den Fahrer weder irritiert noch seine Nachsichtfähigkeit beeinflusst ist wurscht !!

Hat mit Standard nichts zu tun

Grüße Mirco

Tommy_C-F-T
07.11.2003, 22:51
Is mir klar, dass das nicht zulassungspflichtig ist ... Doch wiegesagt ... alles was andere Verkehrsteilnehmer blendet is "verboten" ... Über dieses Thema könnte man eine Ewigkeit diskutieren *g*

Aber bei uns in Österreich ist das ein wenig krasser mit der blauen Beleuchtung ... und deswegen ist bei mir bei einer Kontrolle alles aus (bzw. was andere blendet)

fanatic-coupe
12.11.2003, 17:35
aloha

mich irritieren immer die blauen dioden in den lkw´s. die sollten verboten werden! ich denk immer automatisch an meine freunde in grün wenn was blaues hinter mir auftaucht (wegen meinen reichlich schlechten erfahrungen)

greez manuel

astragfahrer
12.11.2003, 17:51
Was mir total aufn Leim geht sind die Heizer mit ihren bunt beleuchteten Spritzdüsen,hab slten was bekloppteres gesehen......
Gruß,Andreas

mirco
12.11.2003, 18:10
Alles verboten,

die Spritzdüsenleuchter sind für mich die grössten prolls.

fanatic-coupe
12.11.2003, 18:38
die deppen mit den leuchten auf den ventilkappen sin auch die besten............und die mit den 6 hella zusatzscheinwerfern auf der front :eek13:

greez manuel

Boehser-Astra
08.12.2003, 22:23
hi leuts,

finde seitenmakierungsleuchten und fußraumleuchten ok, den rest einfach unnötig!!!

mirco
09.12.2003, 07:19
Ist ne spielerei, der rest, die Sidemarker sind sinnvoll, aber zum nachrüsten irgendwie pickelig auf der Stoßstange

Denny
12.12.2003, 22:59
Seitenmarkierungsleuchten von Hella die LEDs hab ich am Auto ich find sie sehr gut. Nicht nur die Optik auch der Sicherheitsaspekt hat mich sehr überzeugt.

Bsp. Nachts rückwärts von einer Einfahrt auf eine Hauptstrasse einfahren. Ihr glaubt gar nicht wieviel Autos wegen den Leuchten freundlicherweise anhalten *g* Im Nebel sind sie auch gut und durch die hohe Leuchtkraft sieht man sie auch schon von weiten. Bei einem Unfall im Strassengraben auch nicht zu unterschätzen könnte man mit den Lichtern noch Aufmerksamkeit erwecken

Hier geht aber auch der Geschmack über die Dinger weit auseinander ich find sie sehr gut.

Donald the duck
14.12.2003, 15:50
Alle zusätzlichen Lichter im Innenraum sind verboten weil man sich auch selber blenden kann. Hat mir mal en Bul... erklärt. Ist doch voll der sch.... wenn mich das Ding beim fahren blendet mach ich das bestimmt net an.

Denny
18.12.2003, 22:42
Ich dachte da gehts hauptsächlich um den Ablenkungseffekt bei den anderen Autofahrern der weiss vielleicht selber nicht was er da sagt *fg*

felline
02.04.2004, 13:50
Geschrieben von incorporator am 03.05.2003 01:41:
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ich bin mir nicht sicher da in irgendein wespen nest zu stechen ,
bevor mich blaue dioden in irgendwelchen düsen stören könnte ich ne hasskrampe kriegen wenn mir im halbdunkel oder regen/glatteis proleten mit nebellampen entgegenkommen.
bei nebel oder am tage( wenn sie nicht blenden) alles kein thema,
nur müsste man den leuten echt noch mal erklären, daß nebelscheinwerfer sich nicht abblenden lassen.
solchen leuten in oben beschrieben situationen begegne ich mit fernlicht!
meistens kapieren die das auch!
war doch einer so dreist zu wenden und mich drauf aufmerksam zu machen . da wurde ich richtig eklig.
hier ein auszug aus der bussgeldordung
.... achso : fernlichtvergessen auszumachen kostet nur 10 euronen http://images.rapidforum.com/images/i23.gif
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.


§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat (B - 1) 10,00
117143 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch andere.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG; 73.1 BKat (B - 1) 15,00
117144 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG; 73.2 BKat (B - 1) 35,00

Was haben Bußgelder, Verwarnungsgelder etc. mit den Vorschriften des TÜV zu tun? klar dass es noch immer viele Bekloppte gibt, die ihre Profilneurose nur optisch und akkustisch ausleben. Daran wird der TÜV immer nur zum zeitpunkt der HU etwas ändern, danach sind die Lichtorgeln und Dröhntüten wieder montiert. Bis die grünen Männlein Dich stoppen.

Matthes3002
21.04.2004, 09:44
ich hatte mal ne unterbodenbeleuchtung. mach ich nie wieder.
sah zwar nicht schlecht aus aber trotzdem. auto war tiefer und ich bin aufgesetzt weil so ein idiot löcher in den platz gebuddelt hat auf dem ich geparkt habe. bin in der nacht darüber und hab aufgesetzt. hat mir auf der linken seit die halterung abgerissen. dann noch hoher schnee. danach hatte ich die schnauze voll und habe alle 4 abgerissen und in die tonne gekloppt.
mfg matthes

Kai@Astra
06.05.2004, 21:53
Also das mit der Fussraumbeleuchtung scheint ja ein interessantes Thema zu sein.
Mach mir jetz auch eine, denn alles was blendet darf nich sein, aber wer guckt beim fahren schon auf seine füsse...

hoerml
06.05.2004, 23:50
Ich finds so krass wie hier absolutes Halbwissen als bare Münze verkauft und aufgenommen wird!
Der Schwachsinn wie "alles was nicht über die Fenster rausleuchtet und die anderen nicht blendet" - Schwachsinn und nochmal Schwachsinn!

Wer sich irgendwo blaues, rotes, grünes oder lilablaßblaues Licht mit irgendwelchen LEDs oder Neonröhren irgendwo hinbastelt, und zwar so dass man es sieht, verliert seinen Versicherungsschutz und hat beim Unfall verdammtes Problem!! Ganz egal ob es der TÜV oder die Bullen sehen doer Schnallen! Ein Unfallgegner wird angeben er wurde durch blaues (oder wie auch immer geartetes) Licht irritiert und der bestellte Unfallgutachter wird es finden!

Es ist ALLES (was Spaß macht) verboten und basta! Ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht, ob das gut ist oder schlecht, darüber können wir endlos diskutieren, aber wir können es nicht ändern!

Und dass zB SMLs erlaubt sind liegt nicht daran dass sie subjektiv mehr oder weniger blenden, sondern weil der Hersteller das Geld hat sie erlauben zu lassen! Und der Ali der seine Neonspritzdüsen vertickert hat das halt nicht!
So einfach ist das....

mirco
07.05.2004, 06:23
Auch nicht ganz. Fussraumbeleuchtungen sind nicht generell verboten. Sie gelten rein rechtlich als innenbeleuchtung und sind daher nicht Zulassungspflichtig. Wenn Sie im Fahrzeug montiert werden spielt die Helligkeit eine Grosse Rolle.

Grosse Hersteller wie beispielsweise DC verbauen so eine Dauernd leuchtende Fussraumbeleuchtung in vielen Fahrzeugen. Gilt auch als so ne Art Orientierungslicht, denn sonst wäre das sogennannte Auflicht (Lichtvorhang der auf Armaturenbrett schein) auch nicht erlaubt. Diese Leuchten blenden den Fahrer aber =0 denn die Lichtaustrittsfläche ist vom Fahrer nicht einsehbar und die Helligkeit ist schon unter einer Strassenlaterne kaum mehr wahrzunehmen.

Das mit den SMLs ist eine Lichttechnische einrichtung die in den Eurpäischen Normen vorkommt von daher ist das ein Zulassungspflichtiges Teil und damit ist das klar geregelt. Die Sache mit den UBBs und dem Ganzen Röhrenzeug im und am Fahrzeug war eine Zeit lang eine Gesetzeslücke die halt nunmal ausgenutzt wurde.

Dieses Gesetz ist auch auslegungssache, denn es hat damit zu tun wie man die Leuchte als Hersteller deklariert. Bei Mercedes beispielsweise ist in einigen Modellen eine Leuchte im Aussenspiegel. Das nennt sich Pfützenlicht. Hat aber nichts mit einer Leuchte im eigentlichen sinn zu tun und es ist sichergestellt das das Ding nur im Stand bei ausgeschaltetem Motor tut.

stefan1
27.05.2004, 14:27
ich bin der meinung, man sollte alles an beleuchtung erlauben solange man es im öffentlichen strassenverkehr nicht benützt und keinen gefährdet. über geschmäcker läßt sich zum glück streiten

Paddy_19
07.06.2004, 16:22
Sind Neonröhren im Fußraum erlaubt oder ebenfalls verboten?
Bald wird glaubig alles verboten .. :x

Dirk U.
11.07.2004, 08:45
Alle zusätzlichen Lichter im Innenraum sind verboten weil man sich auch selber blenden kann. Hat mir mal en Bul... erklärt. Ist doch voll der sch.... wenn mich das Ding beim fahren blendet mach ich das bestimmt net an.

Das kann man pauschal nicht sagen. Denn viele Frauen laufen mit Sportschuhen sicherlich besser als mit High Heels, aber getragen werden die trotzdem.

Bastler
18.07.2004, 22:23
Sind Neonröhren im Fußraum erlaubt oder ebenfalls verboten?
Bald wird glaubig alles verboten .. :x

Sogar das Fahren XD

Also ich hab Fußraum und Unterboden Beleuchtung beides wird "schlauerweise" über den Türkontaktschalter gesteuert und ist somit Eintragungsfrei.

(Hab einen gut versteckten schalter)

Außerdem giebt es jetzt auch Leuchtröhren von Dietz die ein "E" Prüfzeichen haben und somit angebaut sein dürfen.

Astra-G-Pilot
17.08.2004, 11:09
hmm, also ich hab blaue Standlichter (so Gumminoppen zum über die Birnen stülpen)! Ich finds jetzt nicht so schlimm, da sie nicht knallblau sind. Sie geben den Standlichtern nur einen Helbblauen Frabton, der am Tage wohl keinen irritiert.wenn ich komplett mit Abblendlicht fahre fällst gar nich auf. Also finde ich es nicht weiter schlimm

BeatMaster
17.08.2004, 11:21
hmm, also ich hab blaue Standlichter (so Gumminoppen zum über die Birnen stülpen)! Ich finds jetzt nicht so schlimm, da sie nicht knallblau sind. Sie geben den Standlichtern nur einen Helbblauen Frabton, der am Tage wohl keinen irritiert.wenn ich komplett mit Abblendlicht fahre fällst gar nich auf. Also finde ich es nicht weiter schlimm


das find ich wiederum am schlimmsten.

Hab selbst Fußraumbeleuchtung und jetzt UBB über Türkontakt.

ChrisOne
15.09.2004, 21:25
Fußraumbeleuchtung ist geil!!!! Ist übrgigens definitiv nicht verboten. Jeder Fahrschulwagen hat die auch für die Nachtfahrten und die haben auch keine Sondergenehmigung und selbst die DEKRA hat nix dagegen. Trotzdem lieber ausschalten, wenn die Bullen euch anhalten, die sind nämlich sogar zum Häufchen machen zu dämlich!!!! Die wollten mir doch glatt bei meinem alten Auto werzählen, das es eine mind. Einbauhöhe für Seitenmakierungsleuchten gibt. Die haben mir nen § genannt in welchem das Festgelegt sein soll. Den § gibt es wirklich nur ist der für Busse, LKWs und Transporter. Naja mein alter Peugeot 106 sah einem Bus auch zu verwechseln ähnlich oder??? :-) Hatte jedenfalls nicht bezahlt, weil ich ewig mit denen diskutiert hab, bis Die Kumpels von der grünen Trotteltruppe endlich aufgegeben haben. 30€ gespart.....

Zurück zum Thema Unterbodenbeleuchtung find ich auch ok, egal in welcher Farbe. Man sieht solche Auto auf den dunklen Landstraßen in Brandenburg schon vom weiten.... Auch Seitenmakierungsleuchten sind sehr nützlich aber bitte nur mit Orangenem oder Roten Leuchtmittel.
Was mir allerdings gar nicht zusagt sind blaue oder noch schlimmer rote Standlichter!!!!! Bei mir in Potsdam gibt es so Spezies die fahren mal gerne auf schlecht beleuchteten Straßen nur mit rotem Standlicht. Das sieht dann aus als würde ein Auto rückwärts auf der Gegenfahrbahn an dir Vorbeifahren!!!! Auch extrem dunkle Rückleuchten bei denen man nicht mal mehr sieht ob gebremst wird oder nicht sind der absolute hass, besonders ohne 3. Bremsleuchte.

MusicMan
15.09.2004, 21:54
@ ChrisOne und warum sind dann bei den verschiedenen SML's immer Mindesteinbauhöhen angegeben?!? Bestimmt nicht zum Spass oder?

Fran77
15.09.2004, 22:19
Es gibt sehr wohl ne Mindesteinbauhöhe von Seitenmarkierungsleuchten. Die liegt bei 25 cm. Genauso mit den NSW. Die müssen an der unteren Austrittskante auch 25 cm zum Boden haben.

Ich mußte zum Tüv die Teile ausbauen

ChrisOne
16.09.2004, 10:09
Die 25 cm sind laut DEKRA Auskunft nur Richtwerte und nicht verbindlich! Es gibt für SML´s am PKW einfach noch keinen $ im Gesetz. Wäre auch Quatsch mit der Höhe von 25 cm. Nen Freund fährt nen Tiefergelegten Honda Civic und wenn man bei dem 25 cm vom Boden misst dann müßte man die Dinger direkt über der Stoßstange ins Blech einsetzen! Das einzige was man beachten soll ist das die SML´s vorne und hinten möglichst auf gleicher Höhe sind und das sie hinten relativ nahe bei den Rückleuchten sind.

@ Fran77 da du Berliner bist ist bei dir der TÜV und nicht die Dekra zuständig für Eintragungen usw. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Brandenburg ist es zum Beispiel schwierig geworden die Metallheckspoiler eingetragen zu bekommen. Da muss man schon jemanden kennen. Die haben sich da besonders Pingelig, selbst wenn ein Materialgutachten vorhanden ist.

Als Ergänzung zum Thema Innenraumbeleuchtung wollte ich noch sagen, wenn die .... was sagen von wegen selber Blenden usw. dann schaltet mal Nachts den TFT Monitor an. Die sind nämlich definitiv nicht verboten und die Leuchtkraft der Monitore ist doch sehr erheblich!!!!

MusicMan
16.09.2004, 12:00
Och es geht also ich hab nen KVT 725DVD von Kenwood und da kann man nachts sehr gut mit fahren ohne das man geblendet wird:)

Gruss
Marc

hoerml
16.09.2004, 16:50
ChrisOne, ich habe es dir schon in ner pn geschrieben, das grenzt wirklich an wichtigmacherei, wenn man so pentrant andere leute von seiner meinung überzeugen will!

fakt ist dass dich ein bulle wenn er dich fi**en will auch fi**en wird, und ich sehe keinen anlass wegen so einem "lichterquatsch" dann 20mal beschwerde einzulegen, vor gericht zu ziehen und sonstige späße zu veranstalten, selbst wenn ich in letzter instanz recht bekomme(n würde!).

wenn du der meinung bist, dass du das darfst dann viel spaß - ich weiß nur dass mir das nicht in die tüte kommt (allein aus optischen gründen) und ich warne alle mitlesenden davor, das jetzt einfach so zu glauben und für bare münze zu nehmen.

ChrisOne
16.09.2004, 20:59
Das sind schlicht und einfach Fakten! Jeder soll seine eigene Meinung haben. Es kann ja auch jeder selber nachfragen.

@ hoerml du solltest dir nicht alles gefallen lassen, sonst wird man dich dein ganzes Leben nur unterdrücken!!!
Zum Thema optik: kauf dir lieber die Schwarzen Irmscher Rückleuchten, sehen besser aus als die billig Variante, die du montiert hast!

hulky
16.09.2004, 21:38
ihr seid ja druff, kommt mal klar!!!

ZU den Rückleuchten sag ich nur GESCHMACKSSACHE

wenn ihm die Klarklas gefallen is doch alles 1a

Astra-Freak
29.10.2004, 19:46
Ich hatte mal blaubeleuchtete Wischerdüsen, als ich dann in eine Verkehrskontrolle kam, haben die Grünen gemint ich soll das sofort wegbauen. Also hab ich sie weggebaut. Nebenher hab ich die gefragt, warum bei LKW´s keiner was sagt? Dann haben die gemeint bei denen ist es erlaubt, weil es höher angbracht sei als bei PKW´s und es im Rückspiegel nicht blendet und auch dadurch der Blendeffekt nicht vorkommt. Also irgendwie find ich das schon schwachsinnig. Blendeffekt? "pha" sehen tut mans trotzdem. Schaut man hin ist man nicht nur geblendet, sondern auch abgelenkt. Was soll man dazu noch sagen??? Also entweder die Grünen hatten keine ahnung, wollten mich nur ärgern oder sind Saudumm. Ich sag immer "ARMES DEUTSCHLAND" :o)

Maddy
29.10.2004, 22:37
Beleuchtete Wischerdüsen, naja wer's braucht. Mir gefällt das überhaupt nicht.
Heute auf dem Weg nach Hause kam mir ein BMW entgegen. Der hatte in beiden Scheinwerfern jeweils 3-6 blaue LED's drin. Sah schon nicht schlecht aus.

cihan
29.10.2004, 22:43
Beleuchtete Wischerdüsen würd ich nie dran machen, davon mal ab, das die Düsen am G nicht auf der Haube sind

Zopiclon
04.11.2004, 07:03
mir fällt dazu nur
http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434
ein

mirco
04.11.2004, 07:40
seitliche nicht dreieckige Rückstrahler Seitenmarkierungsleuchten Spurhalteleuchten
Eine Leuchte, die dazu dient, das Fahrzeug in der Seitenansicht kenntlich zu machen.
Vorhandensein vorgeschrieben für Fahrzeug mit einer Länge > 6 m, zulässig an Kfz mit einer Länge <6 m
Anzahl entsprechend dem vorgeschriebenen Abstand und der Fahrzeuglänge
Farbe gelb
Anordnung Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn,Höhe max. 900/1500 mm über der Fahrbahn,in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 2100 mm betragen, der vorderste Rückstrahler max. 3 m vom vorderen Fahrzeugrand, max. 3 m zwischen den Rückstrahlern, in Ausnahmefällen darf der Abstand 4 m betragen, der hinterste Rückstrahler max. 1 m vom hinteren Fahrzeugrand, bei Kfz mit einer Länge <6m ist 1 Leuchte im vorderen Drittel ausreichend
Sichtbarkeit 10° nach oben und unten,min. 5° bei Anbauhöhe < 750 mm; 45° nach vorne und hinten
Ausrichtung zur Seite
Schaltung nur zusammen mit Begrenzungs-, Schluss-, Umrissleuchten
Kontrolle Einschaltkontrolle zulässig
Quelle StVZO § 51a, ECE R86, ECE R91, 76/756/EWG

Also Chrisone überprüfe deine sogenannten Fakten nochmal. Denn Meinung und vorschrift sind zweierlei. Aber Deine infos sind schlichtweg falsch und die Sache mit der Polizei hätte auch anders ausgehen können. Denn im Recht warst Du nicht. Der §51a gilt für PKW und seine Anhänger. Wie auch die EWG Regelung.

Es grüsst ein Mitarbeiter der vom Tüv anerkannten Lichttechnischen Prüfstelle.

Zopiclon
04.11.2004, 09:48
hier kann jeder selber schauen was passiert wenn:

http://www.polizei-steinfurt.de/ps-b-05-3-8-2.html

Kombiking1
26.11.2004, 11:34
Was haltet ihr denn davon
flexstripes (http://v2.foliatec.de/shu_cms/index.php?&kid=101&oka=|0|1|8|11|101|&sid=fcadab247b52820a7428bbd1641531b6#)
oder davon
spotlights
(http://carstyling.azoshop.com/shu_shop_de/index.php?kid=96&id=783&oka=3|3|8|96|&s=1&sid=9d508d1053b7cb834d20775474f6d576)

Die haben beide TÜV als Einstiegsbeleuchtung.
Was haltet ihr davon?

speedracer
01.12.2004, 21:09
Was ist eingeldich mit den Umbauten vorhandener Lichtquellen. Also die Änderung der Lichtfarbe (zB Tacho -> blau)

MusicMan
02.12.2004, 01:13
Dabei sollte es keine Probleme geben, weil diese ja nicht nach aussen Leuchten und somit keinen Verkehrsteilnehmer blenden....

Btw die Serienbeleuchtung spiegelt sich nachts auch tierisch in den Seitenscheiben....von daher.

mirco
02.12.2004, 07:02
Tacho und Armaturenbrettbeleuchtung ist vollkommen wurscht.

speedracer
02.12.2004, 07:32
Na dann bin ich ja beruhigt ;-)

mfg, Speed

pawl
02.12.2004, 12:19
Ich würde eher sagen, dass eine andere Farbe im Tacho sich in der Grauzone bewegt. :wink:

Wie ich bereits in einem anderen Thread (Strafe bei Türpins) geschrieben habe (Mal ein wenig gekürzt):

Allgemein:
Beleuchtung egal welcher Art darf nicht nur nicht nach außen blenden(!), sondern allgemein nicht blenden und nicht ablenken. Das gilt für Außen und auch für den Fahrer!

Zur Beleuchtung:
STVZO $49a (1): An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. [...(den Rest spar ich mir hier mal)]
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php


(Mit obigen Paragraphen erschlagen sich dann auch gleich die Themen UBB, selbstangebrachte Fußraumbeleuchtung, beleuchtete Türpins...)


Nur weil Euch ein Tüver oder Polizist durchgewunken hat, heißt das nicht, dass der nächste es auch macht. Da dieser Paragraph so schön allgemein gehalten ist, spielt da sehr viel Auslegungssache mit rein... :roll:

Du kannst also mit anderen Lichtern durchkommen, oder aber auch Pech haben, da sie nicht original sind oder gerprüft wurden.

MfG
Daniel

mirco
02.12.2004, 13:38
Gilt für aussenleuchten.

Die Tachobeleuchtung unterliegt keiner ece norm und darf deshalb verändert werden wie sie will. Keine Grauzone. 100%.

Türpins leuchten nach aussen das sollte eigentlich auch jedem klar sein. UBB leutet aussen ist auch nicht erlaubt.

Fussraumbeleuchtung, wenn sie der Verhältnismässigkleit entspricht ist auch kein problem.

speedracer
02.12.2004, 14:00
@mirco:


Es grüsst ein Mitarbeiter der vom Tüv anerkannten Lichttechnischen Prüfstelle.

Bist du denn beim Tüv?

Zopiclon
02.12.2004, 14:22
nein er ist bei einer vom Tüv anerkannten Lichttechnischen Prüfstelle ;)

pawl
02.12.2004, 15:18
Gilt für aussenleuchten.

Die Tachobeleuchtung unterliegt keiner ece norm und darf deshalb verändert werden wie sie will. Keine Grauzone. 100%.

Türpins leuchten nach aussen das sollte eigentlich auch jedem klar sein. UBB leutet aussen ist auch nicht erlaubt.

Fussraumbeleuchtung, wenn sie der Verhältnismässigkleit entspricht ist auch kein problem.


Dort steht nur allgemein Beleuchtung. Ob von innen oder außen am Fahrzeug angebracht aber nicht.

Wenn die Tachobeleuchtung natürlich keiner Norm unterliegt, hast Du recht, wußte ich nicht.

Sie darf aber doch wohl trotzdem den Fahrer nicht ablenken (also Blau ist ok, aber kunterbunt und blinkend (mal übertrieben..)?)
Gleiches gilt für die Fußraumbeleuchtung. Lenkt sie den Fahrer ab, gibts Probleme.

Und das ist dann wohl immer Ermessenssache.

Wie wird sowas bei Euch auf der Prüfstelle gehandhabt? Ab wann kann man sagen, es lenkt ab?

Zopiclon
02.12.2004, 15:34
das ist nicht ermessenssache sondern eine sache der subjektiven wahrnehming würde ich behaupten
dementsprechend kann man wohl kaum sagen ab wann es ablenkt ;)

pawl
02.12.2004, 15:42
das ist nicht ermessenssache sondern eine sache der subjektiven wahrnehming würde ich behaupten
dementsprechend kann man wohl kaum sagen ab wann es ablenkt ;)


Gibt es da einen Unterschied bei der staatlichen Obrigkeit? :wink:

mirco
03.12.2004, 09:05
Also,

Auch innenleuchten und leseleuchten unterliegen keiner norm (keiner Lichttechnischen zumindest) welche für den STrassenverkehr relevant sind. Hier gelten nur Kundennormnen. Auch Fussraumbeleuchtungen unterliegen keinen Normen. Erlaubt ist dauerhaft jedoch ein Orientierungslich sprcih, der ganze Fussraum darf diffus und mit geringer helligkeit ausgeleuchtet sein ohne dass es den Fahrer irritiert. Das sind jetzt reine Erfahrungswerte auch aus x- Forschungsergebnissen. Eine geringe Helligkeit haben wir bei einer Beleuchtungsstärke von unter 2 Lux. Alles darüber ist schlichtweg zu hell, und das ist nicht subjektiv. Denn diese Helligkeit nimmt das Auge wahr und wird somit in der nachtsichtfähigkeit beeinträchtigt.

Grundsätzlich lenkt direktes Licht und spiegelungen davon immer ab.
Eine neonröhre im Fussraum hat je nach Farbe und Leistung etwa so um die 30 Lux. Hier sind wir dann schon auf innenlichtniveau von der helligkeit her. Und mit Innenlicht fährt keiner freiwillig rum. Folglich sind diese auch Unsinn als Fussraumbeleuchtung. wenn sie auf TK gehen siehts andern aus, aber da steht das auto auch :-)

Ebenso nicht verboten sind die Auflichter (im Volksmund Lichtvorhang) welcher mit geringer intensität das Armaturenbrett von oben beleuchtet.
Hier wird auch streng darauf geachtet, dass die aus normaler Sitzposition kein direktes Licht wahrnehmbar ist.

Zum Tacho: wenn du die Anzeigen Blau/rot machst juckt das auch nicht. Blinken ist selbstredend das das ablenkt.

Eine zu helle ausleuchtung ist also weniger ermessenssache, als mehr die Verhältnismässigkeit der Mittel wie der Fussraum beleuchtet wird, und hier gibts dann auch einigermassen klare grenzen

astra2.2DTI
15.12.2004, 07:22
lichterquatsch am karren -> kein versicherungsschutz


Das find ich vollkommen richtig so...ich hatte heute die ganze Zeit auf der BAB einen Astra G vor mir. Soweit so gut...aber der hatte so häßliche Klarglasrückleuchten dran...die haben dermaßen geblendet, das war nicht mehr feierlich. Vorbei kam ich nicht...da der nette Herr oder Dame sich zu fein war, mal rechts rüber zu fahren. Aber damit kann ich gut leben, wenn da nicht das nervige Blenden gewesen wäre. Hätte am liebsten mit einen Hammer...

Gruß

Opel Joker
05.01.2005, 00:06
Mein TÜVer und die Hobbyfunker in meiner Gegend sind sich zum Glück beim Thema Beleuchtung einig. Die sagen ganz klar: wenn die von aussen in eine direkte Lichtquelle (Glühbirne, Neonröhre, LED, etc.) gucken können gibt`s `nen Anpfiff. Natürlich auch wenn ich als UFO leuchtend (weil der ganze Innenraum strahlt) an denen vorbeischwebe 8) Gegen Fußraum-, Tacho-, Innenraum-, Türpinn- und Kofferraumbeleuchtung haben die überhaupt nichts (laut TÜVler auch nichts rechtliches) solange das halt dezent ist.

Was ich nicht ganz verstehe sind die Leute die sich von Nebelscheinwerfern geblendet fühlen :shock: Wie geht das denn??? Ich fühle mich wesentlich mehr von der Xenon- und "ichkannkeinenscheinwerferrichtigeinstellen"-Fraktion geblendet als von NSW die, ihrer Funktion entsprechend, nach UNTEN strahlen. Also so tief liegt mein Auto nicht als das mich das blenden würde :wink:

Was wohl die Krönung des schlechten Geschmackes ist: beleuchtete Wischwasserdüsen oder ähnliche, geschmacklich entgleiste Erfindungen :twisted:

Flieger
05.04.2005, 16:09
Falls es manchen Leuten entfallen sein sollte....NEBELSCHEINWERFER DÜRFEN bei NEBEL, SCHNEE und REGEN eingeschaltet werden.

Man sollte es bei Schnee und Regen natürlich nicht übertreiben. Aber so werdet ihr es in jedem Fahrschulbuch lesen...

satanic
30.10.2005, 23:50
Falls es manchen Leuten entfallen sein sollte....NEBELSCHEINWERFER DÜRFEN bei NEBEL, SCHNEE und REGEN eingeschaltet werden.

Man sollte es bei Schnee und Regen natürlich nicht übertreiben. Aber so werdet ihr es in jedem Fahrschulbuch lesen...

Um es genau zu nehmen, ist nur geregelt, dass bei schlechten Sichtverhältnissen (unter 50m...weiß grad nicht ob die Sichtweite wirklich so fet geregelt ist) der Gebrauch zulässig ist. :tongue:

Flieger
30.10.2005, 23:57
Es heißt das die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50m angeschaltet werden darf. Leider checken viele einfach net wieviel 50m sind.

satanic
30.10.2005, 23:59
Ok, dann wars nur die Schlußleuchte mit der Beschränkung. Für die Nebelscheinwerfer ist halt die Regelung recht schwammig gehalten, da viel Auslegungssache drin steckt.

Flieger
31.10.2005, 09:22
jeep

MusicMan
31.10.2005, 12:16
Hmm also ich musste noch nie die NSL benutzen ihr etwa?

Gruss
Marc

satanic
31.10.2005, 12:18
Ich hatte sie bisher einmal auf der AB an, da hat ich so ne schöne Mischung aus Hagel und nebel und so gut wie keine Sichtweite mehr.

ScHiDdY
31.10.2005, 12:25
Also, ich fahr jetzt erst knapp 3/4 Jahr Auto, musste die NSL genau einmal benutzen. Das waren aber maximal 1 Minute, da war ich aus dem Nebelfeld wieder raus.

Flieger
31.10.2005, 12:47
Ja, unzwar am 16.11.2003 bin ich nach Koblenz gefahren. Wetter war ok hatte knapp 180km/h und dann kam en Nebelfeld. Erstmal die Nebelschlussleuchte an und dann gut in die Eisen.zum Glück war niemand vor mir.

skyddancer
29.11.2005, 10:04
Ich fahr seit 4 Jahren, und musste sie jetzt 2 mal benutzen einmal auf der Autobahn und einmal auf der Landstraße.

Flieger
29.11.2005, 15:38
Wow...21 Jahre alt und schon 4 Jahre gefahren??? Fährst wohl net viel und nur bei gutem Wetter...

mirco
29.11.2005, 16:11
Hier gehts doch unterm Strich eigentlich nicht darum, wie oft die Nebelschlussleuchte benutzt wurde. Blödsinnpostings :-)

Bei konkreten fragen ist hier doch der richtige Thread. Und wenn sie nicht absolut schwachsinnig sind beantworte ich diese auch gern.

MusicMan
15.02.2006, 16:59
Wo denn genau?

Also wo willst du die LED's dann verbauen?

Gruss
Marc

Flieger
15.02.2006, 17:08
Solange die net die farbe ständig wechseln, dass dich was irritieren könnte denk ich da passiert nix...

Flieger
15.02.2006, 17:59
Iss mir klar was das für Leds sind... Ich kenn mich damit auchn bischen aus. ;-)
Solange du damit im Auto nur Hintergrundbeleuchtung realisieren willst spricht wohl nichts dagegen!

mirco
16.03.2006, 12:50
Richtig!

mirco
16.03.2006, 12:56
So, und hier gehts um Kennzeichenleuchten und deren Umbau die ABE erlöschen lassen:

master g hat folgendes geschrieben::@mirco
wiso sollte die BE erlöschen?
Wenn man doch für ne ausreichende Beleutung sorgt kann doch keiner was sagen.


Ganz einfach, weil nicht garantiert werden kann dass die Beleuchtungspunkte welche in der Zulassung beim KBA getestet wurden mit ausreichender Intensität beleuchtet werden und nicht nachgewiesen werden kann dass die Gleichmässigkeit welche sich aus Faktorn und den beleuchteten Punkten errechnet und sich nur in einem Gewissen Fenster bewegen darf, sichergestellt wird.

Damit ist es ein Eingriff in die Lichttechnischen Einrichtungen eines Fahrzeugs.

Der TÜV überschreitet bei einer Eintragung klar sein kompetenzen, denn wenn jeder Tüvhansel die Leuchten frei Auge prüfen könnte wären unsere Umfangreichen Tests bezüglich der ECE Norm, SAE Norm und Japan Norm ja vollkommen für die Katz und das Ganze KBA wäre somit überflüssig.

Keine AHNUNG diese Prüfer was noch dahintersteckt, aber mal freigeben.

Ich sag nur: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

mirco
16.03.2006, 19:42
Peng, auch Du hast Dich ins Lichttechnische AUS gestellt. Wie man merkt hast Du keine Ahnung von der Materie.
Natürlich ist das Mist was du erzählst, denn eine Leuchte die für 12 Volt Glühlampentypen zugelassen ist auch diese eingebaut haben müssen. Eine Leuchte ist mit diesen Leuchtmitteln getestet und zugelassen worden und hat so die ECE anforderungen bezüglich der Mindestlichtwerte erfüllt.
Bei einem 24 Volt leuchtmittel mit 12V Bordspannung tut es das nichtmehr und zudem ist nichtmehr das Leuchtmittel drin für welches es zugelassen ist und damit hast du eine veänderung der Lichttechnischen einrichtungen.

Auch Dein E Klasse beispiel ist absoluter Müll. Die LEDs haben nichteinmal 6000mcd um es mal in deiner Sprache auszudrücken.
Die LEDs darin haben ein brechnetes System welches innerhalb der von der ECE vorgeschriebenen Abstrahlungswinkeln das Licht rausbringen. Diese Norm hat eine Mindest und eine Maximallichtstärke, welche nicht unter bzw. überschritten werden darf. Wir stellen rein zufällig mehrere LED Bremsleuchten für Mercedes her und in meiner tätigkeit als Lichttechniker kann ich Dir sagen, dass die Lichtstärke sich im unteren teil des mittleren drittels des Vorgeschiebenen Fensters liegt.
Das Zauberwort heisst optisches system in dem die Abstahlwinkel der LED verkleinert werden. von etwa 120° auf ca. 20° mal ganz einfach erklärt.


Erzähl du mir nichts über Lichttechnik, informier Dich erstmal und lehn Dich hier nicht so aus dem Fenster, denn der Schuss ist in diesem Fall gewaltig nach hinten losgegangen. Diese Unwahrheiten die Du oben verzapft hast nehmen andere User hier für bare Münze und haben später die grössten Probleme.

zudem rate ich dir alle zusammenhänge zu lesen und nicht den Punkt gleichmässigkeit aus dem Zusammenhang reissen.

Die Fahrzeuglichttechnik ist ein viel umfangreicheres Thema als hier manche zu glauben vermögen.

So noch fragen??, dann darfst Du sie gerne stellen. Ich habe jeden Tag nur mit dem Thema Lichttechnik und zulassungen sowie normen und vorschriften im Automobilen Lichtbereich zu tun, mit einer Kompetenten Antwort kannst Du rechnen. Und wenn ich mal was nicht weiss, dann bin ich auch in der Lage das zu sagen und fange nicht an verbalen Dünnpfiff zu verbreiten.

Mann mann, hier machst was mit.

mirco
17.03.2006, 19:29
Hahahahahahaha

loooooooool

Keine AHNUNG vom Zulassungswesen der Leuchten selbst. Ich lach mich kringelig.


Dekra unterlagen, ich lach mich schief. Als ob der Dekra eine Einbauzeichnung der Leuchte vorliegt, das glaubst ja wohl selbst nicht.

Die Prüfungen selbst führe ich täglich durch und beantrage beim KBA die zulassungen. Du bist deinen Aussagen nach so ein Tüv oder Dekra hansel, der sich halt nicht gerne in die Suppe Spucken lässt. Hahaha

Deine Allgemeinen Normensammlungen kannst Du sicherlich auch entnehmen was die Vorgeschriebenen mindestlichtwerte der einzelnen Lampen sind ohne die sie die Zulassung mit der damit verbundenen Zulassungsnummer nicht bekommen würden.

Die Praxis sieht so aus, dass wir den Leuchten eine Zulassung mitliefern müssen ohne die eine allgemeinzulassung nicht möglich ist.

So wie rausbabbelst ist das ganze KBA überflüssig.

Leuchtdioden mit 9000 mcd und 9° soso.

Lichttechnik reisehandbuch. Du bist nicht in der Lage zu erkennen wann Du dich ins aus geschossen hast. Schau oben und andere glauben Deinen Blödsinn noch.

Komm mir nicht mit irgendwelchen 14000er mcd LEDs, so ein Blödsinn.
Mach Dich über geltendes Europäisches Zulassungsrecht vertraut und dann reden wir weiter.

So ein unqualifiziertes gelaber, mit dem kannst die kleinen Prolls bei dir in der Dekra Prüfstelle imprägnieren. Aber mich nicht.

Schau mal einfach auf deine Leuchte drauf, da steht genau welcher Lampentyp verbat sein muss. Diese Leuchten kannst du in der ECE R 37 nachlesen, denn diese sind die einzigen zugelassenen auswechselbaren Leuchtmittel.

Fernlichröhren. Rofl.

Du hast Dich mit deinem ersten Beitrag schon disqualifiziert und dein zweiter reitet Dich noch mehr rein.

Hahahaha selten so gelacht.

Liebe User: Glaubt diesen Blödsinn snicht was der da vom Stapel lässt.
Das ist ein kleiner Prüfer der sich in seiner Berufsehre als Strassengott verletzt fühlt.

mirco
17.03.2006, 19:37
Nennt soch dann Topled! Spannungsstabilisierung bringt da rein garnichts. Vermutlich wird Du die auch noch mit dem vollen Strom betreiben....
Es gibt 2 viel wichtigere Faktoren als die Spannung. Poste sie doch mal. Du weisst es ja sicherlich aus deinen 14400000 MCD unterlagen.

Tja wo bleibt dein Fachwissen? Ich habe mich oben bewusst zurückgehalten. Nun wie siehts aus. Was sollte man denn über den Betrieb von LEDs im Automobilen bereich wissen. Hä?

Poste Doch mal dein Fachwissen. Oder besser: Blätter es in den Dekra unterlagen nach. Da steht das sicher drin.

Keine Ahnung und hier Dicke Lippe riskieren.

Der schuss ging nach hinten Los..........

mirco
17.03.2006, 19:59
Noch was Dazu. Wenn du etwas Ahnung hättest dann wüsstest Du das es nicht die Bindehaut ist die es Wegbrennt, sondern die Netzhaut.

Mercedes verbaut keine LEDs mit geringem Winkel, das ist absoluter Blödsinn und auch widerlegbar!

Eine SL Bremsleuchte als Beispiel hat vor dem Facelift eine Superflux LED dein mit einem Abstrahlwinkel von 70°. Nach dem Facelift ein verändertes Reflektorsystem und eine SMD TopLED von Osram mit 120° Abstrahlwinkel. Den genauen Typ könnte ich Dir auch sagen, aber schau mal in deinen Dekrapapieren. Wäre mal interssant was da rauskommt.

Ich weiss es was verbaut ist. Deine Dekra Papiere auch ??

Flieger
17.03.2006, 20:12
20 Jahre alt und schon Dekra Prüferingeneur??? Wohl eher Bürokraft bei der Dekra...fürn Prüfingeneur brauchste wohl en Studium. Und das wirst du mit 20 wohl kaum abgeschlossen haben können.

mirco
17.03.2006, 20:14
Er hat 20 Beiträge, das alter steht nicht dran ;-)

Osirus
17.03.2006, 20:22
das alter steht nicht dran

ist vielleicht auch besser...

Ti
17.03.2006, 20:22
Schaltet mal nen Gang zurück. ;-)

Jellin
17.03.2006, 20:27
macht mal weiter ich war grad so schön schon am rofl'n

also zum thema....mir egal was ihr schreibt und tut und macht und was legal und illegal ist
bau ein was mir gefällt und ende
solangs funzt

so verhaut mich
aber diese 3 punkte und 120 euro oder was auch immer es da gibt sind mir ziemlich egal weil das eh keiner peilt

fahre ja auch schon bald 2 jahre mit triple led (3farben) standlicht rum und stand mehrmals so in der kontrolle + blaue innenbeleuchtung und triple fussraum beleuctung und kein komment von der polizei

aber von ecke zu ecke verschieden....will ja auch keiner meine eintragungen sehen

so bin ma disco^^

mirco
17.03.2006, 20:29
Schaltet mal nen Gang zurück. ;-)

Wenn die Wahrheit geschrieben werden würde, dann wäre das kein Problem. Aber so?

Übrigens geh mal ans Skype!

Jellin, Du bist echt der Held, ein gesetzesloser knallharter Typ auf Deutschlands Strassen. Hahahaha

Jellin
17.03.2006, 20:33
nö das nicht...aber ich kann auch nix für so blöde gesetze...bin kein held
nur nen lieber bub der bisjen am auto bastelt

hab auch garkein plan von dem was ihr da schreibt

aber wenn dann haste recht soll auch die wahrheit weiter gegeben werden....denn ich verlasse mich auch öfters auf aussagen aus dem forum und daher bin ich auch dafür das hier die wahrheit stehen sollte

mirco
17.03.2006, 20:37
So meine ich doch auch. Aber das erklär hier mal Müllschreibern die von einem Mist in den nächtesn Rudern.

Siehst du hast wenigstens den Mut zu sagen dass Du keine Ahnung hast von was wir schreiben.

Ich sage Dir, was da oben steht lässt sich fast alles von jedermann widerlegen. Alles wirres Zeugs, eine Dekra hat niemals eine einbauzeichnung der Zulieferer. Und wenn doch dann ist irgendwo was falsch gelaufen.
Nichtmal das KBA hat eine komplette Zeichnung, die haben nur eine Einbauzeichnung. Alles andere ergibt sich aus der ECE. Auch das Leuchtmittel.

Flieger
18.03.2006, 00:41
Huch...hab ich mich wohl verlesen...

mirco
22.03.2006, 16:27
Zum Thema Zusatzblinkleuchten noch eine Erklärung, nicht das diese im Wahalla des Forums untergeht:

Hierzu nochmal in Kopie:

Also, ich wills gerne nochmal erklären warum das nicht so einfach ist:

Der Tüv hat nicht die Kompetenz das einfach so für ein anderes Fahrzeug genehmigen zu können.

Der Astra H seitenblinker hat beispielsweise eine Anbaulage von Seitenansicht 2° Neigung, Von vorne betrachtet ist er um 5° nach innen geneigt und von oben betrachtet 3° nach Vorne. So, das ist die Anbaulage für den Astra h die beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe, welches die Messungen fürs KBA in Flensburg macht, getestet und genehmigt wurde.
Nun ist das Problem der Zusatzblinkleuchten(ZBL) nun die, dass dur Designelemente die Glühlampe gerne weit nach hinten also ins gehäuse reingeschoben wird, was die Abstrahlung nach hinten um die es geht einschränkt. Verändert man dann einen winkel der 3 dann ist es möglich, dass die Leuchte an einem oder mehreren von 35 Messwerten(wie wir messen) die Gesetzliche Forderung nicht erfüllt.
Zum Verständnis sei gesagt, dass die ZBL nicht von der seite gesehen werden muss sondern im Winkel 5° - 60° nach hinten von der FGahrzeuglängsachse aus gesehen.
Der Astra G hat nun eine andere Form des Kotflügels und folglich verändern sich auch die Winkel für die ZBL Anbauposition. Und da kommt obiges zum tragen.
Klar leuchtet die Lape noch gleich wie vorher, aber leuchtet sie auch dahin wo sie soll? Da liegt das Problem, denn Im H ist die Leuchte auf die Anbaulage abgestimmt und somit wird sichergestellt, dass Sie horizontal die Winkel 5-60° und Vertikel die Winkel -15 bis 15° so ausleuchtet, dass die Lichtwerte im bereich der in der EBE R6 Kat.5 vorgeschrieben Mindestwerte liegt.

Der Tüv kann das nicht am Fahrzeug messen das geht nicht so, sonst wäre hier unsere 300000 Euro Anlage völlig umsonst. Hier werden die Leuchten aufgespannt und in absoluter Dunkelheit, exakt die Werte in den Vorgeschriebenen Winkeln gemessen die auch aus der Lampe rauskommen.

Fragt mal einen Tüv Prüfer, welche Richtung denn massgeblich für eine ZBL ist in die sie Leuchten soll. 90% werden Euch antworten direkt von der Seite und das ist Falsch. So kann man das Fachwissen der Prüfer leicht testen. Ein Blick in die ECE genügt.

Wenn der Tüv nun sagt alles ok, dann frage ich mich, mit welcher begründung und mit welcher sicherheit er sagen kann, dass die Leuchte die ECE werte erreicht. Sicherlich nicht mit dem blossen Auge. Und hier überschreitet der Tüv eindeutig seine kompetenzen, weil er sich in diesem Fall ganz klar über die Richtlinien der ECE hinwegsetzt. Die ECE ist die Europäische Vorschrift für KFZ und da muss sich auch ein Tüv dran halten.

Es gäbe nur eine Möglichkeit: Die ZBL hat bei der Zulassung eine Toleranz angegeben, in der die Winkel variieren können, diese Toleranz kann unter Umständen die Anbaulage im G abdecken, jedoch ist das immernoch kein freischein zum anpappen. Die Zulassung der Leuchte muss dann einen Nachtrag beinhalten, in der steht, dass auch die Anbaulage im G zugelassen ist. zwar ist das reine Formsache, aber die entscheidet ob ihr die Betriebserlaubnis verliert oder nicht. Und diesen Nachtag wird man nie durchbekommen. Erstens kostet der Nachtrag etwa 1500 Euro zweitens, müsste man in die originalzeichnung des Herstellers der Leuchte reinschauen und in dessen Zulassungspapiere vom KBA und wer lässt sich gerne in die Karten schauen wie gut oder wie schlecht eine Leuchte ist. Drittens will natürlich auch der Hersteller der Leuchte dann einen Arbeitsaufwand, weil er dann den Nachtrag beantragt und da geht das schnell in einen Bereich wo man sich eigentlich einen guten Gebrauchten Astra OPC kaufen kann

Wenn fragen sind, dann fragt ruhig. Ich will versuchen Euch das verständlich zu erklären. Denn leicht ist das ganze nicht.

Astra-Sportsline
26.03.2006, 12:28
@Mirco

und ich hab immer gedacht, du wärst bei der Polizei


weiß nicht wieso aber ich hatte es so im Hinterkopf, dass du Polizist bist

mirco
27.03.2006, 09:50
Ne ;-)

wbhero
02.05.2006, 21:47
Was ist bei Rückleuchten laut STV erlaubt und was nicht ? Hab LED´s mit E-Zeichen ... da leuchtet die Reihe oben und unten als Fahrlicht - beim Bremsen werden die oberen Reihen viel heller und das dritte Licht geht mit an ... sollte ok sein oder ?

Scarecrow
30.09.2006, 10:39
ist zwar schon älter. wollt aber fragen ob ich meine vordere deckenbeleuchtung durch farbige leds ersetzen darf =)

gruß jochen

pF0N
30.09.2006, 10:52
Also soweit ich des weiss nicht.. du darfst nur sachen unterhalb der "Sichtgrenze" andersfarbig beleuchten.. Also alles was unterhalb des Armaturenbretts ist.. Oberhalb kann mans von aussen sehen und es würde andere verkehrsteilnehmer irritieren..

Mfg... Pfon

Scarecrow
30.09.2006, 11:08
aber es ist ja während dem fahren aus...

pF0N
30.09.2006, 16:36
Ähm.. nicht ganz.. du kannst ja die Innenleuchte auch manuell anschalten.. des wäre genauso, wie wenn ich mir ne unterbodenbeleuchtung anbau und sag die lass ich doch während dem fahren aus.. geht leider nicht..
aber ehrlich gesagt, mein bruder hatte des auch, in blau, allerdings war die ausleuchtung einfach schlecht und er hat wieder auf normale lämpchen umgebaut..

Du kannst dir ja, irgendjemand im forum verkauft die, so leds in fassungen holen und die mal testweise wechseln.. wenns dir gefällt musst halt aufpassen damit.. wenn du in ne polizeikontrolle kommst und aussteigen musst gehts ja an, dann könnten dies sehen..

Mfg... Pfon

Scarecrow
30.09.2006, 23:57
mhm ausleuchtung ist mir ja wurscht ^^ ... dann mach ich es halt so das ich voerst nur das amaturenbrett ausleuchte .. also wo es nötig ist und fußraum... und deckenbleuchtung kann man ja leds in himmel bauen .. und die mit dem türkontak verbinden, so das die nur angehen wenn tür aufgeht, und das ist ja dann erlaubt, weil kein idiot macht während dem fahren die tür auf ^^

pF0N
01.10.2006, 09:36
hm.. muss auch nicht unbedingt erlaubt sein... kannst ja am besten mal beim TÜV nachfragen, die sagen dir dann was du machen kannst und was nicht..

Mfg... Pfon

Scarecrow
01.10.2006, 10:19
aber man darf doch auch unterbodenbeleuchtung haben

pF0N
01.10.2006, 10:41
nicht direkt, man darf eine sogenannte einstiegsbeleuchtung haben, d.h. du darfst unter die türen eine weisse beleuchtung bauen, die mit dem türkontakt an geht..

Scarecrow
01.10.2006, 10:57
also was ich bisher gehört hab , von leuten die es haben, das wenn es mit türkontakt verbunden ist, man es haben darf

pF0N
01.10.2006, 12:44
wurde hier schon oft diskutiert denk ich.. kannst ja mal die suche quälen, dann findest mehrere beiträge zum thema ubb..

Mfg... Pfon

Egonkab
07.10.2006, 11:20
Sorry hab leider nicht die Zeit alles zu lesen!
Wollte nun fragen Blaue TAchobeleuchtung verboten Ja / Nein

Eine kurze schmerzlose ANtwort würde mir reichen! Danke!

X18XE1-Z147
07.10.2006, 11:39
nicht verboten....

pF0N
07.10.2006, 21:08
zustimm... blauer tacho ist legal

tree-snake
07.10.2006, 21:59
falls ja wäre es ja verboten bestimmte Automarken zu fahren :D

Flieger
08.10.2006, 01:19
So lange der Fahrer nicht geblendet wird darf die Tachobeleuchtung geändert werden. Allerdings: Einfarbig (Hintergrund), kein Blinken,...

Ti-Racer
05.11.2006, 14:08
Hallo Leute ,

um mal ein bisschen licht in den Wald zu bringen.. Ich war mal spasshalber bei unseren großen TÜVstation Hanau und hab ,al gefragt wie die das sehen mit der Unterbodenbeleuchtung.

dabei kam herraus : Wenn ich eine Unterbodenbeuchtunga haben möchte zwecks schowzwecke , dann gäbe es die möglichkeit einen satz zu verbauen der wasserdicht , bruchsicher und festmontierbar ist. Dann sollte ein relais verbaut werden welches verhindert das bei laufendem Motor die UBB einschaltbar ist. So wäre es möglich bei unserem Tüv einen segen zu bekommen die UBB legal drunter gabaut zu haben und nur auf PRIVATEM gelände also auch nicht stehend auf der strasse sie leuchten zu lassen.

Hoffe das konnte ein wenig helfen....

Hunzufügen möchte ich noch das der TÜV sich da ganz schön geändert hat und sich nicht bei allem von vornherrein querstellt , man muss sich nur mal mit ihnen hinsetzen und mal alles durchgehen was es für möglichkeiten gibt.

pF0N
07.11.2006, 07:40
Was mich dabei nur interessieren würde wäre ob die Polizei was dagegen sagen kann?? Weil ich hab schon oft im Forum gelesen, dass nicht alles was eingetragen ist auch legal ist bzw dass die Polizei nicht was dagegen sagen kann..

Mfg... Pfon

Ti-Racer
07.11.2006, 11:23
Genau das ist ja das Problem das zwischen beiden stationen immer wiueder komplikationen gibt ! deshalb bin ich lieber zu der großen Tüvstelle gefehrn , weil ich denke wenn die das so sagen dann muss ja was drann sein des ist ja kein hinterhoftüv. Die haben mir gesagt , sie würden mir praktisch nen gutachten ausstellen woe dann festegehalten ist dass sie bruchsicher , richtig verbaut ist , nur bei abgestellten motor und halt nur für schowzwecke sein soll: Praktisch eine unbedenklichkeiteserklährung

wie gesagt irgendwen muss man ja da vertrauen , ich denke mal da wäre ich doch bei dem großen TÜVverein in Hanau gut gewesen

gcouperacer
07.11.2006, 11:30
Grundsätzlich kann jeder Polizist Eintragungen anzweifeln wenn er den Verdacht hat das das nicht so sein darf so wie es eingetragen ist
Bei uns hier in der Gegend kommt das öfters vor das Eintragungen angezweifelt werden und die Fahrzeuge dann von der Polizei einer Prüforganistion vorgeführt werden.

Darunter waren hier auch schon Fahrzeuge mit eingetragener UBB....

Ti-Racer
08.11.2006, 00:08
tja , wie sonst sollten auch unsere Bullen ihre Arbeitszeit rumkriegen....

Fluffy123
26.11.2006, 18:20
Hi wie siehts aus wenn ich blaue halogenlampen im kofferraum habe die aber nur an sind wenn der Kofferaum auf ist ??? :sheep:

pF0N
26.11.2006, 18:30
Also von dem Aspekt der hier besprochen wird ist das erlaubt..
Muss denk ich mal halt nur gescheit verbaut sein.. ich weiss ja nicht ob Halogenlampen im Auto allgemein erlaubt sind..

Mfg... Pfon

tree-snake
26.11.2006, 18:31
da sollte es keine Probleme geben, da du ja wahrscheinlich nur im Stand den Kofferraum offen hast :wink:.

Flo@Astra
26.11.2006, 18:33
nicht direkt, man darf eine sogenannte einstiegsbeleuchtung haben, d.h. du darfst unter die türen eine weisse beleuchtung bauen, die mit dem türkontakt an geht..

nicht ganz! beim auto aldi gabs damals eine blaue einstiegsbeleuchtung mit E zeichen. hatte sie damals bei meinem cali verbaut tüv und polizei hatten nie was gesagt musste auch schon aussteigen bei ner kontrolle. der grüne mensch meinte das wäre nicht erlaubt! hab ihm dann den teil der verpackung gezeigt wo es draufsteht, dass diese art der beleuchtung zugelassen ist und er verschwand etwas erboßt und peinlich berührt das er im unrecht war....... 8)

Fluffy123
26.11.2006, 18:44
ok danke :thumbs2:

masch
26.11.2006, 18:48
Fluffy123, hab zwar keine Halogen-dingers, aber Kaltlichtkathoden, hat bisher noch niemanden gestört...
Bilder siehe Galerie...

Erazor26
14.01.2007, 14:03
Also ich hab mir auch den ganzen Innenraum blauch beleuchtet (Tacho, Heizung, TID, Fußraum, Deckenleuchten; etc...) und kam auch schon in ne Kontrolle damit, aber bisher gab das noch keine Probleme.

Ich mach trotzdem alles aus, was sich seperat schalten lässt. Man muss die ja net noch provozieren.

Für die Kaltlichtkathoden im Fußraum hab ich mir nen Schalter in den Aschenbecher geschraubt, weil ich das Ding eh net brauch.

:?: Wie siehts denn mit den leds an an türgriffen aus? Kann man die irgendwie legal verbauen? :?:

tree-snake
14.01.2007, 14:38
klar sie dürfen nur nicht während du fährst leuchten...

Erazor26
14.01.2007, 17:13
echt? ...weil ich im dts-katalog gelesen hab, dass die net im bereich der stvo zugelassen sind.
aber ich will ja auch net, dass die von aussen sichtbar sind, sondern nur, dass die die schalen der türgriffe ausleuchten

pF0N
14.01.2007, 21:37
klar sie dürfen nur nicht während du fährst leuchten...

Solche Posts bringen absolut nichts hier..

Falsche Antwort.. alles was aussen am Auto leuchtet und innen oberhalb des AB ist NICHT ERLAUBT!!!

Egal ob es während der fahrt leuchtet oder nicht..

Du darfst eine UBB z.B. nicht einmal anbauen und nicht anschliessen..

Mfg... Pfon

tree-snake
14.01.2007, 22:12
das is mir neu dass man ne UBB net mal montieren darf... :?:

LaTortura
15.01.2007, 00:48
das is mir neu dass man ne UBB net mal montieren darf... :?:

is so. is komplett verboten.

Mosquito
15.01.2007, 10:16
dabei kam herraus : Wenn ich eine Unterbodenbeuchtunga haben möchte zwecks schowzwecke , dann gäbe es die möglichkeit einen satz zu verbauen der wasserdicht , bruchsicher und festmontierbar ist. Dann sollte ein relais verbaut werden welches verhindert das bei laufendem Motor die UBB einschaltbar ist. So wäre es möglich bei unserem Tüv einen segen zu bekommen die UBB legal drunter gabaut zu haben und nur auf PRIVATEM gelände also auch nicht stehend auf der strasse sie leuchten zu lassen.


und da ist wieder der knackpunkt! wer garantiert, dass ich mich nicht in den öffentlichen verkehrsraum stelle und das ding einschalte?
mit der hier aufgezeigten variante bekommst du dann vielleicht keine probleme bei dieser tüv stelle, aber wie siehts mit anderen tüv-stellen und polizeikontrollen aus?
das wäre mir zu schwammig!

Silly
15.01.2007, 10:26
Haha... hab bei meinem auch kürzlich von nem Kollegen (Als Geschenk) so Lichterzeugs geschenkt bekommen, sieht zwar ganz geil aus, leuchtet zum Bass, und wirkt sehr aggressiv (ist vorne in der Frontschürze)...

Naja, vorgestern fuhr ich normal zu meiner Freundin (keine 2 km von mir weg) und ausgerechnet da fuhr ne zivile Streife vor mir, und ich kam auf den Knopf für die Lichter... SUUUPER, die hielten mich sofort an... hab den scheiss noch nie benutzt, und ausgerechnet wenn ne streife vor mir fährt geht der scheiss an.... naja, gibt ne saftige busse... und vorzeigen muss ich die Karre auch noch...

Und das geilste, das alles war an meinem 21. Geburtstag... scheiss Bullen, scheiss Lichterquatsch... und vorallem bin ich selbst schuld... werd von so Lichterscheisse in zukunft die Finger lassen...

Matthes3002
15.01.2007, 10:52
wieso scheiß bullen. war doch deine schuld. dein auto. dein lichtergedöns

Silly
15.01.2007, 11:05
und vorallem bin ich selbst schuld...

was ist den das Problem.. Reg mich trotzdem auf... hätten ja an meinem Geurtstag ein Auge zudrücken können

Erazor26
15.01.2007, 11:20
Das wär's noch.... wenn die wegen Geburtstagen Ausnahmen machen würden! Schade eigentlich!

Nee gut, dann lass ich den Kram besser weg. Wäre mir ohnehin zu viel Kleinarbeit gewesen... bei 4 Türgriffen. Da lohnt sich die Mühe nicht.

Kollege hat jetzt seit gestern UBB und nen beleuchteten Kühlergrill. Sieht ja nett aus, aber da der Idiot damit auch über die Autobahn heizt, dürfte die Plakette bald weg sein.

Ti-Racer
20.03.2007, 18:50
@Erazor26
wie gesagt es ist ein großes spectrum und leider sagt da jeder was anderes. Aber fest steht auf der STVO darf nichts ausserhalb des Fahzeuges Blau leuchten etc. Das heisst selbst die türgriffbeleuchtung dürfte nicht die ganze zeit an sein wenn das auto abgeschlossen ist denn andere autofahrer könnten sich drann ablenken.

@Mosquito
So und wie die anderen schon gesagt haben ist selbst das anbringen einer UBB nicht erlaubt. Ich habe diese Variante als Tipp bekommen weil auch die Autoaussteller (hifi etc.) das so machen würden. Denn du kannst ja nicht deine UBB einschalten wärend der Fahrt denn du musst ja das Relais drinne haben das du während der Motor an ist nicht die Möglichkeit hast die UBB anzuschalten. Deshalb soll es möglich sein so einen UBB wenigstens legal mit dir führen zu dürfen

greetz michi

Alex012
22.05.2007, 10:08
auf seite 2 hats einer genau richtig beschrieben.

Die hersteller könnten sicher einiges einbauen was sich so einige gerne wünschen aber nicht erlaubt ist.

Das ist wie bei allem politik.
Wenn Mercedes sagt wir wollen in der S klasse die Türgriffe beleuchten dann machen die das. Und sie werden ohne probleme eine zulassung bekommen. Die hersteller haben die macht die ein autofahrer nicht hat.

Und die aussage alles was übern AB ist ist verboten ist auch recht schwammig. fahr mal neben nem 7er BMW mit LCDs in den Kopfstützen. Das lenkt wohl nicht ab??? Wohl mehr als eine blaue led!
Was ich damit sagen will ist das man das nicht pauschal sagen kann, was erlaubt ist und was nicht.

Christoph83EIC
11.06.2007, 18:51
Also rein vom Verstand her, frag ich mich, was gegen eine UBB einzuwenden währe. Aber das ist mal wieder typisch, ein hannes lenkt das ab und der fährt nem anderen drauf und schon müssen alle die Unfähigkeit ausbaden.
Blinkende, blendende Sachen und Schriftzüge, die man lesen "muss" ist was anderes, das lenkt zu sehr ab.

Ind der STVO ist es übrigens so ausgedrückt, dass man solche Sachen einbauen darf, sie aber so eingebaut sein müssen, dass sie nicht während der Fahrt in Betrieb genommen werden können.

Aber ich bin auch der Meinung, wer sich im Straßenverkehr bewegen will, muss Eigenverantwortung übernehmen und kann nicht, wie es hier in D so gern gemacht wird, immer alles auf andere abwälzen.

tree-snake
11.06.2007, 19:03
Also rein vom Verstand her, frag ich mich, was gegen eine UBB einzuwenden währe.

Dazu fehlen mir echt die Worte. :roll: Wo is den dann die Grenze wenn UBB erlaubt wäre. Auf einmal leuchtet überall nur noch UBB und schön in allen Farben.
Wenn mal Warnlicht (z.B Warnblinklicht oder ne Baustelle) oder Blaulicht ist sieht man das nicht.

Ne schon gut das die Verboten sind.

Gruß Michael

Christoph83EIC
11.06.2007, 19:21
na ok, an sowas hab ich beim schreiben gerade überhaupt nicht gedacht.

Aber Blaulicht ist auch nicht auf dem Boden, das ist meistens auf dem Auto obendrauf.
Und ob man warnlichter wirklich nicht mehr erkennt ... naja.

Für mich kommt es eh nicht in Frage, sieht zwar nett aus, aber an mein Auto kommts nicht, ich hab'n Auto, keine Bühne.

G-Sebo
11.06.2007, 19:31
des is ja wurscht ob des unten oder oben is...fahr mal irgendwo rum ud du siehst irgendwas blaues im Rückspiegel, dann is dir ja wohl klar : entweder Rennleitung, Feuerwehr oder Sanni...Und du machst sofort Platz

So wenn jetzt jeder mit ner blauen UBB rumfährt und der irgendwo weng weiter hinten, dann kannste des nich mehr so schnell erkennen...

Is schon gut so das son Müll net erlaubt is im Straßenverkehr

MfG

DerAbt
11.06.2007, 19:44
Ich bin dafür, jedes Fahrzeug direkt mit verbotenen Leuchten still zu legen - egal wo. Bin lang genug nen Fahrzeug gefahren, dass blaue Leuchten auf dem Dach von Werk aus hatte... wenn ich bedenke wieviele mich trotzdem nicht gesehen / gehört haben (wollen) da will ich gar nicht wissen, wie viel Menschen noch draufgehen müssen, wenn wir noch weniger beachtet werden, weil irgendwelche Spinner meinen sich ne UBB drunter zu pflanzen und sich die Leute so an die Warnfarben gewöhnen...

Astrabärchen
11.06.2007, 20:00
Also rein vom Verstand her, frag ich mich, was gegen eine UBB einzuwenden währe.

Rein vom Verstand her frag' ich mich, welchen Sinn eine UBB im Straßenverkehr hat. :erwachsen:

Corsab_driver
24.06.2007, 15:14
keinen ausser rumposen...ma ne andre sache! hab jetzte nich alle seiten gelesen (wegens 56k modem...dauert zu lange...) aber es gibt doch auch z. bsp. nebelscheinwerfer zum nachrüsten für tuningstossstangen die hinter das gitter der frontschürze gehängt werden? wie siehts damit aus? weil in der auflistung am anfang stand das auch hinter streckgitter keine leuchten sein dürfen...

masch
24.06.2007, 15:18
Corsab_driver, hinter Gittern dürfen normal keine Nebelscheinwerfer angebracht werden, obs jemanden interessiert oder nicht, is nebensächlich...

DEYO
08.09.2007, 02:04
nabend zusammen. ich hab mal ein paar fragen bezüglich der ganzen Sache in Beleuchtungsgeschichten.

Darf ich jetzt Fußraumbeleuchtung. bzw. Beleuchtung an den inneren Einstiegsleisten (die im Innenraum) oder auch unter der Tür montieren?
Würde mir gerne Orangene LED´s dahin setzen.

Gibt es dazu Probleme wenn ich das über den Türkontakt und zusätzlich über das Standlicht schalte? Sprich die ganze Beleuchtung über die Standleuchten scharf schalten kann aber alles nur an geht wenn die Fahrertür geöffnet ist?.
=> Gibt es dann probleme mit Tüv bzw. muss ich sowas eintragen lassen und wie sieht es dann rechtlich aus wenn ein unfall passiert? ich mein ich kann ja schlecht mit offener tür rumfahren.

in diesem zusammenhang ist eine Montage von UBB wohl nicht möglich oder? oder wäre diese so geschaltet rechtens als beleuchtungsmittel?
eher nicht oder?

Wäre um schnelle hilfe gewünscht da ich morgen früh damit anfangen wollte. LG DEYO

DEYO
08.09.2007, 02:18
noch etwas. bitte nur wahrheitsgemäße posts und kein halbwissen. ich mein es da erst.

Martin_Fry
23.12.2007, 06:10
Brabus bietet auch eine Unterbodenbeleuchtung an :wink:

Schwellerverkleidungen
211-300-00
Schwellerverkleidungen W/S 211, Pur-R-Rim

aerodynamisch günstiger Abschluß seitlich unter den Türen,
mit integrierter Beleuchtung

darf halt nur im stand leuchten :!:

Ducki
23.12.2007, 08:06
Brabus bietet auch eine Unterbodenbeleuchtung an :wink:

Schwellerverkleidungen
211-300-00
Schwellerverkleidungen W/S 211, Pur-R-Rim

aerodynamisch günstiger Abschluß seitlich unter den Türen,
mit integrierter Beleuchtung

darf halt nur im stand leuchten :!:

Darf überhaupt nicht angebaut werden solange die Möglichkeit besteht sie auch unter der Fahrt oder im öffentlichen Straßenverkehr anzuschalten!

Martin_Fry
23.12.2007, 12:54
was weiß ich wann und wo da eine möglichkeit besteht,
tatsache ist, das man die beleuchtung anbauen kann.
an den seitenschwellern und am kofferraumboden gibt es
die mit zulassung von brabus !!!

auf seite 5 ist ein bild:

http://www.produkte24.com/images/catalogs/1250/pdf_3874.pdf

wie das geschaltet ist, müßte jawohl bei brabus erfragt werden können :wink:

und bei folia tec kannst du dir deine schweller beleuchtung gleich
mit TÜV Gutachten kaufen :wink:

und dann ist da nix mehr verboten :lol:

http://carstyling.azoshop.com/shu_shop/index.php?kid=96&id=783&oka=3|2|8|96|&s=1&sid=3d731e21c924ec3bc7c3cc42cccd83b0

Caravanos
23.12.2007, 13:35
was weiß ich wann und wo da eine möglichkeit besteht,
tatsache ist, das man die beleuchtung anbauen kann.
an den seitenschwellern und am kofferraumboden gibt es
die mit zulassung von brabus !!!

auf seite 5 ist ein bild:

http://www.produkte24.com/images/catalogs/1250/pdf_3874.pdf

wie das geschaltet ist, müßte jawohl bei brabus erfragt werden können :wink:

und bei folia tec kannst du dir deine schweller beleuchtung gleich
mit TÜV Gutachten kaufen :wink:

und dann ist da nix mehr verboten :lol:

http://carstyling.azoshop.com/shu_shop/index.php?kid=96&id=783&oka=3|2|8|96|&s=1&sid=3d731e21c924ec3bc7c3cc42cccd83b0

Sind aber " NUR als Einstiegsbeleuchtung " zugelassen im Bereich der STVZO.

tree-snake
23.12.2007, 15:19
Jo eben.

Sowas gibts auch von Corbra für M Klasse. Seitenschweller mit paar LEDs drin die dann leuchten wenn die Tür aufgeht. Glaub um die 500€ :lol:

Wozu dieses Folia Dreck Zeug kaufen. Kannst auch selber weiße LEDs drunter machen und zum TÜV fahren der dir das dann als Einstiegsbeleuchtung einträgt(wenn du sie richtig angeschlossen hast).

Martin_Fry
23.12.2007, 15:47
Jo eben.

Sowas gibts auch von Corbra für M Klasse. Seitenschweller mit paar LEDs drin die dann leuchten wenn die Tür aufgeht. Glaub um die 500€ :lol:

Wozu dieses Folia Dreck Zeug kaufen. Kannst auch selber weiße LEDs drunter machen und zum TÜV fahren der dir das dann als Einstiegsbeleuchtung einträgt(wenn du sie richtig angeschlossen hast).

mußte ich mit einstellen den link, sonst währe ich wieder wegen irgendwelcher behauptungen verwarnt worden :lol:
ich halte wieso nichts von diesen lampen klimbim!

Ducki
23.12.2007, 15:48
Faktum ist das Unterbodenbeleuchtung verboten ist wenn die Möglichkeit besteht sie anzuschalten.

Einzige Ausnahme ist wie gesagt wurde als Einstiegsbeleuchtung.

Und ich möchte mal sehen wie wir die Brabus schweller an nen G bekommen ....

Monsterchen
07.06.2008, 10:38
Geschrieben von incorporator am 03.05.2003 01:41:
------------------------------------------------------
ich bin mir nicht sicher da in irgendein wespen nest zu stechen ,
bevor mich blaue dioden in irgendwelchen düsen stören könnte ich ne hasskrampe kriegen wenn mir im halbdunkel oder regen/glatteis proleten mit nebellampen entgegenkommen.


Ein Auszug aus der STVO:

§17 Beleuchtung

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am
Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer
eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die
zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur
der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt
werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Gruß Monsterchen

P.S. Ich hab die Dinger fast nie an...wozu auch.

Wollte damit nur zeigen das Sie auch bei Regen eingeschaltet werden dürfen.

Opel Joker
17.06.2008, 08:13
Mal ganz davon abgesehen, dass die NSW eigentlich gar nicht blenden können da sie nach unten bzw. gerade nach vorne strahlen. Ansonsten würden sie im Nebel wenig Sinn machen. Was blendet sind höchstens die Nasen die irgendwelche Leuchten (z.B. Fernscheinwerfer) oder die NSW falschrum dort einbauen (alles schon gesehen) :wink:

Ich fahre übrigens auch gerne damit rum, die leuchten nämlich auch prima zur Seite und in die Kurven rein :wink:

Lucky
15.07.2008, 17:37
Ich fahre übrigens auch gerne damit rum, die leuchten nämlich auch prima zur Seite und in die Kurven rein :wink:

muss ich dir voll und ganz recht geben.
vor allem wenns bisschen unübersichtliche und enge kurven sind

wave
15.07.2008, 17:53
Lichter im Innenraum? Was ist mit meinem Kennwood Radio stört das auch wen?

Lucky
15.07.2008, 17:58
radios eigentlich nicht*g*
hab ein zenec mit 7"monitor, des leuchtet bestimmt genauso hell

metal_Schorsch
26.09.2008, 19:30
Is dann z.B. ne Griffschalenbeleuchtung aussen Verbot, Wenn sie auf des normale innenlicht (Türöffnen) Aufsperren ) geklemmt ist? Die leuchtet dann ja nicht unterm Fahren!!
Und ist ein Sternenhimmel im Innenraum, der genauso angeschlossen ist Verboten? Gruß Schorsch

Trebor
26.09.2008, 23:04
Ja, da du das Innenlicht ja auch während der Fahrt einschalten kannst, damit z.B. dein Beifahrer/in im Strassenatlas was suchen kann.

murdoc
26.09.2008, 23:13
Außer man nimmt dafür die Leselampe. ;)

Aber trotzdem bleibts dann wohl illegal, da ja theoretisch die Möglichkeit des Einschaltens besteht.

metal_Schorsch
27.09.2008, 18:05
Auch bei dem Sternenhimmel? der blendet ja sogesehen auch nicht mehr als die normale innenraumbeleuchtung!

Astra-United
16.11.2008, 11:26
Auch bei dem Sternenhimmel? der blendet ja sogesehen auch nicht mehr als die normale innenraumbeleuchtung!

Das ist ne gute Frage. Wahrscheinlich ansichtssache der Grün-Weißen bei ner eventuellen Kontrolle.

lucky_strike82
01.12.2008, 11:35
HIER (http://www.heise.de/autos/Gebremstes-Zwielicht-Kfz-Ersatzlampen-auf-LED-Basis--/artikel/s/6834) mal ein Artikel auf Heise-Autos der für einige vielleicht interessant sein könnte.

Sasha
29.12.2008, 18:51
Naja! Ich sage mal ne Unterbodenbeleuchtung mit LED.... hat schon was! Aber nur für Treffen! Sonst find ich des a net so toll! Hab lieber Leistung unter der Motorhaube! :D LOL Gibt mir mehr!

Tommy1985
02.05.2009, 21:02
Also ich finde diese Unterbodenbeleuchung irgendwie nicht so wirklich schön am auto!
hab gestern einen damit gesehen aufer bahn abends hmm sah aus wie ein autoscooter ding hmm!!

mirco
12.05.2009, 08:58
um das gehts nicht!

Die Griffschalenbeleuchtung ist ganz einfach mit nem Unterbrecherrelais an die Zündung. Zündung an und die DInger tun nicht.

Kerkermeister
27.06.2009, 03:34
Hmm eigtl könnte man die doch auch an die schaltung der Innenraumlicht verzögerung hängen oder?

metal_Schorsch
28.06.2009, 14:59
Ich hab mein zeug an die Innenraumbeläuchtung gehängt!
Aber ich kann se somit wie die normale innenraumbeläuchtung auch unter der Fahrt einschalten...
Aber das blendet ja niemanden! Im gegensatz wie manche LKW umher fahren...

Kingblue
26.08.2009, 01:12
ich hab hier nu dat Thema fast von vorn bis hinten durchgelesen (seh nu ca so aus :shock: )

Wie schaut dat denn nu mit der Kennzeichenbeleuchtung aus?

Normal is die ja mit glühbirne, gibt nun schon dat selbstleuchtende nummernschild... Wie schauts da aus mit nem tausch der Glühbirnen Sofitte gegen eine mit LED bestückten?

Die ausleuchtung würde sich verbessern die Lesbarkeit des Nummernschildes steigen...

Gibts da irgendwie irgendwo ne LED kennzeichenbeleuchtung mit Eprüfzeichen die man Verbauen darf oder beweg ich mich da im illegalen bereich wenn ich sowas drin hab?

Ich mein LED bringt viele vorteile (hierbei zu beachten sind schnelleres ansprechverhalten sowie meist höhere ausleuchtung)

Mfg Kingi

tree-snake
26.08.2009, 01:31
Nicht erlaubt da die originale Kennzeichenbeleuchtung nur mit Glühlampen geprüft und zugelassen wurde.

Außerdem sind die Soffiten aus ebay meist Müll mit 5mm LEDs (viel zu geringer Abstrahlwinklel) und leuchten viel schlechter als die Glühlampe das Nummernschild aus.


Das man mit ner guten umgebauten LED-Kennzeichenbeleuchtung Probleme bekommt hab ich nicht festgestellt.
( Meine Erfahrung beruht auf über 700 Autos in D,Ö,Ch die seit Jahren mit sowas rumfahren)

McFire
26.08.2009, 02:57
Das man mit ner guten umgebauten LED-Kennzeichenbeleuchtung Probleme bekommt hab ich nicht festgestellt.
+

trotzdem bleibt es nicht rechtens... alles was nicht geprüft und für ok befunden wurde ist illegal, das ist aber ein problem im staat, eine akkubeleuchtung fürs rad unter 8kg ist auch nicht zulässig... in der stvo geht genau hervor das es für räder unter 8kg zugelassen ist (rennräder) warum sollte ich die beleuchtung nicht fürs mtb nutzten... kann mir das einer erklären?

Kingblue
26.08.2009, 22:32
Nicht erlaubt da die originale Kennzeichenbeleuchtung nur mit Glühlampen geprüft und zugelassen wurde.

Außerdem sind die Soffiten aus ebay meist Müll mit 5mm LEDs (viel zu geringer Abstrahlwinklel) und leuchten viel schlechter als die Glühlampe das Nummernschild aus.


Das man mit ner guten umgebauten LED-Kennzeichenbeleuchtung Probleme bekommt hab ich nicht festgestellt.
( Meine Erfahrung beruht auf über 700 Autos in D,Ö,Ch die seit Jahren mit sowas rumfahren)

Haste da irgendwo auch preisangaben für standlicht/kennzeichenbeleuchtung für den G? Kannst mir ja mal ne PN zukommen lassn.

Mfg King

mirco
14.09.2009, 12:48
Mich freuts, dass da Jahrelange Predigen hier endlich sol langsam Früchte trägt

dbc
05.03.2011, 10:37
Da einige Leute hier im Forum ganz offen schreiben, was für illegalen Krempel (nicht nur Beleuchtung) sie an ihren Karren haben, mal eine Frage:
Was kann eigentlich ein Polizist (oder sonstwer) tun, wenn er/sie das liest? Haben die da irgendeine Handhabe? Weil im Prinzip ist es ja egal, ob sie einen im Straßenverkehr sehen oder hier im Forum lesen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist.

1a2b3c
05.03.2011, 12:03
dbc, erinnert mich an das hier http://www.astra4ever.net/viewtopic.php?t=124299&highlight=polizei

DMB25
01.04.2011, 12:43
hiho hab das alles ja ein bissel überflogen habe auch bei der Suche mal H7 Leuchten eingegeben und bin immer nur welche ist die Beste Leuchte gekommen

jetzt habe ich eine andere Frage
ich habe Mir auch ein paar Farbige leuchten besorgt fürs Abblendlicht
sie sind Gelblich
http://cgi.ebay.de/GELB-GOLD-LAMPEN-H1-H3-H4-H7-HB3-HB4-55W-TUV-FREI-/180569952732?pt=Autoteile_Zubeh%C3%B6r&hash=item2a0aced1dc

die Frage muss ich damit zum Tüv um zwei anders Farbige H7 eintragen zu lassen?
es steht ein E Prüfzeichen auf der Lampe E1

oder kann ich damit ohne Sorgen rumfahren
und wenn die Polizei mal Hallo sagt darf ich denen das E zeigen?

LG

1a2b3c
01.04.2011, 18:59
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.
(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometrische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger - gleichzeitig leuchten.

Ausserdem was meinste was du mit solchen Lampen noch auf der Strasse siehst.

dbc
01.04.2011, 20:41
1. Das sind Lampen, keine Leuchten. Lichtteschnik 1. Semester, zewite Vorlesung: LAmpe ist das was leuchtet, Leuchte alles drumrum: Fassung, Kabel, Schirm, Reflektor, Glas,...
2. Lapen eintragen hab ich noch nie gehört. Wäre auch Käse, oder nicht? Also: Entweder du darfst sie nehmen oder nicht. Da der Händler angibt, dass sie zugelassen sind bist du auf der sicheren Seite, weil ja ein (vermeintlicher) Fachmann dir versichert hat, dass es erlaubt ist. Dies ist eine Ausnahme der Regel "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." - hier eben doch.
3. Ich gehe mal anhand der Zulassung von einem leicht gelblichen, fast weißen Licht aus - das ist erlaubt und nichts besonderes. Vielleicht sind sie besonders gelbstichig.
4. Wirklich gut sind sie bestimmt nicht, aber wenn du willst, versuche es doch. Nur so kannst du herausfinden, wie gut sie sind.

DMB25
02.04.2011, 01:16
1. Das sind Lampen, keine Leuchten. Lichtteschnik 1. Semester, zewite Vorlesung: LAmpe ist das was leuchtet, Leuchte alles drumrum: Fassung, Kabel, Schirm, Reflektor, Glas,...
2. Lapen eintragen hab ich noch nie gehört. Wäre auch Käse, oder nicht? Also: Entweder du darfst sie nehmen oder nicht. Da der Händler angibt, dass sie zugelassen sind bist du auf der sicheren Seite, weil ja ein (vermeintlicher) Fachmann dir versichert hat, dass es erlaubt ist. Dies ist eine Ausnahme der Regel "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." - hier eben doch.
3. Ich gehe mal anhand der Zulassung von einem leicht gelblichen, fast weißen Licht aus - das ist erlaubt und nichts besonderes. Vielleicht sind sie besonders gelbstichig.
4. Wirklich gut sind sie bestimmt nicht, aber wenn du willst, versuche es doch. Nur so kannst du herausfinden, wie gut sie sind.

stimmt das habe ich mal gehört mit dem Lampen =)

aber gut das du es so knapp geschildert hast:D
dann brauch ich Mir auch keine Sorgen machen

das es null 8 fünfzehn lampen sind bin ich Mir sicher
was das für eine NoName Firma wieder ist :roll:

aber find diesen Gelblichen Ton ganz gut=)

@1a2b3c bin hauptsächlich in der Stadt unterwegs
und da ist es recht hell
wenn ausserhalb der Stadt dann zu Treffen oder Urlaub
also Landstraßen oder Autobahn fahre ich so gut wie nie...

aber trotzdem danke für die Sorge...

DMB25
02.04.2011, 20:47
so das sind kack leuchten
abgesehen das sie Grün Bläulich leuchten
hat es nach 5 min da drinn geraucht;)

nicht weiter zu empfehlen!

Osirus
02.04.2011, 22:05
Lass dir Ersatz schicken, hast ja Gewährleistung. :D
Immer wieder, nur damit der Händler es lernt das man so einen Müll nicht Verkauft.

-Basti-
02.04.2011, 23:55
sie sind Gelblich

Franzose? :D

DMB25
03.04.2011, 10:29
Franzose? :D

steh nur auf den gelben Quatsch :D

aber hab erstmal eine Mail an die geschrieben mal schauen was die antworten

ttx
02.05.2011, 08:07
Hi!
Bei Ebay gibt es billige aber gute H7 Lampen in gelb mit STVO.
Kosten 1.99€ das Stück und leuchten mit einem dezenten Gelb. Haben bei mir ein gutes Jahr gehalten pro Satz :)

fndark
01.03.2012, 04:58
hallo,

da mein astra in der farbe grün (ist mehr olivgrün in der richtung) ist, geht mir die kennzeichenbeleuchtung bissl auf den keks, so nen pi....-gelb paßt nicht wirklich.
meine frage ist: kann man die mit einer anderen farbe einfach austauschen oder hat da der tüv-onkel bzw. die stvo was dagegen?

grüsse, sven

tom oh
01.03.2012, 06:38
bei weiß dürfte niemand was dagegen haben! aber von Ror oder Balu würde ich abstand nehmen ;-)

DerAbt
01.03.2012, 13:25
Kennzeichenbeleuchtungen sind nicht relevant für die Fahrsicherheit. Deshalb wird man sein Auto auch nicht abstellen müssen, falls man doch mal mit weißen LED KZB erwischt werden sollte.
Anders würde es aussehen bei Sicherheits-relevanten Einrichtungen wie Standlicht, Abblendlicht, Bremslicht etc... deshalb darf sich jemand mit nem illegalen Xenon kit auch nich über ne kurzzeitige Stillegung Vor-Ort wundern.

Vor farbeigen KZB würd ich aber natürlich auch abraten.

fndark
02.03.2012, 10:17
hi,

ok, danke für eure antworten. was anderes als weiß wäre sowieso nicht nach meinem geschmack gewesen für außen.

grüße, sven

tom oh
02.03.2012, 10:27
hi,

ok, danke für eure antworten. was anderes als weiß wäre sowieso nicht nach meinem geschmack gewesen für außen.

grüße, sven

sind leider net alle so, manche kommen auf die abenteuerlustigsten Ideen :-(

fndark
02.03.2012, 15:33
hehe, hab ich auch schon gesehen - war nen richtig grüner mit blauer kennzeichenbeleuchtung. sah irgendwie lustig aber auch abartig aus :-)
aber mal ne andere frage, wenn die auch nich ganz hierrein paßt:
ich bin am überlegen in die originale stoßstange, unten die 3 lamelen rauszuschneiden und mit nem gitter (weiß) zu zumachen genauso wie den derzeit schwarzen grill mit gitter zu versehen, was haltet ihr davon? so vom aussehen her?

Grüße, Sven

Magic Mike XXL
02.03.2012, 15:54
Nochmal zu der Kennzeichenbeleutung..
Was sicher richtig weiß wäre und auch zulässig ist wäre ein selbstleutendes Kennzeichen (3M)

Astra-Deluxe
03.11.2013, 14:30
Ich bin mit meinem Golf auch schon 2mal übern TüV mit LEDs in der KZ Beleuchtung.

Genauso schon im Astra bei meinem Vatta.

Ben1997
16.08.2016, 19:11
Also was das mit der Beleuchtung im Fußraum angeht, das is soweit ich weiß nur Währen der Fahrt untersagt was eigentlich totaler Käse ist denn Mercedes-Benz, Audi und die alle haben das ja auch nur da heißt es "Ambiente Beleuchtung" oder so und bei den ist es erlaubt auch während der Fahrt. Was natürlicht Richtig ist, ist das es beim Fahren nicht ablenken darf das heißt jz das auto in ne Disco auf Rädern umbauen ist völlig logisch aber das wird ja wohl jeder mit verstand selber wissen :D Aber ich habe bei meim Wagen auch Neon Röhren unter die sitze gebaut und so angebracht das es nach vorne und hinten in den Fußraum scheint und NICHT ablenkt / blendet da man sie nicht siht und nur der schein unter den sitzen sichtbar ist. Habe sie dessweiteren mit einem extra schalter angeschlossen das ich sie jederzeit Ein / Ausschalten kann.