PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschlepphackenöffnung Pflicht?



Ducki
22.06.2005, 08:02
Tach Leute.

wie siehts auss mit der abschlepphackenöffnung in der stossi?
ist die pflicht?

nicht oder ?

Camaro
22.06.2005, 08:21
doch da kommst du bei der friedrich nicht rum
hohl dir einen Deckel vom Vectra B Loch bohren deckel
mit 2 ponkten glasfaser Spachtelmasse fixieren (rückseite) und ab
zum lacker der Deckel fällt nicht auf und wenn du abgeschleppt
werden mußt deckel rausklopfen und später wieder anspachteln ist
keine Arbeit.

TDG
22.06.2005, 09:41
du bekommst generell keinen tüv auf stoßstangen wenn dieser deckel nicht da ist und ohne probleme zu öffnen ist...

Tiffi
22.06.2005, 10:19
bei meinem TÜV letztes jahr wurde nicht gemeckert...

obwohl ich die stoßstange gleich mit eintragen lassen hab

Donald the duck
22.06.2005, 11:06
normalerweise ist die pflicht aber ich kenne keinen der probs bis jetzt bekommen hat. und wenn man mal abgeschleppt werden muß...die stoßstange hat nur 2 schrauben und 2 niete. ann baut man se halt ab

CiC55
22.06.2005, 11:20
*grübel* Ich meine Hinten wre das keine Pflicht aber vorne muss man den haben glaub ich. Aber sicher binn ich mir da auch nicht unbedingt.

TDG
22.06.2005, 11:52
kommt auch wieder auf den tüv an...letztens war ich mitm kumpel beim tüv le lumma front fürn vectra b eintragen lassen der hat z.B. wert darauf gelegt

Donald the duck
22.06.2005, 12:19
*grübel* Ich meine Hinten wre das keine Pflicht aber vorne muss man den haben glaub ich. Aber sicher binn ich mir da auch nicht unbedingt.
In der ABE vom Rieger Heckansatz steht zB drinn das der abschlepphaken freibleiben muß. also wird es hinten auch pflicht sein

txw56
22.06.2005, 13:11
ist hinten aber keine Pflicht. Nur vorne.

LedererI
22.06.2005, 13:57
Bei mir ist hinten auch keine Öffnung mehr vorhanden, ist ein Gitter vor.
Bis jetzt hat auch noch niemand was gesagt, weder Grüne noch Tüv!

Zopiclon
22.06.2005, 16:19
hinten ist definitiv nicht pflicht, gewöhnlich sollte nach aussage eines aas die anhängelast dann ausgetragen werden...

Ducki
22.06.2005, 17:08
also im teilegutachten steht nichts in den Auflagen das die Öffnung sein muss...


die stossi ist nämlich schon beim lacker....

aber das hier hab ich gefunden ......: mist...

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

gebt mir mal tips .... gibts da irgend nen deckel den ichd a reinmachen kann unterm gitter glaub ich reichts net ....

Osirus
22.06.2005, 18:30
naja leicht zugänglich ist sie doch, packste dir nen passenden torx ins bordwerkzeug und gut...
Ich kann die in 5 minuten abbauen...

Camaro
22.06.2005, 18:34
Habs dir doch gesagt nimm vectra b deckel und nur mit
zwei punkten anspachteln und gut ist

Ducki
22.06.2005, 19:23
naja leicht zugänglich ist sie doch, packste dir nen passenden torx ins bordwerkzeug und gut...
Ich kann die in 5 minuten abbauen...

erklär mal das dem TÜV .... der ist meine einzige Sorge....

ich mach jetzn loch rein und stopf so nen deckel drauf , welcher auch beim Einarmer dabei ist , dann passtd es auch ....

wobei den hacen hab ich eh nie dabei.....

Matthias Bär
22.06.2005, 19:28
Ducki -> du hast die Friedrich Front von Mattig?? Da steht aber im Gutachten das eine Loch für die Abschleppeinrichtung vorgesehn werden muss. Ich glaube das steht bei der Anbauanleitung dabei. Ich hatte damals dieses Blatt einfach rausgenommen und der Tüv hatte dann auch nix weiter gesagt

MfG Matti

Ducki
22.06.2005, 19:30
Ja Matthias Bär, , steht in der anbauanleitung , die hätte ich eh rausgenommen ....

aber es steht nunmal ind er STVZO ...das ist das Problem ...

Matthias Bär
22.06.2005, 19:33
ich würd die einfach montieren und abnehmen lassen. Mehr als nein kann er nicht sagen und außerdem steht ja nix im Gutachten ;-)

MfG Matti

Tiffi
22.06.2005, 19:56
mach dir nicht sone Platte... am besten du hast noch was zum abnehmen... und da lässt du dir dann ne frage zu einfallen... das mit der front geht dann unter...

was es wahrscheinlich auch so würde...

Camaro
22.06.2005, 22:05
ist doch ganz einfach loch bohren und deckel rein ist doch kein ding

Ducki
23.06.2005, 06:15
jedes überflüssige Loch ist nunmal überflüssig ;)

silvercab
23.06.2005, 08:51
bei meinem kadett damals bist du auch nicht an den abschlepphaken gekommen.
das hat den tüv aber auch nicht gejuckt.
beim kadett ging ja die stoßstange eh leichter runter als beim astra.

roisi
02.07.2005, 02:22
Genau,bei meinem Kadett mußte die ganze Stossi runter und des auf ner Bundesstrasse,wo grade mein Kolben am Pleuel abgerissen war.

blueG263
02.07.2005, 04:56
vorne muss eine abschleppvorrichtung vorhanden und zugänglich sein um im schadensfall abgeschleppt werden zu können!

hinten ist keine pflicht! man ist ja nicht gezwungen jemanden zu ziehen wenn ein anderer einen schaden hat:

Ducki
02.07.2005, 08:13
vorne muss eine abschleppvorrichtung vorhanden und zugänglich sein um im schadensfall abgeschleppt werden zu können!

hinten ist keine pflicht! man ist ja nicht gezwungen jemanden zu ziehen wenn ein anderer einen schaden hat:

falsch , auch hinten ist pflicht , siehe STVZO

blueG263
02.07.2005, 09:02
ne..... is keine pflicht hinten!
als ich mein bodykit eintragen lassen hab hat der prüfer mir das so gesagt.....
vorne muss damit man gezogen werden kann und hinten is eigene sache..... du bist ja nicht verpflichtet jemanden abzuschleppen!

Ducki
02.07.2005, 14:58
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.



jetzt muss ich mich schon selbst zitieren ... man oh man ....

was manch ein TÜV prüfer sagt kann man sich eh wo hinschieben ....

gültig ist leider die STVZO , und da stehts genauso drinnen ....., da kann dein prüfer sich aufn Kopf stellen bleibt die gültig.....

ich könnt mich z.B. ja auch rückwärts abschleppen lassen .... wär ja auch kein ding .....

blueG263
02.07.2005, 17:47
naja...... mein prüfer hat mir die anhängelast gestrichen und damit brauch ich auch keine öse mehr hinten!

so is es bei mir! vorne pflicht, hinten nicht!

Ducki
03.07.2005, 10:48
wenn man sie austragen lässt isses rechtlich , ansonsten fährst du gerade ohne zulassung rum , egal was dein tüv sagt......

Maradona
04.07.2005, 14:52
so lange du in einer bestimmten Zeit dein Abschlepöse frei bokommst die zeit ist bis der Abschlepper kommt und somit keinen Verkehr behinderst ist das verdecken einer Abschleppöse erlaubt aber man muss damit rechnen (Extremefall dem ich niemand wünsch) wenn man selbst nicht in der lage ist die Abschleppöse freizubekommen (in der Zeit) muss man mit beschädigung und einem Busgeld wegen Verkehrsbehinderung rechnen.

Aber ich sag mal so auser Motorschaden wenn dein Auto soweit ist das es abgeschleppt werden muss dann kommt es auf die Schürze net mehr an.

Ducki
05.07.2005, 17:25
Stoßstange eingetragen ohne Abschlepphackenöffnung ..... :D

hat auch nicht nachgefragt danach .....

Maradona
05.07.2005, 19:07
und da machst du einen Wind hier ich habe es doch gesagt.
he he he Recht gehabt.
duckundweg

Ducki
05.07.2005, 19:11
noja nachfragen kostet ja nix (ausser ein paar dummen beiträgen *auchduckundwech ;) )

ne im ernst ... passieren wenn jetzt natürlich was tut und ich hab keine solche öffnung bin ich auch noch net ausn schneider , dan kostet es auch ....