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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : war heut beim tüv und hab nochwas gefragt --> RÜCKLEUCHTEN



MFried0815
09.01.2004, 22:03
also, da ich ja, wie manchebereits wissen, gefärbte rls hab, hab ich gefragt, ob das immer illegal ist, da manche ja sagen, dass die bis zu nem bestimmten grad gefärbt werden dürfen:

antwort: färben ist IMMER nicht erlaubt!!

an alle, die die md-tuning-weissen rls haben: also THEASTRADRIVER und FINCH:

ihr habt ja keinen reflektor dran...d.h. ihr müsst zusätzlich einen an euer auto machen, sonst kommt ihr nich durch den tüv! ihr sagtet ja, dass ihr da angerufen habt und nach dem reflektor gefragt habt und die gesagt haben, dass keiner drin ist....also ihr braucht zusätzlich einen!!!

MfG Martin

Brain
09.01.2004, 22:12
ist doch klar das es immer illegal ist,oder????
zu den hässlichen reflektoren,ne niemals 8)

Finch
09.01.2004, 23:13
moin...

aaaalso...

TheAstraDriver hat da angerufen und die meinten es müsste kein weiterer Reflektor dran.... selbst wenn... dann mach ich fürn tüv die originalen wieder dran... achneeee.... mist die sind ja ROT... LOL.... muss ich mir zur not noch ein paar originalen holen... aber der wird sich schon nciht ins hemd machen *g*....

TheAstraDriver
10.01.2004, 10:05
ich hab da angerufen genau....

die haben mir gesagt, es sind keine Reflektoren nötig...
die aussage kam mir ganz recht, weil ich die Teile eh scheisse find...
hab dann auch nimmer lang nachgehakt wieso ned und so... :D

hatte bis jetzt auch keine Probleme ohne die Teile..

und wie Brain schon sagt:

zu den hässlichen reflektoren,ne niemals 8)
da hab ich nix mehr hinzu zufüügen :mrgreen:

Eternity666
16.01.2004, 11:37
@MFried0815:

ach deshalb willst du auch meine Irmscher haben, weil die nen Reflektor haben oder ??

Fresh
16.01.2004, 11:41
müssen nicht nur schwarze Rückleuchten nen Refloktor integriert oder zusätzlich haben weil man ein parkendes Auto im Dunkeln sonst so schlecht sieht?

mein ich mal so gehört zu haben ;)

MFried0815
16.01.2004, 11:53
@MFried0815:

ach deshalb willst du auch meine Irmscher haben, weil die nen Reflektor haben oder ??

die gefallen mir eben, die ich von dir abkaufe! will die alten dreckdinger einfach loswerden...

Osirus
16.01.2004, 16:46
nein fresh, wenn man mal die stvzo betrachtet musste welche dranpappen

§53 StVZO Absatz (4)
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. [...] Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


Wenn ich das ganze richtig interpretiere erlischt ohne Rückstrahler die Beteibserlaubnis, die daraus resultierenden Konsequenzen sind ja allgemein bekannt... :wink:

MFried0815
16.01.2004, 17:19
nein fresh, wenn man mal die stvzo betrachtet musste welche dranpappen

§53 StVZO Absatz (4)
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. [...] Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


Wenn ich das ganze richtig interpretiere erlischt ohne Rückstrahler die Beteibserlaubnis, die daraus resultierenden Konsequenzen sind ja allgemein bekannt... :wink:


das spricht also gegen die rückleuchten von md-tuning...hab ich mir gedacht!

Osirus
16.01.2004, 17:57
naja nicht unbedingt dagegen, man muss halt reflektoren ranpappen...

Eternity666
10.02.2004, 06:47
kann man die Lampen nicht aufmachen und die original Reflektoren da
rein machen
wo sie bei Original Opel Leuchten auch sind ??

Bekommt man die Leuchten auseinander gebaut ??

-Astral-
10.02.2004, 07:42
Glaub ich kaum. Und dann sindse undicht und du hast das Wasser drin stehen.

TheAstraDriver
10.02.2004, 08:39
aufmachen kannst die vielleicht schon, aber ob die Lampenteile danach noch in einem Stück sind ist die andere Frage....

Eternity666
10.02.2004, 09:40
tja Mist, dann bleibt nur illegal oder Reflektor !!!

ist es denn ein Problem wenn grün weiß einen anhält und man überhaupt kein Gutachten hat ??

Silbervan
10.02.2004, 09:48
Habe ja jetzt auch die Schwarzen von Irmscher drann aber die Rückstrahler mache ich nicht drann, habe die aber im Handschuhfach immer dabei :-)

Eternity666
10.02.2004, 09:54
haben die von Irmscher nicht einen Reflektor ?? meine weissen hatten einen...

MD-Tuning schreibt mir, es gäbe für meine Leuchten keine Stelleungnahme !!
aber was mach ich wenn grün-weiß mich anhält und die ne ABE sehen wollen ??

Elchkuh
10.02.2004, 09:54
Naja, gibts denn ne Vorschrift, wie groß die Fläche der Reflektoren sein muss?
Brain hatte an seinen alten RL doch so Reflektorband aus dem Baumarkt, wenn man nur wenig dran haben muss, dann klebt man halt so nen 3mm großen Strich unten an die Kante ran.

@eternity
Sagst halt, du gibst dazu keine Stellungnahme ab :D

Silbervan
10.02.2004, 09:56
Die Reflektoen müssen ein E- Prüfzeichen haben sind also in der Größe festgelegt

Eternity666
10.02.2004, 09:58
suuuper... scheiss STVZO !!

ja dann muss ich mir mal was ausdenken

Silbervan
10.02.2004, 10:01
Das ganze Auto in Reflektor Lack Lackieren dann fallen die Dinger nicht auf *lol*

Eternity666
10.02.2004, 13:30
hat noch jemand ne Idee was man machen könnte ??

Asse
10.02.2004, 16:24
Und wie isses, wenn ich den Reflektor abdecke und die Scheinwerfer mit Spray töne und danach die Reflektoren wieder ab-abdecke ( :wink: )?

Dann hab ich doch die Rückleuchten getönt aber den Reflektor sieht man dann immer noch. Is das legal?

Pascha
10.02.2004, 16:26
leider auch nicht. jede veränderung der leuchteinheiten ist illegal.

Asse
10.02.2004, 16:31
Och shit, wird mal Zeit das die getönte Heckleuchten für de Stufe rausbringen!

Kann man denn die normalen für'n 3-oder 5-türer nich etwas anpassen? Die können doch nich so großartig anders gebaut sein!

Asse
18.02.2004, 20:42
Mein Kumpel hat sich nen Scheinwerfertönungsspray gekauft und hat dazu sogar ne TÜV-Erklärung, oder sowas ähnliches, bekommen in der steht das die mit dem Tönen verbundene Leuchtstärkenabnahme legal ist - also sowas wie nen ABE.

Der hat damit seine Vectra B Scheinwerfer getönt und die sehen richtig geil schwarz aus.

Auch in nem Katalog hab ich schon nen Spray gefunden bei dem kein Hinweis drauf stand der besagt das es nicht zugelassen sei!

Meint ihr das das wirklich legal ist?

fastandfurious
18.02.2004, 22:54
NEIN, isses net und jeder, der`s macht tut gut daran, net in einen unfall verwickelt zu werden ... das thema is`aber langsam auch schon ziemlich durch, da gibt`s maasieg thread`s zur frage, darf ich schwarze rl`s fahren ...

wiehder
19.08.2006, 15:59
- entfernt - :evil:

Donald the duck
19.08.2006, 18:30
da sie aber jetzt hinter einem getöntem glas sind kann nicht gewährleistet sein das sie noch so weit rückstrahlen wie vorher. also isses genaus net legal wie wenn du keine drann hast. aber im normalfall wirst du damit keine probs mit den grünweißen bekommen. wenn man aber pech hat...

Maxx
19.08.2006, 19:17
und wie schauts mit den nebelschlussleuchten aus?
die können ja so auch nicht mehr richtig leuchten

hol dir doch so nen flexibles reflektierendes klebeband und kleb nen streifen unten rüber über die leuchten
praktisch da wo der reflektor bei den originalen oder irmscher leuchten sitzt :)

Flieger
19.08.2006, 19:53
Das würd dann auch am wenigsten stören!

Maxx
19.08.2006, 20:01
eben :)

X18XE1-Z147
19.08.2006, 21:19
wär dann allerdings auch ohne e-zeichen.... :roll:

murdoc
19.08.2006, 22:01
Das ist halt das Problem bei den MHW Rückleuchten.
Da sind die von Irmscher schon praktischer. ;)

Aber diese Lösung finde ich auch nicht gerade schön. Die wirken da total fehl am Platz. Aber gut, es ist evtl. eine Lösungsmöglichkeit.

X18XE1-Z147
19.08.2006, 22:23
Da sind die von Irmscher schon praktischer. ;)


dafür sind aber halt auch net schwarz, sondern grau....

Flieger
20.08.2006, 00:19
Und wenn dir irgendjemand ans Bein pissen will biste gleich reif!

Flieger
20.08.2006, 12:00
war das an mich gerichtet?


Und wenn dir irgendjemand ans Bein pissen will biste gleich reif!


Nein, ich meine dich nicht! Also nicht gleich "ange..." fühlen! :D :D

X18XE1-Z147
20.08.2006, 12:49
war das an mich gerichtet?


Und wenn dir irgendjemand ans Bein pissen will biste gleich reif!


Nein, ich meine dich nicht! Also nicht gleich "ange..." fühlen! :D :D

war nich angepisst, deswegen hab ich ja gefragt... ;) :D