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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : war heut beim TÜV und hab wegen UBB nachgefragt



MFried0815
09.01.2004, 21:58
hi,

also ich war mal da, da ich zur hu im april oder mai muss. hab gefragt, ob ich mit meiner ubb durch den TÜV komme, da sie ja auf türkontakt gestellt ist und somit NIE bei der fahrt an sein kann *zwinker* (vom schalter, mit dem ich das umstellen kann hab ich nix gesagt).
dan hab ich dem gesagt, dass ich von der AUTOBILD n wisch hab, wo das steht, dass die ok ist, wenn sie über tk läuft...hatte ich damals von irgendwen hier ausm forum...das hatte ich ausgedruckt und dem gezeigt. dann hat der folgendes gesagt:
also wenn EIN E-PRÜFZEICHEN auf den röhren ist, kann er, wenns über tk läuft, theoretisch durchgehen lassen. er sagte, es gibt dazu keine genaue gesetzmässigkeit. es liegt aber am prüfer....der kann ja oder nein sagen, wie er grad lustig ist!

meine rühren haben KEIN e-prüfzeichen...gibts das überhaupt??

so, jetzt gebt mal euren senf dazu :wink:

MfG Martin

09.01.2004, 22:00
Ich denke weniger, das es welche mit E-Prüfzeichen gibt, sonst wäre UBB ja erlaubt ...

Hartibarti
09.01.2004, 22:03
hmm schon eine gefunden mit e zeichen :-)

http://www.auto-ersatzteileservice.de/shop/index.html?exterieur_kfz_unterbodenbeleuchtung.htm

MFried0815
09.01.2004, 22:08
hmm schon eine gefunden mit e zeichen :-)

http://www.auto-ersatzteileservice.de/shop/index.html?exterieur_kfz_unterbodenbeleuchtung.htm


coole sache! also meine haben keins :cry:

Denny
09.01.2004, 22:09
Das mit der UBB wird wohl immer ein Tanz auf der Eierschale sein die sollen sich mal nicht so haben wenns nur über den TK geht ist es doch okay *g*

Bei mir spinnen die auch immer manchmal wegen den LED SML von Hella herum obwohl die auch ein e zeichen besitzen und ich die ganz nach ABE eingebaut habe

Scheiss Tüv :D

Hartibarti
10.01.2004, 08:51
kannst mir vielleicht nochma den wisch schicken von forum hier wo das drauf steht???

thartberger@yahoo.de

TheAstraDriver
10.01.2004, 09:53
die Röhren von Alfatec sollen auch nen E-Zeichen haben

dass es am Prüfer liegt, is eh klar....also am besten nen jüngeren suchen...der erst bei dem verein angefangen hat :mrgreen:


ich werd jetzt ne UBB mit Superflux bauen, die is dann nimme so auffällig 8)

@Denny:
ich dachte schon ich bin allein mit dem Problem...hatte auch schonmal Stress wegen den SMLs, allerdings ned mitm TÜV, sondern mit grün-weiß :evil:

zoranxxx
10.01.2004, 10:27
Also auf der Seite steht nichts von E - Prüfzeichen. Ich les da immer nur was von CE. Und das heißt geprüfte Sicherheit. Das Zeichen findest Du auf fast allem was nicht gerade ein Lebensmittel ist. Also nix TÜV frei.

Denny
10.01.2004, 16:14
@zoranxxx

Wo meinst du UBB oder die SML?

derWirrer81
10.01.2004, 16:21
Die UBB von dem Link oben.
CE bedeutet nur, dass das teil einen bestimmten Sicherheitsstandard entsprechen. Hat aber gar nichts, ganz und gar nichts mit einem Auto zu tun.

D'amato
10.01.2004, 16:35
Hi,
Mal was anderes, wieviel können die Grün Weißen einem denn überhaupt abknöpfen wenn man mit UBB fährt. Hab letzen jemand gesehen (Ami) der damit durch die Stadt gefahren ist.

Denny
10.01.2004, 16:38
Abknöpfen? Ich würd mal sagen darfst auf der Stelle aussteigen die haben auch das Recht ein Auto auf der Stelle still zu legen.

Hartibarti
10.01.2004, 19:05
hat jemand vielleicht den wisch für mich brauch den muss den mal beim tüv oder dekra vorlegen

opelmurdock
10.01.2004, 19:33
wäre super wenn jemand den link hier rein setzten könnte. ich muss demnächst auch zur rennleitung

derWirrer81
10.01.2004, 20:12
Artikel hin und her.
Neonröhren darfst du vielleicht innen einbauen, aber aussen braucht alles eine Zulassung für den Strassenverkehr, sonst darf das Teil gar nicht montiert sein. Egal worüber geschaltet.

Darfst dir ja auch keine Mikrowelle auf den Kofferraumdeckel montieren, obwohl die ja nur zu Hause in der Garage an der 220V-Dose gehen würde.

AstraDevil
11.01.2004, 01:10
@ NOS

die amis haben das glück das die deutschen cops keine befugnis haben.können sich z.b. felgen drauf hauen die 5cm aus dem radkasten schauen.hab schon genug kontrollen gesehen wo ein deutscher und ein ami die gleichen schchen dran hatte.der ami durfte fahren und der deutsche durft rechts ran.

MFried0815
11.01.2004, 15:20
@ NOS

die amis haben das glück das die deutschen cops keine befugnis haben.können sich z.b. felgen drauf hauen die 5cm aus dem radkasten schauen.hab schon genug kontrollen gesehen wo ein deutscher und ein ami die gleichen schchen dran hatte.der ami durfte fahren und der deutsche durft rechts ran.


das glaub ich nich,d ass die hie rihre ubbs anhaben können...die dürfen in amiland auch ihre knarren haben und wenn sie hier erwischt werden, dann...

AstraDevil
11.01.2004, 15:23
@ MFried0815

waffen sind was ganz anderes.du mußt das so sehen die amis fallen nicht unter die deutschen tüv regeln,somit kann die polizei da auch nix gegen machen.

Hartibarti
11.01.2004, 15:55
ähm ich brauch mal das teil wo du deinem prüfer geschickt hast oder kann jemand mal den link hier rein tun.

MFried0815
11.01.2004, 16:56
ähm ich brauch mal das teil wo du deinem prüfer geschickt hast oder kann jemand mal den link hier rein tun.


hmm, den link hab ich nichtmehr...hatte damals glaub ich DENJO reingestellt....

Hartibarti
11.01.2004, 16:58
ja aber den zettel hast du doch noch kannst ja einscannen und hier reinstellen

Maxx
11.01.2004, 19:38
hab gerade die tage nen bericht im tv gesehen das solche lichterspielerein ab 2004 stärker bestraft und kontrolliert werden :shock:
hab den bericht leider nicht ganz gesehen...

mal so ganz allegemein :)

MFried0815
11.01.2004, 20:23
also meine eltern hatten wohl auch nen bericht gesehn..die regierung will sogar n gesetz machen, welches blaues licht im und am auto verbietet...

:roll:

Artlost
11.01.2004, 23:32
die regierung will sogar n gesetz machen, welches blaues licht im und am auto verbietet...

lol, dann müssen die WOBs ihre Tachos ausbauen und die allermeisten ihre Radios...

astraott
12.01.2004, 00:03
naja, wenn sie blau verbieten, steigen wir halt alle auf rot um! :lol:

TheAstraDriver
12.01.2004, 09:20
waaaas, blau verbieten, die haben doch wohl einen an der Birne.... :evil:

bei mir kommt blau ned ausm G raus, das is sicher, egal welches Gesetz die da machen(wollen) :P

mirco
12.01.2004, 09:39
Das ist Quatsch. Am Fahrzeug ok, was von innen rausleuchtet ok, aber werden einen Teufel tun Designelemente zu verbieten und die Beleuchtung gehört nunmal dazu. Ist vermutlich wieder mal so eine Gerücht was der Bruder von der Tante von meinem Nachbar seiner Tochter deren Schwiegermutters Großenkels Freund gehört hat.

Was aber fakt ist dass so ein fähiger Politiker wie unser Herr "setz alles in den Sand" Stolpe erstmal seine Maut in den Griff kriegt. Der gehört entlassen, sorry für den politischen beitrag und offtopic aber musste sein.

@lippe E Prüfzeichen heisst nicht sofort erlaubt. ;-)

Die Sache mit der UBB haben wir doch auch schon xmal durchgekaut und sind immer zum selben ergebnis gekommen. Also bitte lasst es nicht ausufern sonst wirds noch unübersichtlicher

VILEDA
12.01.2004, 10:39
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=4...d=&_language=de

MFried0815
12.01.2004, 18:28
quote] lol, dann müssen die WOBs ihre Tachos ausbauen und die allermeisten ihre Radios...[/quote]


das bezieht sich bestimmt nich auf radios und tachos *TZTZ* !

ne ne....

d.h. fussraumbeleuchtung und ubb und sowas, kapiesch?

derWirrer81
12.01.2004, 19:22
Gegen eine Fussraumbeleuchtung kann auch ein TÜV nichts sagen, wenn sie von aussen nicht sichtbar ist.
Und eine E1-Zertifizierung braucht sie natürlich. Sonst darf sie im Auto nicht mehr verbaut werden.

zoranxxx
12.01.2004, 19:35
Blaue Beleuchtung am oder im Fahrzeug wird defenitiv ab 01.04.04 verboten sein. Die Gesetzesvorlage gibts und sie wird auch " abgesegnet ". Alles Fahrzeugspezifische mit E - Kennzeichnung ist erlaubt und Eintragungsfrei. Und soweit mir bekannt ist gibt es nicht eine einzige Universalfußraumbeleuchtung mit E - Prüfzeichen.

MFried0815
12.01.2004, 19:49
Blaue Beleuchtung am oder im Fahrzeug wird defenitiv ab 01.04.04 verboten sein. Die Gesetzesvorlage gibts und sie wird auch " abgesegnet ". Alles Fahrzeugspezifische mit E - Kennzeichnung ist erlaubt und Eintragungsfrei. Und soweit mir bekannt ist gibt es nicht eine einzige Universalfußraumbeleuchtung mit E - Prüfzeichen.


danke für deine unterstützung! auch wenn mir hier wieder keiner glaub!!!

aber ubb mit e-prüfzeichen belibt trotzdem umstritten...

MfG Martin

mirco
13.01.2004, 06:50
Fussraumbeleuchteungen brauchen keine E Kennzeichnung. Das ist Quatsch. Die E Kennzeichnung bedeutet, dass diese Beleuchtungseinheit Zulassungspflichtig ist im Sinne der gesetzlichen Forderungen sprich ECE.

Was Du vermutlich meintest ist, dass sie nach EWG geprüft ist.

Eine Fussraumbeleuchtung ist kein zulassungspflichtiges Teil. Wäre ja noch schöner wenn ich bei der Arbeit noch mehr Ausleuchten darf als ich ohnehin schon tu.

Umstritten bleibt die UBB dem oberen Text nach überhaupt nicht. Da ists klar beschrieben dass nicht erlaubt. Auch bei ausgeschalteter Zündung.

Und die Sache mit dem E Prüfzeichen ist auch nichtig solange da nicht noch die Zulassungsnummer dabei steht und die Typennummer. die stehen immer über und unter dem Ring mit dem E.

Zopiclon
13.01.2004, 08:01
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.


das stimmt so nicht ganz, rennwagen (rallye/offroad) fahren auch legal mit auf strassen nicht zugelassener beleuchtung durch die gegend, sie ist ebend abgedeckt, aber der anbau ist zulässig nur eben der betrieb nicht!