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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigentümer eines Fahrzeugs



Razer
28.05.2005, 20:00
Wer is der Eigentümer eines Fahrzeugs? Der jenige der im Fahrzeugbrief eingetragen ist??? Ich bin noch neu in dem Gebiet hab heute mein auto gekauft und es wird dann über meinen Vater angemeldet (was natürlich viel günstieger kommt)! Aber mein Vater wird dann ja auch als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen ist er damit auch Eigentümer? (Kaufvertrag auf meinen Namen!!!) :?:

Vielleicht ne dumme frage hab da aber kein plan von

Dabke für eure Hilfe :)

-=DGX=-
28.05.2005, 20:03
Dein Vater ist dann der eigentlich Eigentümer des fahrzeges jo... Mein Astra läuft auch über meinen Dad aber das Geld für Versicherung wird schön von meinem Konto abgebucht!

Razer
28.05.2005, 20:10
Was heißt eingentlich? :) Also ich hab das Auto ja auch gekauft und bezahlt dann will ich ja auch das es "rechtlich" gesehen mir gehört und nicht meinem Vater weil er es angemeldet hat :x

-=DGX=-
28.05.2005, 20:14
Wenn du schriftlich haben willst das es dir zu 10% gehört musste das Auto über dienen namen laufen lassne und dann auch mehr Versicherung zahlen... ich habe mein Auto auch Bar auf die Hand bezahlt und jeder Cent steckt ind er Mühle von mir drinne... ich sehe mein Auto als mein Eigentum an auch wenn im Fahrzeugbrief der Vorname meines Vaters drinne steht!

MIG29
28.05.2005, 20:21
Der im Brief steht gehört auch der Wagen.Wenn du mal MIst mit den Wagen machst werden die auch immer erst an deinen Vater tretten und fragen warum er zb bei der Kontrolle abgehauen ist ;)

-=DGX=-
28.05.2005, 20:25
Man kann doch angeben wer der 2. Fahrer des Wagens ist oder sowas... ich hatte mit meinem Ford Escort 2 mal einen Unfall gehabt (nicht mein verschulden gab aber gutes geld) und da gab es nie ein Problem... Geld wurde auch sofort auf mein Konto überwiesen und der Gutachter hat vorher einen Termin mit mir ausgemacht!
Sehe es einfach als dein eigen an! ich tue es :) Mein Dad darf auch ned mit meinem Astra fahren ;)

Brain
28.05.2005, 22:11
eingetragen im brief: eigentümer
fahrer: besitzer

zoranxxx
29.05.2005, 07:33
Regel es über einen Eigentumsvorbehalt und du bist auf der sicheren Seite. Fahrzeug kann nicht gepfändet werden und gelangt nicht in die Erbmasse. Machen Banken genauso. Da stehst du auch im Brief und trotzdem bist du nicht der Eigentümer.

Mane
29.05.2005, 08:18
eingetragen im brief: eigentümer
fahrer: besitzer

Versicherungsnehmer: kann auch eine dritte Person sein. Wenn Du ne reiche Oma findest, die Dir die Versicherung zahlt, ist das auch ok.

MrSirScott
29.05.2005, 10:08
fahrzeugschein = halter
fahrzeugbrief = eigentümer
verischreungsnehmer nicht gleich halter = bei fast allen Versicherern Zuschlag

Maggus
29.05.2005, 10:46
ähm... also ich stehe in meinem Fahrzeugschein- und brief als Halter drin. Trotzdem ist aber meine Versicherung günstiger, da die über meinen Dad läuft. Warum macht ihr das denn nicht auch so? Dann gibts auch keine Probleme mit dem Eigentum.

Silberling
29.05.2005, 11:42
der der den Brief in händen hält ist der Eigentümer oder warum bleibt der Brief bei der Bank wenn du ein Auto auf pump kaufst?

Zopiclon
29.05.2005, 11:57
Eigentum

Eigentum ist das umfassende Herrschaftsrecht, das eine Person an einer Sache haben kann. Der Eigentümer darf mit der Sache rechtlich und tatsächlich nach seinem Belieben verfahren. Er darf, sofern keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die Sache nutzen, verkaufen, zerstören usw.

Besitz

Besitz bedeutet die tatsächliche Herrschaft einer Person über einen Gegenstand. Demzufolge kann diese Person über den Gegenstand verfügen. Er gehört jedoch nach wie vor dem Eigentümer. Besitzer bekommen eine Sache vom Eigentümer geliehen, vermietet etc. Kauft sich beispielsweise jemand ein Auto und fährt selbst damit, so ist er Eigentümer und gleichzeitig Besitzer des Autos. Leiht er jedoch sein Auto einem Bekannten für eine Ausflugsfahrt, so bleibt er Eigentümer des Autos. Der Bekannte ist für die Zeit der Ausflugsfahrt der Besitzer des Autos.


Im Fahrzeugbrief sollen Halter und Eigentümer übereinstimmen. Ist jemand im Fahrzeugbrief eingetragen, sieht es objektiv betrachtet so aus, als sei er Eigentümer des Wagens.
Besitzer ist jeweils der, der über das Fahrzeug verfügen kann, also der Fahrer.




http://sfz-mainz.de/dateien/abhandlungen/fahrzeugbrief.htm

Silberling
29.05.2005, 12:10
Ist ja gar nicht so einfach also ist der der besitzter der den schlüßel hat?

Michael(H)
29.05.2005, 12:12
Fahrzeug kann nicht gepfändet werden und gelangt nicht in die Erbmasse. Machen Banken genauso. Da stehst du auch im Brief und trotzdem bist du nicht der Eigentümer.

fahrzeug kann sehr wohl gepfändet werden, da es bei einer pfändung auf den besitz und nicht das eigentum ankommt; der tatsächliche eigentümer kann jedoch gegen die pfändung vorgehen; sofern das fahrzeug bereits versteigert wurde, setzt sich das ehemalige eigetumsrecht am fahrzeug am versteigerungserlös fort.

Mane
29.05.2005, 16:55
fahrzeugschein = halter
fahrzeugbrief = eigentümer
verischreungsnehmer nicht gleich halter = bei fast allen Versicherern Zuschlag

Schein / Brief: Fahrzeughalter und somit Eigentümer
der, der drinsitzt und rumfährt: Fahrer und somit Besitzer
der, der dafür die Versicherungen zahlt: Versicherungsnehmer

Selbst wenn die Bank den Brief körperlich hat, steht nicht sie als Halter drin, dabei gehts - wie meine Vorredner schon sagten - um Eigentumsvorbehalt und solche Sachen.

Man sollte sich nur auch um viel kleinere Sachen mal Gedanken machen wenn Halter / Fahrer / Versicherer unterschiedliche Personen sind:

Beispiel(e):
- Fahren mit einem Reifen, der unter der Mindestprofiltiefe ist: Macht Punkte + Geldstrafe für Halter (der im Brief und Schein) und (!!!) Fahrer (der drinsitzt und fährt). Wenn dann noch ein Unfall dazukommt -> kein Versicherungsschutz. Die Versicherung wird zahlen und sich dann vom Versicherungsnehmer die Summe zurückholen....was der dann machen kann, außer sich eine aufs **** hauen, keine Ahnung ?!
- Fahrer verursacht nen Unfall und begeht Fahrerflucht, Kennzeichen wird gesehen: Halter ist prinzipiell erstmal haftbar, muß nachweisen, daß jemand anders gefahren ist.
- Fahrer wird geblitzt: Halter bekommt den Bußgeldbescheid, kann sich dann dazu äußern, wer gefahren ist.
- Fahrer verursacht Bagatellschaden -> Haftpflichtversicherung: Versicherungsnehmer wird angeschrieben und kann dann auf den Fahrer verweisen, bei Hochstufung wird der Versicherungsnehmer hochgestuft. Hat der Versicherungsnehmer mehrere Fahrzeuge auf sich laufen, werden (normalerweise) alle Verträge hochgestuft.

Wenn man also so ne Trennung von Halter, Fahrer und Versicherungsnehmer macht, sollte man die betreffenden Personen schon genau kennen....und sich auch über die möglichen Tragweiten bewusst sein.