BeatMaster
14.03.2015, 18:24
Hallo,
ich weiß, das es im Forum genug Leute mit Ahnung oder vielleicht auch mit einem ähnlichen Problem geben wird. :)
Ich habe meinen alten Elektro Rasierer, da ich zu Weihnachten einen Neuen bekommen habe, auf Ebay verkauft.
Verkauft am 31. Januar und auch ein paar Tage danach versendet.
In der Ebay Auktion schloß ich Rücknahme und Gewährleistung aus.
Jetzt hat der Käufer am 13.März einen Ebay Fall eröfnet, das die Beschreibung vom Artikel abweicht.
Der Käufer moniert nach 5 Wochen, das der Rasierer laute Geräusche gemacht hat und er ihn zum Braun Kundendienst gegeben hat und für 98 EUR neue Teile bekommen hat.
Er möchte jetzt den Kaufpreis zurück haben.
Ich weiß durch Google nun, das man als privater Käufer die Ware zurück nehmen muss, wenn diese einen verschwiegenen Mangel hat.
Ich antwortete deshalb, das der Rasierer bis zum Verkauf ohne Probleme funktionierte und er nicht nach 5 Wochen und einer positiven Ebay Bewertung erwarten kann, das ich ihm Geld zurück gebe. Wenn der Rasierer beim Kauf schon defekt gewesen sein sollte, dann hätte er es gleich schreiben sollen und vorallem bevor er ihn in Reparatur gibt.
Er antwortete, das der Rasierer eben von Anfang an laute Geräusche gemach hat, (ich denke mir, ja, er ist ja auch im Betrieb), deshalb hat er für die Reinigungsstation Flüssigkeit gekauft und hat gehofft es würde besser werden, nur seit dem hätte er auch noch Aussetzer im Betrieb und er hat ihm zum Kundendienst gegeben.
Ich wollte, bevor ich weiter schreibe mal nach Eurem Rat fragen.
Ich wollte antworten, das ja der Betrieb, ausgenommen der nicht nachvollziehbaren lauten Geräusche, funktioniert hat. Und erst nachdem er die Reinigung vorgenommen hat, es zu Aussetzern kam. Damit sagt er mir ja, das die Aussetzer erst nach seinem Handeln statt fanden. Und somit der Mangel vorher noch nicht bestanden hat.
Er hätte mir auch, bevor er den Rasierer zum Kundendienst gibt, noch um die Rückerstattung bzw. die Rücknahme beten können.
Aber nach der Reparatur und nach 5 Wochen sehe ich es nicht ein, das ich noch in der Haftung stehe.
Oder liege ich da falsch. Und ich weiß, das der Rasierer funktioniert hat, ich biete keine kaputte Ware an.
Da der Fall über Ebay läuft, hoffe ich, dass mir Ebay recht gibt und er nach 5 Wochen nicht mehr von einem Mangel sprechen kann, der schon vor dem Kauf bestanden hat.
Ich will niemand zu Nahe treten, aber was ist, wenn er jemand kennt, der ihm so eine Rechnung ausstellt und nur das Geld für die Ware zurück will.
Falls ich im Unrecht bin, würde das heißen, ich bezahle den Kaufpreis zurück und er behält die Ware, weil die reparierte ich bestimmt nicht wieder bekomme.
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.
MfG
Beat
ich weiß, das es im Forum genug Leute mit Ahnung oder vielleicht auch mit einem ähnlichen Problem geben wird. :)
Ich habe meinen alten Elektro Rasierer, da ich zu Weihnachten einen Neuen bekommen habe, auf Ebay verkauft.
Verkauft am 31. Januar und auch ein paar Tage danach versendet.
In der Ebay Auktion schloß ich Rücknahme und Gewährleistung aus.
Jetzt hat der Käufer am 13.März einen Ebay Fall eröfnet, das die Beschreibung vom Artikel abweicht.
Der Käufer moniert nach 5 Wochen, das der Rasierer laute Geräusche gemacht hat und er ihn zum Braun Kundendienst gegeben hat und für 98 EUR neue Teile bekommen hat.
Er möchte jetzt den Kaufpreis zurück haben.
Ich weiß durch Google nun, das man als privater Käufer die Ware zurück nehmen muss, wenn diese einen verschwiegenen Mangel hat.
Ich antwortete deshalb, das der Rasierer bis zum Verkauf ohne Probleme funktionierte und er nicht nach 5 Wochen und einer positiven Ebay Bewertung erwarten kann, das ich ihm Geld zurück gebe. Wenn der Rasierer beim Kauf schon defekt gewesen sein sollte, dann hätte er es gleich schreiben sollen und vorallem bevor er ihn in Reparatur gibt.
Er antwortete, das der Rasierer eben von Anfang an laute Geräusche gemach hat, (ich denke mir, ja, er ist ja auch im Betrieb), deshalb hat er für die Reinigungsstation Flüssigkeit gekauft und hat gehofft es würde besser werden, nur seit dem hätte er auch noch Aussetzer im Betrieb und er hat ihm zum Kundendienst gegeben.
Ich wollte, bevor ich weiter schreibe mal nach Eurem Rat fragen.
Ich wollte antworten, das ja der Betrieb, ausgenommen der nicht nachvollziehbaren lauten Geräusche, funktioniert hat. Und erst nachdem er die Reinigung vorgenommen hat, es zu Aussetzern kam. Damit sagt er mir ja, das die Aussetzer erst nach seinem Handeln statt fanden. Und somit der Mangel vorher noch nicht bestanden hat.
Er hätte mir auch, bevor er den Rasierer zum Kundendienst gibt, noch um die Rückerstattung bzw. die Rücknahme beten können.
Aber nach der Reparatur und nach 5 Wochen sehe ich es nicht ein, das ich noch in der Haftung stehe.
Oder liege ich da falsch. Und ich weiß, das der Rasierer funktioniert hat, ich biete keine kaputte Ware an.
Da der Fall über Ebay läuft, hoffe ich, dass mir Ebay recht gibt und er nach 5 Wochen nicht mehr von einem Mangel sprechen kann, der schon vor dem Kauf bestanden hat.
Ich will niemand zu Nahe treten, aber was ist, wenn er jemand kennt, der ihm so eine Rechnung ausstellt und nur das Geld für die Ware zurück will.
Falls ich im Unrecht bin, würde das heißen, ich bezahle den Kaufpreis zurück und er behält die Ware, weil die reparierte ich bestimmt nicht wieder bekomme.
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.
MfG
Beat