PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : blaue beleuchtung =>Tüv erlaubt???



ice
18.04.2005, 20:56
wollt mal wissen ob die blaue beleuchtung vom tacho vom tüv abgesenet werden muss oder ob es so geht???

mfg
ice 8)

Helldriver666
18.04.2005, 21:07
Hey ho, also ich sag mal nein und mehr nich, denn ich weiß nich, ob das erstellen von Themen, die schon 100mal vorhanden sind mit den Mods abgesenet werden muss oder ob es so geht??? :smile2:

DominikP
18.04.2005, 21:48
Nein!
Meine blaue Innenbeleuchtung ist glaub ich net legal! In den Stvo steht, dass man bei brennender Innenraumbeleuchtung ohne Probleme fahren können sollte! Bei mir brennen in der Nacht die Augen durch wenn ich die bei der Fahrt anmache ^^

Insanity.
18.04.2005, 22:28
Soweit ich weiss ist die Farbe der Beleuchtung der Instrumente, wie Tacho, nicht vorgeschrieben. Im Tacho müssen nur einige Symbole ihre Farbe beibehalten, zB die Fernlichtlampe muss blau bleiben.
Vom TÜV muss das Ganze nicht abgenommen werden und es ist erlaubt, solange es den Fahrer nicht ablenkt.

Soweit mein Wissensstand :wink:


Wenns nicht so ist hab ich auch ein grosses Problem, denn bei mir ist fast alles Umgebaut :)

Janemann
18.04.2005, 23:23
tacho kannste blau machen.....Golf IV hats ja auch. Aber die Innenbeleuchtung muss weiß bleiben soweit ich weiß

Flieger
18.04.2005, 23:33
Man darf im Innenraum fast alles farblich ändern. Bis auf Blinkerleuchten (grün), Fernlicht (blau),...
Bei der Innenraumbeleuchtung ist die Farbe auch egal. Diese darf während der Fahrt sowieso nicht leuchten, weil dies andere Auto irritieren könnte.
Hab nen Mann vom Tüv gefragt...

Astra-Sportsline
20.04.2005, 23:21
jo
GOlf ist ja das beste beispiel
der hat ja von werk aus blaue beleuchtung


also ists erlaubt

Chriss_OPC
21.04.2005, 01:34
Man darf im Innenraum fast alles farblich ändern. Bis auf Blinkerleuchten (grün), Fernlicht (blau),...


So ist es, zumindest in Österreich



Bei der Innenraumbeleuchtung ist die Farbe auch egal. Diese darf während der Fahrt sowieso nicht leuchten, weil dies andere Auto irritieren könnte

außer Fußraumbeleuchtung!!! Ich würde einmal sogar von Polizei aufgehalten (norm. Kontrolle), Fußraumb. war die ganze zeit eingeschaltet, und keiner hat was gesagt :wink:

loudlos
21.04.2005, 06:34
jo
GOlf ist ja das beste beispiel
der hat ja von werk aus blaue beleuchtung


Weil manche das Serinmäsig haben heißt es aber noch lange nicht das man es auch einbauen darf. Aber in dem Fall können Sie glaube ich nix sagen.

Man muss halt noch die Zeiger und Geschw. erkennen können.

aber eingetragen werden muss sowas nicht ;)

und hier => http://wiltec.info/faq/index.php?action=show&cat=64

Insanity.
21.04.2005, 16:04
außer Fußraumbeleuchtung!!! Ich würde einmal sogar von Polizei aufgehalten (norm. Kontrolle), Fußraumb. war die ganze zeit eingeschaltet, und keiner hat was gesagt :wink:

Kommt aber sicher auf den Polizisten an. Glaube nicht das ich mir sowas hier in meiner Stadt erlauben darf :(

Flieger
21.04.2005, 17:07
Man darf im Innenraum fast alles farblich ändern. Bis auf Blinkerleuchten (grün), Fernlicht (blau),...


So ist es, zumindest in Österreich



Ist bei uns genauso!!!







Bei der Innenraumbeleuchtung ist die Farbe auch egal. Diese darf während der Fahrt sowieso nicht leuchten, weil dies andere Auto irritieren könnte

außer Fußraumbeleuchtung!!! Ich würde einmal sogar von Polizei aufgehalten (norm. Kontrolle), Fußraumb. war die ganze zeit eingeschaltet, und keiner hat was gesagt :wink:




Fussraumbeleuchtung darf während der Fahrt auch nicht leuchten!!! Kommt ganz auf die Polizisten an. Man darf diese mit der Innenraumbeleuchtung schalten sozusagen als Einstiegshilfe.

loudlos
21.04.2005, 17:19
gibts au ein schreiben vom tüv bei blauertacho.de

StevenM@c
22.04.2005, 15:51
bei der fussraum beleuchtung gibts glaubig auch ne aussnahme wenn du uv-licht verbaut hast bzw. ich meine das uv-licht nicht erlaubt ist.

ice
23.04.2005, 08:12
alles klar danke für euere antworten werde vielleicht mal zum tüv fahren und vorher fragen wie es mit der blauen beleuchtung aussieht

mfg
ice 8)

StevenM@c
23.04.2005, 10:16
dann frag mal plz nach ob sich das mit dem UV licht geändert hat :wink: thx 8)

Storm
24.04.2005, 18:13
Hi,
ich hatte auch mal beim TÜV nachgefragt.
Die Farbe der Tachobeleuchtung ist egal, es muss nur ablesbar sein.


mfg
Storm

Astrafahrer2007
28.11.2007, 19:25
hat jemand dazu vielleicht nen stvo auszug oder noch beser nen tüv oder dekra bericht???

Flieger
28.11.2007, 20:08
Brauchste nicht!
Ich war damit schon 2 mal bei der Dekra zur HU und hab extra gefragt was erlaubt ist. Solange die Beleuchtung den Fahrer nicht blendet ist das völlig ok!

tree-snake
28.11.2007, 20:43
Gibt Tüv Prüfer die sowas eintragen.

Ich werd vielleicht bald meine FRB und ne Einstiegsbeleuchtung unter den Schweller eintragen lassen.

Astrafahrer2007
28.11.2007, 21:42
Flieger, hast die die an einem seperatem Schalter angeschlossen das du die während der Fahrt anmachen kannst oder ist die am Türkontaktschalter angeschlossen???

Flieger
28.11.2007, 21:46
Die Tachobeleuchtung??? Die geht mit dem Lichtschalter an.

Huged25
02.12.2007, 18:19
ICh glaub oberhalb des Fensters, also alles was da nicht Original Leuchtet ist Illegal!!!

A.J.
02.12.2007, 20:07
Vor Jahren habe ich mal nen Brief an die Deka geschrieben...
Da steht alles drin, was man wissen muss! 8)


Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe einen Flyer eines Tuners erhalten, der sog. Unterbodenbeleuchtung (UBB) anbietet.
Da es wohl ein super Angebot ist und wir alle kurz davor stehen uns jeweils ein UBB-Set zu bestellen, steht quasi nur noch eine kleine Hürde vor uns: Der TÜV / DEKRA bzw. die Polizei.
Und jetzt zu meinen beiden Fragen
Nummer 1: Warum ist es hier in Deutschland verboten und in welchen Paragraphen (bitte mit Zitat wenn möglich) der STVo steht geschrieben, dass an meinem Fahrzeug keine UBB während der Fahrt leuchten darf?
Ich nehme mal an, dass sehr wahrscheinlich in Ihrer Mail ein Satz stehen wird, der besagt, dass die UBB eines Fahrzeugs andere Verkehrsteilnehmer ablenken kann, die dadurch Unfälle verursachen könnten.
Deshalb komme ich jetzt zu meiner 2. Frage:
Wenn UBB Ursache eines Verkehrsunfalls sein kann, müsste dann nicht auch der "Christbaumschmuck" oder andere leuchtende Gegenstände in LKW's verboten werden? Oder was ist z.B. mit attraktiven Frauen, die bei schönem Wetter in Miniröcken am Straßenrand gehen oder stehen (hiermit meine ich keine Prostituierten!!!)? Wenn Frauen in knappen Kleidern sehe, drehe ich mich auch um.... Müsste das dann nicht auch verboten werden? Oder ganz anders: Wenn ich morgens um halb 7 auf dem Weg zur Arbeit bin, sehe ich mindestens 10 Leuchtreklamen, teilweise auch wieder mit leichtbekleideten Damen.... Das lenkt ja schließlich auch alles ab!!!
Deshalb nochmal meine Frage: Warum ist es verboten, dass ich während der Fahrt die Unterbodenbeleuchtung leuchten lasse???

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte einer schnellen, wahrheitsgemäßen und ordentlichen Antwort

Adrian Janus



















Sehr geehrter Herr Janus,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits Fachgremien
beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:
- die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
- die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann
andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen,
sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr
als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können.
- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und
nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

Begutachtungen im Rahmen von §19(2) bzw. Änderungsabnahmen nach §19(3)
StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage
trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung und/oder ähnlichen
Maßnahmen zu.

Lt. §30 StVZO dürfen Fahrzeuge nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein,
dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere Gefährdung zu
erwarten ist.

Auch zu Ihrer 2. Frage, Christbäume und sonstige leuchtende Mittel vorne
an LKW die nicht vorgeschrieben sind (Michelinmännchen, gelbe Leuchten auf
dem Dach, gelbe Rückstrahler nach vorn usw.), sind nicht zulässig und führen
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19(2) Nr. 2, da eine Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten sein kann.

Was die äußeren Reize anbetrifft, sind es keine Fahrzeuge und fallen dadurch
auch nicht unter die Bestimmungen der StVZO, auch wenn diese Damen
manchmal auch ein sehr schönes Fahrgestell haben können ;-)).
Das gleiche trifft für Leuchtreklamen o.ä. zu. Dabei gibt es sogar Urteile, wo einige
derartige Reklamebeleuchtungen aufgrund der Verkehrsbeeinflussung geändert
werden mussten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne
zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Andreas Forkert














Sehr geehrter Herr Forkert,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen.

Muss aber trotz der ausführlichen Antwort noch einmal kurz nachhaken:
Heißt das jetzt, dass ich die Unterbodenbeleuchtung noch nicht einmal am
Wagen haben darf, sprich: wenn mich mal die Polizei anhalten würde, sagen
wir mal wegen einer Routinekontrolle, und die dann sehen: "aha, der hat da
ja solche Röhren die wohl zur Unterbodenbeleuchtung gehören", erlischt dann
sofort die Betriebserlaubnis und ich muss die Dinger direkt vor Ort
abmontieren?

Nehmen wir mal an, dass das so wäre... Warum bieten Tuner dann diese Teile
an mit dem Werbetext: "damit seid ihr der Publikumsmagnet auf jedem
Tunertreff" und all so'n Schmarrn?
Nehmen wir mal an, dass das nicht so wäre... Darf ich die UBB an privaten
Parkplätzen wie z.B. im Garagenhof, bei A.T.U. oder an Tankstellen leuchten
lassen?

Und dann hätte ich noch eine Frage: Nehmen wir mal an, diese UBB hätte eine
E-Prüfnummer. Besteht dann eventuell, unter Umständen die Möglichkeit, die
UBB so anzuschließen, dass sie als Ein- und Ausstiegsbeleuchtung eingetragen
werden kann?

Ich denke, dass mit Beantwortung dieser Fragen alle Klarheiten beseitigt
werden dürften...

Mit freundlichen Grüßen


Adrian Janus






































Sehr geehrter Herr Janus,

ja Sie interpretieren es richtig. Selbst das Anbauen ist verboten.

Um Sie aber zu beruhigen diese Leuchten dürften auch vom Verkäufer
so nicht angeboten werden.
Oft gibt es daher solche Aussagen, wie "nicht zulässig im Gebiet der
StVZO" oder ähnlich.

Die StVZO schreibt im §22a unter anderem vor, dass:
"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt
sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung
nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden,
wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen
gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das
Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom
12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)."

Selbst wenn diese UBB nur mal Ihrer Annahme folgend ein "E"-Prüfzeichen
hätte, würde diese noch lange keine für zulässig erklärte lichttechnische
Einrichtung nach §49a StVZO darstellen und wäre damit unvorschriftsmäßig.

Vielleicht hilft Ihnen auch unsere kleine Broschüre "Lichttechnik", darin finden
Sie die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den
Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen, die Sie über
folgenden Link runterladen können:
http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=434&nodeid=434&_language=de

bzw.

http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/39/Lichttechn3f715e22778a3.pdf

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Andreas Forkert





























Sehr geehrter Herr Forkert,

vielleicht erinnern Sie sich ja noch an mich...
Hatte mal wegen der Unterbodenbeleuchtung nachgefragt.

Mache mich gerade an meinem Innenraum zu schaffen.
Fahre schon länger mit blauer Tachobeleuchtung durch die Gegend.
Gestern Abend wurde ich von den netten Kollegen der Polizei angehalten,
Routinekontrolle. Einer der beiden Kollegen hat einen kurzen Blick in das
innere meines Astra geworfen und war sich nicht sicher, ob es erlaubt ist,
mit blauer Tachobeleuchtung zu fahren. Der 2. Kollege hat sich dann meinen
Führerschein und Fahrzeugschein genommen und ist dann in den Polizeiwagen
(einem VW) gestiegen. Kurz darauf kam er lachend zurück, hat sich seinen
Kollegen gekrallt und ist zu dem Polizeiwagen gegangen, der, wie es bei VW
üblich ist, auch blaue Tachobeleuchtung hat...
Glücklicherweise haben sie wohl nicht daran gedacht, dass Opel gelbe Tachos
haben und haben mich weitergeschickt.
Deshalb meine Frage: Ist blaue Tachobeleuchtung (hier ist z.B. ein
Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=72986&item=7986690554&rd=1&ssPageName=WDVW
)
oder blaue Innenbeleuchtung am Dachhimmel erlaubt?

Und wie sieht es mit Fussraumbeleuchtung, z.B. durch Neonröhren oder
Kaltlichtkathoden aus? Ein Kollege von mir, der immer mit leuchtender
Fussraumbeleuchtung unterwegs ist, wurde auch von Polizisten angehalten und
kontrolliert. Die Polizisten haben das Licht gesehen, aber nichts gesagt.
Als ich meinen Kollegen darauf angesprochen habe, hat er gesagt, dass
Fussraumbeleuchtung in sofern erlaubt oder besser gesagt geduldet wird,
solange das Licht nur den Fussraum und nicht den kompletten Innenraum
ausleuchtet. Stimmt das denn? Habe Kaltlichtkathoden schon zu Hause liegen,
die nur noch darauf warten, verbaut zu werden... Würde sie halt auch gerne
ans Abblendlicht anschließen, sodass sie halt angehen, sobald es dunkel
wird.
Ich frage deshalb, da ich mir unter anderem wegen der Farbe nicht sicher
bin. Unser Audi z.B. hat auch Fussraumbeleuchtung, die jedoch gelb ist.
Aber
da es ab Werk schon so ist, kann es ja nicht verboten sein...
Und wo wir schon mal im Fussraum sind, gibt es noch etwas, dass ich wissen
möchte: Habe mir Alupedale gekauft. Natürlich mit Teilegutachten. Aber
warum
muss ich denn Alupedale und vor allem Riffelblechfussmatten eintragen
lassen? Beide haben doch nichts mit der Fahrsicherheit oder mit
meldepflichtigen Änderungen zu tun, da sich doch nichts am Fahrzeug ändert
oder irre ich mich da?

So, damit gehen mir langsam die Fragen aus und hiermit bedanke ich mich
schon mal im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Janus















Sehr geehrter Herr Janus,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer erneuten Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein
dürfen.

Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt
für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und
Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.

Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der
vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das
Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt,
falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder
behindert werden könnte.

Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall
beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu
erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht
erforderlich.


Gemäss dem Beispielkatalog für Beurteilung von Änderungen gem. §19(3)
StVZO (Punkt 4.20) ist die Verwendung von s.g. Pedalaufsätzen / Blenden
genehmigungspflichtig, d.h. es ist eine entsprechende Teilegenehmigung
(ABE / Teilegutachten) erforderlich.

Das mitgelieferte Prüfzeugnis kann auch von eine Änderungsabnahme
freistellen, wenn darin explizit darauf hingewiesen wird.



Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Andreas Forkert

tree-snake
02.12.2007, 20:18
Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt
für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und
Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.

Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der
vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das
Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt,
falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder
behindert werden könnte.

Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall
beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu
erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht
erforderlich.


Sehr intressant.
Daraus schließ ich blaues, rote usw Tachobeleuchtung legal und auch FRB wenn sie nicht rausleuchtet oder ablenkt . Das tun meist eh nur Kathoden.

Hast du das als "richtige" Mail und könntest mir das mal schicken ?
tree-snake@gmx.de

Will das mal nen TÜV Prüfer hier zeigen der immer noch meint es ist verboten.

Danke

Gruß Michael

A.J.
02.12.2007, 20:20
ne, das ist wie gesagt schon ein paar Jahre her!
GMX löscht das ja ganz gerne nach ein paar Wochen...
Hab das "nur" als Word Dokument

baris03
09.12.2007, 11:01
Ganz klar ist es erlaubt,so lange der Tacho gut ablesbar ist.Hatte schon bei mir drinne und bisher keine Probleme.Aber keine billige LEDs nehmen oder zu starke sonst wirst du nur geblendet.

Mosquito
09.12.2007, 12:53
was mir spontan einfällt zur innenraumbeleuchtung ist ein paragraph der stvzo (weiß die nummer grad nicht), der besagt, in welcher farbe das auto in welche richtung leuchten darf, sprich
- nach vorne weiß
- nach hinten rot
- zur seite gelb usw.

wenn also z.b. ein blaue röhre nach außen strahlt, hast du schonmal kein weißes licht mehr nach vorne usw.
wenn das licht also nicht nach außen strahlt (von außen sichtbar ist), den fahrer nicht ablenkt, hoffe ich doch mal, dass da kein polizist was sagt.