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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : fahrwerk eingetragen, welche bereifung zählt???????



hannes_3983
28.03.2005, 14:04
Hi leute, hab mein fahrwerk im winter mit winterreifen eintragen lassen, die waren ein zoll kleiner als die sommer, ich habe den tüv fuzzi gefragt ob die sommer reifen auch dabei sind bei der eintragung, er meinet wenn es die seien wo im fahrzeugschein stehen dann ja. doch in der tüv abnahme steht dabei bei reifen 175/70 14 abgenommen, hat das dann eien bedeutung, oder hat er mich da vielelicht reingelegt, und ich muss doch nochmal mit den sommerreifen hin??????

MfG Hannes

Cannon
28.03.2005, 14:12
Ja!

Osirus
28.03.2005, 14:12
was fürn fahrwerk?!
also bei meinem irmscher stand drin das das mit allen serienbereifungen die von opel standartmässig im schein stehen passt und so ist es auch eingetragen, also einfach tieferlegung ohne "in verbindung mit xyz"
wenn das bei deinem fahrwerk nicht im gutachten stand und er das folglich auch nur mit den damals montierten reifen eingetragen hat musst du das wohl nochmal mit jeder rad-reifen-kombination eintragen lassen die du fahren willst

Der Mahner
28.03.2005, 15:31
Nicht unbedingt, der Hinweis in der Prüfbescheinigung muß nicht zur Eintragung gehören. Was im Brief steht zählt doch? Wenn bedenken gegen die Verwendung der Sommerbereifung bestehen würde, hätte diese meiner Meinung nach im Brief bei der Eintragung gestrichen werden müssen, bzw. der Zusatz zur Eintragung...nur mit 6J blabla 185er blabla...

Mahner

Astra2000 1.6
28.03.2005, 15:56
Ja, da möcht ich jetz auch ma noch ne frage so da reinwerfen,
also ich hab 205/50R16 mit 20mm adapterscheiben (RH) die schon ma ohne tieferlegung eingetragen wurden, jetz hab ich ihn noch ma eibach 50/30 federn gegönnt und die eintragen lassen, da hat mir der mann von der KUS gesagt, das ich da die 205er schon im schein (standart) stehen und ich die ja schon ma hab eintragen lassen braüucht ich jetz mit der Tieferlegung nit noch ma extra hin.
stimmt das alles so?
P.S. Die federn wurden mit winterreifen aber ohne diese einschränkung also keine reifenbemerkung eingetragen Winterreifen 195/60R15
MFG
Sascha

theo221
28.03.2005, 18:40
Bei mir wurden die Feder -30mm nach den Reifen / Felgen montiert. Ich war zwar im Sommer da, aber vielleicht hilft es dir, dass bei der späteren Abnahme (Federn) ausdrücklich auf den Wisch von der GTÜ daraufhingewiesen wurde, dass bei der Eintragung die änderen Räder, genannt mit Größe, berücksichtigt wurden.

Astra2000 1.6
28.03.2005, 20:18
Tja ich denk normal sollte das auch so drin stehen aber der kerl von der KUS hat gesagt das das mit dem alten felgeneintragungsblatt vom tüv so ok wär......weiß nit ob ich da so drauf vertrauen kann.....

Die Axt
28.03.2005, 20:30
Bei deiner Fahrwerkseintragung sind alle Reifengrößen, welche im Fahrzeugbrief stehen erlaubt!!! Wenn du andere Räder fahren willst müssen die eingetragen werden!!!

Astra2000 1.6
28.03.2005, 20:48
Kurz: wenn die 205 50/R16 im schein stehen und mit den felgen auch einma eingetragen wurden jedenfalls auf zusatzblatt is das OK?

Astra2000 1.6
28.03.2005, 20:54
Reifengröße ist 205/50R16 auf 7,5x16 felge

Die Axt
28.03.2005, 20:54
Würde sagen nein,der Prüfer müßte den Zettel sehen,eventuell will er auch die Felgen auf dem Auto sehen!!! Welche Größe und ET haben die Felgen?